Anonymer Hinweis ans JobCenter, dass ich etwas herstelle und bei Ebaykleinanzeigen verkaufen soll

14. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Solman1980
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Anonymer Hinweis ans JobCenter, dass ich etwas herstelle und bei Ebaykleinanzeigen verkaufen soll

Ich bin leider noch bis zum 01.08.2020 auf ALGII angewiesen.
Heute habe ich vom JobCenter einen Brief mit der Mitteilung bekommen, dass dem JobCenter durch einen anonymen Hinweis bekannt wurde, dass ich Behelfsmasken selber herstelle und über Ebaykleinanzeigen verkaufe.

ABER! Es ist zwars wahr, dass ich für eine Freundin, welche noch nciht lange in Deutschland lebt und aus dem Iran kommt, Werbung bei Ebay gemacht habe, allerdings habe ich selber nie welche verkauft oder hergestellt.

(Ebenso habe ich eine Anzeige für Sie geschaltet, Studentin bietet nachhilfe im Programmieren in englischer Sprache.) Sie hat nämlich selber keinen Account bei Ebay.

Wie soll ich eurer Meinung nach Stellung zu diesem Fall nehmen? Ich habe keinerlei Geldeingänge weder auf Paypal, noch auf meinem Bankonto zu verzeichnen und auch nie etwas verkauft.

Vielen Dank für eure Antworten im Vorraus!

Mit freundlichen Grüßen

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Solman1980):
mit der Mitteilung bekommen, dass dem JobCenter durch einen anonymen Hinweis bekannt wurde, dass ich Behelfsmasken selber herstelle und über Ebaykleinanzeigen verkaufe.
Was ist denn die konkrete Frage des Jobcenters?

Privatverkäufe sind Umschichtung des Vermögens. Solange man das ganze nicht gewerblich betreibt, kann man verkaufen was man will.

Theoretisch reicht ein Hinweis, dass man lediglich einen privaten Account auf dieser Plattform hat. Und diesen eigenen Account sollte man nicht für Freunde verwenden. Das klingt nach popeliger Ausrede. Wir leben im Jahr 2020. Jeder hat ein Smartphone, so ein Account ist in fünf Minuten erstellt, völlig egal ob man aus Timbuktu oder dem Iran kommt. Also lass andere Leute ihre Geschäfte über ihre eigenen Accounts abwickeln.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32209 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Solman1980):
Ich bin leider noch bis zum 01.08.2020 auf ALGII angewiesen.
Vollkommen irrelevant.
Zitat (von Solman1980):
Heute habe ich vom JobCenter einen Brief...
Das ist der Vorwurf.
Was schreibt das JC, was sollst oder kannst du nun tun?
Wenn lediglich eine Stellungnahme von dir verlangt wird, dann nimm doch Stellung. So wie hier.
Evtl. will das JC später Kontoauszüge von dir sehen...

Zitat (von Solman1980):
allerdings habe ich selber nie welche verkauft oder hergestellt.
Aber die Iranerin näht Masken? Und wer verkauft? Zu wem geht das Geld?
Zitat (von Solman1980):
Sie hat nämlich selber keinen Account bei Ebay.
Irgendwie falsch ausgedrückt oder einfach unglaubwürdig ist das.
Eine Iranerin bietet Programmier-Nachhilfe (wahrscheinllich online?) --- hat aber selbst keinen ebay-Account und näht und verkauft Masken? Auf eigene Rechnung?

