Hallo, mein Mutter bat mich folgedes zu recherchieren.
Meine Eltern leben seit 3 Jahren getrennt. Mein Vater in Deutschland, meine Mutter ist nach Polen gezogen (sie ist Polin). Das Verhältnis ist sehr gut, sie sehen sich weiterhin so oft sie können. Der Umzug hatte private Gründe. Bei der Abmeldung im Einwohnermeldeamt mußte meine Mutter unterschreiben, daß die beiden ab nun getrennt von Tisch & Bett wohnen - sonst wäre die Abmeldung nicht möglich gewesen (laut Aussage der Beamtin).
Nun machen sich beide Sorgen, ob meine Mutter nach dem Ableben meines Vaters (der bereits Renter ist) Anspruch auf seine Rente hätte. Sie hat fast ihr ganzes Leben für unsere Erziehung geopfert und würde keine eigene Rente erhalten (noch ist sie nicht im Rentenalter).
Wie schaut die Rechtslage aus? Und in welchem Gesetzestext ist sowas enthalten?
Anspruch auf Rente nach Ableben des Partners
20. Juni 2008
Thema abonnieren
Frage vom 20. Juni 2008 | 18:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Rente nach Ableben des Partners
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. Juni 2008 | 06:50
Von
Status: Praktikant (550 Beiträge, 82x hilfreich)
"ihr ganzes leben für die erziehung geopfert"... was für ne Aussage...
#2
Antwort vom 23. Juni 2008 | 11:12
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 637x hilfreich)
Der Vater ist unterhaltspflichtig und somit steht ihr die Witwenrente zu.
Optimal wäre natürlich, wenn er auch nachweislich Unterhalt zahlt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. Juni 2008 | 14:38
Von
Status: Praktikant (800 Beiträge, 254x hilfreich)
Arbeiten gehen bis zum Renteneintritt wär auch eine Idee...
#4
Antwort vom 23. Juni 2008 | 17:09
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Hi,
Witwenrente ist übrigens nicht einfach die Fortzahlung der Rente des Verstorbenen, sondern nur 25 bzw. 60% davon.
Gruß vom mümmel
Und jetzt?
Schon
268.207
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten