Antrag auf Pendelfahrten

3. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
denis.k
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Antrag auf Pendelfahrten

Hallo,

ich habe zum 01.12.2022 einen neuen Arbeit aufgenommen. Nachdem ich vorher ALG1 bezogen hatte und in der Zeit Krank wurde und dann Krankengeld bezog war der neue Arbeitsvertrag eine Wohltat.

Jetzt ist der neuen Arbeitsplatz 26 Kilometer (einfach Fahrt) entfernt, also 52 Kilometer und das bei einer 6 Tage Woche. Da auch das Krankengeld bei 60% lag ist es finanziell sehr eng diesen Monat. Ich hatte dann bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Förderung aus dem Vermittlungsbudget ( Fahrtkosten auf Pendelfahrten) gestellt. Dieser wurde jetzt Abgelehnt nach §44 SGB III - ich müsste mindestens 60 Kilometer fahren um eine Förderung zu bekommen.

Ich muss meine Miete, Strom, Gas, Wasser, Telefon, und etwas Essen muss ich auch noch.

Vielleicht kann mir von euch jemand sagen ob diese Entscheidung korrekt ist? Meinen neuen Arbeitgeber kann ich nicht nach einem Vorschuss fragen.

Viele Grüße

Denis

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Das ist eine Ermessensentscheidung, es gibt da kein richtig oder falsch. Auch ein Gericht könnte nur prüfen, ob das Ermessen korrekt ausgeübt wurde. "Gibt es erst ab 60km" ist jedenfalls keine Ermessensausübung. Was dir jedoch nicht weiter hilft, denn selbst mit Widerspruch und Klage hast du davon in naher Zukunft noch kein Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32225 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von denis.k):
ob diese Entscheidung korrekt ist?
Ja, ich halte die Entscheidung für korrekt.
Ob das mit den mind. 60 km eine Ermessensentscheidung wäre, weiß ich nicht.
Aus dem Vermittlungsbudget wird mW ---vor--- Aufnahme einer Beschäftigung gefördert.

Du hast den Vertrag unterschrieben, die Bedingungen waren bekannt.

Hier die Fachl. Weisungen zum § 44 SGB III

https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014859.pdf

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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