Guten Tag,
mit meinem Ex-Mann hatte ich eine Wohnung im Eigentum dessen Eltern bewohnt, wofür wir lediglich für unsere Nebenkosten (als Pauschale) aufkommen mussten. Aufgrund einer Trennung (Unterhalt kann ich aufgrund seines geringen Einkommens keinen erhalten) hat er mir die Ehewohnung überlassen.
Ich beziehe aktuell eine geringe Erwerbsminderungsrente (befristet) weshalb ich mir die Zahlung der Wohnung aus komplett eigenen Mitteln aktuell nicht leisten kann und Wohngeld beantragt habe.
Dieses wurde erst für mich genehmigt, mit einer Auflistung der Nebenkosten des Wohnungseigentümers. Und einer Bescheinigung meiner Anwältin, dass wir getrennt lebend sind. Nach dem Auszug meines Ex-Mannes sollte das Wohngeld neu berechnet werden und wurde dann abgelehnt.
Mit der Begründung, die Voraussetzung für Wohngeld wäre dass ich Miete bezahle, was nicht der Fall ist. Betrifft meine Wohnsituation evtl. § 3 Wohngeldberechtigung, dass ebenfalls "die nutzungsberechtigte Person des Wohnraums bei einem dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis" wohngeldberechtigt wäre?
So weit ich das richtig Verstehe, müsste auch ohne Mietzahlung nach § 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes sich das Wohngeld nach "der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12)" richten. Damit sollten zumindest die kalten Betriebskosten und die Heizkostenpauschale (Wohngeld Plus) übernommen werden?
Natürlich wäre die Situation mittels Mietvertrag und tatsächlich zu leistender Miete sinnvoller! Da ich von deren Sohn getrennt lebe, würde ich mich nun als normalen Mieter dieser Wohnung sehen. Der Eigentümer möchte nach eigener Aussage keinen Mietvertrag, da er die Mieteinnahmen sonst versteuern müsste.
Wie würdet ihr nun die rechtliche Situation für mich sehen? Was sollte ich weiter unternehmen? Ein Widerspruch auf den Ablehnungsbescheid ist geschrieben, um die Frist einzuhalten.
Ohne Mietvertrag werde ich wohl keine finanziellen Hilfen bekommen, Bürgergeld und Grundsicherung erhalte ich nicht, beides aufgrund der befristeten vollen berentung aktuell. Es läuft auch ein Antrag auf "Hilfen zum Lebensunterhalt" welcher aber ebenso u.a. einen Mietvertrag als Nachweis fordert.
-- Editiert von Moderator topic am 29. Dezember 2025 16:14
-- Thema wurde verschoben am 29. Dezember 2025 16:14
Anspruch auf Wohngeld bzw. Mietvertrag?
Es geht nicht um Mietrecht sondern Sozialrecht.
Ohne Begründung, nur fristwahrend?Zitat :Ein Widerspruch auf den Ablehnungsbescheid ist geschrieben, um die Frist einzuhalten.
Was beinhaltet denn der Ablehnungsbescheid überhaupt? Wortlaut?
Das hier ist zwar schon älter, aber bitte lies hier mal nach, was letztlich nach dem Widerspruch bei raus kam.
Vergleiche die Situation mit deiner...
https://www.123recht.de/forum/sozialrecht-und-staatliche-leistungen/Wohngeld-ohne-schriftlichen-Mietvertrag-unmoeglich-__f518693.html
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Zitat :Ohne Begründung, nur fristwahrend?
Auch mit Begründung, eben das mit dem "Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnis" und den kalten Betriebskosten sowie Heizkostenpauschale. Die (nach meinem Verständnis, das aber nicht richtig sein muss, daher die Nachfrage) auch zum Wohngeld dazu gehören und dann zumindest diese Kosten trotzdem als "Belastung" übernommen würden.
Zitat :Was beinhaltet denn der Ablehnungsbescheid überhaupt? Wortlaut?
"Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass eine tatsächliche Mietzahlung oder Belastung in Form von Wohnkosten geleistet wird, die bezuschusst werden kann. Nach den uns vorliegenden Unterlagen und dem Schreiben Ihres Vermieters leisten Sie keine Mietzahlung, sondern zahlen lediglich nur verbrauchsabhängige Nebenkosten. Demnach erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen eines Wohngeldanspruchs."
