Anrechnung des nachgezahlten Unterhalts auf Bafög?

5. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Radeon123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Anrechnung des nachgezahlten Unterhalts auf Bafög?

Guten Tag,

ich war mir nicht sicher ob ich das Thema besser ins Familienrecht oder ins Arbeitsrechte packe, da es ja um Unterhalt und um das Bafög geht. Aber jetzt bin ich hier :)

Die Situation ist folgende:

Vor ein par Jahren gab es mit meinem Vater einen ziemlichen Streit, seitdem es von meiner Seite keinen Konakt mehr gab. Der Unterhalt wurde brav weitergezahlt, zumindest bis ich 18 wurde (Dezember 2011). Seitdem gab es keinen Unterhalt mehr, sogesehen als "Druckmittel", damit ich mich melde (der moralische Aspekt hinter dieser Aktion steht nicht zur Debatte).

Jetzt hat sich das Verhältnis in den letzten Wochen aus Zufall wieder verbessert, und wir sind im Reinen. Den versäumten Unterhalt ist er auch bereit nachzuzahlen, dabei handelt es sich um ca. 9800 Euro.

Hier fangen die Probleme an: Im Oktober möchte ich ein Studium in einer anderen Stadt aufnehmen und dafür Bafög beantragen. Nun darf man ja 5200 Eigenvermögen besitzen. Ich habe auch gesehen, dass beim monatlichen Einkommen des Antragsstellers der Unterhalt nicht angerechnet wird.

Meine Frage ist nun, ob dieser hohe Ertrag aus Unterhaltsleistungen Probleme bei meinem Bafög machen könnte. Fällt sowas auch unter Vermögen?

Falls es doch eher in ein anderes Forum passt, bitte verschieben :)

Liebe Grüße,

Radeon123

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-- Editiert von Moderator am 05.01.2014 16:38

-- Thema wurde verschoben am 05.01.2014 16:38

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ins Arbeitsrecht gehört deine Fragestellung gewiss nicht.

:Forum:

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Radeon123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Oh, ich hab jetzt erst auf den dritten Blick das Forum für staatliche Leistungen gesehen, tut mir Leid :bang:

Wäre ein Moderator bitte so freundlich und würde das Thema verschieben? :)

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Ja, das gäbe Schwierigkeiten beim BAföG. Es wäre Vermögen und damit würdest du den Vermögensfreibetrag deutlich überschreiten.

Aber dröseln wir erst einmal die Vergangenheit auf:
Warst du in Ausbildung und hattest damit einen Unterhaltsanspruch?
War dieser Unterhaltsanspruch tituliert?
Wer hat in dieser Zeit deinen Unterhalt sichergestellt?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Radeon123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich war/bin derzeit noch Schüler. Seit der Scheidung meiner Eltern ging der Unterhalt an meine Mutter, aber ab meinem 18. Geburtstag bin ich ja derjenige mit Unterhaltsanspruch. In diesen zwei Jahren seit Dezember 2011 (bzw. eigentlich Januar 2012, der für 12/11 kam noch) ist garkein Geld geflossen.

Ich weiß nicht ganz was du mit tituliert meinst.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Bestand ein Unterhaltstitel, gerichtlich oder notariell festgelegt, auch über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus?

Wer hat in den letzten beiden Jahren deinen Unterhalt sichergestellt, damit du nicht verhungert bist?

Warum hast du dich nicht früher um die Zahlung des Unterhalts gekümmert?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Radeon123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Zum Titel: Ja, der existiert, gerichtlich.

Zur Sicherstellung: Naja, das Geld hat dann halt gefehlt, das musste dann von meiner Mutter aufgebracht werden.

Zum letzten Punkt: Naja, das war ein ziemliches Zerwürfnis zwischen meinem Vater und mir, ich persönlich habe mich da aus diversen privaten und psychologischen Gründen nicht drum gekümmert. Meine Mutter hatte zwar wiederholt Briefe geschrieben, die aber unbeantwortet blieben.


Sei mir nicht böse, aber was genau hat das denn mit der Bafög-Sache zu tun? Die persönlichen Differenzen sind ja eigentlich geklärt, und der Unterhalt wird ja nachträglich gezahlt.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Moralisch gesehen steht die Nachzahlung deiner Mutter zu.

Mach drauß, was du magst.
Kassier es selbst und lasse es dir beim BAföG anrechnen.
Oder gebe es deiner Mutter, die dich ja dann während der Ausbildung etwas zusätzlich unterstützen könnte.

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