Hallo, ich hätte mal eine Frage:
Ich war 26 Jahre, seit 1991, bei der Deutschen Post beschäftigt.
Ich wurde im Jahr 2010 vom Betriebsarzt wegen Krankheit Berufsunfähig geschrieben und habe in dieser Zeit eine Betriebsrente bekommen.
Im April 2017 wurde ich wieder arbeitsfähig geschrieben . Ich wollte es noch mal versuchen. Nach 4 Monaten habe ich aus gesundheitlichen Gründen einen Aufhebungsvetrag unterschrieben.
Im Jobcenter sagte man mir, dass ich ein Anrecht auf Erwerbsunfähigkeitsrente hätte .
Aber ich habe in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre, weil ich ja nur Betriebsrente bekommen habe, in die Rentenkasse eingezahlt.
Ich lese überall, dass man diese Voraussetzung erfüllen muss.
Gibt es Ausnahmen von dieser Regelung oder spinnen die im Jobcenter nur rum?
Danke schonmal.