So wie ich das verstehe, schreibt die Behörde doch selbst, dass eine "tatsächliche Miete oder Belastung geleistet wird" was bei mir auch zutrifft.
Ich habe ein Schreiben des Vermieters, welche alle meine zu tragenden Kosten einzeln auflistet und habe natürlich auch die Zahlungsnachweise von meinem Bankkonto. Es ist ja nicht so, dass ich hier gratis wohne und überhaupt nichts zu zahlen hätte was bezuschusst werden könnte. So verstehe ich das zumindest.
Zitat :mit meinem Ex-Mann hatte ich eine Wohnung im Eigentum dessen Eltern bewohnt, wofür wir lediglich für unsere Nebenkosten (als Pauschale) aufkommen mussten. Aufgrund einer Trennung (Unterhalt kann ich aufgrund seines geringen Einkommens keinen erhalten) hat er mir die Ehewohnung überlassen.
Hat er vorher dort schon gewohnt?
Na dann, abschicken und W-Bescheid abwarten.Zitat :Auch mit Begründung,
btw. Würde denn die Höhe deiner NK-Zahlungen an den *Vermieter* einen Wohngeldanspruch bringen?
Hast du das mit dem WG-Rechner im Netz und... 1€ Miete mal durchgerechnet?
Zitat :btw. Würde denn die Höhe deiner NK-Zahlungen an den *Vermieter* einen Wohngeldanspruch bringen?
Hast du das mit dem WG-Rechner im Netz und... 1€ Miete mal durchgerechnet?
Laut Rechner würde ich nur mit den zu berücksichtigenden kalten Nebenkosten 150€ Wohngeld bekommen. Scheinbar weiß das die Wohngeld-Behörde selbst nicht, da sie mir bei der 1. Genehmigung einfach die kompletten Nebenkosten bewilligt hatten.
Würde es für mich ggf. mehr Sinn machen, die Kosten über die "Hilfen zum Lebensunterhalt" (beträfe bspw. Kosten der Unterkunft, z.B. Miete, Nebenkosten und Heizung) zu bekommen?
Oder wäre Wohngeld rechtlich vorrangig?
Wenn die Wohngeld Behörde bei einem Mietvertrag und einer ortsüblichen Miete dann die Miete und die kalten Nebenkosten bezahlen müsste, wären das doch unterm Strich für die Behörde unnötige Mehrkosten. Was wäre dann der Sinn dahinter für die Behörde?
Voraussetzung für Wohngeld ist, dass man Miete bezahlt, denn genau das wird gegebenenfalls subventioniert. Wenn man keine Miete zahlt, dann gibt es da auch nichts zu unterstützen. Wenn Deine Rente zu gering ist, dann sind gegebenenfalls andere Stellen, dafür zuständig, Deinen Mindestbedarf aufstockend zu finanzieren. Z.B. das Sozialamt der Kommune.
wirdwerden
Hat der Ex bereits vor der Ehe dort gewohnt?
Nochmals etwas zur Klarstellung; mein Beitrag von gestern könnte etwa missverständlich sein. Voraussetzung für Wohngeld ist nicht unbedingt ein Mietvertrag; es gibt ja auch andere Gründe für Zahlungen insoweit. Nur, Nebenosten werden - anders als bei Bürgergeld oder Zuwendungen vom Sozialamt - nur sehr eingeschränkt berücksichtigt. So fällt z.B. der dickste Posten (Heizung, Warmwasser) raus.
Nach dem, was die Fragestellerin hier schreibt, vermute ich, dass sie entweder beim Sozialamt oder beim Job Center besser (richtiger) aufgehoben ist, einfach weil bei deren Berechnungen ja auch die Heizkosten einfliessen. Zwar ist Wohngeld vorrangig zu beantragen; wenn wir da aber schon einen Ablehnungsbescheid haben ......
wirdwerden
-- Editiert von User am 31. Dezember 2025 10:27
Ja, Wohngeld hat Vorrang. Trotzdem geht Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid.Zitat :Oder wäre Wohngeld rechtlich vorrangig?
Wahrscheinlich hatte dein Ex vor der Trennung einen *Miet*-Vertrag mit den Eltern über die Nutzung ohne Grundmiete, aber doch mit einer BK-Pauschale.
