Anrechnung von Abfindung auf Kinderzuschlag und Wohngeld

29. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
magnexx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrechnung von Abfindung auf Kinderzuschlag und Wohngeld

Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, dass eine Familie Wohngeld und Kinderzuschlag erhält.

Einem Partner wird ein Angebot unterbreitet, für eine Kündigung eine Abfindung zu erhalten. Nehmen wir mal an 10.000€.

Wie wird die Abfindung auf Wohngeld und Kinderzuschlag angerechnet? Was würde mit den Leistungen passieren?

Kinderzuschlag:
Hier werden immer die letzten 6 Monate berücksichtigt. Eine bestehende Bewilligung würde daher bleiben. Im nächsten BWZ würde man dann die Abfindung nach dem Zuflussprinzip vollständig berücksichtigen und darauß ein zusätzliches Einkommen ermitteln (10.000€/6=ca.1.666€) oder würde man die Abfindung - so wie auch im Steuerrecht - nach der "Fünftelreglung" berücksichtigen? (10.000€/5Jahre=2.000€/Jährlich. 2.000€/12 Monate = ca. 166€/mtl. extra Einkommen)

Wohngeld:
Hier bin ich komplett überfragt. Werden sofort die Zahlungen eingestellt? Wird die Abfindung als Einmalzahlung garnicht erst berücksichtigt? oder gilt hier die "Fünftelreglung" ?

Vielen Dank!

Gruß
magnexx

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von magnexx):
Wie wird die Abfindung auf Wohngeld und Kinderzuschlag angerechnet?
Als Erwerbseinkommen.
Änderungen in den Einkommensverhältnissen sollen den zuständigen Behörden zeitnah mitgeteilt werden.

Dann wird neu gerechnet oder im nächsten Bewilligungszeitraum (6 bzw 12 Monate) berücksichtigt.

Die Berechnung des KiZ erfolgt nach § 6a BKKG, dort gem. Abs. 8

In § 15 WoGG, dort Abs.2 ist geregelt, wie Einmaleinkommen innerhalb des 12monatigen Bewilligungszeitraumes zu berücksichtigen ist.

Es gibt für beide Leistungen extra Gesetze, so dass Steuerrecht hier nicht gilt.

Lediglich das staatliche Kindergeld ist nach nach EStG geregelt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tina-Pauli
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 16x hilfreich)

Wie es sich beim KIZ verhält weiß ich nicht. Beim Wohngeld wird eine Abfindung auf drei Jahre, ab den Zeitpunkt in dem sie ausgezahlt wird, angerechnet

0x Hilfreiche Antwort

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