Hallo,
zum 1.9. beginne ich mit einer Ausbildung zum Mechatroniker. Vorher war ich alg II Empfänger, das wird mir nun nicht mehr ausgezahlt.
Ich lebe in einer Wohnung mit Frau und kleinem Sohn.
in der Ausbildung erhalte ich Brutto 481€.
Meine Eltern sind im Ausland und die Kindergeldstelle hat daher meinen Antrag abgewiesen. Ich wurde zum Sozialamt verwiesen.
Auf dortige Anfrage meinte der Sachbearbeiter, dass ich keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen von dort habe.
Stimmt es, dass ich keinen Anspruch auf Kindergeld als angehender Auszubildender habe, nur weil meine Eltern hier nicht leben?
Freue mich auf Antworten,
Gruße
Anspruch auf Beihilfe für Ausbildung zum 1.9. ?
15. August 2008
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Frage vom 15. August 2008 | 17:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Beihilfe für Ausbildung zum 1.9. ?
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#1
Antwort vom 18. August 2008 | 14:48
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Kindergeld könnten Sie nur von der deutschen Behörde erhalten, wenn Ihnen der Aufenthalt Ihrer Eltern unbekannt wäre. Das KG-Gesetz finden Sie ganz leicht beim Googeln, einfach mal nachlesen. Da KG als Steuererleichterung und nicht als Sozialleistung gedacht ist, wäre die Frage, ob Ihre Eltern nicht nach dem Recht des Landes, in dem sie Steuern zahlen, Anspruch auf KG haben.
Es könnte auch ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe für Sie bestehen.
#2
Antwort vom 18. August 2008 | 14:51
Von
Status: Master (4936 Beiträge, 783x hilfreich)
Wie alt bist du denn eigentlich?
Besteht denn überhaupt noch ein Kindergeldanspruch?
-----------------
"gruß azrael
"
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