Anträge für Azubi ü25 in Bedarfsgemeinschaft BAB oder ALG2?

28. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Puffreis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anträge für Azubi ü25 in Bedarfsgemeinschaft BAB oder ALG2?

Hallo ihr Lieben,

ich (25, verheiratet, ein Kind unter 5) fange im August eine betriebliche Ausbildung an. Derzeit beziehen wir ALG2 für unsere Bedarfsgemeinschaft.

Mein Mann bleibt vorerst zuhause und kümmert sich um die Kinderbetreuung während ich in Vollzeit meine "erste" Betriebliche Ausbildung nach über 5 Jahren machen kann. Soweit sogut.

Ausbildungen:

1. Schulisch - Abgebrochen
2. Betrieblich - raus in Probezeit, das war 2017
3. Betrieblich - August 2023

Da ich im ersten LJ 1.115€ Brutto verdiene wird uns das entsprechend angerechnet. Ich darf 339,50€ als Freibetrag behalten.

Ich habe allerdings zur Firma und Berufsschule Pendelkosten die ich vom Jobcenter mitfinanziert bekomme (273,68€ monatlich).

Leistung ab August
1.309,90€ Leistung Bedarfsgemeinschaft
+ 880,40€ Nettoeinkommen
+ 250,00€ Kindergeld
+ 273,68€ Fahrtgeld
__________
= 2.713,98€


Meine Frage ist nun, lohnt es sich bei ALG2 zu bleiben oder macht BAB mehr Sinn? Bin ich als Azubi in einer Bedarfsgemeinschaft verpflichtet von ALG2 zu BAB zu "wechseln"?
Was für Anträge kann ich noch stellen um uns finanziell weiter zu polstern und vom ALG2 weg zu kommen?

Mein Mann sucht derzeit nach einer Weiterbildungsmöglichkeit in Teilzeit (unter anderem auch vom JC mitfinanziert bzw einen Teilzeitjob der mehr abwirft als "nur 510€").

Wir sind für jede Hilfe dankbar!

// Einen Beratungstermin bei der Caritas habe ich auch schon, allerdings dauert der noch knapp 4 Wochen... Solange wollte ich schonmal alles an Infos reinholen was geht. //

Lieben Gruß

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35621 Beiträge, 6060x hilfreich)

Zitat (von Puffreis):
Meine Frage ist nun, lohnt es sich bei ALG2 zu bleiben
Da nur du die Ausbildung machst, könntest nur du BAB bekommen. Da aber das JC schon die Fahrtkosten wegen der Entfernung zum Betrieb fördern/leisten würde, gäbe es mE nicht auch noch BAB.
Wenn überhaupt, könntest nur du evtl. deinen eigenen Bedarf decken.
Mann und Kind erhalten vom JC aber weiterhin Bürgergeld/Sozialgeld, um den Gesamtbedarf incl. Wohnkosten der Familie decken zu können.
Man wird also beim JC mit ergänzenden Leistungen bleiben.

Eine andere Leistung (ohne JC) wäre uU Wohngeld+Kiz, aber nur als Mietzuschuss.
Deine Fahrtkosten und evtl. WB-Kosten für deinen Mann würden nicht durch Wohngeld/KiZ gefördert/gezahlt werden.
Zitat (von Puffreis):
Mein Mann bleibt vorerst zuhause und kümmert sich um die Kinderbetreuung
Ich verstehe noch nicht so ganz, warum... Gibt es für das 5jährige Kind keine Betreuung ?

Grundsätzlich ist es egal, was ihr vorher gemacht bzw. nicht gemacht habt.
JETZT (ab August) kann die betr. Ausbildung beginnen. Ihr habt dann 2 Einkommen, das ist Kindergeld und die Azubivergütung.

Leistung ab August= 2.713,98€--- Ich meine, diese Rechnung ist falsch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13149 Beiträge, 4468x hilfreich)

Zitat:
Ich darf 339,50€ als Freibetrag behalten.


Wie kommst Du auf diesen Freibetrag? Rechnerisch ist der anhand der derzeit bekannten Informationen nicht nachzuvollziehen. Sollen das schon die neuen, ab dem 01.07.2023 geltenden, Freibeträge sein?

Bitte um Aufklärung, wie der Freibetrag ermittelt wurde.

Zitat:
Ich habe allerdings zur Firma und Berufsschule Pendelkosten die ich vom Jobcenter mitfinanziert bekomme (273,68€ monatlich).


