Anrechnung von ALG1 auf Hartz4

13. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
go563273-29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrechnung von ALG1 auf Hartz4

Folgender Sachverhalt:

Ich bin zum 27.03.2020 arbeitslos geworden und habe mich auch auf dem Amt gemeldet.
Auf Grund von Corona wurde alles nur per Post abgewickelt.
Am 25.08.2020 habe ich dann endlich mal den Bewilligungsbescheid erhalten mit Bewilligungszeitraum 27.03. bis 26.07.2020.
Darauf hin habe ich sofort beim zuständigen Amt angerufen und mich ab August für Hartz4 angemeldet.
Im Zeitraum von Beginn der Arbeitslosigkeit bis Ende August habe ich keinerlei Geld erhalten.
Die gesamte Summe kam am 31.08.2020 als Nachzahlung.
Das Geld für Miete etc. habe ich mir zwischenzeitlich geliehen, weil ich ja fest mit der Nachzahlung rechnete.
Das geliehene Geld habe ich auch von der Nachzahlung zurück gezahlt.
Dann kam noch mal ein Schreiben von der Arbeitsagentur, dass mein ALG1 einmalig um 3 Monate verlängert wird.
Auch dieses Geld bekam ich jetzt als Nachzahlung.
Heute kam der Hartz4 Bescheid.
Sämtliche Zahlungen vom Arbeitsamt ( Nachzahlung ALG1 ) wurden als Extraeinkommen gewertet und werden mir über den Zeitraum von 6 Monaten abgezogen.
Für Oktober 2020 bekomme ich gar kein Geld.
Also bekomme ich für den Zeitraum von Ende März ( 1.Tag der Arbeitslosigkeit ) bis Ende Juli rein theoretisch gar kein Geld, da die Nachzahlung ja komplett verrechnet wird.
Ab 1. Oktober erhalte ich dann den Hartz 4 Satz plus Miete ( abzüglich des Betrages der Nachzahlung meines ALG1, berechnet auf 6 Monate ).
Für mich stellt sich das so dar, dass ich die Nachzahlung vom ALG1 komplett zurück zahlen muss und trotzdem mein ALG1 Anspruch weg gerechnet wurde.
Vom Prinzip fehlen mir ja jetzt über 2500 Euro, die ich ja gehabt hätte wenn das Arbeitsamt das ALG1 rechtzeitig und zügig bewilligt hätte.
Ich bekomme jetzt vom Hartz 4 folgende Beträge monatlich ( inkl. Miete )

08/2020: 395,75 Euro
09/2020; 395,75 Euro
10/2020: 0,00 Euro ( hier kam die Nachzahlung für die 3 Monate Verlängerung ALG 1 )
11/2020: 245,67 Euro
12/2020; 245,67 Euro
01/2021; 245,67 Euro
02/2021: 529,42 Euro
03/2021; 529,42 Euro
und ab 03/2021 dann den regulären Satz von 649,50 Euro inkl. Miete.

Die Sätze für 11, 12 und 01 reichen ja nicht mal für die Miete und den Strom...
Kann mir jemand etwas empfehlen, ws man da eventuell machen kann ?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von go563273-29):
Sämtliche Zahlungen vom Arbeitsamt ( Nachzahlung ALG1 ) wurden als Extraeinkommen gewertet und werden mir über den Zeitraum von 6 Monaten abgezogen.
Es ist Einkommen und wird mit einem Freibetrag von monatl. 30,- berücksichtigt.
Viele JC machen das nicht mit der monatlichen Berücksichtigung (also jeden Monat 30,- Freibetrag).
Das wäre schon einen Widerspruch wert.

Aus deinen Zahlen kann ich nicht erkennen, wie viel ALG1 du überhaupt bekommen hast.
Zum Nachrechnen wäre wichtig:
-Höhe deines monatl. ALG1
-Höhe deines Regelbedarfs
-Höhe der KDU/Wohnkosten.

Könntest du den Hartz-4-Bescheid hier einstellen?
Mit den üblichen Bilderdiensten aus dem Netz, persönliche Daten anonymisieren, dann hierher verlinken...

Zitat (von go563273-29):
Kann mir jemand etwas empfehlen, ws man da eventuell machen kann ?
Immer, wenn man meint, der Bescheid ist nicht korrekt, kann man Widerspruch erheben.
Dazu hat man 1 Monat nach Erhalt Zeit. Also ab heute. Das sollte sich auch in deinem Bescheid finden.

