Hallo an alle,
ich weiß nicht wo das Thema genau hingehört.
Angenommen der Vater stirbt. Der Arbeitgeber hat eine Betriebsrente für den Vater abgeschlossen. Diese Kapitalleistung wird an die Erben ausgezahlt. Der Frau stehen 50% zu, den Kindern die restlichen 50%. Nach dem alles geklärt ist, einigen sich die Kinder das die Kapitalleistung komplett der Mutter zufallen soll damit diese finanziell auf soliden Beinen steht. Die Versicherung wird informiert das die Kinder das Geld komplett der Mutter überlassen und sie die Kapitalleistung komplett der Mutter auszahlen sollen.
Die Versicherung zahlt wie gewünscht die komplette Summe an die Mutter.
Wenig später bekommt eines der Kinder von der Krankenkasse eine Bescheid das Sie für ihren (An)teil an der Kapitalleistung beitragspflichtig wird (weil ein EM Antrag gestellt wurde). Dies maximal für 10 Jahre 1/120 im Monat. Dies ist laut KK auch so selbst wenn die Kapitalleistung abgetreten wurde.
Ist dem tatsächlich so? Ist man für die Kapitalleistung die man nie gesehen und erhalten hat(weil der Mutter überlassen) dennoch beitragspflichtig? Gibt es eine Lösung damit die Kapitalleistung nicht angerechnet wird weil ja auch nicht erhalten?
-- Editiert von Moderator topic am 19.01.2022 17:43
-- Thema wurde verschoben am 19.01.2022 17:43
Anteil an Direktversicherung geerbt, Krankenversicherung
19. Januar 2022
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Frage vom 19. Januar 2022 | 17:09
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 6x hilfreich)
Anteil an Direktversicherung geerbt, Krankenversicherung
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#1
Antwort vom 19. Januar 2022 | 17:59
Von
Status: Richter (8040 Beiträge, 4510x hilfreich)
ZitatIst dem tatsächlich so? :
Ja.
Zitat:Ist man für die Kapitalleistung die man nie gesehen und erhalten hat(weil der Mutter überlassen) dennoch beitragspflichtig?
M.E. ja.
Es handelt sich um eine Schenkung an die Mutter, ggf. fällt Schenkungssteuer an.
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