Antrag Wohngeld noch nicht bearbeitet

26. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
kako1811
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)
Antrag Wohngeld noch nicht bearbeitet

Ziemlich allein und in sehr schwierigen Lebensumständen ist meine Schwägerin in unsere Nähe in die Großstadt gezogen. Dort will sie eine Umschulung machen und in eine neue Wohnung ziehen.
Anfangs lies sich alles etwas zäh an, aber jetzt regelt sich fast alles von allein. Sie hat ihren Umschulungsplatz, Praktikum und eine neue Wohnung. Und da ist das Problem. Da sie unter 600€ Arbeitslosengeld bekommt, konnte sie auch einen Antrag auf Wohngeld stellen. Die Wohnung hat sie aber recht kurzfristig bekommen und kann schon zum 1.9.09 einziehen. Die Bearbeitung des Wohngeldantrages soll aber mindestens 10 Wochen dauern.
Woher soll sie das Geld für die Miete nehmen, bis der Antrag bearbeitet ist. Sie hat keine finanziellen Rücklagen. Wird das dann rückwirkend gezahlt.

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8 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@kako:

Wenn Wohngeld bewilligt wird, dann rückwirkend ab Tag der Antragstellung, bzw. in diesem Fall ab Beginn des Mietvertrages. Natürlich gibt es dann auch ein entsprechende Nachzahlung.

Bearbeitungszeiten von 10 Wochen sind leider nichts ungewöhnliches und auch rechtlich nicht zu beanstanden.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#2
 Von 
kako1811
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für deine Hilfe.
Aber was macht sie bis dahin. Sie hat keine Rücklagen und es macht sich wohl nicht so gut, das neue Mietverhältnis gleich mit Mietrückstand zu beginnen. Kann sie irgentwo etwas wie einen Vorschuss bekommen.

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#3
 Von 
Susen15
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

da sie Geld vom AA bekommt,könnte sie doch solange der Wohngeldantrag nicht durch ist,von diesem Geld ihre Miete bezahlen.Wohngeld ist ja auch eher nur ein Mietzuschuss,es werden ja nicht die kompletten Mietkosten getragen.Eventuell hat sie noch Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe?

MfG

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Susen:

quote:
da sie Geld vom AA bekommt,könnte sie doch solange der Wohngeldantrag nicht durch ist,von diesem Geld ihre Miete bezahlen.


Auf die Idee dürfte sie auch schon selber gekommen sein. Bei weniger als 600 Euro ALG könnte das aber schon ziemlich schwierig werden (kommt natürlich auch auf die Höhe der Miete an).

quote:
Eventuell hat sie noch Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe?


Wenn überhaupt, dann ergänzendes ALG II. Das würde dann allerdings den Wohngeldanspruch ausschließen (gilt übrigens auch für Sozialhilfe). Je nach Höhe der tatsächlichen Miete und des zu erwartenden Wohngeldes wäre halt zu prüfen, was besser ist.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#5
 Von 
kako1811
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,
danke für eure Beiträge.
Die Miete beträgt etwa 420€, für 2 Zimmer.
Sie hat sicher schon Idee gehabt, die Miete dann erstmal vom Arbeitslosengeld zu zahlen, aber wovon soll sie dann leben. Ist nicht viel übrig.
Kann sie irgentwo einen Vorschuss beantragen.
Bin ja nicht fit in diesem Thema. Aber wo ist der Unterschied im Wohngeld und der ergänzenden Sozialhilfe. Ist das nur der Ort der Antragsstellung oder auch die Höhe. Wie kann ich schon mal rausbekommen, was höher wäre. Ne billigere Wohnung konnte sie nicht finden.
Gruß Kako

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32846 Beiträge, 17253x hilfreich)

Hi,

ergaenzende Sozialhilfe gibt es hier nicht - hat der Axel doch geschrieben. Und wenn sie ergaenzendes Alg 2 beantragt, gibt es bald Aerger wegen der Miethoehe. 420 Euro fuer eine Person duerfte zuviel sein. Durchrechnen kann man das mit den im Web leicht zu findenden Wohngeld- bzw. Alg-2-Rechnern.

Gruss vom muemmel

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#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@kako:

Bedarfsberechnung ALG II:

Regelleistung 359 Euro + Miete 420 Euro abzgl. ALG ca. 550 Euro (nach Abzug der Versicherungspauschale von 30 Euro) = Anspruch 229 Euro.

Problem:

Wie von @muemmel schon geschrieben, dürfte die Miete von 420 Euro (ist das inkl. Heiz- und Nebenkosten, oder ohne) zu hoch sein. Das heißt, Deine Schwägerin wird sofort aufgefordert werden, die Miete, z.B. durch Umzug, zu senken. Die volle Miete wird in der Regel nur für 6 Monate übernommen, danach nur noch die angemessene, die bei der örtlichen ARGE zu erfragen ist.

Der Wohngeldanspruch dürfte - je nach Mietstufe des Wohnortes - vermutlich deutlich geringer sein.

Sowohl ALG II, als auch Wohngeldrechner findest Du z.B. hier:

www.axelkrueger.info

Gruß,

Axel

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#8
 Von 
kako1811
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,
heute ist der Wohngeldbescheid gekommen. Hab bei der Gelegenheit gleich mal die genauen Zahlen abgefragt.
Höhe Unterhaltsgeld (seit 1.9.9 in Umschulung) 645,00 €
Miete kalt 369,00 €

Wohngeld lt. Bescheid 122,00 €

Kann dieser Betrag des Wohngeldes stimmen. Wenn ich die Zahlen in den Wohngeldrechner von Hamburg eingebe, komme ich auf einen Betrag von 303,00€. Welche Möglichkeiten gibt es jetzt, um evtl mehr Zuschuss zu bekommen.
Viele Grüße Kako

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