Antrag Sozialamt Altenheim Mutter

3. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
Esmerelda
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Antrag Sozialamt Altenheim Mutter

Hallo zusammen

Meine Mutter musste leider im März diesen Jahres in ein Pflegeheim. Da Sie die Kosten nicht komplett tragen kann und wir Kinder auch keine Grossverdiener sind beantragen wir grade Sozialhilfe. Somit kämpfe ich mich grade durch den Antragsdschungel. Nun folgender Sachverhalt. Meine Mutter war und ist nie sehr sparsam und hat das Geld gerne ausgegeben. Insbesondere im Januar und Februar 24 hat sie sehr großzügig ihrem Enkel und ihrer Enkelin jeweils 200 Euro geschenkt wir wissen auch nicht was sie sich immer genau für das Geld gekauft hat. Genau das will das Sozialamt aber wissen und fordert nachweise und Belege. Müssen meine Nichte und Neffe das Geld zurück geben? Für den Rest haben wir keine Belege....was nun :(

Danke für alle Antworten!

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128200 Beiträge, 40943x hilfreich)

Zitat (von Esmerelda):
wir Kinder auch keine Grossverdiener sind beantragen wir grade Sozialhilfe

Und ihr seid entsprechend bestellte Bevollmächtigte / Betreuer?



Zitat (von Esmerelda):
Genau das will das Sozialamt aber wissen und fordert nachweise und Belege.

Was konkret schreibt das Amt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Esmerelda
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Morgen,

Meine Schwester und ich besitzen jeweils eine Vorsorgevollmacht für meine Mutter.
Das Sozialamt fragt nach den Barabhebungen im Januar und Februar. Diese sollen wir erklären. Meine Mutter ist Kettenraucherin. Hat sich vor Ihrem Umzug noch einiges gekauft aber niemals Belege aufgehoben. Sie ist nicht entmündigt.
Echt eine schwierige Situation.....

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3981 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Esmerelda):
Insbesondere im Januar und Februar 24 hat sie sehr großzügig ihrem Enkel und ihrer Enkelin jeweils 200 Euro geschenkt wir wissen auch nicht was sie sich immer genau für das Geld gekauft hat.

Evtl. müssen es die Enkel zurückzahlen. Offenbar wurde ein höherer Bargeldbetrag abgehoben und da möchte das Sozialamt natürlich Abrechnungen sehen, da es kurz vor dem Umzug ins Heim stattfand.
Geldabhebungen und Antrag auf Kostenübernahme passen nicht zusammen.

Es stellt sich die Frage, ob eine Frau, welche offenbar ein Pflegefall ist und deshalb in ein Pflegeheim muss, noch in der Lage ist Geld abzuheben und alleine einkaufen gehen kann?

Zitat (von Esmerelda):
. Hat sich vor Ihrem Umzug noch einiges gekauft aber niemals Belege aufgehoben.

Die Töchter haben sicher auch die finanzielle Vorsorge und da mag es dem Sozialamt nicht ganz schlüssig erscheinen, dass es keine Belege gibt.
Als Vorsorgenehmer hat man gewisse Pflichten und dazu gehört es Nachweise zu haben.
Verstehen sie mich nicht falsch, aber das Sozialamt ist dazu verpflichtet bei Ungereimtheiten nachzufragen.
Welchen PG hat die Mutter.
Ob das mit dem Kettenrauchen abgenommen wird, ebenso das die Mutter immer viel Geld ausgegeben hat, selbiges dürfte sich, nachdem sie ein Pflegefall wurde, verändert haben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 54x hilfreich)

Ist die Mutter geistig noch fit, sprich: kann sie Auskunft über den Verbleib des Geldes erteilen und möchte es nur nicht oder kann sie das nicht mehr?

Von wieviel Geld reden wir? Wieviel Vermögen hat sie aktuell noch?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3172 Beiträge, 1040x hilfreich)

Zitat (von Esmerelda):
Meine Mutter war und ist nie sehr sparsam und hat das Geld gerne ausgegeben.
Das war auch ihr gutes Recht.

Zitat (von Esmerelda):
Genau das will das Sozialamt aber wissen und fordert nachweise und Belege.
Dann könnte man nur zurückmelden, dass man von den kleinen Geldgeschenken an die Enkelkinder weiß und der Rest beleglos verbraucht wurde.

Zitat (von Esmerelda):
Müssen meine Nichte und Neffe das Geld zurück geben?
Das halte ich für sehr unwahrscheinlich bei diesen Beträgen. Eine Verarmung des Schenkers bei 2x 200 Euro Geldgeschenken an nahe Verwandte zu unterstellen, finde ich absurd. Aber es wäre letztlich auch nicht euer Problem. Das Sozialamt muss sich dazu nach meiner Kenntnis selbst an die Beschenkten wenden.