ICH würde allerdings nichts zu der Anzeige zum Programmieren schreiben. Das ist ein anderer Sachverhalt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solman1980
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Geld geht natürlich direkt zu Ihr!! ich habe nur vermittelt.
Und nein, die Iranerin ist Studentin (Master) und möchte Bachelor-Studenten Nachhilfe geben.
Sie hat nicht mal einen Facebook Account, geschweige denn Whatsapp, wie viele andere Informatiker an der Uni auch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solman1980
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das JobCenter möchte von mir eine schriftliche Stellungnahme zu der Herstellung und dem verkauf der Masken.
Eine Kopie meiner Gewerbeanmledung (welche ich nicht habe).
Und die Anlage KAS vollständig ausgefüllt.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das JobCenter möchte von mir eine schriftliche Stellungnahme zu der Herstellung und dem verkauf der Masken.
Dann schreibt man, dass man weder das eine noch das andere gemacht hat, fertig.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Privatverkäufe sind Umschichtung des Vermögens. Solange man das ganze nicht gewerblich betreibt, kann man verkaufen was man will.
Zitat (von Solman1980):
dass ich Behelfsmasken selber herstelle und über Ebaykleinanzeigen verkaufe.
Hört sich nicht nach "Umschichtung des Vermögens" an ...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32209 Beiträge, 5658x hilfreich)

Ich würde dazu schreiben:

Ich stelle keine Behelfsmasken her.
Ich verkaufe keine solchen Masken.
Ich habe kein Gewerbe und deshalb auch keine entspr. Anmeldung.

Zitat (von Solman1980):
Und die Anlage KAS vollständig ausgefüllt.
Die gibts nicht. Kann nur Anlage EKS sein.
Ich kann diese nicht ausfüllen, da ich keine Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit habe.
Zitat (von Solman1980):
Sie hat nicht mal einen Facebook Account, geschweige denn Whatsapp, wie viele andere Informatiker an der Uni auch.
Iranische Studenten an einer Uni--- kein FB mag ja noch angehen. Aber keinen e-mail-Account und kein Whatsapp? Dafür aber Twitter und Instagram und sonstiges?
Wie kommunizieren die denn mit der Heimat?

Warum ich das nicht glaube? Ich unterstütze seit 4, 5 Jahren Flüchtlinge aus Syrien, Afgh. und Iran. ALLE, wirklich alle, auch aus dem hinterletzten Heimatdorf und ohne besondere Bildung, haben mir und uns hier gezeigt, wie man auch in der miesesten Situation mit dem Netz und allen Möglichkeiten umgeht. Die sind uns ALLE um Längen voraus. Da hat dir jemand aus welchen Gründen auch immer, was vom Pferd erzählt...

Wie hast du denn vermittelt? Wie geht das, damit jemand dich als Solman erkennt und anonym anzeigt?

Die einfachste Lösung für die iranische Studentin dürfte sein: Du zeigst ihr, wie sie selbst einen ebay-Account einrichten kann.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Solman1980
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie Benutzt wie viele Ihrer Art (Informatiker/Programmierer) die Threema App zum kommunizieren. Und einen E-mail Acc. hat sie natürlich auch....und die Anlage KAS gibt es sehr wohl, findet man auch sofort im Netz.


Vielen Dank für Eure Antworten! LG

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 119x hilfreich)

Du wirst veräppelt.

Eine Informatik-Studentin die sich keinen eBay-Account anlegen kann? Im Ernst?

Dafür braucht es kein Whatsapp.

Die Dame wird ganz andere Gründe haben, lieber unter deinem Namen im Netz ihre Masken und Nachhilfe anzubieten. Und du lässt dich als Strohmann dafür missbrauchen.

Hoffentlich hat das keine Folgen für dich. Ich kann dir nur einen guten Tip geben: Höre auf deinen Namen für ihre Geschäfte herzugeben.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@all:

Ob es tatsächlich stimmt, dass diese Iranerin keinen eBay-Account hat oder eben nicht, ist doch völlig egal. Daran muss man sich hier jetzt doch wirklich nicht aufhängen.

Fakt ist ganz einfach, dass es immer eine saublöde Idee, über den eigenen Account irgendwelche Geschäfte Dritter abzuwickeln. Und für Leistungsempfänger nach dem SGB Ii gilt das nochmal besonders. Man bring sich völlig unnötig in Erklärungsnot und allein deshalb sollte man das immer unterlassen.

