Anspruch auf Elterngeld

12. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
fishbone46
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Elterngeld

Unsere Tochter arbeitet als Kostümassistentin bei Film- und Fernsehproduktionen - d.h. sie ist nicht bzw nur für die Zeit der Produktion angestellt. Dazwischen erhält sie Arbeitslosengeld.
Hat sie einen Anspruch auf Elterngeld, wie berechnet sich dies und bei wem macht sie ihn geltend?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Alterngeld mach man immer bei der zuständigen Elterngeldstelle.

Die findest du hier:

http://www.elterngeld.nrw.de/elterngeldstellen/index.php

Anspruch auf Elterngeld sollte auf jeden Fall bestehen. Wenn auch im Falle von Arbeitslosigkeit evtl. nur in Mindesthöhe


Edit: Oh, hab grad gesehen. Der Link da oben ist nur für NRW. Aber du findest bei Google mit Sicherheit auch die zuständige Stelle für deinen Wohnort.



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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

-- Editiert Schnebi am 12.09.2011 12:15

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Die Mindesthöhe beträgt 300 Euro. Bei Bezug von Alg 2 wird dieses Geld angerechnet.

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" "

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