Antrag oder Anfrage bezüglich Kostenübernahme von Eingliederungsvereinbacrung

21. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Julie123mitglied
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)
Antrag oder Anfrage bezüglich Kostenübernahme von Eingliederungsvereinbacrung

Mehrfach bereits höflichst schriftlich per email angefragt bezüglich der Kostenübernahme für Fahrtkosten zu der Maßnahme vor Ort - aber keine Rückmeldung. Reicht es aus von dem Maßnahmenträger die Teilnahme bestätigt zu bekommen und damit ist auch ersichtlcih, dass ich jedes Mal vor Ort war und eben eine Anfahrt hatte? Darüber hinaus wurde ein Budget vereinbart für Bewerbungskosten. Das bedeutet ich darf dieses Budget ausschöpfen auch mit z.B. Businesskleidung für ein Vorstellungsgespräch? Welche Nachweise muss ich liefern? Eine Quittung für eben die Anschaffung eines Hosenananzugs? Briefmarken Quittungen für den Versand von Bewerbungen? Quittungen für Papier, Tintenpatronen, Mappen, etc.? Leider erhalte ich von meinem zugewiesenen Jobcenter Sacharbeiter keine Antwort, daher möchte ich mich im Vorfeld "absichern" was ich und wie ich meine mit dem Jobcenter schriftlich vereinbarten Forderungen auch durchsetzen kann.
Statt höflicher Anfragen wohl besser einen Antrag?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109115 Beiträge, 38259x hilfreich)

Zitat (von Julie123mitglied):
Statt höflicher Anfragen wohl besser einen Antrag?

Das wäre sinniger, ja



Zitat (von Julie123mitglied):
Welche Nachweise muss ich liefern?

1. Erwerbsnachweise
2. Verwendungsnachweise



Zitat (von Julie123mitglied):
Das bedeutet ich darf dieses Budget ausschöpfen auch mit z.B. Businesskleidung für ein Vorstellungsgespräch?

Da müsste man mal den Wortlaut der Vereinbarung kennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12310.03.2022 01:08:50
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Julie123mitglied):
Mehrfach bereits höflichst schriftlich per email angefragt bezüglich der Kostenübernahme für Fahrtkosten zu der Maßnahme vor Ort
"Vor Ort"- wie viele Kilometer musst du denn zurücklegen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27216 Beiträge, 5040x hilfreich)

Üblich und weit verbreitet ist:
Entweder in der EGV oder in der M-Zuweisung steht, wer wann die Fahrtkosten zur Maßnahme erstattet.
Man stellt einen Antrag und fordert die Erstattung der Fahrtkosten auf das bekannte oder eben anzugebende Konto.
Entweder der M-Träger oder das JC erstatten auf Antrag.
Oft wird monatlich erstattet.
https://www.123recht.de/Forum-__f591192.html

Es sollte sich in der EGV finden, wofür genau wie viel € gewährt werden. Oder eben eine Summe X als Vermittlungsbudget für die Laufzeit der EGV.

Zitat (von Julie123mitglied):
Briefmarken Quittungen für den Versand von Bewerbungen? Quittungen für Papier, Tintenpatronen, Mappen, etc.?
Seit etlichen Jahren geht das JC davon aus, dass Bewerbungen per E-Mail versandt werden. Wenn dafür lt. EGV noch 1,- pro E-Mail-Bewerbung gezahlt werden, ist das sehr großzügig. Es sei denn, es gibt eine Vereinbarung, dass berufs-und ausbildungsbedingt nur Bewerbungen in Mappenform versendet werden können.
Steht nichts dazu in der EGV, wird das JC nichts zahlen.
Steht nur die Summe X als gesamtes Budget, sind Ausgaben frei entscheidbar.
Immer wieder liest man, dass man sich vor (teuren) Fahrten zu V-Gesprächen, bei denen der pot. AG keine Kosten übernimmt, VOR Fahrtantritt die Kostenübernahme vom Vermittler zusichern lassen sollte.

Man kann sein Schreiben immer Antrag nennen. Und dann höflich um die zeitnahe Kostenerstattung bzw -Übernahme bitten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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