@Solman:

1. Ab sofort bitte keinerlei Verkäufe, Werbung, Vermittlung von Geschäften oder was auch immer mehr über Deinen eBay oder sonstigen Account, solange Du nicht selbst der Anbieter der entsprechenden Ware/Dienstleistungen bist. Hiermit erweckst Du einfach sehr schnell den Eindruck gewerbsmäßigen Handelns und das dadurch das Jobcenter auf den Plan gerufen wird, ist doch eigentlich selbstverständlich.

2. Das Schreiben des Jobcenters in der in #7 dargestellten Art beantworten und abwarten, wie das Jobcenter darauf reagiert. Und bitte keine Erklärungen, wieso, weshalb, warum und für wen Du da irgendwelche Verkäufe über Deinen Account abgewickelt hast. Das provoziert nur weitere Nachfragen.

Gruß,

Axel

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Hört sich nicht nach "Umschichtung des Vermögens" an ...
Naja, wenn man den Schatz alter Kleidungsstücke und Stoffreste zu Geld macht passt das durchaus ... :grins:

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Aber wie ist das denn: wenn ich bei ebay (kleinanzeigen) schreibe: meine Freundin näht super Masken, bestellt hier. Und dann bestellen die Leute, indem sie bei mir auf "jetzt kaufen" klicken.... Bin ich dann nicht die Verkäuferin? Egal, wer die Masken genäht hat, egal, wessen Konto das Geld bekam?
Ich würd mich als Lügnerin fühlen, hier zu behaupten, ich hätte keine Masken verkauft. Ich hab sehr wohl Masken verkauft. Das Geld ging nur nicht auf mein Konto.

Und im Fall der Fälle wird die Iranerin bestätigen, dass sie die Masken genäht und das Geld gekriegt hat (und keine Steuern gezahlt)?

Meiner Meinung läuft nie was ganz legal ab, wenn über Dritte was verkauft wird. Heutzutage "kann jeder Internet". Gerade Menschen aus dem Ausland besser als wir. Außer vielleicht Omas. Wenn da jmd. Über mich verkaufen will, kann das nix Gutes bedeuten.

Ich würde mich auf mehrere Rückfragen einstellen. Wenn nachvollziehbar ist, dass ich über meinen Account was verkauft habe.

Wir reden hier nicht über irgendwas. Masken sind das neue Klopapier das neue Gold.
Wer nähen kann, kann im Moment echt Geld machen. 5-10 Euro pro Maske.
20 Masken pro Tag, 60 Euro Gewinn. Min.! Mal 20. Das lohnt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Zitat:
Hört sich nicht nach "Umschichtung des Vermögens" an ...
Naja, wenn man den Schatz alter Kleidungsstücke und Stoffreste zu Geld macht passt das durchaus
Man benötigt dafür keine alten Kleidungsstücke. Man kann auch neue Stoffe kaufen. Es spielt keine Rolle, ob ich mir eine Bratwurst oder eine Lampe kaufe. Beides gehört im Anschluss zu meinem Vermögen (besser in diesem Kontext als Hab und Gut zu bezeichnen) und damit kann ich machen was ich will, auch im ALG II Bezug, solange keine Freibeträge überstiegen werden oder keine gewerbsmäßige Tätigkeit ausgeübt wird. Ich kann die Lampe jederzeit wieder verkaufen, ich kann die Bratwurst essen oder ich kann aus Stoff andere Gegenstände herstellen. Wäre das nicht so, würde man anderenfalls im Leistungsbezug SGB II bis auf das letzte Hemd enteignet werden.

Zitat (von Solman1980):
Und einen E-mail Acc. hat sie natürlich auch.
Gut, der reicht für ein eigenes ebay Kleinanzeigen Konto.

Zitat (von Yogi1):
Ich würde mich auf mehrere Rückfragen einstellen. Wenn nachvollziehbar ist, dass ich über meinen Account was verkauft habe.
Was denn für welche? Man ist nicht verpflichtet dem Jobcenter mitzuteilen, ob man private Dinge im Internet verkauft.

Die Frage, ob ein Gewerbe ausgeübt wird oder nicht, ist nicht im Rahmen des ALG II Bezuges zu klären. Solange es nicht so ist, muss das Jobcenter mit diesem Fakt leben.

