Angst vor Enteignung meiner Wohnung, falls Mutter (kein Kontakt seit Anfang 20) ins Pflegeheim muss

1. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)
Angst vor Enteignung meiner Wohnung, falls Mutter (kein Kontakt seit Anfang 20) ins Pflegeheim muss

Hallo liebes Forum,

seit einiger Zeit mache ich mir langsam Sorgen um meine Wohnung.

Ich habe schon mit 20 den Kontakt zu meiner Mutter vollständig abgebrochen, da sie mich mein bis damals halbes Leben lang tyrannisiert hat. Es ging um Vernachlässigung, allgemeine Tyrannei, Alkohol, häufige Suizidandrohungen. Es war keine Jugend für mich, es war der blanke Horror. Und ich beendete diesen Horror mit meinem Auszug damals.
Das nebenbei erwähnt, was meiner Meinung nach aber eine entscheidende Rolle spielen sollte, denn für mich ist es keine Mutter!

Ich habe eine Eigentumswohnung, 3 Zimmer, 78 qm.

Erst habe ich gelesen, dass selbst bewohntes Wohneigentum geschützt ist. Außer es handelt sich wirklich um etwas gänzlich Unverhältnismäßiges wie eine große Luxusvilla, ein Mehrfamilienhaus etc.

So nun aber der Schock. Ich habe mehrere Artikel gelesen, in denen tatsächlich steht, dass für einen Alleinstehenden nur 60 qm erlaubt sind, wenn die Wohnung größer ist, muss sie "verwertet" werden, sprich, man wird enteignet und die eigene Altervorsorge hat sich damit erledigt!

Was hat all das jetzt noch mit "Rechtsstaat" zu tun???

Ich setze euch hier die Links zum eigenen Nachlesen rein.

http://www.daserste.de/information/ratgeber-service/Recht/sendung/swr/ratgeber-recht-31082013-elternunterhalt100.pdf

https://www.ratimrecht.de/blog/post/115-elternunterhalt_und_das_eigenheim/

"Die Angemessenheit der Größe des Familienheims orientiert sich weiterhin an den Vorgaben des 2. Wohnungsbaugesetzes.

Hiernach gilt:

Die Grenze liegt danach bei 130 m² Wohnfläche im Fall eines Einfamilienhauses und bei 120 m² Wohnfläche bei einer Eigentumswohnung, jeweils für eine vierköpfige Familie. Ist die Haushaltsgemeinschaft kleiner, werden 20 m² pro fehlender Person bei der Bewertung als angemessen abgezogen.

Bisweilen wird eine Überschreitung der angemessenen Wohnfläche bis zu einem Drittel in Ausnahmefällen als möglich zugestanden, bevor es zu einer Verwertung der Immobilie kommen muss (BSG NJW 16, 429)."


Dass bei persönlicher Insolvenz, Kindesunterhalt, bei der Heranziehung der Wohnung bei Hartz IV etc. eine Wohnungsgröße von 60 qm bei Alleinstehenden genehmigt wird, ist ja die eine Sache, das sind Dinge bei denen man zumindest selbst einen Anteil daran hat.

Aber dass man bei Elternunterhalt aufs Existenzminimum enteignet wird, ist das wirklich deren Ernst?

Dazu kommt noch, da ja die Wohnung meine eigene Altersvorsorge ist, habe ich eine Wohnungsgröße gewählt, in der eben auch zwei Personen wohnen können! Wegen zukünftigem Partner usw. Eben damit ich NICHT mehr aus der Wohnung ausziehen muss.

Zudem ja dann, wenn die Wohnung enteignet werden würde, ich auch keine 60 qm mehr habe sodern 0 qm!! Denn schließlich kann man die Wohnung nicht verkleinern... Das hieße also, sie würde mir enteignet, ich sitze auf der Straße, muss in eine kleine Mietwohnung umziehen bei bis dahin horrenden Mietpreisen (das zu verhindern, war der Hauptgrund des Wohnungskaufs), habe dann aber keinerlei Geld mehr bei der mehr als lächerlichen eigenen Rente, bin also daher dann selbst im Armut.

