Hallo zusammen
Meine Mutter musste leider im März diesen Jahres in ein Pflegeheim. Da Sie die Kosten nicht komplett tragen kann und wir Kinder auch keine Grossverdiener sind beantragen wir grade Sozialhilfe. Somit kämpfe ich mich grade durch den Antragsdschungel. Nun folgender Sachverhalt. Meine Mutter war und ist nie sehr sparsam und hat das Geld gerne ausgegeben. Insbesondere im Januar und Februar 24 hat sie sehr großzügig ihrem Enkel und ihrer Enkelin jeweils 200 Euro geschenkt wir wissen auch nicht was sie sich immer genau für das Geld gekauft hat. Genau das will das Sozialamt aber wissen und fordert nachweise und Belege. Müssen meine Nichte und Neffe das Geld zurück geben? Für den Rest haben wir keine Belege....was nun
Danke für alle Antworten!
Antrag Sozialamt Altenheim Mutter
3. April 2024
Thema abonnieren
Frage vom 3. April 2024 | 20:31
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Antrag Sozialamt Altenheim Mutter
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 3. April 2024 | 21:47
Von
Status: Unbeschreiblich (128200 Beiträge, 40943x hilfreich)
Zitatwir Kinder auch keine Grossverdiener sind beantragen wir grade Sozialhilfe :
Und ihr seid entsprechend bestellte Bevollmächtigte / Betreuer?
ZitatGenau das will das Sozialamt aber wissen und fordert nachweise und Belege. :
Was konkret schreibt das Amt?
#2
Antwort vom 4. April 2024 | 06:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Guten Morgen,
Meine Schwester und ich besitzen jeweils eine Vorsorgevollmacht für meine Mutter.
Das Sozialamt fragt nach den Barabhebungen im Januar und Februar. Diese sollen wir erklären. Meine Mutter ist Kettenraucherin. Hat sich vor Ihrem Umzug noch einiges gekauft aber niemals Belege aufgehoben. Sie ist nicht entmündigt.
Echt eine schwierige Situation.....
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 4. April 2024 | 08:32
Von
Status: Bachelor (3981 Beiträge, 639x hilfreich)
ZitatInsbesondere im Januar und Februar 24 hat sie sehr großzügig ihrem Enkel und ihrer Enkelin jeweils 200 Euro geschenkt wir wissen auch nicht was sie sich immer genau für das Geld gekauft hat. :
Evtl. müssen es die Enkel zurückzahlen. Offenbar wurde ein höherer Bargeldbetrag abgehoben und da möchte das Sozialamt natürlich Abrechnungen sehen, da es kurz vor dem Umzug ins Heim stattfand.
Geldabhebungen und Antrag auf Kostenübernahme passen nicht zusammen.
Es stellt sich die Frage, ob eine Frau, welche offenbar ein Pflegefall ist und deshalb in ein Pflegeheim muss, noch in der Lage ist Geld abzuheben und alleine einkaufen gehen kann?
Zitat. Hat sich vor Ihrem Umzug noch einiges gekauft aber niemals Belege aufgehoben. :
Die Töchter haben sicher auch die finanzielle Vorsorge und da mag es dem Sozialamt nicht ganz schlüssig erscheinen, dass es keine Belege gibt.
Als Vorsorgenehmer hat man gewisse Pflichten und dazu gehört es Nachweise zu haben.
Verstehen sie mich nicht falsch, aber das Sozialamt ist dazu verpflichtet bei Ungereimtheiten nachzufragen.
Welchen PG hat die Mutter.
Ob das mit dem Kettenrauchen abgenommen wird, ebenso das die Mutter immer viel Geld ausgegeben hat, selbiges dürfte sich, nachdem sie ein Pflegefall wurde, verändert haben.
#4
Antwort vom 4. April 2024 | 09:00
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 54x hilfreich)
Ist die Mutter geistig noch fit, sprich: kann sie Auskunft über den Verbleib des Geldes erteilen und möchte es nur nicht oder kann sie das nicht mehr?
Von wieviel Geld reden wir? Wieviel Vermögen hat sie aktuell noch?