Dazu gibt es bereits einen schriftlichen Bescheid? Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Pendelkosten vom Jobcenter übernommen und für welche Dauer?

Zitat:
1.309,90€ Leistung Bedarfsgemeinschaft


Wie hoch ist aktuell der Betrag, den Ihr vom Jobcenter erhaltet?

Zitat:
Meine Frage ist nun, lohnt es sich bei ALG2 zu bleiben oder macht BAB mehr Sinn?


Die Entscheidung, ob sich das lohnt oder nicht, wird Dir ganz einfach dadurch abgenommen werden, dass Du persönlich - aufgrund der dem Grunde nach BAB förderbaren Ausbildung - keinen ALG II Anspruch mehr haben wirst.

Zitat:
Mein Mann sucht derzeit nach einer Weiterbildungsmöglichkeit in Teilzeit (unter anderem auch vom JC mitfinanziert bzw einen Teilzeitjob der mehr abwirft als "nur 510€").


Heißt das, aktuell arbeitet Dein Mann und verdient 510 Euro? Oder wie ist das gemeint?

Zitat:
= 2.713,98€


Wenn Deine Rechnung tatsächlich stimmen sollte (was ich auch nicht recht glauben mag): Über 2.700 Euro Nettoeinkommen würde sich manch eine 3-köpfige Familie auch ganz ohne irgendwelche zusätzlichen staatlichen Leistungen freuen.

Gruß,

Axel

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Puffreis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Grundsätzlich ist es egal, was ihr vorher gemacht bzw. nicht gemacht habt.
JETZT (ab August) kann die betr. Ausbildung beginnen. Ihr habt dann 2 Einkommen, das ist Kindergeld und die Azubivergütung.

Leistung ab August= 2.713,98€--- Ich meine, diese Rechnung ist falsch.


Richtig, beides ist in den Zahlungen der Leistung in Höhe von 1.309,90€ bereits berücksichtigt.
Dazu kommen dann eben meine 880,40€ Netto und das Fahrtgeld was mir doch auch nicht angerechnet werden darf, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Puffreis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal!

Zitat (von Anami):
Zitat (von Puffreis):
Mein Mann bleibt vorerst zuhause und kümmert sich um die Kinderbetreuung
Ich verstehe noch nicht so ganz, warum... Gibt es für das 5jährige Kind keine Betreuung ?


Kind (3) geht in die Kita und wird um 14 Uhr abgeholt, ansonsten ist mein Mann nicht berufstätig. Er möchte aber eben gerne eine WB oder Umschulung machen.

Zitat (von AxelK):
Wie kommst Du auf diesen Freibetrag? Rechnerisch ist der anhand der derzeit bekannten Informationen nicht nachzuvollziehen. Sollen das schon die neuen, ab dem 01.07.2023 geltenden, Freibeträge sein?

Bitte um Aufklärung, wie der Freibetrag ermittelt wurde.


Telefonische Auskunft meine Sachbearbeiterin. Sie hat mir eben auch mitgeteilt, dass wir ab August durch meine Azubi-Vergütung weniger Leistung erhalten.

Zitat (von AxelK):
Zitat:
1.309,90€ Leistung Bedarfsgemeinschaft


Wie hoch ist aktuell der Betrag, den Ihr vom Jobcenter erhaltet?


Aktuell bekommen wir 1.850,40€ und ab August dann eben 1.309,90€ das war die Auskunft der SB aufgrund meines Einkommens + KiG und eben meinem Freibetrag.





Zitat (von AxelK):
Wie kommst Du auf diesen Freibetrag? Rechnerisch ist der anhand der derzeit bekannten Informationen nicht nachzuvollziehen. Sollen das schon die neuen, ab dem 01.07.2023 geltenden, Freibeträge sein?

Bitte um Aufklärung, wie der Freibetrag ermittelt wurde.


Ich habe ein Bruttoeinkommen von 1.115,00€ und laut SB stehen mir eben 339,40€ zu. Mehr kann ich dazu nicht sagen, es hieß ich verdiene nun mal über 1.100€ Brutto und irgendwas von Freigrenze mit Kind....

Zitat (von AxelK):
Zitat:
Ich habe allerdings zur Firma und Berufsschule Pendelkosten die ich vom Jobcenter mitfinanziert bekomme (273,68€ monatlich).


Dazu gibt es bereits einen schriftlichen Bescheid? Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Pendelkosten vom Jobcenter übernommen und für welche Dauer?


