Hallo zusammen,
folgender Fall:
Person A 22 Jahre alt, wohnt seit 3 Jahren in eigener Wohnung.
Schulischer Teil des Fachabis geschafft, danach 2 Jahre in Bahandlung wegen Depression. Derzeit arbeitslos und ausbildungssuchend gemeldet und in einer Maßnahme des Arbeitsamtes (Bewerbungstraining etc.).
Sein Plan derzeit:
FSJ ab Sommer oder Praktikum damit das Fachabi fertig ist und danach srudieren.
Finanziert wurde dies durch Unterhalt des Vaters und der Mutter. Vater und Mutter geschieden. Mutter wieder verheiratet lebt im Haus des Gatten.
Vater nun Rentner unter der Pfändungsgrenze, damit fällt sein Unterhalt weg.
Mutter arbeitslos unter Pfändungsgrenze, damit fällt ihr Unterhalt weg.
Kindergeld bekommt die Mutter.
Hier meine Fragen:
1. Welche Hilfen gibt es für den Sohn?
- kann er Bürgergeld beantragen und auch bekommen, oder
- kann er zumindest Wohngeld beantragen und bekommen?
- bin ich verpflichtet ihn in meinem Haus aufzunehmen?
Derzeit bekommt er das Kindergeld und ich als Stiefvater finanziere aus meine Einkommen den Rest (was aber auch nicht ewig geht).
Wie sind hier Eure Meinungen dazu?
Viele Grüße
Anrecht Wohngeld oder Bürgergeld?
4. April 2024
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Frage vom 4. April 2024 | 08:59
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 2x hilfreich)
Anrecht Wohngeld oder Bürgergeld?
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#1
Antwort vom 4. April 2024 | 14:15
Von
Status: Unbeschreiblich (36882 Beiträge, 6217x hilfreich)
ZitatFSJ ab Sommer oder Praktikum damit das Fachabi fertig ist und danach srudieren. :
-Ein FSJ bringt kein fertiges Fachabi und verbraucht Zeit. Ein FSJ geht mW nur, wenn man gesundheitlich stabil und nicht in psych. Behandlung ist. Ein Einkommen aus FSJ ist meist nur Taschengeld. Das deckt nicht den Bedarf. Es gibt viele verschiedene FSJ, sowohl im Inland als auch im Ausland.
-Bürgergeldanspruch besteht nicht, weil man während des FSJ nicht der Vermittlung zur Verfügung steht.
-Wohngeldanspruch besteht auch nicht, wegen des zu geringen Einkommens aus dem FSJ.
- Nein, wenn der Sohn bereits in einer Wohnung wohnt, muss er nicht zurück zu den Eltern bzw. Elternteil.
Meine Empfehlung:
-Zuerst schnellstens das Fachabi komplett beenden, während dieser Zeit (Auszubildender) Leistungen vom JC nach § 27 SGB II beziehen. Sobald man mit dem Praktikum für das Fachabi beginnen kann, endet das unsinnige Bewerbungstraining beim JC.
- Dann studieren, vermutlich mit vollem Bafög-Anspruch von dann ca 950,-
FSJ sind *Brückenbeschäftigungen* für Personen, die noch nicht so recht die Richtung wissen und es sich leisten können bzw. Unterhalt erhalten.
#2
Antwort vom 4. April 2024 | 15:23
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo Anami,
danke für die schnelle Antwort.
Ob inhaltlich ein FSJ so gut ist, muss er selber entschienden (auch wenn wir ihn da unterstützen).
In NRW und anderen Bundesländern komplettiert ein FSJ oder BuFDi die Fachhochschulreife, wenn man ohne zu viele Defizite das Gymnasium ohne Abi beendet hat.
Viele Grüße
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. April 2024 | 15:38
Von
Status: Unbeschreiblich (33897 Beiträge, 17611x hilfreich)
Selbstverständlich besteht im FSJ Bürgergeldanspruch - einfach mal googeln...
#4
Antwort vom 4. April 2024 | 17:06
Von
Status: Unbeschreiblich (36882 Beiträge, 6217x hilfreich)
Danke. Stimmt.ZitatSelbstverständlich besteht im FSJ Bürgergeldanspruch - einfach mal googeln... :

@TE: Dann kann der Sohn sich eben ein passendes FSJ suchen, baldmöglichst dort einsteigen und weiterhin Bürgergeld beziehen. Auch das FSJ-Taschengeld wird nicht als Einkommen angerechnet.
Die Ampel hat hier auf---grün-- geschaltet.
https://www.fsjkultur.nrw/files/wp/FW/Sozialleistungen_im_Freiwilligendienst.pdf
#5
Antwort vom 4. April 2024 | 17:16
Von
Status: Unbeschreiblich (33897 Beiträge, 17611x hilfreich)
Hier noch ein Link zu dem Thema: https://www.bundes-freiwilligendienst.de/buergergeld.html
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