Zitat (von Esmerelda):
Meine Mutter ist Kettenraucherin.
Kann man ebenfalls angeben, ist schließlich teuer.

Zitat (von Esmerelda):
Hat sich vor Ihrem Umzug noch einiges gekauft aber niemals Belege aufgehoben.
Dann könnte man glaubhaft erklären, was man weiß. Nicht vorhandene Belege kann man halt nicht verschicken. Eine Bevollmächtigung ist auch keine Zauberschriftrolle.

Zitat (von Loni12):
Geldabhebungen und Antrag auf Kostenübernahme passen nicht zusammen.
Zitat (von Loni12):
Es stellt sich die Frage, ob eine Frau, welche offenbar ein Pflegefall ist und deshalb in ein Pflegeheim muss, noch in der Lage ist Geld abzuheben und alleine einkaufen gehen kann?
Und das resümierst du woraus? Ein Fall fürs Pflegeheim kann Jeder in Sekunden werden, z.B. durch einen Schlaganfall.

Zitat (von Loni12):
Die Töchter haben sicher auch die finanzielle Vorsorge und da mag es dem Sozialamt nicht ganz schlüssig erscheinen, dass es keine Belege gibt.
Könntest du belegen, was du mit deinen Barabhebungen im Januar und Februar gekauft hast? Also ich nicht. Vermutlich was zu essen...oder ein ÖPNV Ticket, oder einen Eintritt oder oder oder. An einem Konsum und Verbrauch von Mitteln ist rein gar nichts unschlüssig.

Zitat (von Loni12):
Als Vorsorgenehmer hat man gewisse Pflichten und dazu gehört es Nachweise zu haben.
Aus der Zeit vor der Wirksamkeit der Vollmacht? Wohl kaum.

Zitat (von Loni12):
Verstehen sie mich nicht falsch, aber das Sozialamt ist dazu verpflichtet bei Ungereimtheiten nachzufragen.
Ich kann dem Beitrag bisher keinerlei Ungereimtheit entnehmen. Eher ein Sozialamt, dass offenbar nichts zu tun hat und Steuergelder verbrät.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3981 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Esmerelda):
Echt eine schwierige Situation.....

Die Mutter hat ein Schonvermögen von 10 000 €, wenn sie das nicht hat, dass Sozialamt fragen, warum Belege notwendig sind.
Zitat (von smogman):
Ein Fall fürs Pflegeheim kann Jeder in Sekunden werden, z.B. durch einen Schlaganfall.

Auch bei Schlaganfällen oder sonstigen raschen Ereignissen, kommt man nicht sofort in ein Pflegeheim. Wenn, dann nimmt man eher die Kurzzeitpflege in Anspruch und mit diesem Geld und der Verhinderungspflege bezahlt die Pflegekasse 2418 € und während dieser Zeit muss man nach einen festen Heimplatz schauen.
Zitat (von smogman):
Könntest du belegen, was du mit deinen Barabhebungen im Januar und Februar gekauft hast?

Ich bin niemanden Rechenschaft schuldig, bei einer Vorsorgevollmacht ist das etwas anderes.
In der Regel tritt die Vorsorgevollmacht nicht erst bei einem Heimaufenthalt in Kraft. Deshalb wird es eine Zeit vorher geben.
Es fällt doch auf, wenn alte Menschen neues gekauft haben. Die TE kann doch eine Liste erstellen, aus Erfahrung weiß ich, dass bei einem Heimaufenthalt vieles der bisherigen Kleidung nicht mehr verwendet werden kann und man deshalb andere praktische Kleidung benötigt.
Außerdem verlangt das Sozialamt häufig Kontoauszüge der letzten 10 Jahre. Evtl. wurde auch mal Geld überwiesen, die Barabhebungen werden kaum mehr für diesen Zeitraum nachweisbar sein.
Überprüfungen des Sozialamtes sind legitim.





-- Editiert von User am 4. April 2024 10:35

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128200 Beiträge, 40943x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Auch bei Schlaganfällen oder sonstigen raschen Ereignissen, kommt man nicht sofort in ein Pflegeheim. Wenn, dann nimmt man eher die Kurzzeitpflege in Anspruch

Stimmt.
Ich fahre hier täglich an Bushaltestellen vorbei, wo diese Leute sitzen und gepflegt werden ...



Zitat (von Loni12):
In der Regel tritt die Vorsorgevollmacht nicht erst bei einem Heimaufenthalt in Kraft.

Richtig, in der Regel tritt sie mit der Erteilung in Kraft.



Zitat (von Loni12):
Deshalb wird es eine Zeit vorher geben.

Allerdings ohne Pflichten des Bevollmächtigten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.453 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.486 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.