Nein es gibt bisher alles leider nur Telefonisch. Das JC übernimmt wohl, wie laut SB auch das BAB 0,20€ pro Km vom Wohnort zur Firma und vom Wohnort zur Schule. Das sind bei mir täglich 84km zur Arbeit. Zur Schule sind es 47km.


Zitat (von AxelK):
Die Entscheidung, ob sich das lohnt oder nicht, wird Dir ganz einfach dadurch abgenommen werden, dass Du persönlich - aufgrund der dem Grunde nach BAB förderbaren Ausbildung - keinen ALG II Anspruch mehr haben wirst.


Danke! Wird meinem Mann dann das BAB auch als Einkommen noch angerechnet? Wie verhält sich das da?

Zitat (von AxelK):
Zitat:
Mein Mann sucht derzeit nach einer Weiterbildungsmöglichkeit in Teilzeit (unter anderem auch vom JC mitfinanziert bzw einen Teilzeitjob der mehr abwirft als "nur 510€").


Heißt das, aktuell arbeitet Dein Mann und verdient 510 Euro? Oder wie ist das gemeint?


Nein, er ist zuhause und sucht in Teilzeit was. Er holt unseren Sohn um 14 Uhr aus der Kita, ich bin vollzeit in der Ausbildung.

Ich hoffe ich konnte hier noch einige offene Fragen beantworten und warte gespannt auf eure Antworten!
Danke und lieben Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35621 Beiträge, 6060x hilfreich)

Zitat (von Puffreis):
Richtig, beides ist in den Zahlungen der Leistung in Höhe von 1.309,90€ bereits berücksichtigt.
Wieso richtig?
1. Leistungen des JC.
2. eigenes Einkommen.
3. Fahrtkosten.
Den Fahrtkosten-Betrag kannst du also aus jeder Berechnung rauslassen, der geht ja an den ÖPNV.

Angerechnet ab August auf die 3erBG wird Einkommen.
Das Kindergeld zu 100% und die Azubi-Vergütung mit Freibetragsberücksichtigung.

Ihr bleibt auch ab August eine 3er-BG und bekommt ergänzende JC-Leistungen=Bürgergeld/Sozialgeld.
Du evtl. nichts, die anderen beiden aber schon.

Wo man noch was kriegen könnte?---> Dein Mann könnte jetzt und auch später durch Erwerbsarbeit eigenes Lohneinkommen haben. Das JC müsste weniger leisten. Ihr hättet dann mehr eigenes Einkommen.
Bis August könntet ihr beide vielleicht sogar in Teilzeit bzw. Vollzeit arbeiten. Einer ist dann nachmittags auf jeden Fall zur Kinderbetreuung da. Evtl. gibts Saisonarbeit oder Urlaubsaushilfe ?? Es werden eigentlich immer Aushilfen gesucht.
Zitat (von Puffreis):
Ich habe ein Bruttoeinkommen von 1.115,00€
Nun ja, noch hast du keins. Bis August ist es ja noch was hin...
Dann wird deine brutto-Azubivergütung vom JC *bereinigt*, d.h. es wird ein Freibetrag ermittelt und das *bereinigte* Einkommen der 3er-BG wird ergänzt mit Bürgergeld.

Zitat (von Puffreis):
Aktuell bekommen wir 1.850,40€
Dann ergibt sich vermutlich:
Regelbedarf für euch beide = 2 x 451 =902,-
Regelbedarf Kind abzgl. Kindergeld= 318 abzgl. 250 = 68,-
KdU/Wohnkosten = 880,40
902+68+ 880,40= 1850,40

Zitat (von Puffreis):
Nein es gibt bisher alles leider nur Telefonisch.
Bescheid geht noch nicht. Es ist eine Vorausberechnung zu evtl. ab 08/23 eintretenden Veränderungen.

Teilst du dem JC zB im Juli (per VÄM/Veränderungsmitteilung) schriftlich mit, dass du tatsächlich am 1.8.23 die Ausbildung mit x€ Azubivergütung und Y € Fahrtkosten beginnst, kann das JC genau berechnen und den schriftlichen Bescheid erstellen. Das JC leistet dann ab 1.8.23. Die Azubivergütung kommt vermutlich Ende August, also müsste eine Lücke geschlossen werden (zB durch Ersparnisse?)

Zusammengefasst: Durch deine Azubivergütung und das Kindergeld könnt ihr euren eigenen Bedarf nicht decken. Das JC zahlt weiter.

