Inwiefern wird die Studienzeit bei der Rentenberechnung berücksichtigt?
Anrechungsdauer? Anrechnungswert? Systematik
Muss dafür ein Antrag gestellt werden?
Anrechnung der Studienzeit bei der Rente
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ist eine Anrechnungszeit gem § 58 SGB VI
. Aber max bis zu einer Zeit von 8 Jahren.
Füllt die Wartezeit auf.
Das hört sich ja spannend an.
Was bedeutet das denn???
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> Das hört sich ja spannend an.
Was bedeutet das denn???
Die Zeiten haben keinen Einfluß auf
die Rentenhöhe. Es gibt keine
Rentenpunkte. Das haben - so weit
ich weiß - schon der Oggersheimer
und Konsorten abgeschafft.
Vergiss es sowieso.
Bis Sie Rente beantragen gib'ts
sowieso nix mehr.
Bislang werden noch 3 Jahre Studienzeit für die Rentenversicherung anerkannt.
Der Oggersheimer hat es "nur" von 7 auf 3 Jahre gekürzt.
Wer jedoch ab 2005 in Rente geht, bekommt keine Zeiten mehr rentensteigernd anerkannt. Bis 2008 gibt es noch Übergangsregelungen.
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