Hinweise auf Schwarzarbeit gehören zum Zoll oder dem Gewerbeamt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32209 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Solman1980):
und die Anlage KAS gibt es sehr wohl, findet man auch sofort im Netz.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529
Die BA-Seite ist leider nicht aktuell, aber ich hab das Sonderformular KAS gefunden.
...ist dem EKS ähnlich, nur eben für die *Corona-Monate*.
Viel Glück!
---------------------------------------------------------
Zitat (von AxelK):
über den eigenen Account irgendwelche Geschäfte Dritter abzuwickeln.
Die Aussage ohne Aufhängung war:
Zitat (von Solman1980):
ich habe nur vermittelt.
-----------------------------
Zitat (von Yogi1):
Wenn nachvollziehbar ist, dass ich über meinen Account was verkauft habe.
Es geht doch nicht um dich und deinen Account.
Zitat (von Yogi1):
Aber wie ist das denn:
Das interessiert doch keinen, wie es ist, wenn du dit&dat anbietest.
Zitat (von Yogi1):
Das lohnt.
Dann mach doch. Melde aber erst ein Gewerbe an, teile das dem JC mit und freu dich auf die Brieffreundschaft mit vielen Behörden und Institutionen. Geht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Die Aussage ohne Aufhängung war:

Zitat (von Solman1980):
ich habe nur vermittelt.


Nicht nur das zitieren, was Dir gerade in den Kram passt. Du ursprüngliche Aussage des TE war:

Zitat:
Es ist zwars wahr, dass ich für eine Freundin, welche noch nciht lange in Deutschland lebt und aus dem Iran kommt, Werbung bei Ebay gemacht habe, allerdings habe ich selber nie welche verkauft oder hergestellt.

(Ebenso habe ich eine Anzeige für Sie geschaltet, Studentin bietet nachhilfe im Programmieren in englischer Sprache.) Sie hat nämlich selber keinen Account bei Ebay.


Das "ich habe nur vermittelt", ist lediglich die Interpretation des TE.

Der TE hat die Anzeige geschaltet. Über diese Anzeige wurden Verkäufe generiert. Auch wenn der Versand der Masken direkt durch die Freundin erfolgte und sie auch direkt die Zahlungen erhalten hat, erfolgte die Abwicklung/der Verkauf eben sehr wohl über den Account des TE.

Abgesehen davon, auch nur die Vermittlung wäre über den Account des TE gelaufen, sodass an meiner von Dir kritisierten Aussage - die so ganz nebenbei auch ganz allgemein gehalten und gar nicht konkret auf den TE bezogen war - nichts, aber auch gar nichts falsches war.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

Zitat (von smogman):
oder keine gewerbsmäßige Tätigkeit ausgeübt wird.


Hier wurde aber eine gewerbsmäßige Tätigkeit ausgeübt.

Ich habe übrigens den Verdacht, dass eine gewerbsmäßige Tätigkeit nicht vom Aufenthaltsstatus der Iranerin gedeckt ist und sie deswegen einen Strohmann benötigt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von smogman):
oder keine gewerbsmäßige Tätigkeit ausgeübt wird.
Hier wurde aber eine gewerbsmäßige Tätigkeit ausgeübt.
Das könnte man aus gewerberechtlicher Sicht vermutlich so sehen. Das Jobcenter kann das aber nicht einfach festlegen. Es kann nicht abweichend vom Leistungsbezieher darüber bestimmen, ob er privat oder gewerbsmäßig tätig ist. Und solange sich am Status "privat" nichts ändert, könnte das Jobcenter auch keine Einkünfte aus diesen Verkäufen anrechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14008x hilfreich)

Meines Wissens ist die Anrechnung von Nebeneinkünften nicht vom Status "gewerbetreibend" abhängig.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Stimmt. Substitute aus privater Vermögensumschichtung sind aber halt im Regelfall kein Einkommen. Das Jobcenter interessiert sich für Einnahmen aus Gewerbebetrieb und hat hier genau deshalb die Anlage KAS zugesandt. Diese ist nicht ausfüllbar, wenn gar kein Gewerbe vorliegt, was dem Jobcenter als Überprüfungsantwort nach einem Fremdhinweis regelmäßig auch ausreichen wird.

