Anrechnung der Studienzeit bei der Rente

3. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Frank4
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)
Anrechnung der Studienzeit bei der Rente

Inwiefern wird die Studienzeit bei der Rentenberechnung berücksichtigt?

Anrechungsdauer? Anrechnungswert? Systematik
Muss dafür ein Antrag gestellt werden?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Ist eine Anrechnungszeit gem § 58 SGB VI . Aber max bis zu einer Zeit von 8 Jahren.

Füllt die Wartezeit auf.

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#2
 Von 
Frank4
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 3x hilfreich)

Das hört sich ja spannend an.
Was bedeutet das denn???

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

> Das hört sich ja spannend an.
Was bedeutet das denn???

Die Zeiten haben keinen Einfluß auf
die Rentenhöhe. Es gibt keine
Rentenpunkte. Das haben - so weit
ich weiß - schon der Oggersheimer
und Konsorten abgeschafft.


Vergiss es sowieso.

Bis Sie Rente beantragen gib'ts
sowieso nix mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Bislang werden noch 3 Jahre Studienzeit für die Rentenversicherung anerkannt.

Der Oggersheimer hat es "nur" von 7 auf 3 Jahre gekürzt.

Wer jedoch ab 2005 in Rente geht, bekommt keine Zeiten mehr rentensteigernd anerkannt. Bis 2008 gibt es noch Übergangsregelungen.

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