Hallo,
ich bräuchte mal paar Empfehlungen bzw. Meinungen.
Momentan bin ich (noch) AU und die Klage auf eine EMR läuft. Da ich durch meine lange AU (seit August 2019) so langsam zu Hause einen Rappel kriege, würde ich gern Ende des Jahres wieder arbeiten gehen bzw. es versuchen. Ich würde aus gesundheitlichen Gründen (GdB 50) wieder Teilzeit beantragen. Hatte erst an 30 h/Woche gedacht. Aber nun kam mir der Gedanke, dass mir da das Sozialgericht evtl. einen Strick draus drehen kann, weil ich dann ja 6 h arbeite. Also voll arbeitsfähig. Würde es hilfreicher sein, wenn ich nur 29,5 h/Woche beantrage? Dann würde ich täglich unter den 6 Stunden bleiben.
Leider kann ich aus finanziellen und Aspekten nicht noch viel runter gehen mit der AZ.
Was meint Ihr so dazu?
LG Lilex
Antrag EMR und Teilzeit
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Zwischen 3 und 6 Stunden gäbe es nur eine Teil EMR.
Eine EMR gibt es, wenn man nicht mehr erwerbsfähig ist, oder nur Teilweise.
Eine Klage bedeutet nicht, dass sie die EMR auch bekommen, egal welche, es kann auch eine Absage geben. Dann bleibt nur eine Vollbeschäftigung.
Waren sie schon bei Begutachtungen welche das Gericht veranlasste? Haben sie einen Sozialrechtsschutz und können ein eigenes Gutachten nach § 109 erstellen lassen, ohne so ein Gutachten schaut es nicht gut aus.
Angenommen sie bekämen eine volle EMR, dann dürften sie 3 Stunden am Tag arbeiten, also insgesamt 15 Wochenstunden.
Gibt es eine befristete EMR und sie arbeiten, könnte es nach Beantragung einer Verlängerung diese nicht geben.
So einfach wie sie sich das vorstellen ist es nicht.
Noch in Ergänzung zu den sehr klaren Ausführungen von Loni: es gibt auch eine Grenze des Zuverdienstes.
wirdwerden
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Ja danke, das ist mir durchaus bewusst. Ich möchte nur meine Chancen nicht noch weiter dezimieren, indem ich dann 6 Stunden am Tag arbeite und das Gericht sagt "Geht doch".
Es wird sehr schwer, den Antrag durchzubekommen. Darum gings mir aber hier nicht. Sollte eine Teil-EMR rausspringen, arbeite ich natürlich nur bis zu der Hinzuverdienstgrenze.
Mir ging es nur darum, bei Beantragung der Teilzeit keinen Fehler zu machen.
ZitatMir ging es nur darum, bei Beantragung der Teilzeit keinen Fehler zu machen. :
Sie gehen Teilzeit arbeiten, ihre Rentenkasse erfahrt ja davon, dann dürfte die EMR in Gefahr sein. Bei 29,5 Stunden kann doch auch ein Versuch mit 38 Stunden stattfinden, so könnte das Gericht argumentieren.
Es kommt auch auf die Gutachten und die Begründung der Rentenkasse an.
Wann wurde Klage eingereicht? Wenn es dumm läuft sind 1 bis 2 Jahre keine Seltenheit, bis eine Entscheidung getroffen wird. Die Sozialgerichte sind überlastet.
Ich klagte wg. dem GdB und mein eigenes Gutachten war ausschlaggebend. Es ist ja ein Schöffengericht, da entscheiden 3 Personen.
Das gesamte Verfahren dauerte 4 Jahre.
@Lilex:
Klar ist erstmal, wenn Du täglich 6 Stunden oder mehr arbeitest, wird die Rentenversicherung (zu Recht) sagen, es liegt keine Erwerbsminderung vor und eine Rente kommt nicht infrage. Das Gericht würde dem mit hoher Wahrscheinlichkeit folgen.
Etwas fragwürdig erscheint mir Deine Einstellung und Herangehensweise. Du hast eine Erwerbsminderungsrente beantragt, gegen die Ablehnung Widerspruch eingelegt und gegen den negativen Widerspruchsbescheid geklagt. Das alles ist völlig legitim.
Wenn Du jetzt aber sagst, Du willst 30 Stunden pro Woche wieder arbeiten, dann muss schon mal die Frage erlaubt sein: Glaubst Du eigentlich selbst, dass eine Erwerbsminderung bei Dir vorliegt? Sorry, aber
Zitat:Ich möchte nur meine Chancen nicht noch weiter dezimieren, indem ich dann 6 Stunden am Tag arbeite
Zitat:Sollte eine Teil-EMR rausspringen, arbeite ich natürlich nur bis zu der Hinzuverdienstgrenze.
