An Axel K. wegen NK-Abrechnung

3. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Inga
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 10x hilfreich)
An Axel K. wegen NK-Abrechnung

Hallo Axel,

ich habe zuerst in "Mietrecht" nachgefragt, aber dort versteht man mich offenbar nicht.
Außerdem gehört das Thema eher hier ins Sozialrecht rein.

Axel du hast mir schon öfter gut geraten, bitte hilf auch diesmal wieder!

Ich beziehe ALG II ergänzend zu meiner journalistischen Arbeit, von der ich aber grob gesagt nur etwas über 100 euro mtl. behalten darf.

Heute war mein Vermieter da und brachte die NK-Abrechnung fürs abgelaufene Betriebskostenjahr.
Seit 16 Jahren wohne ich hier und er berechnete als NK immer die im Mietvertrag festgelegten Posten.
Heute aber war es anders. Er als Wohnungseigentümer brachte die Abrechnung der Verwaltung mit und sagte, er habe diesmal auch zusätzlich alle die Posten mit dazugerechnet, die man als Vermieter auf den Mieter abwälzen dürfe. Zusammen machte das 162,- Euro aus, mlt. also ca. 13,- Euro. Künftig würde ich das gerne zahlen, nicht aber im Nachhinein.

Ich bot ihm also an, dies schriftlich zu fixieren und ab sofort 13,- mehr mtl. zu zahlen. Schriftlich wollte er aber nichts fixieren.
Er meinte dann, wenn ich es ablehne, ihm die 162,- Euro sofort zu zahlen
(Insgesamt betrug die NK Abrechnung 855,- E) erhöhe er erstens die Miete und zweitens auch noch die NK.

Was wird die ARGE dazu sagen? Was sollte ich tun?

Ergibt sich dadurch ein außerordentliches Kündigungsrecht?

Schönen Dank und liebe Grüße von Inga

-----------------
" "

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Inga:

Na ja, überwiegend gehört das allerdings schon ins Mietrecht. Trotzdem versuche ich mal eine Antwort:

Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich hier m.E. sicher nicht.

Ob weitere Positionen, zusätzlich zu den im Mietvertrag aufgeführten, auf die Mieter umgelegt werden dürfen, lässt sich nicht beantworten, ohne den genauen Wortlaut des Mietvertrages zu kennen. Darüber hinaus wird auch schon mal die eine oder andere Position auf die Mieter umgelegt, die eigentlich vom Vermieter zu tragen ist.

Wenn es sich jedoch bei den zusätzlichen Positionen um solche handelt, die umlagefähig sind und der Mietvertrag keine abschließende Regelung enthält, dann halte ich die Forderung durchaus für berechtigt; auch rückwirkend.

Du solltest die Nebenkostenabrechnung mal unverbindlich prüfen lassen. Entweder vom Mieterbund (wovon ich persönlich nicht viel halte), oder von einem Anwalt (Beratungshilfe).

Ist die Nebenkostenabrechnung korrekt und die Nachzahlung gerechtfertigt, ist der Vermieter auch berechtigt die Vorauszahlungen angemessen zu erhöhen. Die Kaltmiete darf, wegen der Nebenkostenabrechnung, meines Erachtens nicht erhöht werden. Ob eine Mieterhöhung ansonsten gerechtfertigt wäre kann, ohne weitere Informationen, auch nicht beantwortet werden.

Sofern die Abrechnung korrekt und die Forderung berechtigt ist, wird die ARGE die Nachzahlung übernehmen müssen. Deshalb solltest Du die Abrechnung kurzfristig, mit einem entsprechenden Antrag, bei der ARGE einreichen.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Inga
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke Axel.

Das mit dem außerordentlichen Kündigungsrecht bezieht sich m.E. auf eine Erhöhung der Kaltmiete. Das hat der VM ja angedroht, falls ich den Betrag nicht zahle. (Würde ich ja wenn ich das Geld denn hätte.)

Die Posten in der Verwaltungsabrechnung sind unterteilt in solche, welche der VM umlegen kann auf seine Mieter und in solche, welche er selbst tragen muß.
In meinem Mietvertrag sind die meisten der umlagefähigen Posten genannt. Soviel ich weiß, dürfen dann nicht plötzlich andere hinzukommen, ohne dass der Mietvertrag geändert wurde.

Im Prinzip ist es ja so, dass ich weder das Geld für einen Umzug, den die ARGE seit Jahren fordert, habe, noch das Geld für die unweigerlich anstehende Doppeltmiete(n), kurz ich habe leider gar nichts, denn mein Verdienst geht fürs tägliche Leben drauf, weil die ARGE ja schon jetzt 66,- Euro der Mietkosten nicht übernimmt und ich auch noch Abzahlungen für Kleidung, Staubsauger usw. zu leisten habe.

Deshalb ist alles so schwierig, auch wenn mehr Verdienst angestrebt wird, kassiert dies die ARGE und von den 100-120 Euro die ich verdienen "darf", muss ich leben.
Was also tun? Ich kann wirklich nichts mehr zahlen.

Gruß Inga




-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Inga
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo!

Ich hab im Mietvertrag nochmal nachgeschaut. Dort sind 9 Posten angekreuzt, die ich zu zahlen habe.
Die neue Abrechnung beinhaltet aber 21 Beträge, insgesamt 854,- Euro.

Was soll ich nur machen?

Inga

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Inga:

quote:
Was soll ich nur machen?


Wie bereits geschrieben: Bei der ARGE die Übernahme der Nachzahlung beantragen und gleichzeitig Mietvertrag und Abrechnung von einer fachkundigen Stelle prüfen lassen. Was anderes kann ich Dir nicht empfehlen.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.363 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.