Ich habe heute ein Schreiben von der Agentur für Arbeit bekommen in dem steht „Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 136 SGB III endet" 31.13.2024.
Aktuell befinde ich mich in einer Umschulung, die vor 17 Monaten begonnen hat und am 31.12.2024 endet.
Ich habe bisher mehrere Briefe von der Agentur erhalten und dort hieß es bisher, dass es am 31.01.2025 enden wird. Ich hatte vor ca. 2 Wochen einen Termin und meine Beraterin teilte mir mit, dass dieser, obwohl er bis 31.12.2025 läuft, noch bis Ende März unterstütz wird. Ich hatte einen 17 Monate dauernden Einspruch, hatte letztlich Recht und sollte daher Anspruch auf eine hohe Nachzahlung haben.
Meine Frage wäre, macht die Agentur das mit Absicht, um alles auszugleichen?
Was könnte man tun, bzw. was für ein Spiel könnte sich dahinter verbergen?
Anspruch auf Arbeitslosengeld gem. § 136 SGB Ill
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Den Chaostext in verständlich wäre echt gut.
Man sollte die Texte vor der Veröffentlichung nochmals durchlesen.
Vermutung:
War die Kursdauer inclusiv Prüfung ursprünglich bis 31.01.2025 geplant?
Sie hat sich jetzt aus irgendwelchen Gründen auf den 31.12.2024 verkürzt
Wann endet die Prüfung?
Wenn die Prüfung später als 3 Wochen nach Ende des Unterrichts endet, wird dazwischen kein Alg bei Weiterbildung (Alg-W) gezahlt. Das Alg endet also mit Ende des Unterrichts (31.12.2024 ?). Vielleicht verkürzt sich deshalb das Alg-W?
Während einer Umschulung wird die Alg-Dauer gekürzt. Allerdings bleibt immer ein Rest von 3 Monaten Alg für die Zeit nach Ende der Umschulung bestehen. Wenn man nach der Umschulung arbeitslos ist, kann man noch 3 Monate Alg erhalten. Deshalb vermutlich die Aussage
Zitatmeine Beraterin teilte mir mit, dass dieser .... noch bis Ende März unterstütz wird. :
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