Anspruch auf Rente nach Ableben des Partners

20. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Serophine
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Rente nach Ableben des Partners

Hallo, mein Mutter bat mich folgedes zu recherchieren.
Meine Eltern leben seit 3 Jahren getrennt. Mein Vater in Deutschland, meine Mutter ist nach Polen gezogen (sie ist Polin). Das Verhältnis ist sehr gut, sie sehen sich weiterhin so oft sie können. Der Umzug hatte private Gründe. Bei der Abmeldung im Einwohnermeldeamt mußte meine Mutter unterschreiben, daß die beiden ab nun getrennt von Tisch & Bett wohnen - sonst wäre die Abmeldung nicht möglich gewesen (laut Aussage der Beamtin).
Nun machen sich beide Sorgen, ob meine Mutter nach dem Ableben meines Vaters (der bereits Renter ist) Anspruch auf seine Rente hätte. Sie hat fast ihr ganzes Leben für unsere Erziehung geopfert und würde keine eigene Rente erhalten (noch ist sie nicht im Rentenalter).
Wie schaut die Rechtslage aus? Und in welchem Gesetzestext ist sowas enthalten?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

"ihr ganzes leben für die erziehung geopfert"... was für ne Aussage...

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#2
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Der Vater ist unterhaltspflichtig und somit steht ihr die Witwenrente zu.
Optimal wäre natürlich, wenn er auch nachweislich Unterhalt zahlt.

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#3
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Arbeiten gehen bis zum Renteneintritt wär auch eine Idee...

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

Witwenrente ist übrigens nicht einfach die Fortzahlung der Rente des Verstorbenen, sondern nur 25 bzw. 60% davon.

Gruß vom mümmel

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