Hallo, meine KK hat einige Tage meiner AU nicht bezahlt mit der Begründung 'Krankengeldanspruch ab dem Tag der ärztlichen Feststellung' Wie kann man denn Sonntag oder wenn man nicht in der Lage ist am gleichen Werktag zum Arzt ??
Anspruch auf Krankengeld von Krankenkasse ?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?

ZitatWie kann man denn Sonntag ... zum Arzt ?? :
In dem man nach Terminvereinbarung dort hin geht.
ZitatWie kann man ... wenn man nicht in der Lage ist am gleichen Werktag zum Arzt ?? :
Entweder in dem der Arzt einen Hausbesuch macht oder man mit Unterstützung Dritter sich zu einem Arzt begibt.
ZitatIn dem man nach Terminvereinbarung dort hin geht. :
ok .. und jetzt nochmal allgemein zu meiner frage: wenn man z.b. von 7.10-10.10. krankgeschrieben war aber die au erst am 10.10 festgestellt worden ist bekommt man für die tage 7,8,9 kein krankengeld?
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Zitataber die au erst am 10.10 festgestellt worden ist bekommt man für die tage 7,8,9 kein krankengeld? :
Wenn der Tag der ärztlichen Feststellung der 10.10 war, bekommt man ab dem 10.10 Geld
In begründeten Ausnahmefällen und nach sorgfaltiger Prüfung darf der Arzt rückwirkend für max. drei Tage krankschreiben.ZitatWie kann man denn Sonntag oder wenn man nicht in der Lage ist am gleichen Werktag zum Arzt ?? :
ZitatIn begründeten Ausnahmefällen und nach sorgfaltiger Prüfung darf der Arzt rückwirkend für max. drei Tage krankschreiben. :
Das hat er ja, aber die Krankenkasse möchte erst ab für die au von 7.10-10.10 nur 10.10 bezahlen da es 10.10 festgestellt worden ist ?
-- Editiert von Etro am 11.12.2021 19:08
Folgebescheinigung?
"Die ärztliche Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit (AU-Folgebescheinigung) muss spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgen. Samstage gelten insoweit nicht als Werktage."
https://www.kzvlb.de/recht-vertraege/vertragshinweise/arbeitsunfaehigkeitsrichtlinie/
-- Editiert von Bruni2016 am 11.12.2021 19:15
-- Editiert von Bruni2016 am 11.12.2021 19:16
Zitatist bekommt man für die tage 7,8,9 kein krankengeld? :
Lesen sie ihren Arbeitsvertrag, wenn da steht, dass eine AU bereits am ersten Tag fällig ist, dann ist der 3 Tag zu spät.
Sicher? Als ob die Krankenkasse den Arbeitsvertrag vorliegen hätte und sich danach richten würde ...ZitatLesen sie ihren Arbeitsvertrag, wenn da steht, dass eine AU bereits am ersten Tag fällig ist, dann ist der 3 Tag zu spät. :

Dann kann der Arzt dich nicht 3 Tage vorher schon --au-- geschrieben haben. Sonst würde auf dem *Krankenschein* stehen: Arbeitsunfähig ab 7.10.Zitataber die au erst am 10.10 festgestellt worden ist :
WO steht das ? Auf welchem Schein?Zitatvon 7.10-10.10. krankgeschrieben war :
Der Arzt hat am 10.10. die AU festgestellt und aufgeschrieben. Am SONNTAG !!!
WANN bist du zum Arzt gegangen? Vielleicht am 11.10., am Montag? Und der nette Arzt hat deine AU ab dem 10.10. festgestellt und aufgeschrieben. Als du wieder in der Lage warst? Kann es so gewesen sein?
War das der vorige Arbeitgeber, bei dem du dann aufgehört hast?
Denn bei dem jetzigen AG hast du ja erst am 19.10. mit der Arbeit begonnen. Mit diesem streitest du auch wegen 3 Tagen Lohn?
ZitatWO steht das ? Auf welchem Schein? :
Der Arzt hat am 10.10. die AU festgestellt und aufgeschrieben. Am SONNTAG !!!
WANN bist du zum Arzt gegangen? Vielleicht am 11.10., am Montag? Und der nette Arzt hat deine AU ab dem 10.10. festgestellt und aufgeschrieben. Als du wieder in der Lage warst? Kann es so gewesen sein?
War das der vorige Arbeitgeber, bei dem du dann aufgehört hast?
Denn bei dem jetzigen AG hast du ja erst am 19.10. mit der Arbeit begonnen. Mit diesem streitest du auch wegen 3 Tagen Lohn?