Zitat (von go563273-29):
Das Geld für Miete etc. habe ich mir zwischenzeitlich geliehen, weil ich ja fest mit der Nachzahlung rechnete.
Weiß das jemand beim Jobcenter?
Zitat (von go563273-29):
Bewilligungszeitraum 27.03. bis 26.07.2020.
zunächst nur 4 Monate? Wie lange warst du vorher beschäftigt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Hallo,

ich weiß nicht, ob man Dich bei der Arbeitsagentur hätte aufklären müssen (!) , dass Du während des Bearbeitungszeitraums ALGII beantragen kannst. Spätestens ab April hätte es Dir wohl zugestanden, da Du kein Einkommen hattest und so wie das klingt auch kein nennenswertes Vermögen.

Bei flotter Bearbeitung ALG I hätte der TS ab März ALG I erhalten und dann ab November ALG II.
Mir stellt sich hauptsächlich die Frage, ob die Arbeitsagentur den TS hätte hinweisen müssen auf die Bearbeitungsdauer und die Möglichkeit, den Zeitraum mit ALG II zu überbrücken.

Wer, der nie zuvor damit zu tun hatte, weiß das schon, dass die ALG I - Nachzahlung komplett angerechnet wird und man aber während des Bearbeitungszeitraums ALG II bereits beantragen sollte, da man ja kein Einkommen hat.

So an sich - da ALG II erst im August beantragt wurde - scheint mir das auf den ersten Blick so alles ok zu sein.

Ich hänge echt daran, ob man den TS hätte aufklären müssen und man evtl. darüber was machen könnte?
Aufgeklärt hätte er ab April (oder sogar März) ALG II erhalten und die ALGI - Zahlungen wären angerechnet worden, als sie erfolgten.

Der TS ist so ja klar benachteiligt. Muss ein "informierter Bürger" die Feinheiten des Zuflussprinzips und SGB II kennen. Oder kann man erwarten, dass man von der Fachkraft beim Amt auf sowas hingewiesen wird.
ICH jedenfalls hätte vor gar nicht so langer Zeit wie der TS gehandelt. Mir bei Gott und der Welt Geld geliehen, mich von trockenem Brot ernährt, immer in der Erwartung, dass mein mir zustehendes ALG I bald kommt. Ich wär nicht auf die Idee gekommen, dass ich während der Wartezeit ALG II beantragen kann. Noch weniger wär ich auf die Idee gekommen, dass das rückwirkend gezahlte ALG I mal komplett angerechnet wird, wenn es erst dann kommt, wenn ich schon gar keinen ALGI - Anspruch habe und daher bereits ALG II beziehe.



Signatur:

"Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotze

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

§ 28 SGB X wäre hier m.E. eher erfolgversprechend, als die Berufung auf eine Beratungspflicht der Agentur für Arbeit, auch wenn der Erfolg selbstverständlich nicht garantiert ist. § 28 lautet:

Zitat:
(1) 1Hat ein Leistungsberechtigter von der Stellung eines Antrages auf eine Sozialleistung abgesehen, weil ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung geltend gemacht worden ist, und wird diese Leistung versagt oder ist sie zu erstatten, wirkt der nunmehr nachgeholte Antrag bis zu einem Jahr zurück, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Monats gestellt ist, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist. 2Satz 1 gilt auch dann, wenn der Antrag auf die zunächst geltend gemachte Sozialleistung zurückgenommen wird.


Darauf würde ich mich gegenüber dem Jobcenter berufen und versuchen, die rückwirkende Bewilligung von ALG II ab 01.03. oder 01.04. zu erreichen.

Nicht nachvollziehbar sind für mich auf den ersten Blick auch die unterschiedlich hohen bewilligten Beträge. Von daher schließe ich mich @Anami an, dass es hilfereich wäre, den Bescheid mal zu sehen. Auch die Höhe des bewilligten ALG I und der Unterkunftskosten ist von Bedeutung.

Gruß,

Axel

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Ich hänge echt daran, ob man den TS hätte aufklären müssen
Wer denn? Und wann denn?
ALG wurde beantragt-bearbeitet-beschieden. Alles per Post. Im ersten Corona-Hype...
Wenn man fragt, muss man aufgeklärt werden bzw. Auskunft erhalten. Wenn man beraten werden will, muss man nach Beratung fragen.
Wer nicht weiß, was er fragen soll, ist gleich aufgeschmissen.
Zitat (von Yogi1):
Bei flotter Bearbeitung ALG I hätte der TS ab März ALG I erhalten
Sorry, was war ab März los?
Auch in pandemielosen Zeiten braucht die Agentur ca 4-6 Wochen zum Bescheid. Wenn gleich alle Unterlagen und Nachweise vorliegen, was wohl selten der Fall ist! Dann wäre Geld+Bescheid frühestens Ende April gekommen. Eher aber Ende Mai das 1. ALG als Nachzahlung. Bewilligt dann ab 28.3.2020.

Doch was ändert das? ALG ist zu berücksichtigendes Einkommen, ob es monatlich oder als Nachzahlung im Batzen kommt.

*Normal* bearbeitet das JC einen Alg2-Antrag auch erst, wenn der ALG1-Bescheid bzw. eine Negativbescheinigung zu ALG vorliegt.
Vorher fängt das JC nicht an. Die sollen dort nicht nur Geld, sondern auch Aufwand sparen. Und darlehensweise Zahlung? Ist möglich, aber dazu muss man das wissen, und auch wie und wann man das beantragt.
Zitat (von Yogi1):
Muss ein "informierter Bürger" die Feinheiten des Zuflussprinzips und SGB II kennen. Oder kann man erwarten, dass man von der Fachkraft beim Amt auf sowas hingewiesen wird.
Wenn schon, dann von der JC-Fachkraft. Auch nur, wenn man speziell danach fragt. Also, wenn man weiß, was man fragen muss.

Ich weiß, dass sehr viele Leute so gut wie nichts Nützliches über das Alg2-Verfahren und das SGB II wissen.
Entweder, weil sie der Meinung sind, das beträfe sie doch niemals, das wäre nur für Looser und ***.
Oder sie wissen nur die Stammtischparolen und dass es immer zu wenig sei.
Da wir aber seit 15 Jahren dieses SGB II haben und der informierter Bürger sich auch anlasslos informieren kann... halte ich dein Argument für falsch.

Ansonsten: Wer Geld LEIHT oder VERLEIHT, sollte immer einen Vertrag darüber machen. Ganz unabhängig von irgendwelchen Behörden, für die das uU wichtiger Fakt ist.
Wer glaubt einem sonst im Fall des Falles?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go563273-29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe jetzt mal den Bewilligungsbescheid vom ALG 1 und vom Hartz 4 fotografiert.

https://share-your-photo.com/0012d48c90

Ich habe dann am 1.Oktober noch mal für den Zeitraum vom 27.07. bis 30.09. eine Einmalnachzahlung in Höhe von 900,48 Euro vom Arbeitsamt ( ALG1) erhalten und am 29.Oktober die Restzahlung ALG 1 in Höhe von 365,82 für den Zeitraum vom 01.10. bis 26.10.
Diese Zahlung kommt dadurch, weil das ALG1 einmalig um 3 Monate verlängert wurde, wegen Corona.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Anonymisieren geht anders... :augenroll:

Alle Zahlungen von der Arbeitsagentur/ALG sind zu berücksichtigendes Einkommen im Sinne des § 11ff SGB II.

Für die Monate März bis Juni hast du 1.702,47€ erhalten.
Für die 3 Verlängerungsmonate hast du 900,48€ erhalten.
Dann noch eine Nachzahlung von 365,82€.

Insgesamt ALG 2.968,77.
------------------------------------

Dein Alg2- Bedarf vom JC für dich als 1er Bedarfsgemeinschaft/1 Person :
432,- Regelbedarf + 217,50 Unterkunftskosten = 649,50€ pro Monat.

Du hast am 27.8. den Alg2-Antrag gestellt.
Das JC hat korrekterweise ab 1.8. für dich berechnet.

Ob du mit dem Widerspruch und Verweis auf § 28 SGB X durchdringst, weiß ich nicht.
Aber Versuch macht kluch.
(Für mich wäre das ein Novum, falls das klappt).