Was der Wohngeldrechner ergibt, kannst du hier mal testen:
https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Puffreis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wieso richtig?
1. Leistungen des JC.
2. eigenes Einkommen.
3. Fahrtkosten.
Den Fahrtkosten-Betrag kannst du also aus jeder Berechnung rauslassen, der geht ja an den ÖPNV.


Richtig deshalb, weil ich so gerechnet habe, dass das KG in den Leistungen bereits als Einkommen angerechnet wurde. :-)

Wieso gehen die Fahrtkosten an den ÖPNV was hat der mit meinen Tankkosten zu tun? Ich fahre mit dem PKW und nicht mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln. Magst du mir das kurz erklären?

Zitat (von Anami):
Wo man noch was kriegen könnte?---> Dein Mann könnte jetzt und auch später durch Erwerbsarbeit eigenes Lohneinkommen haben. Das JC müsste weniger leisten. Ihr hättet dann mehr eigenes Einkommen.
Bis August könntet ihr beide vielleicht sogar in Teilzeit bzw. Vollzeit arbeiten. Einer ist dann nachmittags auf jeden Fall zur Kinderbetreuung da. Evtl. gibts Saisonarbeit oder Urlaubsaushilfe ?? Es werden eigentlich immer Aushilfen gesucht.


Ja das stimmt. Er möchte sich allerdings über das JC Weiterbilden und wartet derzeit auf die Zusage für den Bildungsgutschein.
Zitat (von Anami):
Dann ergibt sich vermutlich:
Regelbedarf für euch beide = 2 x 451 =902,-
Regelbedarf Kind abzgl. Kindergeld= 318 abzgl. 250 = 68,-
KdU/Wohnkosten = 880,40
902+68+ 880,40= 1850,40


Korrekt, ich muss meine Obige Anfangsrechnung dann selbstverständlich korrigieren, denn ich habe mich da mit dem KG verrechnet.

Ab August
+1.309,90€ Leistung Bedarfsgemeinschaft (Soll Laut SB fest für alle 3 gelten)
+ 880,40€ Nettoeinkommen (Wird ja angerechnet als Einkommen, weshalb wir weniger Leistung insgesamt bekommen. Dennoch macht das 349,40€ mehr wegen dem Freibetrag.)
+ 250,00€ Kindergeld (Weil bereits auf Leistung angerechnet, richtig? Es verschwindet ja nicht einfach vom Konto sondern rechnet sich Mitte des Monats zu den am Anfang des Monats gezahlten Leistungen dazu... Oder hab ich es immer noch nicht ganz verstanden? )
+ 273,68€ Fahrtgeld (Das muss ich doch behalten dürfen? Ich kann sonst nicht tanken! :???: )
__________
= 2.443,30€ ohne Fahrtgeld
= 2.713,98€ mit Fahrtgeld

Jetzt hab ich es aber richtig oder? Man man man ey. :crazy:

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35621 Beiträge, 6060x hilfreich)

Zitat (von Puffreis):
Magst du mir das kurz erklären?
Ja, gern.
1. Ersetze den Begriff Ticketkosten ÖPNV durch Fahrtgeld für PKW. Diese Summe kann aus der Berechnung herausgehalten werden, weil es kein anrechenbares Einkommen ist. Dieses Geld gibst du gleich der Tanke weiter.
2. Ja, Kindergeld ist bereits voll angerechnetes Einkommen.
3. Warten auf einen B-Gutschein ist schlecht. Wann und ob es einen solchen für eine gewünschte TZ-WB gibt, steht in den Sternen. Man hat keinen Anspruch.
4. Warten ist auch sonst schlecht, wenn du fragst, wie man möglichst viele Polstermittel ohne Bürgergeld-Leistungen bekommen kann. Man weiß doch, dass das meist durch Erwerbsarbeit geht, oder?
5. Ist es Zufall? Nettoeinkommen gleich KDU?

Ich verstehe leider nicht, warum es bereits jetzt so immens wichtig ist, centgenau die zukünftigen Leistungen zu wissen.
Wenn ihr jetzt 1.850,40 vom JC bekommt, wird es ab August um DEIN bereinigtes Einkommen weniger.
Das JC sollte in der Vorabberechnung alle SGB II-Änderungen ab 1.7.23 berücksichtigt haben.

Zitat (von Puffreis):
1.309,90€ Leistung Bedarfsgemeinschaft (Soll Laut SB fest für alle 3 gelten)
Sobald sich am Einkommen was ändert, ändert sich die JC-Leistung. Also ist nichts *Fest*. Schon, wenn dein Mann einen Minijob mit > 100,- hätte, ändert sich was.

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