Hallo,
habe den Thread unter "Arbeitsrecht" gestellt, jedoch ohne eine vernünftige bzw. genaue Antwort. Zu der Frage: ich war Student und hatte nebenbei gearbeitet. Seit Oktober 2009 bin ich kein Student mehr. Habe gearbeitet von Oktober bis Dezember 2007 Vollzeit. Von Juni bis Dezember 2008 Vollzeit (Mai 2008 400EuroJob). Und jetzt von 20.September bis 20. Dezember Vollzeit.
Habe ich ab 20. Dezember Anspruch auf Arbeitslosengeld I?
Vielen Dank
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Anspruch auf Arbeitslosengeld I?
8. Dezember 2009
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Frage vom 8. Dezember 2009 | 18:51
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Arbeitslosengeld I?
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#1
Antwort vom 9. Dezember 2009 | 07:40
Von
Status: Lehrling (1061 Beiträge, 602x hilfreich)
Ich gehe mal davon aus, dass dein Studentenjob nicht verischerungspflichtig war.
Deine Vollzeitarbeit in 2007 kann keinen ALGI Anspruch mehr begründen, da sie länger als 2 Jahre her ist.
Die beiden anderen Vollzeitjobs zählen zwar. Ergeben aber im besten Fall lediglich 306 Tage.
Du musst innerhalb der letzten 2 Jahre aber mindestens 360 Tage versicherungspflichtig gewesen sein, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben.
Von daher dürfte in deinem Fall kein Anspruch auf ALGI bestehen.
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