Dein Ex ist kein Vertragspartner mehr...und du bist leider stattdessen keine geworden.
Ohne Zahlen und sonstige Fakten kann ich nichts sinnvolles sagen.Zitat :Würde es für mich ggf. mehr Sinn machen,
150,-Wohngeld nur für die kalten BK?
Ist die EMR für volle Erwerbsminderung bzw bis wann befristet?
Würde dann wieder das JC mit Bürgergeld zuständig werden?
Ein Bescheid vom Sozialamt setzt deine Antragstellung auf Sozialhilfe nach SGB XII Kap.3 voraus, dazu die Vorlage von Nachweisen. Zu KDU gilt der §35 SGB XII.
Je nachdem käme evtl. der Hinweis, vorrangig Wohngeld zu beantragen...und/oder wieder der fehlende Mietvertrag wäre Knackpunkt für weitere Nachfragen, Prüfungen, Verzögerungen.
Behörden fragen nicht nach...was wird teurer. Die entscheiden nach Gesetz und Vorschriften...oder sind schlicht nicht zuständig.
Aber Anträge stellen kann man jederzeit und auch parallel.
Zitat :Aber Anträge stellen kann man jederzeit und auch parallel.
Habe ich auch so gemacht: Bürgergeld Ablehnung da volle EM Rente, stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, verweis an die Wohngeld-Stelle. Grundsicherung auch Ablehnung, da EM Rente befristet ist. Wohngeld nun auch Ablehnung, zum Antrag auf "Hilfen zum Lebensunterhalt" (Sozialamt) kam bisher noch keine Entscheidung - vermutlich aufgrund der Prüfung des Wohngeld Anspruchs.
Aber um ehrlich zu sein wollte auch das JC und das Sozialamt ebenso einen Mietvertrag, also wird mir diese Situation wohl immer wieder auf die Füße fallen. Besteht die Möglichkeit, dass auch die "Hilfen zum Lebensunterhalt" wegen des fehlenden Mietvertrags abgelehnt werden könnten?
Danke. Dann haben wir weitere Fakten und man braucht hier keine Zahlen, wenn dein Vermieter nun auch nicht mal eine Nutzungsvereinbarung mit dir abschließen will.Zitat :Habe ich auch so gemacht:
Evtl. ist alles ausgeschöpft...außer Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Wohngeldstelle...
Das hat nichts mit Ehrlichkeit zu tun. Man könnte gleich anfangs Fakten bringen...dann würde sich bei Usern der Einsatz von Gehirnschmalz und Recherche in Gesetzen erübrigen.Zitat :Aber um ehrlich zu sein wollte auch das JC und das Sozialamt ebenso einen Mietvertrag,
Ja, durchaus. § 35 SGB XII macht da mW keinen Unterschied.Zitat :Besteht die Möglichkeit,
Du könntest nochmal *forschen*, falls noch nicht geschehen...ob die Allg. Verw.-Vorschriften zum WoGG etwas hergeben, was dir nützen könnte.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm
M.E. hätte die auch das Sozialamt befristet aufstockend Gelder bewilligen müssen, immer unter der Voraussetzung, dass die Rente unter dem Regelbedarf liegt. Zwar ist Wohngeld vorrangig, aber das ist ja abgelehnt worden. Ich würde jetzt nach der Ablehnung einen neuen Antrag stellen.
wirdwerden
Der Widerspruch bzgl. Wohngeld ging fristgerecht (per Einschreiben) ein. Unabhängig des Ausgangs wollte ich das gemacht haben, nicht dass es später heißt Wohngeld wäre vorrangig und Leistung zum Lebensunterhalt nur aufstockend/zusätzlich und ich müsste dann Wohngeld neu beantragen. Wenn der Widerspruch abgelehnt würde, läuft dennoch bereits paralell der Antrag zu Leistung zum Lebensunterhalt.
Allerdings möchte nun das Sozialamt zu meinem Antrag für Leistung zum Lebensunterhalt unter anderem auch Einkommensnachweise meines getrennt lebenden Ex-Partners. Wäre das nicht deren Sache, ihn diesbezüglich anzuschreiben und die Einkommensnachweise (vermutlich um auszuschließen, dass ich Unterhalt von ihm erhalten könnte?) von ihm zu fordern?