Ob hier ggf. ein gewerberechtlicher Verstoß oder Schwarzarbeit vorliegen, sind für mich andere Fragen.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Man benötigt dafür keine alten Kleidungsstücke. Man kann auch neue Stoffe kaufen. ... ... ... solange keine Freibeträge überstiegen werden oder keine gewerbsmäßige Tätigkeit ausgeübt wird.
Mit neuen Stoffen ist es aber eindeutig eine gewerbliche Tätigkeit. [Meine Aussage war aber erkennbarer Weise auch nicht ernst gemeint]

Das ihr hier aber diskutiert ob es gewerblich ist oder nicht passt irgendwie nicht, das steht doch außer Frage.
Viel entscheidender ist, dass das Gewerbe nicht durch den TS ausgeübt wird (sowohl nicht die Herstellung der Masken als auch nicht der Verkauf/Vertrieb), denn es fehlt an der Gewinnerzielung(sabsicht).

Ob er das glaubhaft machen kann und welche Konsequenzen es womöglich für die Freundin hätte ist wieder eine andere Frage.

Stefan

PS: Wie stellen die vielen privaten Maskennäher eigentlich die Produktsicherheit sicher? Was bringt es beispielsweise, wenn der Träger zwar sich und vor allem andere vor Covid19 schützt, dabei aber gleichzeitig eine Vergiftung erleidet?
Es gibt hier einen Thread zum Thema "Masken importieren" und dort geht es genau darum, und bei selbstgebastelten Masken dürfte das noch einschlägiger sein als bei Großserienproduktionen aus China.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32209 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von hh):
Hier wurde aber eine gewerbsmäßige Tätigkeit ausgeübt.
Welche genau?
Hellsehen geht zwar montags ab 15.00 Uhr nicht mehr, aber ich nehme an, mit der ordentlichen Erklärung des TE an sein JC dürfte die Sache erledigt sein.
---------------------------
Zitat (von wirdwerden):
Meines Wissens ist die Anrechnung von Nebeneinkünften nicht vom Status "gewerbetreibend" abhängig.
Stimmt. Und wenn, sind es keine Nebeneinkünfte, sondern es ist schlicht und einfach ---Einkommen--- . Der TE hat aber kein Einkommen erzielt.
------------------------------
Zitat (von reckoner):
PS: Wie stellen...
Möchtest du das Thema wechseln? Dann bitte nicht hier in diesem Unterforum fragen...danke.
Ich antworte dir dann gern.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Möchtest du das Thema wechseln? Dann bitte nicht hier in diesem Unterforum fragen...danke.
Was willst du denn jetzt schon wieder damit? Du bestimmst nicht wer hier was schreibt.
Wenn dann darf das allenfalls der Fragesteller, und auch das meist nicht.

Außerdem war mein PS genau im Thema, ich hatte damit angemerkt, dass die Freundin Probleme bekommen könnte (neben den schon angesprochenen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32209 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
dass die Freundin Probleme bekommen könnte
NÖ. Das hat weder der TE gefragt noch die iranische Studentin.
Nein, ich bestimme nicht. Deshalb hatte ich dich gefragt. Und dir den Hinweis mit dem anderen Forum gegeben. War das tatsächlich so undeutlich?
Du hattest nach der Produktsicherheit dieser selbst genähten Masken gefragt----diese Frage ist doch wirklich keine Sozialrechtliche. Außerdem hat sie weder mit dem Problem des TE noch mit dem JC noch mit der Freundin zu tun. Stimmts?

