Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Meine Tochter und ihr Partner wurden als BG eingestuft, obwohl sie keinerlei Leistungen vom Jobcenter bezogen hat. Ihren Mietanteil und Regelsatz konnte sie durch Schüler-BaföG und Kindergeld bestreiten. Ihr Partner hat seinen (durch die BG reduzierten) Regelsatz plus die Hälfte der Miete vom Jobcenter bekommen.
Aus der Jahresabrechnung der Nebenkosten geht ein Guthaben hervor. Dazu jetzt meine Frage:
Wie wird das Einkommen berücksichtigt? Normalerweise müsste dem Jobcenter doch nur der Anteil für den Partner meiner Tochter zustehen. Sie selbst hat ja keine Leistung vom Jobcenter bezogen. Dürfte das Jobcenter trotzdem das Guthaben für sich beanspruchen, weil sie als BG eingestuft wurden und sich die Gesamtmiete aus Sicht des Jobcenters um das Guthaben mindert?
Für Antworten danke ich.
-- Editiert von some am 17.05.2019 15:42
Anrechnung Nebenkostenguthaben bei BG mit Schüler-BaföG /Alg II
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
ZitatMeine Tochter und ihr Partner wurden als BG eingestuft, obwohl sie keinerlei Leistungen vom Jobcenter bezogen hat. :
Aber ihr Partner tut das.... Wäre es nur eine WG, wäre dem nicht so.
ZitatDürfte das Jobcenter trotzdem das Guthaben für sich beanspruchen, weil sie als BG eingestuft wurden und sich die Gesamtmiete aus Sicht des Jobcenters um das Guthaben mindert? :
Ich würde meine ja. Denn wenn Deine Tochter eine Bafögerhöhung bekommen würde, würde diese auch angerechnet werden. Ist halt nun mal eine BedarfsGEMEINSCHAFT
Meine Tochter wurde nur mit einberechnet, damit der Anspruch ihres Partners ( den Regeln einer BG entsprechend) gemindert werden konnte. Es gab während der Bezugsdauer keine Erhöhung des Schüler-BaföGs, also auch keine Einkommensanrechnung ihres Einkommens bei ihm, außer anfangs ihr Kindergeld, dies konnte aber durch einen Anwalt rückgängig gemacht werden.
Sie wurde nur durch den Umstand, dass sie ein Paar sind bedürftig gemacht.
Ich finde diese Praxis sehr ungerecht, da sich das Jobcenter auf diese Weise am Guthaben -in meinen Augen unrechtmässig- bereichert, obwohl nur die Hälfte der Miete vom Jobcenter bezahlt wurde.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das BK-Guthaben darf das JC nur zu 50% *einnehmen*.Zitatobwohl nur die Hälfte der Miete vom Jobcenter bezahlt wurde. :
Der Partner soll die BK-Abrechnung dem JC vorlegen. Dann abwarten, was das JC antwortet.
Gegen einen evtl. Bescheid mit voller Berücksichtigung kann der Partner deiner Tochter Widerspruch erheben.
Das JC zahlt nur für den Partner die Unterkunftskosten--- also ist auch nur sein Guthabenanteil zu berücksichtigen.
Es ist also nicht ungerecht.
Deine Tochter erscheint zwar als BG-Mitglied, allerdings mit 0,00€ Leistungen im Berechnungsbogen.
Nein, nicht deshalb. Sondern, weil 2 Partner zusammen leben, aber eben nicht beide hilfebedürftig nach SGB II sind.ZitatMeine Tochter wurde nur mit einberechnet, damit der Anspruch ihres Partners ( den Regeln einer BG entsprechend) gemindert werden konnte. :
Nö. Ihren Bedarf kann sie durch Kindergeld und Schülerbafög decken. Sie braucht kein Alg2.ZitatIhren Mietanteil und Regelsatz :
@some:
Ist das
Zitat:Deine Tochter erscheint zwar als BG-Mitglied, allerdings mit 0,00€ Leistungen im Berechnungsbogen.
tatsächlich so?
@Anami:
Zitat:Meine Tochter wurde nur mit einberechnet, damit der Anspruch ihres Partners ( den Regeln einer BG entsprechend) gemindert werden konnte.
Nein, nicht deshalb. Sondern, weil 2 Partner zusammen leben, aber eben nicht beide hilfebedürftig nach SGB II sind.
Wenn die Tochter tatsächlich Schüler-BaföG erhält, ihr Bedarf sich also nach § 12 BAföG richtet, dürfte ihr in der Konstellation der Bedarfsgemeinschaft mit dem ALG II beziehenden Partner, ebenfalls ergänzendes ALG II zustehen. Beide wären gleichermaßen hilfebedürftig.