Das ist das was der Staat vor hat.

Bis heute völlig unvorstellbar, bis ich es mit eigenen Augen gelesen habe.

Wer kennt sich mit diesem Thema aus?

Wie kann ich mich schützen, was kann ich tun?

Welches Amt / Institution kann ich befragen?

Da meine Mutter aufgrund ihres Alkoholkonsums schon ziemlich ramponiert ist, auch Knochenbrüche etc., Gehhilfe in ihrem mittleren Alter hat aufgrund zahlreicher Stürze, ist sie ein Spitzenkandidat für Pflegeheim, daher meine Angst! (Diese Dinge weiß ich von anderen Verwandten und Bekannten).

Der Horror in der Jugend reichte wohl noch nicht aus?

Muss das jetzt noch weiter gehen, dass ich nun in permanenter Angst um meine Wohnung leben muss?

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, bezahlen die es wenn ich einen Anwalt befrage ohne aktuellen Anlass, rein vorsorglich?

Ich hoffe auf Ratschläge hier.

Danke


-- Editiert von Alex1979 am 01.04.2018 13:06

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ist das Kind jung, sorgen die Eltern solange für dessen Unterhalt, bis es sich selbst versorgen kann - auf eigenen Beinen steht.

Sind die Eltern alt und können notwendige Kosten nicht mehr vollständig aufbringen, sind die Kinder in der Verpflichtung einzuspringen.

In allen Fällen spielt die Leistungsfähigkeit des zum Unterhalt verpflichteten eine Rolle.

Solange Du also den geschuldeten Unterhalt zahlst, wird sich keiner Gedanken über eine Verwertung Deiner Wohnung machen.

Ist der Verpflichtete hingegen nicht oder nicht vollständig leistungsfähig, hat er aber gebundenes Vermögen (in Deinem Fall die Immobilie) und übersteigt der Wert des Vermögens das anrechenbare Schonvermögen, kann durchaus verwertet werden.

Das Schonvermögen verbleibt Dir aber, sodass Dein Horrorzenario

Zitat (von Alex1979):
bin also daher dann selbst im Armut.
wohl eher zu Grimms Märchen passt.

Zitat (von Alex1979):
Das ist das was der Staat vor hat.
Unfug!
Der Staat möchte lediglich - und das ist so auch richtig - dass nahe Verwandte für die nicht gedeckten Kosten (oder ein Teil derselben) aufkommen. oder erwartest Du ernsthaft das der Staat - also wir alle - für die Kosten aufkommen, und Du Dein Vermögen mehrst?

Zitat (von Alex1979):
Welches Amt / Institution kann ich befragen?
Ich würde einen Anwalt (Fachrichtung Familienrecht) aufsuchen; vorher aber fragen, ob er sich auch ins Thema Elternunterhalt eingearbeitet hat. Das ist selbst bei Fachanwälten nicht durchgängig der Fall.

Dazu würde ich auch dringend raten, denn es gibt - grade im Vorfeld - durchaus rechtlich legitime Möglichkeiten.

Zitat (von Alex1979):
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, bezahlen die es wenn ich einen Anwalt befrage ohne aktuellen Anlass, rein vorsorglich
Normalerweise nicht, aber man keine Versicherung ja dazu befragen.

Zitat (von Alex1979):
Ich hoffe auf Ratschläge hier.


Es geht bei Dir um einen sicher sechsstelligen Betrag. Und da fragst Du in einem Laienforum nach.
Geiz ist nicht immer geil - manchmal sogar dumm.
Such Dir einen Profi und lass Dich, ausgestattet mit allen Unterlagen zum Einkommen und Vermögen, umfassend beraten.
Ohne zu rechnen sollte es Dich unter 200 €, mit Berechnung so um die 300 € kosten. Dann hast Du belastbare Informaionen.