P.S. Weil du das Thema gerade nicht im Thread *Masken importieren* haben möchtest, sondern hier--- antworte ich dir hier: :crazy:
Zitat (von reckoner):
Wie stellen die vielen privaten Maskennäher eigentlich die Produktsicherheit sicher?
Tun sie nicht. Müssen sie nicht. Verlangt niemand. Sie stellen Masken für den privaten Gebrauch her.
Betonung liegt 2x auf *privat*.
Ausserdem: Ich habe Masken bei unserer vietnamesischen Änderungsschneiderin gekauft. Die näht und verkauft an privat---die macht das gewerblich. Es sind natürlich auch keine M. mit zertifizierter Produktsicherheit. Wozu auch? Der Trend geht eh zur Zweitmaske...
Gestern bekam ich 2M. von privat geschenkt. Die werden im Rahmen einer SGB II-Maßnahme von Frauen genäht. Die nähen auch med. Kopfbedeckungen aus Vlies für Pflegepersonal. Andere löten Platinen für medizinische Instrumente zusammen. Oder jobben zZt. als *Konfektionierer* von med. Teilen. Als AN im Zusatzjob zur Kurzarbeit.
Alles wegen der Pandemie.
Die M. aus der Maßnahme werden jede Woche mit xx Stück zum Rathaus gebracht. Der Bürgermeister oder ähnliche Bedienstete der Stadt geben die kostenlos an Privatpersonen aus. Ich habe meine 2 M. nicht vom Bürgermeister, sondern direkt von Frau Alhallah bekommen.
Die Näherinnen erhalten 2,- € pro Std. zusätzlich zu ihrem Alg2. Ist eine rein frw. Maßnahme. Sie nähen die hellblauen M. aus Vlies und auch welche aus bunten Stoffen. Wir haben auch schon welche mit Firmenlogo und eigenem Namen gesehen. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt.
Und zum guten Schluss: Keiner MUSS eine solche Maske tragen. Verlangt ist Mund-und Nasenschutz.
Zitat (von reckoner):
Was bringt es beispielsweise, wenn der Träger zwar sich und vor allem andere vor Covid19 schützt, dabei aber gleichzeitig eine Vergiftung erleidet?
Ganz ehrlich? Im schlimmsten Fall einen Toten.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Tun sie nicht. Müssen sie nicht. Verlangt niemand. Sie stellen Masken für den privaten Gebrauch her.
Betonung liegt 2x auf *privat*.
Du bastelst dir die Rechtslage auch wie sie gerade passt.

Für Privat ist kein Kriterium um auf Produktsicherheit verzichten zu dürfen (von Privat wäre vielleicht eins, aber das ist hier gerade nicht gegeben).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32209 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Du bastelst dir die Rechtslage auch wie sie gerade passt
Bitte, wie ist die Rechtslage? Ich habe doch gar keine genannt. Ich schreibe nur, wie etwas abläuft, weder geheim noch unter der Hand noch industriell...Alle handeln entgegen der Rechtslage?
Welches Gesetz gilt?
Zitat (von reckoner):
aber das ist hier gerade nicht gegeben
Bitte, bei wem ist das nicht gegeben?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120189 Beiträge, 39843x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Alle handeln entgegen der Rechtslage?

Viele, wenn nicht sie meisten der "Maskennäher"



Zitat (von Anami):
Bitte, bei wem ist das nicht gegeben?

Bei den Maskenverkäufern.


Aber hier sollte der Off-Topic enden - wenn ihr das ausdiskutieren wollt einfach ein neues Thema aufmachen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Bitte, wie ist die Rechtslage? Ich habe doch gar keine genannt.
Du hast lang und breit ausgeführt, dass es doch "privat" sei. Und das stimmt definitiv nicht.

Zitat:
Bitte, bei wem ist das nicht gegeben?
Na bei der Iranerin.

Und das dem TS das alles egal ist nur weil es ihn persönlich nicht betrifft kann ich mir kaum vorstellen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 119x hilfreich)

Ich frage mich gerade, wie man dem Amt 1000 genähte Masken pro Woche als "Hobby" verkaufen will. Aber gut.

Es wäre mal interessant mehr Details über die Verkäufe zu erfahren.