#5
Antwort vom 4. April 2024 | 09:22
Von
Status: Bachelor (3172 Beiträge, 1040x hilfreich)
Das war auch ihr gutes Recht.ZitatMeine Mutter war und ist nie sehr sparsam und hat das Geld gerne ausgegeben. :
Dann könnte man nur zurückmelden, dass man von den kleinen Geldgeschenken an die Enkelkinder weiß und der Rest beleglos verbraucht wurde.ZitatGenau das will das Sozialamt aber wissen und fordert nachweise und Belege. :
Das halte ich für sehr unwahrscheinlich bei diesen Beträgen. Eine Verarmung des Schenkers bei 2x 200 Euro Geldgeschenken an nahe Verwandte zu unterstellen, finde ich absurd. Aber es wäre letztlich auch nicht euer Problem. Das Sozialamt muss sich dazu nach meiner Kenntnis selbst an die Beschenkten wenden.ZitatMüssen meine Nichte und Neffe das Geld zurück geben? :
Kann man ebenfalls angeben, ist schließlich teuer.ZitatMeine Mutter ist Kettenraucherin. :
Dann könnte man glaubhaft erklären, was man weiß. Nicht vorhandene Belege kann man halt nicht verschicken. Eine Bevollmächtigung ist auch keine Zauberschriftrolle.ZitatHat sich vor Ihrem Umzug noch einiges gekauft aber niemals Belege aufgehoben. :
ZitatGeldabhebungen und Antrag auf Kostenübernahme passen nicht zusammen. :
Und das resümierst du woraus? Ein Fall fürs Pflegeheim kann Jeder in Sekunden werden, z.B. durch einen Schlaganfall.ZitatEs stellt sich die Frage, ob eine Frau, welche offenbar ein Pflegefall ist und deshalb in ein Pflegeheim muss, noch in der Lage ist Geld abzuheben und alleine einkaufen gehen kann? :
Könntest du belegen, was du mit deinen Barabhebungen im Januar und Februar gekauft hast? Also ich nicht. Vermutlich was zu essen...oder ein ÖPNV Ticket, oder einen Eintritt oder oder oder. An einem Konsum und Verbrauch von Mitteln ist rein gar nichts unschlüssig.ZitatDie Töchter haben sicher auch die finanzielle Vorsorge und da mag es dem Sozialamt nicht ganz schlüssig erscheinen, dass es keine Belege gibt. :
Aus der Zeit vor der Wirksamkeit der Vollmacht? Wohl kaum.ZitatAls Vorsorgenehmer hat man gewisse Pflichten und dazu gehört es Nachweise zu haben. :
Ich kann dem Beitrag bisher keinerlei Ungereimtheit entnehmen. Eher ein Sozialamt, dass offenbar nichts zu tun hat und Steuergelder verbrät.ZitatVerstehen sie mich nicht falsch, aber das Sozialamt ist dazu verpflichtet bei Ungereimtheiten nachzufragen. :
#6
Antwort vom 4. April 2024 | 10:34
Von
Status: Bachelor (3981 Beiträge, 639x hilfreich)
ZitatEcht eine schwierige Situation..... :
Die Mutter hat ein Schonvermögen von 10 000 €, wenn sie das nicht hat, dass Sozialamt fragen, warum Belege notwendig sind.
ZitatEin Fall fürs Pflegeheim kann Jeder in Sekunden werden, z.B. durch einen Schlaganfall. :
Auch bei Schlaganfällen oder sonstigen raschen Ereignissen, kommt man nicht sofort in ein Pflegeheim. Wenn, dann nimmt man eher die Kurzzeitpflege in Anspruch und mit diesem Geld und der Verhinderungspflege bezahlt die Pflegekasse 2418 € und während dieser Zeit muss man nach einen festen Heimplatz schauen.
ZitatKönntest du belegen, was du mit deinen Barabhebungen im Januar und Februar gekauft hast? :
Ich bin niemanden Rechenschaft schuldig, bei einer Vorsorgevollmacht ist das etwas anderes.
In der Regel tritt die Vorsorgevollmacht nicht erst bei einem Heimaufenthalt in Kraft. Deshalb wird es eine Zeit vorher geben.
Es fällt doch auf, wenn alte Menschen neues gekauft haben. Die TE kann doch eine Liste erstellen, aus Erfahrung weiß ich, dass bei einem Heimaufenthalt vieles der bisherigen Kleidung nicht mehr verwendet werden kann und man deshalb andere praktische Kleidung benötigt.
Außerdem verlangt das Sozialamt häufig Kontoauszüge der letzten 10 Jahre. Evtl. wurde auch mal Geld überwiesen, die Barabhebungen werden kaum mehr für diesen Zeitraum nachweisbar sein.
Überprüfungen des Sozialamtes sind legitim.
-- Editiert von User am 4. April 2024 10:35
#7
Antwort vom 4. April 2024 | 12:38
Von
Status: Unbeschreiblich (128200 Beiträge, 40943x hilfreich)
ZitatAuch bei Schlaganfällen oder sonstigen raschen Ereignissen, kommt man nicht sofort in ein Pflegeheim. Wenn, dann nimmt man eher die Kurzzeitpflege in Anspruch :
Stimmt.
Ich fahre hier täglich an Bushaltestellen vorbei, wo diese Leute sitzen und gepflegt werden ...
ZitatIn der Regel tritt die Vorsorgevollmacht nicht erst bei einem Heimaufenthalt in Kraft. :
Richtig, in der Regel tritt sie mit der Erteilung in Kraft.
ZitatDeshalb wird es eine Zeit vorher geben. :
Allerdings ohne Pflichten des Bevollmächtigten ...
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
286.453
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten