Anrechnung Kindesunterhalt auf Sozialleistungen?

15. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.03.2010 13:49:35
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrechnung Kindesunterhalt auf Sozialleistungen?

Hallo!

Ich habe eine Frage zum Unterhaltsrecht und wäre wirklich froh, wenn mir da jemand Auskunft zu geben könnte. Vielen Dank schonmal für´s Lesen.

Also: Meine Ex-Freundin hat zwei Kinder. Eine Tochter aus früherer Beziehung. Sie ist knapp 15 und der Vater zahlt wohl den Mindestunterhalt, so viel ich weiß.
Unser gemeinsames Kind wird im April 6 Jahre alt und ich zahle ebenfalls den Mindestunterhalt unter Anrechung des hälftigen Kindergeldes.

Jetzt habe ich mit Freunden über den Sprung wegen der neuen Alterstufe geredet und da sagte ein Freund, dass die ca. 60 € mehr im Monat auf die Sozialleistungen der Mutter angerechnet würden?

Die Mutter bezog bis vor einem halben Jahr noch Hartz4, jetzt macht sie eine Weiterbildung im pädagogogischen Bereich. BAFöG wird sie nicht bekommen, da sie weit über 30 ist. Meister-BAFöG? Aber eine Förderung wird sie definitiv bekommen. Ich weiß halt nicht genau, wie sie sich derzeit - neben dem Unterhalt - finanziert. Gehe aber von irgendwelchen Sozialleistungen aus.

Ist es dann tatsächlich so, dass der Unterhalt für mein Kind dazu führt, dass der Mutter die Leistungen gekürzt werden, sodass das Mehr an Geld gar nicht meinem Kind zugute kommen wird, sondern quasi indirekt Unterhalt für die Mutter darstellt?

Vielen Dank für hoffentlich aufschlußreiche Antworten!

Grüße

Magnus

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4 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Gehen wir z.B. von einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGBII aus, eben AlgII, stimmt das. Jeder Cent mehr Unterhalt führt dazu, dass der Bedarfsgemeinschaft weniger Geld von der ArGe zusteht. Erhält das Kind mehr Geld, wird das Geld der BG gekürzt. Die Förderung in der Weiterbildung kann auch evtl. durch die ArGe finanziert werden. Ohne genauere Angaben bleibt hier nur die Spekulation.

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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

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#2
 Von 
guest-12319.03.2010 13:49:35
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hamburgerin,

quote:
Die Förderung in der Weiterbildung kann auch evtl. durch die ArGe finanziert werden.


Unter welchen Voraussetzungen macht die Arge das denn? Die wären dann doch eigentlich nicht mehr zuständig, oder?

Wäre schön, dassszu wissen, denn ggfls. brauche ich mir dann erst gar keine Mühe zu geben, wegen verdecktem Mutter-Unterhalt zu drehen.

Grüße

Magnus

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die ArGe hat durchaus auch Weiterbildungsangebote. Nach welchen Kriterien das bewilligt wird, das ist nicht durchschaubar.

Wenn Sie mit Ihrer Ex-Freundin mal darüber reden und ihr erklären, welche Gedanken Sie sich dazu machen, vielleicht lüftet sie dann ja das Geheimnis.


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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

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#4
 Von 
guest-12319.03.2010 13:49:35
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hamburgerin,

das "Reden" habe ich mir für heute vorgenommen. Mal schauen, was Frau Ich-sag-gar-nix heute wieder alles einfällt, um in der Sache selbst bloß keinerlei Informationen rauszurücken...

Melde mich dann wieder.

Danke erstmal.

Grüße

Magnus

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