Vielleicht kannst du nachweisen, dass du seit April/Mai bei der Agentur nachgefragt hast, ob Unterlagen fehlen und wann du mit der Bewilligung rechnen kannst?

Hast du einen Darlehensvertrag gemacht--- bei der Geldleihe?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go563273-29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erst mal für die Info.
Nein, ich habe keinen Darlehensvertrag gemacht weil unter Freunden das Wort zählt ( zumindest bei uns).
Ich könnte zwar noch einen machen und rückdatieren aber keine Ahnung ob sich der Aufwand lohnt.
Also laut den Infos die ich hier raus gelesen habe, hatte ich zwar ab 27.03. Anspruch auf Arbeitslosengeld, muss das erhaltene Geld aber komplett verrechnen lassen ( bis auf 30 Euro pro Monat).
Das ich für die Monate ab August zurück zahlen muss, dass war mir klar.
Zum Glück habe ich gleich am 28.08. beim Amt angerufen und Hartz4 beantragt.
Das ALG1 lief ja zum 27.07. aus.
Aber den Bescheid hierüber habe ich ja erst am 27.08.2020 mit der Post bekommen.
Ist eigentlich schon die Krönung dass der Bewilligungsbescheid erst einen Monat nach Ablauf des Bewilligungszeitraums kommt.
Ich hatte öfter bei der Arbeitsagentur angerufen und nachgefragt ( hin gehen ging ja nicht).
Jedes Mal wurde gesagt dass es in Bearbeitung sei.
Sicher wird auf dem Schreiben der Arbeitsagentur gestanden haben, dass ich in der Zwischenzeit Hartz 4 beantragen kann, wenn ich meinen Lebensunterhalt nicht sichern kann ( das steht da ja standardmäßig drauf).
Aber da ich ja mit Hilfe meiner Freunde auch so einigermaßen klar kam, habe ich das halt nicht gemacht.
Woher sollte ich auch wissen, dass die Nachzahlung mit Hartz 4 verrechnet wird.
Also habe ich ja von 27.März bis Ende Juli rein rechnerisch gar kein Geld., da dieses Geld ja als Nachzahlung kam und mir jetzt wieder abgezogen wird.
Das Hartz4 Amt hat einen Regelbedarf von 649,50 Euro festgestellt...
Vom Arbeitsamt habe ich monatlich nur 422,10 Euro erhalten, da vom eigentlichen Arbeitslosengeld jeden Monat 422,60 Euro für die Krankenkasse abgezogen wurde ( wegen rückständiger Beiträge).
Also habe ich als ALG1 noch nicht mal den Regelsatz plus Miete bekommen.
Naja, vielleicht besser so dass ich nicht noch mehr ALG1 erhalten habe, sonst würden sie noch mehr abziehen und ich würde aus Hartz4 (und somit aus der Versicherung) ganz raus fallen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von go563273-29):
ich habe keinen Darlehensvertrag gemacht weil unter Freunden das Wort zählt
Eine Behörde wie das JC ist aber wohl eher kein Freund, oder? Ein JC ist Verwaltung und Papierverbraucher und will für alles Nachweise sehen. Da gilt kein Handschlag.
Zitat (von go563273-29):
Also habe ich als ALG1 noch nicht mal den Regelsatz plus Miete bekommen.
Da das ALG sich aber nach dem Lohn und der Dauer der Beschäftigung richtet, kann man das nicht mit Hartz4 vergleichen.
Wer eigene Ersparnisse und ein höheres ALG hat, kommt ohne Geldborgen und ohne Hartz 4 aus, bis die Agentur endlich zahlt. So ist das leider.
Zitat (von go563273-29):
Also laut den Infos die ich hier raus gelesen habe, hatte ich zwar ab 27.03. Anspruch auf Arbeitslosengeld, muss das erhaltene Geld aber komplett verrechnen lassen ( bis auf 30 Euro pro Monat).
Richtig. Es gibt nichts obendrauf. Zufluss ALG war im August.

Aber 5 Monate sind schon die Krönung, da stimme ich dir zu. Vor allem, wenn alle Unterlagen auch Ende März der Agentur vorlagen. Kann man wohl nur auf Corona schieben...

Zitat (von go563273-29):
Woher sollte ich auch wissen, dass die Nachzahlung mit Hartz 4 verrechnet wird.
Das ist keine Frage, die ich dir hilfreich beantworten kann.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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