Anrecht auf Hilfe/Unterstützung?

19. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Guilia27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anrecht auf Hilfe/Unterstützung?

Hallo!

Zu meiner Situation:

Ich bin 27 Jahre alt,
wohne alleine in einer 48 qm Wohnung, von der ich aber ein Zimmer, 13 qm, (unter)vermiete,
habe aufgrund starker psychischer Probleme weder Ausbildung noch Arbeit, auch nie gehabt.

Bisher lebte ich "von der Hand in den Mund", meine Mutter verstarb sehr tragisch als ich 16 war - Miete, Telefon, Strom und Wasser wird seither von mein Vater gezahlt, der selbstständiger Werbetexter ist.

Ansonsten habe ich keinerlei Einnahmen, ich knabber also ziemlich auf dem Zahnfleisch, was mich sehr einschränkt und belastet.

Ich kann so nicht weiterleben, ich bin nicht mal ordentlich krankenversichert (privat über meinen Vater, aber nur für KH) und merke, dass ich wirklich DRINGEND Hilfe brauche, meine psychischen Probleme überwältigen mich.

//Habe ich denn Anrecht auf Hartz IV oder sonstige/andere Unterstützung?//

Was muss ich vorweisen und vorzeigen?

Wie verhält sich das mit meinem Vater, wird er davon erfahren, wird man seine finanzielle Lage irgendwie überprüfen? Das würde ich nicht wollen.

Ich weiss nicht wie ich anfangen muss und soll.

Vielen lieben Dank im Voraus!






-- Editiert von Guilia27 am 19.07.2007 19:23:12

-- Editiert von Guilia27 am 19.07.2007 19:25:28

-- Editiert von Guilia27 am 19.07.2007 19:30:20

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@guilia

stell einen antrag auf alg2. dein vater ist nicht unterhaltsverpflichtet, da du keine ausbildung machst.

schau bitte hier, welche unterlagen du brauchst.

www.tacheles-sozialhilfe.de

da findest du auch beratungsstellen in d. region.

find ich prima, dass du dich 'auf die reihe kriegen' willst :)

sunbee

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#2
 Von 
Guilia27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank !!

Dann habe ich gleich eine weitere Frage zum Antrag auf Alg II:

Ich habe kein Giro-Konto und kann wegen schlechter Schufa auch keines eröffnen, was tun in so einem Fall?

Es wird im Antrag ja um die Bankverbindung zwecks "bargeldloser Überweisung" gebeten.

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#3
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Wenn für das Amt der Vater genug Geld verdient, um seine Tochter zu unterstützen, kann das Amt auch die Fortsetzung dessen verlangen.

Auch wenn man über 25 ist, so ist die erste Frage oft bei einem ALG II Antrag, was machen die Eltern, wo sind sie und wieviel verdienen sie.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@franceska

nö, eltern sind nur unterhaltspflichtig bei ausbildung/ studium/ schule.

die freigrenzen sind so hoch, dass d.vater vermutlich nicht zahlen muß

@guilia

schau bei tacheles n.e. beratungsstelle wg des kontos

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 20.07.2007 07:06:45

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