Anspruch auf ALG2 und Wohnungsfinanzierung, 18 Jahre alt?

5. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
vasdq
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf ALG2 und Wohnungsfinanzierung, 18 Jahre alt?


Servus :-) ich habe (bin) ein etwas sonderlicher Fall & würde gerne einfach mal um Rat fragen. Bitte die komplette Frage lesen, wichtige Details.

Folgendes Szenario: Meine Mum zieht zusammen mit meinen 2 kleinen Brüdern und ihrem Freund an die Nordsee, 500km entfernt. Ich bin 18 Jahre alt und besuche noch mindestens 2 Jahre die Schule für mein Fachabitur. Ich habe hier (Frankfurt) einen sicheren Schulplatz + Jahrespraktikum, auf das ich mich lange vorher bewerben musste.

Nun ist die Situation so, dass das Haus an der Nordsee das Haus von dem Freund meiner Mutter ist. Er und ich verstehen uns nicht und sowohl er, wie auch meine Mama (.. wie auch ich) bevorzugen es, dass ich nicht mitziehe sondern hier bleibe. Notfalls würden sie es mir auch strikt und einfach verbieten mitzuziehen. Sein Haus, seine Regeln. Man kann meine Mum schlecht zwingen nicht umzuziehen, zumindest gibt es dazu keine rechtliche Grundlage.

Nun bin ich also alleine in Frankfurt aus verschiedenen Gründen. 1. habe ich hier einen sicheren Schulplatz mit Jahrespraktikum, den ich an der Nordsee (insbesondere das Praktikum, welches Pflicht für das Fachabitur ist) nicht bekommen würde und 2. wird mir der Einzug von dem Freund meiner Mum ganz einfach verweigert.

Habe ich nun ein Recht auf ALG 2 (oder Sonstiges) und eine Wohnungsfinanzierung? Ich hätte bereits eine Zusage für eine ziemlich perfekte WG, preisgünstig und in Schulnähe. Gibt es da irgendwelche Gesetze, die ich dort vorknallen kann? Denn bisher werde ich ziemlich hingehalten & jeder sagt mir was anderes.

Hinzu kommt; meine Mama hat nicht die finanziellen Mittel mir Barunterhalt zu leisten & ist auch rechtlich aufgrund mangelnder finanzieller Mittel nicht dazu verpflichtet.

Ich würde mich wirklich über eine hilfreiche Antwort freuen. :-)

//EDIT: gegebenfalls könnte es noch nennswert sein, dass ich Schwerbehindert mit einem AG und 80% bin.


-- Editier von vasdq am 05.10.2016 13:17

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hinzu kommt; meine Mama hat nicht die finanziellen Mittel mir Barunterhalt zu leisten & ist auch rechtlich aufgrund mangelnder finanzieller Mittel nicht dazu verpflichtet. Dann hätten wir da auch noch den Vater, der unterhaltspflichtig ist...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
vasdq
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Hinzu kommt; meine Mama hat nicht die finanziellen Mittel mir Barunterhalt zu leisten & ist auch rechtlich aufgrund mangelnder finanzieller Mittel nicht dazu verpflichtet. Dann hätten wir da auch noch den Vater, der unterhaltspflichtig ist...
Servus, tut mir leid, habe ich nicht erwähnt. Mein Vater ist 2007 verstorben & ich erhalte eine Halbwaisenrente von 89€.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Nun ja: Dann begeben Sie sich zum Jugendamt (ja, das ist auch für junge Volljährige zuständig) und tragen das da vor. Die bescheinigen Ihnen dann ggf., daß hier aus sozialen Gründen eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
vasdq
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Jugendamt schickt mich immer zur Arbeitsagentur, die sind hier in Frankfurt für ab 16 Jährige anscheinend nicht mehr zuständig.

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#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Du hast (neben der Halbwaisenrente) Anspruch auf Kindergeld und so, wie der Sachverhalt geschildert wurde, auch auf SchülerBAFöG.
Die Wohnung müsstest du selbst suchen (was wohl schon geschehen ist) aus diesen Einnahmen finanzieren.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

so, wie der Sachverhalt geschildert wurde, auch auf SchülerBAFöG. Da gibt es aber einen Haken. Er darf nicht bei den Eltern wohnen und von deren Wohnung aus ist eine zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar (§12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG ).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@vasdq, das Jugendamt in Frankfurt tickt ja wohl nicht richtig :augenroll: Selbstverständlich ist es für dich zuständig und das mind. bis zum 21. Lebensjahr. Such dir eine Sozialberatungsstelle, die hilft dir mit den Anträgen. Oder eine Jugendberatungsstelle.
@muemmel, tatsächlich zählt in diesen Fällen der Weg von der Wohnung der Eltern aus nicht. Wir beantragen dauernd in genau der Situation Schülerbafög und das wird immer gezahlt, wenn junge Leute nicht bei ihren Eltern wohnen können und ansonsten berechtigt wären. Das wäre ja auch völlig unsinnig, wenn in der Situation auf die Einhaltung dieser Vorgabe geachtet werden würde.

-- Editiert von altona01 am 05.10.2016 17:10

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#8
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Warum Jugendamt? Die könnten beraten, müssen aber nicht. Sie müssen das erwachsene Kind auf jeden Fall nicht finanzieren.

BAföG ist meiner Meinung nach nicht möglich oder nur mit viel Verrenkungen.
Jobcenter ist zuständig.

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