Gruß,
Axel
Davon bin ich ausgegangen.Zitatobwohl sie keinerlei Leistungen vom Jobcenter bezogen hat. Ihren Mietanteil und Regelsatz konnte sie durch Schüler-BaföG und Kindergeld bestreiten. :
Demnach hat die Tochter keinen Bedarf, erhält keine Leistungen, es sollte deshalb keine BK-Guthaben-Berücksichtigung nach § 22 (3) SGB II erfolgen.
Wenn sie mit Kindergeld+Schüler-BAföG ihren Bedarf decken kann, ist sie nicht hilfebedürftig /leistungsberechtigt, obwohl sie zur BG gehört. Ihr Einkommen/Erhöhung wird auch nicht auf die BG angerechnet. Ihr Partner erhält den 90%-Regelbedarf (das erzürnt die TE).
---------------------------------------------
@some
Wer mit einem Bedürftigen/Leistungsberechtigten in einer BG lebt, ist nicht per se auch selbst bedürftig. Die Tochter wurde nicht bedürftig gemacht. Ist auch nicht leistungsberechtigt.
Nö. Sondern weil sie offensichtlich doch ein Paar sind, zusammen leben usw.ZitatMeine Tochter wurde nur mit einberechnet, damit der Anspruch ihres Partners ( den Regeln einer BG entsprechend) gemindert werden konnte. :
Beispiele:
Oder die alte Frage? ----> Ein Paar, auch Partner, aber keine Partner nach SGB II?
Oder: andere BG?----> Elternteil erhält Alg2, Kind hat bedarfsdeckendes Einkommen aus KiG +Unterhalt. Kind erscheint im Berechnungsbogen als Mitglied der BG, aber mit 0,00 Bedarf und 0,00 Leistungen, ist also nicht hilfebedürftig.
Oder: Misch-BG ---> Rentner mit bedarfsdeckendem Einkommen + Ehefrau mit Alg2, in 2er-BG, er mit 0,00 Bedarf, 0,00 Leistungen, sie mit 90 % Regelbedarf...
@Anami:
Zitat:Wenn sie mit Kindergeld+Schüler-BAföG ihren Bedarf decken kann, ist sie nicht hilfebedürftig /leistungsberechtigt, obwohl sie zur BG gehört.
Und das bitte folgt woraus?
Woraus sollte folgen, dass diese BG hinsichtlich der Anspruchsberechtigung und der Einkommensverteilung anders behandelt wird, als eine BG, in der einer seinen eigenen Bedarf z.B. durch Erwerbseinkommen decken kann?
Gruß,
Axel
Ich habe aus den Beiträgen der TE mitgenommen:
- Die Tochter erhält Kindergeld und Schüler-BAföG,
- sie wohnt mit ihrem Partner zusammen
- sie kann ihren Bedarf für Wohnen und LU aus ihrem Einkommen bestreiten.
- Sie erhält keine Leistungen vom JC.
Der Partner hat kein Einkommen und erhält den 90%-Regelbedarf +50% der KDU.
Die BK-Jahresabrechnung weist ein Guthaben für die gemietete Wohnung aus. Das JC hat die BK-Vorauszahlungen für den Partner geleistet, dem JC stehen 50% des Guthabens zu. Diese Summe mindert für den Partner die KDU im Folgemonat.
Ich weiß nicht, worauf deine Frage abzielt.
Ob Erwerbseinkommen oder anderes Einkommen dürfte hier nicht die Problemstellung sein. Offenbar benötigt die Tochter kein ergänzendes Alg2.
@Anami:
Zitat:Ich weiß nicht, worauf deine Frage abzielt.
Ich stelle einfach infrage ob es richtig ist, dass die TE kein ALG II erhält und keine Einkommensverteilung stattfindet.
Zitat:Offenbar benötigt die Tochter kein ergänzendes Alg2.
Nach den bisherigen Angaben der TE erhält die Tochter Schüler BAföG. Damit dürfte sie nicht von SGB II Leistungen ausgeschlossen sein. Und darum muss - wenn sie mit ihrem Partner eine BG bildet - eine Einkommensverteilung stattfinden. Das heisst, entweder benötigen beide ergänzendes ALG II oder keiner von beiden. Und dadurch ändert sich dann eben auch die Antwort auf die Frage ob das Guthaben ganz oder nur zur Hälfte anzurechnen ist.
Allerdings scheint die TE längst das Interesse an ihrem eigenen Thread verloren zu haben.
Gruß,
Axel
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.