Entschuldigung mein Fehler, es geht um eine AU vom 07.11-10.11.2021 die am 10.11.2021 festgestellt worden ist. Die Krankenkasse hat nur für den 10.11 das Krankengeld gezahlt mit der Begründung § 46 SGB V. Wie geschrieben konnte ich nicht früher einen Arzt aufsuchen ..
ZitatLesen sie ihren Arbeitsvertrag, wenn da steht, dass eine AU bereits am ersten Tag fällig ist, dann ist der 3 Tag zu spät. :
Die Antwort ist Unfug, da vollkommen irrelevant ist was da im Arbeitsvertrag steht.
ZitatWie geschrieben konnte ich nicht früher einen Arzt aufsuchen .. :
Ich las keinen Grund, weshalb man es nicht konnte, nur das man es nicht gemacht hat.
@Harry van Sell lag mit seiner Einschätzung wohl richtig. Denn auch die Krankenversicherung sowie die Unabhängige Patientenberatung Deutschland bestätigen das dem Grunde nach, ebenso wie der Wortlaut des § 46 SGB V.
Zitat:Der Anspruch auf Krankengeld entsteht vom Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an. Das gilt auch dann, wenn der Arzt oder die Ärztin die Arbeitsunfähigkeit ausnahmsweise für zurückliegende Tage bescheinigt – maximal für 3 Tage.
https://www.patientenberatung.de/de/informationen/recht/anspruch-auf-krankengeld
Zitat:Der Anspruch auf Krankengeld entsteht
1. (...)
2. im Übrigen von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__46.html
PS: Es wird auf der AU-Bescheinigung fein unterschieden zwischen "arbeitsunfähig seit" und "festgestellt am".
-- Editiert von Bruni2016 am 11.12.2021 20:27
ZitatPS: Es wird auf der AU-Bescheinigung fein unterschieden zwischen "arbeitsunfähig seit" und "festgestellt am". :
Wenn man also z.B. eine AU vom 07.11-10.11 hat aber der Arzt hat es am 10.11 festgestellt kann man für 07.11-09.11. kein Krankengeld verlangen?
Zitatkann man für 07.11-09.11. kein Krankengeld verlangen? :
Kommt halt darauf an, was konkret man versichert hat.
Wenn es nur der gesetzliche 0815 Schutz ist, dann kann man zwar verlangen, nur bekommen wird man es erst von dem Tag der ärztlichen Feststellung an.
ZitatSicher? Als ob die Krankenkasse den Arbeitsvertrag vorliegen hätte und sich danach richten würde ... :
Der Vertrag besteht zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse. Gilt die AU ab dem ersten Tag kostet das den AG natürlich etwas. Macht sich aber bezahlt, weil dadurch unterbindet man das blau machen für einen Tag. Ohne AU kein Geld.
Meine Güte. Vielleicht kriegen wirs noch hin...Zitates geht um eine AU vom 07.11-10.11.2021 :

Also hat der Arzt am 10.11. deine Arbeitsunfähigkeit festgestellt. Der 10.11. war ein Mittwoch. Der Arzt hat dich nicht rückwirkend AU geschrieben.
Deshalb darf die KK das Krankengeld erst ab 10.11. zahlen. Dann ab 16.11. oder 19.11. muss der AG Lohnfortzahlung leisten.
Richtig. Dann bekommt man KEIN Krankengeld.Zitataber die au erst am 10.10 festgestellt worden ist bekommt man für die tage 7,8,9 kein krankengeld? :
Wenn man es am 7.11. nicht zum Arzt schafft, kann man den Notarzt rufen oder sich in der Notaufnahme des Krankenhauses melden. Auch sonntags, auch nachts, auch mit Taxi. Dann darf der Hausarzt auch ab 7.11. die AU reinschreiben.
ZitatDer Arzt hat dich nicht rückwirkend AU geschrieben. :
Das ist - wie man lesen kann - schlicht falsch.
ZitatDann darf der Hausarzt auch ab 7.11. die AU reinschreiben. :
Das muss nicht der Hausarzt sein - es reicht, das er Arzt ist.
ZitatAlso hat der Arzt am 10.11. deine Arbeitsunfähigkeit festgestellt. Der 10.11. war ein Mittwoch. Der Arzt hat dich nicht rückwirkend AU geschrieben. :
und wie genau wird man rückwirkend krankgeschrieben? ich konnte von 7.11-10.11 nicht meine schichten antreten aufgrund von krankheit konnte aber erst am 10.11 den arzt aufsuchen und hab ihm das mitgeteilt. er hat mir dann 3 tage rückwirkend von 7.11 bis einschließlich 10.11 am feststellungdatum eine au erstellt. müsste bei der au stehen 'festgestellt am 07.11' damit ich für 7,8,9.11 krankengeld bekomme? der arzt hat ja rückwirkend eine au ausgestellt aber mit feststellungsdatum eben 10.11 warum sollte man nicht für 7,8,9 krankengeld bekommen? 7.11 war ausserdem ein sonntag da hat der arzt nicht offen und man geht doch nicht extra ins krankenhaus mit schmerzen die nicht nötig wären fürs krankenhaus aber man trotzdem sein job nicht schmerzfrei ausüben kann.