Angeboten hat Solman1980 sie ja in seinem eBay-Account. Damit tritt er erstmal als Verkäufer auf.

Wie viele Masken waren das denn? 10 oder 1000?
Welchen Preis hatten die Masken? Bei eBay finde ich alles zwischen 2 und 20 Euro.

Und ja: ich denke es macht einen Unterschied ob man aus alten Stoffresten 10 Masken für 2 Euro verkauft oder neuen Stoff kauft und 1000 Masken a 20 Euro verkauft.

Was passierte nach dem eBay-Kauf? Wer hat den Käufer angeschrieben? Wie lief die Abholung / der Versand / der Geldtransfer?

Ich denke nicht, dass das Amt sich mit einer Auskunft aller "hab nix verkauft" zufrieden gibt wenn ein öffentliches Bewertungsprofil von 1000 Masken spricht. So blöd sind die nun auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Angeboten hat Solman1980 sie ja in seinem eBay-Account.
Hat er nicht.

Zitat:
wenn ein öffentliches Bewertungsprofil
Gibt es nicht.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Bitte, wie ist die Rechtslage? Ich habe doch gar keine genannt.
Doch. An diversen Stellen. Etwa mit der Behaptung, dass die "Maskennäher" die Produktsicherheit nicht gewährleisten müssten. Sind Sie Experte für das Recht der Sicherheit von (Medizin-?)Produkten?

Als "Rechtslage" möchte ich das aber eigentlich auch nicht bezeichnen. Mit der eigentlichen Rechtslage haben Ihre Antworten nämlich (das ist aber in den meisten Threads so) genau so wenig zu tun wie mit dem jeweiligen Thema eines Threads.

Es ist etwas ironisch, dass ausgerechnet Sie sich hier über ein (vermeintliches) Abweichen vom Thema beschweren. Sie stürmen eigentlich so ziemlich jeden Thread hier im Forum (siehe die enorm hohe Zahl der Postings), stürzen sich auf irgendwelche (gerne auch falsch verstandenen) Einzelheiten der Postings der anderen User, reißen diese aus dem Zusammenhang und geben dazu dann irgendwelche Behauptungen ab, die mit der Rechtslage nichts zu tun haben und die ich im Übrigen nichtmals als "Meinung" qualifizieren würde. Es handelt sich eher um Dahergeschriebenes, wei denen Ihnen selber egal zu sein scheint, ob an dem Geschriebenen auch etwas dran ist.

Wie egal Ihnen der Inhalt Ihrer eigenen Postings ist, erkennt man vor allem daran, dass Sie regelmäßig (!) im weiteren Verlauf abstreiten, dieses oder jenes behauptet zu haben (obwohl man Gegenteiliges natürlich weiterhin nachlesen kann) und plötzlich eine absurden ganz bestimmte Interpretation Ihrer Postings verlangen (die mit dem insoweit eindeutigen Wortlaut selten vereinbar ist).

So auch in diesem Thread. Sie äußern eine (wohl falsche) Ansicht zur Rechtslage auf einem sehr empfindlichen Rechtsgebiet, leugnen wenig später aber schon, sich überhaupt zur Rechtslage geäußert zu haben.

Vor allem aber stürzen Sie sich hier auf die Angabe, dass die iranische Studenten keine WhatsApp-Nutzerin sei. Das ist ohne weiteres glaubhaft und von Ihnen daher nicht zu hinterfragen. Um Ihren Horizont zu erweitern: Es gibt viele Menschen, auch Informatiker, die dieses Programm nicht benutzen. Insbesondere ist dieses Programm in vielen anderen Ländern auf der Welt jedenfalls nicht der Marktführer. Entsprechend wenig Menschen aus diesen Ländern nutzen dieses Programm dann auch (es ist für sie ja dann auch weitgehend nutzlos).

Aber das kann iegentlich egal sein. Weder die Rechtslage noch die Glaubwürdigkeit der Beteiligten dürfte davon abhängig sein, ob die Studentin nun WhatsApp benutzt oder nicht.