Schöne Ostern
Berry

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Vielleicht erstmal an der Lebeneinstellung arbeiten. Sich Sorgen machen über ungelegte Eier (die Mutter ist doch gar nicht im Pflegeheim und niemand kann sagen ob sie es je sein wird) und über die Rente (bei Jahrgang 1979?), damit kann man sich das Leben unnötig verderben.

Für ein rechtliches Konzept wär wirklich eine Beratung beim Anwalt gut... wenn es denn sein muß, dieses was wäre wenn...

Zitat (von Sir Berry):
oder erwartest Du ernsthaft das der Staat - also wir alle - für die Kosten aufkommen


Also die Frage ist schon, warum der Staat, also "wir alle", für solche Kosten selbstverständlich aufkommen müssen, zusätzlich zur Pflege der eigenen Eltern, wenn die Pflegebedürftigen sich die Kosten und Mühe gespart haben, Kinder großzuziehen. Oder wenn die Kinder nicht leistungsfähig sind, weil sie lieber alles ausgegeben haben, statt fürs Alter vorzusorgen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Mit der Frage, in welchem Umfang Elternunterhalt zu zahlen ist, hat sich der BGH in seinem Urteil vom 7. August 2013 (Az. XII ZB 269/12 ) umfassend befasst.

Der Inhalt der zitierten Artikel ist fragwürdig, da sich z.B. das zitierte Urteil des BSG (BSG NJW 16, 429 ) gar nicht mit Elternunterhalt befasst, sondern es darin um die Angemessenheit der Wohnung des Sozialhlfeempfängers selbst geht.

Im übrigen steht in dem ersten von Dir zitierten Artikel das genaue Gegenteil von dem, was Du hier befürchtest. Wortwörtlich steht dort: "Die selbstgenutzte Immobilie ist tabu" und weiter: "Im entschiedenen Fall jedenfalls sahen die Richter die 3-Zimmer-Wohnung (ca. 85 Quadratmeter) des Elektrikers als angemessen an."

Mit dem entschiedenen Fall ist das o.a. Urteil des BGH gemeint.

Deine Befürchtungen sind daher unbegründet, weil die Angemessenheit bei Sozialhilfebezug nicht mit der Angemessenheit für den Verpflichteten des Elternunterhaltes zu verwechseln ist. Genau so eine Verwechslung ist aber den Autoren des zweiten Artikels passiert.

Beim Elternunterhalt ist daher Deine 78m² angemessen und muss nicht verwertet werden. Solltest Du selbst jedoch irgendwann Sozialhilfe beziehen müssen, dann wäre die Wohnung nicht mehr angemessen, sondern zu groß.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Hallo zusammen,

irgendwie habe ich immer geglaubt, hierauf längst geantwortet zu haben. Oder ich hatte noch wo anders gefragt und dort dann weiter geschrieben.

Wollte mich damals bedanken für deinen Beitrag HH.
Der hatte mich wirklich beruhigt.

Ich hatte Bedenken, dass mir etwas weggenommen wird für eine Person, die für mich nicht existent ist.

Zu dem was Guest geschrieben hat, ja da hatte er wohl Recht.

Das Thema hat sich inzwischen auf natürliche Weise erledigt (wenn man das in dem Fall natürlich nennen kann).

Die Sorge über Elternunterhalt gibt es nun nicht mehr.

Gruß, Alex

-- Editiert von Alex1979 am 15.03.2021 12:41

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Alex1979
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 121x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Der Staat möchte lediglich - und das ist so auch richtig - dass nahe Verwandte für die nicht gedeckten Kosten (oder ein Teil derselben) aufkommen. oder erwartest Du ernsthaft das der Staat - also wir alle - für die Kosten aufkommen, und Du Dein Vermögen mehrst?


Ja, das erwarte ich. Denn die restlichen 82 Millionen Bürger mussten keine Misshandlungen dieser Person jahrelang ertragen. Wenn eine Person auf dieser Welt keinen Cent für sie bezahlen müsste moralisch gesehen, wäre ich das gewesen.

Nun hat sich das Thema ja für immer erledigt. Und das ist für alle das Beste.

0x Hilfreiche Antwort

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