ZitatWenn man es am 7.11. nicht zum Arzt schafft, kann man den Notarzt rufen oder sich in der Notaufnahme des Krankenhauses melden. Auch sonntags, auch nachts, auch mit Taxi. Dann darf der Hausarzt auch ab 7.11. die AU reinschreiben. :
meine schmerzen waren aber nicht so dramatisch dafür um eine notaufnahme etc. aufzusuchen ausserdem habe ich bei einigen ärtzten angerufen aber viele nehmen auch keine neupatienten oder alles voll
Zitatmüsste bei der au stehen 'festgestellt am 07.11' damit ich für 7,8,9.11 krankengeld bekomme? :
Bei Deiner Versicherung offenbar ja.
Zitat7.11 war ausserdem ein sonntag da hat der arzt nicht offen :
Dann geht man halt zu einem anderen Arzt.
Zitatman geht doch nicht extra ins krankenhaus mit schmerzen die nicht nötig wären fürs krankenhaus :
Richtig, die sind derzeit eh überlastet oder kurz davor.
ZitatBei Deiner Versicherung offenbar ja. :
es geht hier um § 46 SGB V die meine Krankenkasse angibt. Meine Frage dazu war: Habe ich kein Recht auf Anspruch auf Krankengeld für die Tage 07.11-09.11.2021 in der AU nur weil meine AU vom 07.11-10.11.2021 am 10.11.2021 festgestellt worden ist?
ZitatDann geht man halt zu einem anderen Arzt. :
Ich kenne keinen Arzt der gesetzlich abrechnet in Berlin der Sonntage offen hat. Erst recht nicht wenn es sich nicht um Notfälle handelt.
ZitatIch kenne keinen Arzt der gesetzlich abrechnet in Berlin der Sonntage offen hat. Erst recht nicht wenn es sich nicht um Notfälle handelt. :
Dann ruft man beim ärztlichen Bereitschaftsdienst / ärztlichen Notdienst an oder geht auf deren Website, die kennen die.
In Berlin gibt es mindestens 5-6 Praxen die Notdienst haben.
Zitates geht hier um § 46 SGB V die meine Krankenkasse angibt. Meine Frage dazu war: Habe ich kein Recht auf Anspruch auf Krankengeld für die Tage 07.11-09.11.2021 in der AU nur weil meine AU vom 07.11-10.11.2021 am 10.11.2021 festgestellt worden ist? :
Die Frage hatte ich doch schon weiter vorn im Thread samt Zitaten und Links beantwortet. Sowohl der Gesetzeswortlaut, deine Krankenversicherung, ja selbst die Unabhängige Patientenberatung Deutschland sagen klar aus, dass das Datum der AU-Feststellung entscheidend ist.
Fraglich bleibt einzig, ob es noch irgendeine Ausnahme- oder Härtefallregel gibt. Ruf doch mal bei der UPD an und frag nach.
-- Editiert von Bruni2016 am 12.12.2021 21:20
NEIN. Es gilt das Datum auf dem *Krankenschein*. Dort steht der 10.11. als erster AU-Tag.ZitatHabe ich kein Recht auf Anspruch auf Krankengeld für die Tage 07.11-09.11.2021 in der AU nur weil meine AU vom 07.11-10.11.2021 am 10.11.2021 festgestellt worden ist? :
Was ist denn daran so schwer zu verstehen??
Wenn es bei dir kein Notfall und auch nichts für den Ruf nach Notarzt oder fürs Krankenhaus war--- Warum bist du nicht am Montag 8.11. zum Arzt gegangen?
Dann wäre die Diskussion um Sonntag oder Krankenhaus-Notaufnahme längst erledigt.
Vielleicht hat der Arzt dir geglaubt, dass du schon seit Sonntag krank bist.
Die KK liest den 10.11. als ersten AU-Tag
aus § 46 SGB V
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht
...2. im Übrigen von dem [i]Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an.[/i]
---------------------------------
Vielleicht schlicht selbst nochmal lesen?ZitatDas ist - wie man lesen kann - schlicht falsch. :
Zitat:Dort steht der 10.11. als erster AU-Tag.
