Unsere Tochter arbeitet als Kostümassistentin bei Film- und Fernsehproduktionen - d.h. sie ist nicht bzw nur für die Zeit der Produktion angestellt. Dazwischen erhält sie Arbeitslosengeld.
Hat sie einen Anspruch auf Elterngeld, wie berechnet sich dies und bei wem macht sie ihn geltend?
Anspruch auf Elterngeld
12. September 2011
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Frage vom 12. September 2011 | 11:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Elterngeld
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#1
Antwort vom 12. September 2011 | 12:14
Von
Status: Lehrling (1061 Beiträge, 602x hilfreich)
Alterngeld mach man immer bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Die findest du hier:
http://www.elterngeld.nrw.de/elterngeldstellen/index.php
Anspruch auf Elterngeld sollte auf jeden Fall bestehen. Wenn auch im Falle von Arbeitslosigkeit evtl. nur in Mindesthöhe
Edit: Oh, hab grad gesehen. Der Link da oben ist nur für NRW. Aber du findest bei Google mit Sicherheit auch die zuständige Stelle für deinen Wohnort.
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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"
-- Editiert Schnebi am 12.09.2011 12:15
#2
Antwort vom 12. September 2011 | 13:04
Von
Status: Unbeschreiblich (32882 Beiträge, 17269x hilfreich)
Die Mindesthöhe beträgt 300 Euro. Bei Bezug von Alg 2 wird dieses Geld angerechnet.
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