Ich habe keinen Zugriff auf seine Einkommensverhältnisse und ich vermute, dass mein Ex-Partner mir gegenüber damit wohl auch nicht auskunftspflicht wäre und mir auch keine Nachweise darüber aushändigen müsste? Sondern eben nur auf Anfrage gegenüber der Behörde.
Wozu benötigt das Sozialamt zusätzlich eine Kopie meiner Bankkarte und meines Personalausweises, wenn z.B. meine Bankdaten bereits durch die Kontoauszüge vorliegen? Ich kann auch selbstverständlich zur Behörde gehen und mich ausweisen (vermutlich, um nachzuweisen dass ich der Antragssteller bin?) aber mit einer Kopie meines Ausweises bin ich vorsichtig.
Wozu ist bei getrennt lebenden Personen die Heiratsurkunde für den Antrag zu den Leistungen zum Lebensunterhalt notwendig? Ich habe ein Schreiben meiner Scheidungsanwältin seit wann wir getrennt lebend sind, getrennte Haushaltsführung und getrennte wirtschaftliche Verhältnisse bestehen.
-- Editiert von User am 21. Januar 2026 09:49
Wir hatten doch schon weiter oben geschrieben, dass Grundsicherung subsidiär ist, also, dass alle anderen möglichen Ansprüche vorgehen - auch Unterhaltsansprüche gegen den Ex. Schreib ihn an, bitte ihn um die Auskünfte. Teile dem Sozialamt mit, dass Du ihrer Aufforderung nachgekommen bist, weiterhin, dass er Dir nach der Scheidung nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist.
Wozu das Sozialamt die weiteren Kopien benötigt, das fragst Du die am besten selbst. Man will offensichtlich sicherstellen, dass Du und nur Du Empfänger dieser Leistungen bist.
wirdwerden
Ja, natürlich. Hast du inzwischen auch keine Nutzungsvereinbarung mit deinem Wohnungsgeber abschließen können?Zitat :Besteht die Möglichkeit, dass auch die "Hilfen zum Lebensunterhalt" wegen des fehlenden Mietvertrags abgelehnt werden könnten?
Ohne diese kannst du dir mE alle Nachweisbeschaffungen und deine ungerechtfertigte Abwehrhaltung komplett sparen.
Nein, du als Antragstellerin hast die Bringschuld. Als getrennt lebende Frau bist du Ehefrau... und dein Ehemann uU doch unterhaltspflichtig. Die Erklärung deiner Anwältin genügt nicht.Zitat :Wäre das nicht deren Sache, ihn diesbezüglich anzuschreiben
Für die Bearbeitung deines Antrages.Zitat :Wozu benötigt das Sozialamt
Selbstverständlich kannst du auch zur Vorlage deines Perso persönlich im Amt auflaufen. Wahrscheinlich dringst du nur mit Termin zum zuständigen SB durch. Dann frag nach, welche Rechtsgrundlagen ihm das Recht...gibt.
Bis das Amt alles hat, was es (nie aus Neugier) fordert, wird nicht weiter geprüft.
Evtl. schreiben sie dich nach Fristablauf nochmal an...zur *Erinnerung* an deine Mitwirkungspflichten nach §60 SGB I.
Grundsicherung wird nicht wegen eines fehlenden Mietzinses abgelehnt, sondern, weil eventuell ohne diese Ausgabe eben das Einkommen zum leben nach den Bemessungen für Sozialleistungen ausreichend ist. Also, ein Mietzins kann nur in die Berechnung einfliessen, wenn die Belastung tatsächlich besteht.
wirdwerden
Mietzins? Es wird nur eine BK-Pauschale verlangt. Die muss korrekt nachgewiesen werden.Zitat :Grundsicherung wird nicht wegen eines fehlenden Mietzinses abgelehnt,
Der Widerspruch gegen die Ablehnung von Wohngeld steht noch aus, aber wegen der Mehrgleisigkeit dürfte für den Antrag beim Sozialamt gleiches gelten.
Sie schrieb ja bereits... Ich beziehe aktuell eine geringe Erwerbsminderungsrente (befristet) weshalb ich mir die Zahlung der Wohnung aus komplett eigenen Mitteln aktuell nicht leisten kann
Wenn die TE diese BK als Kosten der Unterkunft gem. § 35 SGB XII (im Rahmen des Kap.3/HLU) beantragt hat, wird man eine entspr. Nutzungsvereinbarung über die Zahlung der X€ Betriebskosten sehen wollen.
