Hallo, folgender Fall:
Ich, 20, bin momentan in Elternzeit und wohne mit meiner Tochter in einer 2 Zimmer Wohnung. Ab Juli beabsichtige ich mit dem Vater ( er : 21) des Kindes zusammenzuziehen. Er ist in Ausbildung und verdient 730 € netto ( darin enthalten 40,00 EUR vermögenbwirksame Lstg., Fahrtkostenzuschuss, abzgl. Miete für Stellplatz in der Arbeit) + 80,00 EUR Halbweisenrente.
Was wird von seinem Einkommen alles angerechnet?
Hat er auch einen Freibetrag?
Bekommen wir dann noch Leistungen? Lese überall Hartz4 + Ausbildung geht nicht?!
Vielen Dank.
Anspruch auf Hartz 4, 1 Kind
3. Juni 2008
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Frage vom 3. Juni 2008 | 19:50
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Hartz 4, 1 Kind
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#1
Antwort vom 3. Juni 2008 | 23:27
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 637x hilfreich)
Du hast mit Kind weiter Anspruch auf Leistungen, angerechnet wird dir ein Teil des Einkommens deines Freundes.
Er selbst hat keinen Anspruch, für BAB ist sein Einkommen viel zu hoch. Seinen Mietanteil muss er natürlich auch selbst tragen.
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