Hallo zusammen,
kurze Frage auf die ich keine klare Antwort finde:
Im Antrag: Antrag auf Gewährung von Sozialleistungen nach dem SGB IX, SGB XII, BVG
vom Bezirk Oberfranken
https://www.bezirk-oberfranken.de/formulare-soziales
Gibt es auf Seite 8 den Abschnitt
"Vom Einkommen absetzbare Beiträge und Belastungen"
Frage: Welche Kosten sind hier gemeint - die vor oder nach dem Termin der Aufnahme in ein Altersheim?
Ich frage mich deshalb weil es auf den vorhergehenden Seit oft heißt "vor Aufnahme in die Einrichtung".
Beste Grüße
Antrag auf Gewährung von Sozialleistungen - Vom Einkommen absetzbare Beiträge
24. Juli 2026
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Frage vom 24. Juli 2026 | 11:48
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf Gewährung von Sozialleistungen - Vom Einkommen absetzbare Beiträge
#1
Antwort vom 24. Juli 2026 | 15:49
Von
Status: Unbeschreiblich (42887 Beiträge, 14799x hilfreich)
Kosten, die gemeint sind: z.B. Krankenkasse, Mietzins. Ich würde alle laufenden Kosten anführen. Wenn dann ein bestimmter Posten nicht anerkannt wird, dann wird einem das die Behörde mitteilen. Dann kann man immer noch für den Einzelfall prüfen, ob diese Kosten anerkannt werden müssen.
Die Behörde überprüft ja für die Zukunft, deshalb geht es auch um die Kosten, für die in der Zukunft Unterstützung beantragt wird. Hier wohl für die Zeit nach Ämderung der Lebensumstände (Heimunterbringung).
wirdwerden
#2
Antwort vom 27. Juli 2026 | 08:33
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank!
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