Wenn zB die Rente gerade 400,- beträgt und nachweisbar/belegbar für die Wohnung 80,- gezahlt werden soll, fehlt durchaus was... als ergänzende Sozialhilfe.
Zitat :Wenn zB die Rente gerade 400,- beträgt und nachweisbar/belegbar für die Wohnung 80,- gezahlt werden soll, fehlt durchaus was... als ergänzende Sozialhilfe.
Sind knapp 480€ und die NK Pauschale soll laut Eigentümer rund 520€ betragen. Darüber habe ich auch einen schriftlichen Nachweis vom Eigentümer.
Oh, danke, immerhin haben wir schon in #19 etwas konkretes, aber doch sehr erklärungsbedürftiges.Zitat :Sind knapp 480€ und die NK Pauschale soll laut Eigentümer rund 520€ betragen.
Zumindest für mich ist eine NK-Pauschale in dieser Höhe nicht nachvollziehbar, die nur für die verbrauchsabhängigen Betriebskosten zu zahlen ist. Weder für 1 noch für 2 Personen.
Deine Berechnung im Netz mit 150,-Wohngeld bei *Belastung 520,-* konnte nur Falsches ergeben.
- 520,- NK-Pauschale...monatlich?
- Was steht in der Liste, die du bisher per Überweisung an den Eigentümer bedienst?
- Wie groß ist die Wohnung?
- Dein Wohngeld-Widerspruch mit diesen o.g. Zahlen wird eine Ablehnung bringen.
- Das Sozialamt kann Sozialhilfe ergänzend zum Renteneinkommen leisten (ca. 83,-) und evtl. nach § 35(1) SGB XII für die sog. Karenzzeit die *Wohnkosten* bewilligen.
- Aber alle anderen Voraussetzungen für Leistungen nach SGB XII müssen auch erfüllt sein, bevor das Sozialamt irgendwas leistet, d.h. Nachweise zu Unterhalt des Noch-Ehemanns.
Zitat :- 520,- NK-Pauschale...monatlich?
- Was steht in der Liste, die du bisher per Überweisung an den Eigentümer bedienst?
- Wie groß ist die Wohnung?
Wir hatten bisher für 2 Personen etwa 480€ NK Pauschale bezahlt. Darin enthalten:
Telefonanschluss/Internet, Wasser, Strom, Heizung/Warmwasser, Grundsteuer, Müll, Gebäudeversicherung, Wartung u. Instandhaltung, Sanierungskosten der Heizungsanlage.
Nun soll ich als Einzelperson sogar mehr bezahlen im Monat, obwohl man meinen könnte, dass ich ja auch weniger Wasser u. Strom etc. verbrauche.
Die Kosten für Wasser wurden z.B. um 53€ pro Jahr erhöht (also vorheriger Bedarf für 2 Personen + 53€ = neue Pauschale für 1 Person) Strom + 397€ im Jahr (selber Rechenweg wie bei Wasser, Pauschale für 2 Personen + Erhöhung = neue Pauschale) Kosten für Wartung u. Instandhaltung +300€/Jahr, usw.
Ich vermute, dass das vielleicht eine indirekte Retourkutsche wegen meiner Trennung ist aka "Selbstverständlich kannst du hier wohnen bleiben" vorne herum, aber rechtlich habe ich wohl die A. Karte, da ich keinen Mietvertrag und nichts in der Hand habe.
Meinen tatsächlichen Verbrauch z.B. an Wasser, Warmwasser, Strom, etc. kann ich auch nicht selbst nachschauen. Und sollte ich auf die Idee kommen mit der Situation nicht einverstanden zu sein, dann kann ich vermutlich schauen, wie schnell ich dann vor der Tür sitze.
Seit insgesamt fast über einem Jahr suche ich nach einer eigenen Wohnung, was sich mit Sonderwünschen (barrierefrei) und quasi keinen ausreichenden finanziellen Mitteln als sehr schwer darstellt. Ich habe einen WBS und eine markellose Schufa Auskunft.
Zwischendurch habe ich auch versucht, trotz der aktuell vollen EM Rente im Rahmen von 3 Stunden zu arbeiten, einfach aus finanziellen Gründen da ich mit Mindestlohn immerhin um die 700€ bekommen hätte. Und seit der Trennung muss ich (nachweislich) mein Pflegegeld für meine Lebenskosten nutzen.