Zitat:
Ich denke nicht, dass das Amt sich mit einer Auskunft aller "hab nix verkauft" zufrieden gibt
Denke ich auch nicht. Wenn es objektiv danach aussieht, als wären über den Account Maskenverkäufe erfolgt (womöglich war es auch so), dann dürfte das nicht ausreichen, um diesen Verdacht auszuräumen. Irgendwo muss das Geld ja hingegangen sein. Und wenn zunächst alles danach aussieht, als sei man an diesem Geschäft zumindest beteiligt, dann sollte man schon etwas vorbringen, um diesen Anschein umzukehren. Asnonsten könnte diese scheinbare Situation Beweis genug sein, um Behörden und Gerichte davon überzeugt sein zu lassen, dass hier eben doch eigenes Einkommen erzielt wurde.

Zitat:
Privatverkäufe sind Umschichtung des Vermögens. Solange man das ganze nicht gewerblich betreibt, kann man verkaufen was man will.
Aber hier findet kein bloßer Verkauf statt. Das würde voraussetzen, dass die Masken schon zu Hause herumlagen, dann aber veräußert wurden. Tatsächlich aber lag zu Hause nur Stomm herum (wenn der nicht sogar extra beschafft wurde). Der wurde dann zunächst verarbeitet und in Masken umgewandelt. Damit liegt eine Wertschöpfung vor.

Zitat:
Man kann auch neue Stoffe kaufen. Es spielt keine Rolle, ob ich mir eine Bratwurst oder eine Lampe kaufe. Beides gehört im Anschluss zu meinem Vermögen (besser in diesem Kontext als Hab und Gut zu bezeichnen) und damit kann ich machen was ich will, auch im ALG II Bezug, solange keine Freibeträge überstiegen werden oder keine gewerbsmäßige Tätigkeit ausgeübt wird.
Sowohl Gewerbsmäßigkeit als auch ein Übersteigen der Freibeträge sind aber schnell zu erwarten. Es macht einen Unterschied, ob ich nicht mehr benötigte Haushaltsgegenstände verkaufe oder ob ich (ggf. in Gewinnerzielungsabsicht) Waren in der Absicht ankaufe, sie dann teurer zu verkaufen. Der planmäßige An- und Verkauf kann Gegenstand eines Gewerbes sein.

Abgesehen davon ist noch die Frage offen, was mit der Nachhilfe ist.

Zitat:
Es ist zwars wahr, dass ich für eine Freundin, welche noch nciht lange in Deutschland lebt und aus dem Iran kommt, Werbung bei Ebay gemacht habe, allerdings habe ich selber nie welche verkauft oder hergestellt.

(Ebenso habe ich eine Anzeige für Sie geschaltet, Studentin bietet nachhilfe im Programmieren in englischer Sprache.)
Können Sie das genauer erklären? Wie unterscheiden Sie zwischen "Anzeige" und "Werbung"? Waren die Kontaktdaten öffentlich einsehbar oder wurde die weitere Anbahnung über den Account abgewickelt? Ging aus der Anzeige/Werbung hervor, dass am Ende nicht wirklich Sie dahinterstehen sollen? Wäre in irgendeiner Weise anzunehmen, dass die Nachhilfe vielleicht auch durch Sie erfolgen sollte? Anders gefragt: Können Sie programmieren?

Selbst wenn man hier am Ende alle Beteiligten davon überzeugen kann, dass das gesamte Geld an die Studentin gegangen ist, dann käme eine Verantwortlichkeit wegen Beihilfe in Betracht. Der hier im Forum geäußerte Verdacht, dass das (seitens der Iranerin) irgendein "krummes Ding" gedreht werden sollte (insbesondere deren Einkünfte verschleiert werden sollten), könnte sich am Ende nämlich als berechtigt erweisen. Dann müsste man sich in der Tat nochmals mit der Frage auseinandersetzen, warum man der Studenten nicht lieber kurz geholfen hat, einen eigenen Account einzurichten.

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