Hallo,
es geht um einen Freund von mir, der ab 1. Oktober im Alter von 66 Jahren in reguläre Altersrente gehen wird, aber weiterhin seinen Minijob als Hausmeister ausführen möchte.
Seine Nettorente beträgt 622,47€
Seine Miete 390€
Das Einkommen beläuft sich auf monatlich netto auf 350€
Versicherungsbeiträge für Hausrat und Haftpflichtversicherung (?) sind 20€
Er hat jetzt bereits zwei Briefe vom Bezirksamt bekommen in dem steht, dass er 4,93€ über der Bezugsgrenze liegt.
Ich kann und will das einfach nicht glauben!
Ich habe seine die ganzen Daten im Internet in einen aktuellen Grundsicherungsrechner eingetragen und der hat 204,00€ Sozialleistungsanspruch angezeigt. Ja ich weiß, sowas ist nicht verbindlich, aber auch meine persönliche Berechnung ergibt, dass er einen klaren Anspruch haben müsste, denn von den 350€ Einkommen dürften man ihm doch "nur" 70% anrechnen, womit er letztlich 622,00 Rente + 105,00€ (30% von 350€) = 727€ monatlich an Geld hätte. Davon würde seine Miete i.H.v. 390€ abgezogen werden, was 337,00€ verfügbares Geld für sonstige Ausgaben, wie Lebensmittel, Strom... ergeben würde und damit 112,00€ unter dem derzeitigen Regelsatzvon 449,00€ läge.
Bitte liebe Community helft mir bei diesem Problem
Angeblich kein Grundsicherungsanspruch
11. September 2022
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Frage vom 11. September 2022 | 06:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Angeblich kein Grundsicherungsanspruch
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#1
Antwort vom 11. September 2022 | 07:15
Von
Status: Lehrling (1909 Beiträge, 1138x hilfreich)
Sie selbst schreiben, dass 70 Prozent angerechnet werden. Aber dann rechnen Sie nur 30 Prozent an.
Wie setzt sich die Miete zusammen? Ist das nur die Kaltmiete oder welche Nebenkosten sind da mit drin?
Zum 1. Januar wird die Situation sowieso ganz neu aussehen.
Bei den Briefen sollte er nachschauen, ob für diese nicht eine Widerspruchsfrist gilt.
#2
Antwort vom 11. September 2022 | 11:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSie selbst schreiben, dass 70 Prozent angerechnet werden. Aber dann rechnen Sie nur 30 Prozent an. :
Das müssen sie mir jetzt mal genuer erklären, wenn das möglich ist. Der Verdienst liegt bei 350€ netto. Davon rechnet das Amt 70% an, was 245€. Es würden ihm also 105€ als Lohn nicht angerechnet werden. 622,00€ Rente + 105,00€ nicht anrechenbares Einkommen = 727,00€. Davon gehen 390,00€ Warmmiete ab und es bleiben 337,00€ für die restlichen Kosten des Alltags übrig und 337,00€ ist 112,00€ unterhalb des aktuellen Regelsatzes.
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#3
Antwort vom 11. September 2022 | 11:47
Von
Status: Weiser (16466 Beiträge, 9282x hilfreich)
Nein.
622€ Rente plus 245€ anrechenbares Einkommen sind 867€.
Davon 390€ Miete ab ergeben 477€.
Sie müssen zur Rente die 70% (245€) addieren, nicht die 30% (105€).
#4
Antwort vom 11. September 2022 | 12:34
Von
Status: Unbeschreiblich (31961 Beiträge, 5628x hilfreich)
§ 82 (3) SGB XII.ZitatDas müssen sie mir jetzt mal genuer erklären, wenn das möglich ist. :
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__82.html
Du hast nur falsch gerechnet. Der Freibetrag Minijob ist 30%.
622+245-390
Berücksichtigt sind noch WW-Mehrbedarf und die V-Pauschale.
Höchstwahrscheinlich wird man ab Januar 2023 nochmal anders rechnen.
Die Rente bleibt bzw. wird erst zum Juli 23 angepasst, die Wohnkosten sind vermutlich höher, der Regelbedarf steigt auf 502,-
Anspruch auf Wohngeld nach WoGG hat der Rentner ab 1.10.22
Dieses soll auch reformiert/erhöht werden.
Evtl. fährt der Rentner dann ab Jan 23 mit Wohngeld sehr viel besser.
ICH würde den Wohngeldantrag sofort stellen.
-- Editiert von User am 11. September 2022 12:35
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