Sollte ich nun mangels Mietvertrag auch keine Sozialhilfe bekommen, sehe ich keine Möglichkeit in irgend eine Richtung aus dieser Situation raus kommen zu können.
Ja ich habe auch schon bei der Caritas angerufen, um einen Termin für eine Sozialberatung zu vereinbaren. Wurde aber "aus Kapazitätsgründen" abgewiesen.
Aktuell suche ich nach wie vor nach einem Job für mehr Einkommen, bin aber als Mensch mit voller Erwerbsminderung auch kein Arbeitnehmer mit den besten Chancen. Budget für Arbeit habe ich beantragt (April letzen Jahres) wird von der DRV seit Mai ignoriert.
Ganz ehrlich, ich habe auch keine wirkliche Ahnung über die Größe der Wohnung. Es sind 3 Zimmer + Küche + Bad, irgendwas um die 80qm. Wobei eines der 3 Zimmer eigentlich nicht als Wohnraum geeignet ist, keine Ahnung ob das dann trotzdem dazu zählt.
Es wurde (vom Eigentümer selbst, ohne Genehmigung) eine Durchgangstür zum Nebenhaus geschlossen, um unser damaliges Schlafzimmer daraus zu machen. Es war aber nicht möglich, den Raum durchzulüften (das einzige Fenster befand sich in einer Nische um die Ecke)
wodurch es trotz geöffnetem Fenster (auch im Flur und anderen Räumen gleichzeitig) zu keiner Luftzirkulation kommen konnte, und nach gewisser Zeit dann zu Schimmelbildung führte. Der Schimmel ist zwar beseitigt, aber als Schlaf-/Wohnraum ist das ohne richtig zu lüften eigentlich nicht nutzbar.
Es gibt eigentlich auch keine Instandhaltungsarbeiten, im Schlafzimmer (anderer Raum) habe ich z.B. keine Sockelleisten, und keine Fensterbank innen. Die Dichtungen der Türen (inkl. Haustür) und Fenster sind über 30 Jahre alt, teilweise porös oder fehlen, wodurch es auch teils rein zieht.
Ich glaube ein Mieterverein hätte da salopp gesagt seine Freude daran, aber ich hätte vermutlich nur noch mehr Probleme wenn ich beim Eigentümer ein Fass aufmachen würde.
-- Editiert von User am 23. Januar 2026 14:38
Das ist Sache des Eigentümers und hat nichts mit den Behörden zu tun.Zitat :Nun soll ich als Einzelperson sogar mehr bezahlen im Monat
Ja, deine Vermutung liegt nahe, und auch alles andere in deiner Textwand hat für die 2 Behörden keine Relevanz. Dein HLU-Antrag muss ja erstmal wie auch immer beschieden werden...
ICH würde allerdings nicht nach einer barrierefreien Wohnung suchen... wenn du nicht grad dauerhaft im Rollstuhl sitzt.
Noch 1 Detailfrage: Bis wann ist deine volle EM-Rente befristet und welchen GdB hast du?
Es ist unglaublich hilfreich, wenn man termini technici ihrer Bestimmung nach verwendet. Also nicht einen Jungen als ein Mädchen bezeichnet, weil ja beides Lebewesen sind, ein Auto als ein Fahrrad, weil man ja mit beiden voran kommt und beide Kosten entstehen lassen. Wir hier sind davon ausgegangen, dass Du mit Nebenkosten das meinst, was üblicherweise darunter fällt. Und Stromkosten z.B. sind keine Nebenkosten. Die hast Du üblicherweise aus Deinem Einkommen zu zahlen. Und, sie reduzieren sich bei Reduzierung der Nutzer nicht so weltbewegend, wirklich nicht. Denn man leuchtet z.B. seine Zimmer nicht weniger aus, nur, weil eine Person weniger im Zimmer sitzt. Als mein Partner starb, hatte ich dann etwa 12 € weniger an Stromkosten. Nur, hier muss endlich mal sauber gerechnet werden. Denn kein Amt wird bei dem Chaos, was Du auch teilweise durch Deine falsche Vokabelwahl, durch die ungeklärte Kostenfrage mit den Hauseigentümern da etwas bewilligen. Die Kosten müssen mindestens plausibel und nachvollziehbar sein. Und unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob irgendein Zimmer eines ist oder keines ist.