Zitat:Mir ging es nur darum, bei Beantragung der Teilzeit keinen Fehler zu machen.
klingt für mich alles nicht nach, "ich kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr (voll) arbeiten und brauche, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, Rente", sondern mehr nach: Ich stelle einfach mal einen Antrag und wenn der bewilligt wird, brauch ich eben nicht mehr arbeiten, bzw. passe meinen Arbeitsumfang der Rente an."
Eigentlich sollte das Ganze doch eher andersrum laufen, oder verstehe ich da irgendwas falsch?
@Loni:
Zitat:Wann wurde Klage eingereicht?
AU seit August 2019. So furchtbar lange kann das Klageverfahren wohl noch nicht laufen.
Zitat:Wenn es dumm läuft sind 1 bis 2 Jahre keine Seltenheit, bis eine Entscheidung getroffen wird.
Mit Gutachten und Gegengutachten ist man auch schnell mal bei drei bis vier Jahren, in der ersten Instanz, wie Dein eigenes GdB-Verfahren zeigt.
Zitat:Es ist ja ein Schöffengericht,
Ein Schöffengericht ist allerdings etwas anderes und gibt es am Sozialgericht nicht. Am Sozialgericht nennen sich die "Schöffen" ehrenamtliche Richter.
Gruß,
Axel
Axel, vielen Dank für ihren sachlichen Beitrag, Sie haben mir in vielerlei Hinsicht quasi das Wort aus dem Mund genommen.
Aber eines liegt mir noch am Herzen: im Bezug auf Erwerbsminderungsrenten fällt häufig der folgende Satz oder zumindest ein sehr ähnlicher:
Zitat:Angenommen Sie bekämen eine volle EMR, dann dürften sie 3 Stunden am Tag arbeiten, also insgesamt 15 Wochenstunden.
Es ist zwar absolute Rosinenpickerei, aber natürlich dürfen Sie wie jeder andere auch, bis zu 10 Stunden am Tag arbeiten. bzw 48 Stunden die Woche, wenn entsprechend ausgeglichen wird. Sie werden nicht gezwungen, "nur" drei Stunden oder zwischen 3 Uhr und 6 Uhr Stunden zu arbeiten!
Es ist halt tatsächlich so, dass eine volle Erwerbsminderungsrente bei einem Restleistungsvermögen von bis zu 3 Stunden täglich gezahlt und eine teilweise Erwerbsminderungsrente bei einem Restleistungsvermögen von 3 bis 6 Stunden täglich geleistet wird.
Wenn Ihre Arbeitsfähigkeit ausreicht, 30 oder mehr Stunden pro Woche zu arbeiten, dann sollten Sie das auch tun. Sie dürfen nicht vergessen, dass Sie bei der Erwerbsminderungsrente einen prozentualen Abschlag haben, der lebenslang erhalten bleibt. Auch wenn sie Altersrente bekommen, der Abschlag bleibt Ihnen. Also ist das einzig sinnvolle, solange wie möglich ohne irgendeine Erwerbsminderungsrente Leistung hinzukommen.
ZitatEin Schöffengericht ist allerdings etwas anderes und gibt es am Sozialgericht nicht. Am Sozialgericht nennen sich die "Schöffen" ehrenamtliche Richter. :
Axel, das weiß ich, ich war am Verwaltungsgericht ehrenamtliche Richterin und beim Amtsgericht Schöffin - hintereinander.
Schöfffin ist aber eher geläufig und beim Sozialgericht gibt es nur einen Vorsitzenden, bei anderen Gerichtsbarkeiten sind es 3 Richter und 2 Ehrenamtliche, war bei mir der Fall.
Zitatwerden nicht gezwungen, "nur" drei Stunden oder zwischen 3 Uhr und 6 Uhr Stunden zu arbeiten! :
Das kann ins Auge gehen. Ich weiß von Fällen, da ließ sich die Rentenkasse, die Arbeitszeiten von den Firmen mitteilen und waren da mehr als 3 Stunden am Tag bei einer vollen EMR, wurde geprüft ob nicht eine Teil EMR reicht oder gar keine mehr.
Es kann gut gehen, muss aber nicht.
Das wird nicht gut gehen. Wenn weder die Voraussetzungen in sachlicher Hinsicht vorliegen (arbeitet 30 Stunden) noch finanziell (verdient zu viel), dann fragt man sich, wieso hier eine volle EM-Rente gezahlt werden sollte.
wirdwerden
Und dann wegen der vermeintlichen 30 Wochenstunden-Hürde nur 29,5 Wochenstunden arbeiten wollen---ZitatIch würde aus gesundheitlichen Gründen (GdB 50) wieder Teilzeit beantragen. :
Das allein erscheint mir *übel* und getrickst.