Was ist denn daran so schwer zu verstehen??
Zitat:Vielleicht schlicht selbst nochmal lesen?
Einfach nochmal lesen soll tatsächlich helfen. Jedenfalls dann, wenn man nicht so vernagelt und lernresistent ist, dass man es immer noch nicht merkt. Der TE hat jat jetzt mehrfach geschrieben, die AU wurde am 10.11. festgestellt und bescheinigt für die Zeit vom 07.11. bis 10.11. Also ist der 07.11. der erste AU-Tag. Was ist daran so schwer zu verstehen.
@Etro:
Richtig bleibt trotzdem, dass bei der vorliegenden Konstellation für die Zeit vom 07. bis 09.11. kein Krankengeldanspruch besteht. Maßgeblich ist eben der Tag der Feststellung der AU. Das kann man gut finden oder auch nicht, ist aber halt gesetzlich so geregelt und damit verbindlich.
Und was ich ehrlich gesagt gar nicht verstehe: Wenn ich am Sonntag eigentlich arbeiten müsste, aber gesundheitsbedingt nicht arbeiten kann, dann gibt es überall ärztliche Not- und/oder Bereitschaftsdienste, die für genau solche Dinge da sind. Kein Notfall im Sinne von, jetzt muss der Rettunsdienst mit Tatü Tata kommen, aber Grund genug, den Not-/Bereitschaftsdienst aufzusuchen.
Und wenn Du Sonntags nicht arbeiten musstest, hättest Du am Montag einen Arzt aufsuchen können und nicht erst am Mittwoch. Mindestens aber hättest Du den Hausarzt telefonisch kontaktieren können.
Gruß,
Axel
Die KK verweist dann wohl etwa zu Unrrecht auf §46 SGB V?
Die KK kann lesen. Sie liest auf der AU-B als ersten Tag den 10.11. und erklärt dem TE sogar noch, warum er eben für die vorherigen Tage kein KrG erhalten kann.
Zitatich konnte von 7.11-10.11 nicht meine schichten antreten aufgrund von krankheit konnte aber erst am 10.11 den arzt aufsuchen und hab ihm das mitgeteilt. :
Zitatder arzt hat ja rückwirkend eine au ausgestellt aber mit feststellungsdatum eben 10.11 :
Erklärt sich eigentlich durch Lesen.
@Anami: Ich glaube, du bist der Einzige hier im Thread, der es nicht kapiert. Darum als Hilfestellung nochmals:
ZitatEntschuldigung mein Fehler, es geht um eine AU vom 07.11-10.11.2021 die am 10.11.2021 festgestellt worden ist. Die Krankenkasse hat nur für den 10.11 das Krankengeld gezahlt mit der Begründung § 46 SGB V. :
Daraufhin nahmst du Bezug:
ZitatAlso hat der Arzt am 10.11. deine Arbeitsunfähigkeit festgestellt. Der 10.11. war ein Mittwoch. Der Arzt hat dich nicht rückwirkend AU geschrieben. :
Deshalb darf die KK das Krankengeld erst ab 10.11. zahlen.
Deine Folgerung war schlicht falsch. Der Arzt hatte tatsächlich rückwirkend krankgeschrieben, also laut AU-Bescheinigung festgestellt, dass die Arbeitsunfähigkeit bereits seit dem 07.11.21 bestand (= 3 Tage rückwirkend).
Die AU wurde aber erst am 10.11.21 festgestellt, deshalb nur die Krankengeldzahlung ab diesem Datum gem. 46 SGB V.
-- Editiert von Bruni2016 am 13.12.2021 21:08
-- Editiert von Bruni2016 am 13.12.2021 21:09
-- Editiert von Bruni2016 am 13.12.2021 21:11
ZitatDie KK verweist dann wohl etwa zu Unrrecht auf §46 SGB V? :
Nö.
ZitatDie KK kann lesen. :
Richtig.
Die kann sogar verstehen - im Gegensatz zu Dir.
ZitatSie liest auf der AU-B als ersten Tag den 10.11. :
Nein, das tut sie nicht.
Sie liest auf der AU-B als ersten Tag das was dort steht, den 07.11. Wobei fraglich ist, ob sie den überhaupt liest, weil der die KK ja überhaupt nicht interessiert.
Dann bleibt als Fazit: Es gibt KEIN Krankengeld für den 7.,8.,9. November.
Weil das Datum der Feststellung der AU gilt.
Aha. Deshalb.
Bin einfach zu selten wegen gelbem Schein beim Arzt.
ZitatBin einfach zu selten wegen gelbem Schein beim Arzt. :
Kann man googlen.
Wie der aussieht. Was drauf steht.
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