Du weißt nicht, was erheblich ist, was nicht. Du kannst alleine offensichtlich nicht mal aufschlüsseln, was Du zahlst für was. Kann ja auch sein, dass mit Deinem Ex vereinbart war, dass die gesamten anfallenden Kosten von ihm übernommen werden. Dass das fortgeführt ist und dadurch eine verkappte Mietzahlung durchaus geleistet wird. Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass Du das ohne fachliche Hilfe auftröseln kannst.
wirdwerden
Zitat :Wir hier sind davon ausgegangen, dass Du mit Nebenkosten das meinst, was üblicherweise darunter fällt.
Der Eigentümer bezeichnet seine Kostenauflistung als "eine Auflistung der Nebenkosten, welche durch Frau [Winkekatze] für die Wohnung XY zu tragen sind"
Zitat :Nur, hier muss endlich mal sauber gerechnet werden. Denn kein Amt wird bei dem Chaos, was Du auch teilweise durch Deine falsche Vokabelwahl, durch die ungeklärte Kostenfrage mit den Hauseigentümern da etwas bewilligen. Die Kosten müssen mindestens plausibel und nachvollziehbar sein.
Nachvollziehbar, da nichtmal diese Kostenauflistung nachvollziehbar ist. Wasser wird z.B. mit ca. 580€/Jahr angegeben, ein Verbrauch aber nur für 3,5 Monate im Jahr aufgelistet. In 8 Monaten steht 0€ verbrauch und in einem Monat nur 12€ Verbrauch. Ich weiß nichtmal, ob es für meine Wohnung eigene Zähler gibt oder ob er einfach die Gesamtkosten von allen (4 Personen) teilt.
Bei den Müllgebühren kann das eigentlich auch nicht hinkommen, wenn ich die x4 rechne wären das fast 450€ im Jahr, für eine 60 Liter Biotonne und eine 60 Liter Restmüll-Tonne. Was eigentlich um die 140€ gesamt im Jahr wären wovon ich alleine 100€ im Jahr zahlen soll.
Das heißt, wie habe ich weiter vorzugehen? Eine nachvollziehbare und belegbare Kostenauflistung fordern? Einen Mietvertrag verlagen?
Zitat :Das ist Sache des Eigentümers und hat nichts mit den Behörden zu tun.
In dem Fall quasi schon, da die Behörde auch die "alte" Kostenauflistung (damals für 2 Personen) hat und sie daher selbst sehen, dass bei der neuen Kostenauflistung die Werte nicht plausibel sind.
Zitat :wenn du nicht grad dauerhaft im Rollstuhl sitzt.
Noch 1 Detailfrage: Bis wann ist deine volle EM-Rente befristet und welchen GdB hast du?
Mehr wie Souterrain oder EG geht nicht, da ich MS bekommen habe und bereits eingeschränkt bin. Ich kann zwar laufen, aber auch das mit Einschränkungen und will nicht in x Jahren nochmal umziehen müssen.
Die EM Rente ist aktuell bis Mitte diesen Jahres befristet, mein GdB beträgt 60 unbefristet.
Hast Du jemals die Originalunterlagen angeschaut? Nicht die Auflistungen des Eigentümers.
wirdwerden
...ist die Ablehnung durch die Wohngeldstelle. Nicht nur wegen des fehlenden Mietvertrages/Nutzungsvertrages.Zitat :Nachvollziehbar
Egal, ob und was du hier kritisierst. Wenn du Unterstützung durch den Steuerzahler wegen Hilfebedürftigkeit möchtest, musst du Nachvollziehbares vorlegen...s.oben.
Nein. Die Behörde prüft Anträge mit solchen Nachweisen nicht auf Plausibilität. Da sticht zuerst ins Auge---> 480,- EINKOMMEN zu 520,- Wohnkosten. Sowas lehnt die Behörde ab. Da kommt nur JC oder Sozialamt in Frage.Zitat :In dem Fall quasi schon,
Nochmal zum Sortieren:
A) Du sitzt nicht im Rollstuhl. Es zählt jetzt, was jetzt Fakt ist und nicht, was irgendwann vielleicht ist. Hört sich schlimm an, ist aber exakt so. Also such jetzt nach EG/1.OG-Wohnung oder mit Aufzug. Barrierefrei ist was total anderes!!