Danke für die Vorwürfe. Ich bin Euch zwar keine Rechenschaft schuldig, möchte mich aber dennoch etwas erklären. Ja, ich bin gesundheitlich sehr angeschlagen. Umsonst habe ich keinen GdB. Die Rente habe ich vor 2 Jahren beantragt, Klage läuft jetzt seit Mai. Und ja, ich weiß, dass das Jahre dauern kann. Und es geht nicht darum, dass ich zu faul bin zum arbeiten. Ich war seit 38 Jahren voll berufstätig, war keinen Tag arbeitslos. Seit 2 Jahren arbeite ich verkürzt, weil ich Vollzeit einfach nicht mehr schaffe. Weder physisch noch psychisch. Ist es da falsch, einen Versuch wegen EMR zu wagen?
Ich lebe alleine, habe niemanden - auch auf Grund meiner Krankheiten. Da gibt es niemanden, der mich finanziell unterstützen kann. Für jeden Mist muss ich bezahlen. Selbst meinen Haushalt schaffe ich nicht mehr ohne Hilfe.
Aber egal. Weitere Vorhaltungen könnt Ihr stecken lassen.
Das hier ist ein Rechtsforum und Recht wirkt auf manche Teilnehmer bisweilen etwas kühl. Wenn du emotionale Unterstützung suchst, solltest du dich an ein anderes Forum wenden.ZitatDanke für die Vorwürfe. :
Ein GdB sagt nichts über eine Erwerbsminderung aus. Es gibt wahrscheinlich hunderttausende behinderte Menschen, die ihr ganzes Leben lang arbeiten, bis zur Altersrente.ZitatUmsonst habe ich keinen GdB. :
Man kann nur beurteilen, was bisher passiert ist. Und bisher haben dir scheinbar weder Gutachter noch Rentenversicherung eine Erwerbsminderung bestätigt. Ob dies nun andere Personen aufgrund einer Klage tun werden, bleibt offen.ZitatIst es da falsch, einen Versuch wegen EMR zu wagen? :
Mit der Situation hast du zumindest eine Menge Gesellschaft. Aber ist das ein Problem? Es gibt neben dem SGB VI noch eine Menge anderer Gesetze zur finanziellen Absicherung der Menschen in Deutschland.ZitatDa gibt es niemanden, der mich finanziell unterstützen kann. Für jeden Mist muss ich bezahlen. :
Dann frag nichts, was rechtlich zumindest einen faden Beigeschmack hat.ZitatWeitere Vorhaltungen könnt Ihr stecken lassen. :
ZitatSelbst meinen Haushalt schaffe ich nicht mehr ohne Hilfe. :
Dann aber 30 bzw. 29,5 Stunden arbeiten wollen. Erkennen sie den Widerspruch?
Ich bekam auch eine EMR, ich weiß wie schwer der Weg sein kann, musste aber nicht klagen. Und ich kam aufgrund meiner Einschränkungen nie auf die Idee, mir eine Arbeit zu suchen, weil es nicht möglich gewesen wäre.
Der GdB spielt im Rentenverfahren keine Rolle. Es gibt Menschen die haben einen GdB von 100, können aber gewisse Arbeiten in Vollzeit verrichten.
Bei der EMR geht es um medizinische Gründe, sie ist kein geldwerter Ersatz.
Sie bekamen brauchbare Hinweise, dass ihr Ansehen nicht ganz nachvollziehbar ist, sollten sie aber verstehen, da es recht ungewöhnlich ist.
d.h. der Rentenantrag wurde abgelehnt, der Widerspruch auch, nun läuft die Klage.ZitatDie Rente habe ich vor 2 Jahren beantragt, Klage läuft jetzt seit Mai. :
Selbstverständlich kannst du mit dem GdB 50 in Teilzeit arbeiten--- es kam hier aber zumindest für mich so rüber, als wolltest du die EMR retten (falls sie kommt) und deshalb die Wochenstunden (nur) um 30 min reduzieren.
anders ausgedrückt:
Wenn deine Klage am SG verhandelt wird und du bereits seit 2021 in Teilzeit 29,5 Wochenstunden arbeitest--- dürfte sich jeder dort das gleiche fragen wie die User hier.
Dann fragt man sich, wie du demnächst eine fast 30-Wochenstunde schaffen willst.ZitatSelbst meinen Haushalt schaffe ich nicht mehr ohne Hilfe. :
Ja, so in etwa war auch mein Eindruck.Zitates kam hier aber zumindest für mich so rüber, als wolltest du die EMR retten (falls sie kommt) und deshalb die Wochenstunden (nur) um 30 min reduzieren. :
Die Erwerbsminderungsrente diktiert ja nicht: "Sie dürfen nunmehr nur noch bis 3 oder 3-6 Std arbeiten", sondern diese Zeitangaben definieren nur den möglichen Anspruch.
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