Hallo an alle,
ich habe eine Frage zum Wohngeldanspruch.
Ich wohne in meiner 1-Raum-Wohnung schon seit meiner Ausbildung vor vielen Jahren, seitdem steht ein Elternteil von mir auch mit in meinem Mietvertrag (Vermieter akzeptierte keinen Bürgen), ist aber nicht in dieser Wohnung gemeldet. Nun schließe ich gerade mein Studium ab und habe momentan nur eine geringfügige Beschäftigung, weshalb ich Antrag auf Wohngeld stellen möchte. Es heißt ja, dass als Haushaltsmitglieder nur solche mit Lebensmittelpunkt in der Wohnung gelten, was bei mir defintiv nicht der Fall ist. Kann mir der mit Elternteil zusammen abgeschlossene Mietvertrag trotzdem einen Strich durch die Rechnung machen? Alle Abrechnungen etc. vom Vermieter sind immer nur an mich adressiert, genauso wie die Miete natürlich nur von mir überwiesen wird.
Vielen Dank für jeglichen Rat,
liebe Grüße linjinski.
Anspruch auf Wohngeld wenn Elternteil im Mietvertrag steht (aber nicht in Wohnung wohnt)
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Dann erkläre das doch so in einer Anlage zu deinem Wohngeldantrag.Zitatwas bei mir defintiv nicht der Fall ist. :
Ich habe genau das gleiche Problem, wenn ich demnächst wegen dem Bundesfreiwilligendienst umziehe.
Hat es bei dir denn geklappt mit dem Wohngeld?
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Hey,
bei mir hat es nicht geklappt, weil mein generelles Einkommen zu niedrig war - da das Wohngeld als Hilfe zur Miete ist, sollte ich mich beim Jobcenter melden. Auf das Problem mit dem Mietvertrag sind sie daher gar nicht eingegangen, habe aber die Situation geschildert & vermute, dass es kein Problem gewesen wäre.
Probiere es definitiv! LG
Zitat? :
Etwas mehr Kontext wäre hilfreich ...
Etwas mehr Kontext wäre hilfreich ...
Ich ziehe Ende August für einen Bufdi nach Dresden. Den Mietvertrag sellen dann ich, meine Freundin (FSJ), die mit mir einzieht und mein Vater unterschreiben. Da ist jetzt die Frage, ob wir trotzdem Wohngeld bekommen können.
-- Editiert von Hunt15 am 09.07.2020 20:16
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