B) Ist es die 1.Befristung der vollen EM-Rente...mit 3 Jahren?
C) Hast du schriftliche Ablehnungen zum Bürgergeldantrag und GruSi-Antrag erhalten? Wenn ja, wann?
D) Der Eigentümer wird dir (s.oben) nichts Vertragliches geben...eher bei Gelegenheit kündigen. Ob das wirksam wird...ist jetzt unbekannt und dann ein völlig anderes Thema.
Das klingt extrem nach Miete...
Dabei ist die Bezeichnung egal.
Ich frage nochmal, und zwar zum letzten Mal:
Zitat:Hat der Ex bereits vor der Ehe dort gewohnt?
Ich sehe in dieser Situation nämlich einige Baustellen. Aber wenn die Fragen nicht beantwortet weden... Dann eben nicht.
Winkekatze, Du bist offensichtlich nicht in der Lage, auch nur einfachste Fragen zu beantworten oder aber Ratschläge umzusetzen. Und solange das nicht mal hier bei uns - und wir alle meinen es gut mit Dir - funktioniert, schaffst Du das nicht ohne fachliche Unterstützung. Liest Du eigentlich die Antworten und versuchst, sie zu verstehen? Das sehe ich bei Dir nicht unbedingt, und das hat mit Deiner Erkrankung gar nichts zu tun, wirklich nicht. Ich versuche nochmals in einer bewusst schlicht gefassten Zusammenfassung rüber zu bringen, was Du tun musst, selbst wenn Du Dir Hilfe holst. Denn auch hilfreiche Geister sind keine Hellseher und arbeiten auf der Basis der Unterlagen, die Du ihnen vorlegst.
1. Du nimmst bei den Eigentümern Einblick in alle Abrechnungsunterlagen und fotografierst sie oder fotokopierst sie. Die Auflistung, die Du hast, reicht nicht. Es geht um die Frage, ob die Kosten gequotelt sind oder Du die gesamten Nebenkosten trägst.
2. Wenn Du das hast, dann weißt Du auch, ob Du nur Deinen Anteil an den Kosten zahlst, oder aber die gesamten Nebenkosten.
3. So, mit diesen Unterlagen, wohl sortiert, suchst Du Dir dann Hilfe. Entweder bei einem Anwalt oder aber bei einer Hilfsorganisation.
4. Wenn Du alleine weiter rumwurschteln willst, dann kannst Du jetzt auch den Antrag für Grundsicherung so einigermaßen richtig ausfüllen. Wenn Du die Endbeträge der Rechnungen/Bescheide zahlst, dann müsste man die Beträge quoteln, also aufteilen zwischen den verschiedenen Nutzern des Hauses. Die Folge wäre dann, dass Du letztlich verkappt eben doch eine Nutzungsentschädigung/Mietzahlung leistest. Dann wären die Kosten auch nachvollziehbar, also plausibel.
5. Da Deine Rente unterhalb des Bürgergeld/Grundsicherungsbetrages liegt, bist Du m.E. kein Fall für Wohngeld, sondern einer für Grundsicherung, solange Du noch die Rente erhältst. Da muss dargelegt werden, dass Du keine Unterhaltsansprüche gegen den Ex-Mann hast, die wären nämlich vorrangig; und der Rest muss eben plausibel und nachvollziehbar sein; das hast Du bisher nicht mal ansatzweise geschafft. Und solange das nicht funktioniert, gibt es auch kein Geld. So einfach ist das.
wirdwerden
Ich sehe hier ggf. noch nicht einmal einen (Miet)vertrag zwischen der Fragestellerin und den Eltern...
Und wenn eine Nutzungsüberlassung wirksam vorliegt, dann dürfte das, unabhängig von der jeweiligen (unschädlichen) Bezeichnung ein Mietvertrag sein. Versteuern müssten die Eigentümer die Einnahmen so oder so (auch unabhängig von der Bezeichnung).
Die Eigentümer interessieren hier doch überhaupt nicht. Es geht doch nur darum, dass der Ist-Zustand für die Fragestellerin geklärt wird, und dass man erst einmal weiß, was sie für was zahlt. Und dann kann man rechnen.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
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