Mehrfach bereits höflichst schriftlich per email angefragt bezüglich der Kostenübernahme für Fahrtkosten zu der Maßnahme vor Ort - aber keine Rückmeldung. Reicht es aus von dem Maßnahmenträger die Teilnahme bestätigt zu bekommen und damit ist auch ersichtlcih, dass ich jedes Mal vor Ort war und eben eine Anfahrt hatte? Darüber hinaus wurde ein Budget vereinbart für Bewerbungskosten. Das bedeutet ich darf dieses Budget ausschöpfen auch mit z.B. Businesskleidung für ein Vorstellungsgespräch? Welche Nachweise muss ich liefern? Eine Quittung für eben die Anschaffung eines Hosenananzugs? Briefmarken Quittungen für den Versand von Bewerbungen? Quittungen für Papier, Tintenpatronen, Mappen, etc.? Leider erhalte ich von meinem zugewiesenen Jobcenter Sacharbeiter keine Antwort, daher möchte ich mich im Vorfeld "absichern" was ich und wie ich meine mit dem Jobcenter schriftlich vereinbarten Forderungen auch durchsetzen kann.
Statt höflicher Anfragen wohl besser einen Antrag?
Antrag oder Anfrage bezüglich Kostenübernahme von Eingliederungsvereinbacrung
21. November 2021
Thema abonnieren
Frage vom 21. November 2021 | 13:50
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 1x hilfreich)
Antrag oder Anfrage bezüglich Kostenübernahme von Eingliederungsvereinbacrung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 21. November 2021 | 15:01
Von
Status: Unbeschreiblich (109115 Beiträge, 38259x hilfreich)
ZitatStatt höflicher Anfragen wohl besser einen Antrag? :
Das wäre sinniger, ja
ZitatWelche Nachweise muss ich liefern? :
1. Erwerbsnachweise
2. Verwendungsnachweise
ZitatDas bedeutet ich darf dieses Budget ausschöpfen auch mit z.B. Businesskleidung für ein Vorstellungsgespräch? :
Da müsste man mal den Wortlaut der Vereinbarung kennen.
#2
Antwort vom 21. November 2021 | 16:34
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 12x hilfreich)
"Vor Ort"- wie viele Kilometer musst du denn zurücklegen?ZitatMehrfach bereits höflichst schriftlich per email angefragt bezüglich der Kostenübernahme für Fahrtkosten zu der Maßnahme vor Ort :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 21. November 2021 | 18:34
Von
Status: Unbeschreiblich (27216 Beiträge, 5040x hilfreich)
Üblich und weit verbreitet ist:
Entweder in der EGV oder in der M-Zuweisung steht, wer wann die Fahrtkosten zur Maßnahme erstattet.
Man stellt einen Antrag und fordert die Erstattung der Fahrtkosten auf das bekannte oder eben anzugebende Konto.
Entweder der M-Träger oder das JC erstatten auf Antrag.
Oft wird monatlich erstattet.
https://www.123recht.de/Forum-__f591192.html
Es sollte sich in der EGV finden, wofür genau wie viel € gewährt werden. Oder eben eine Summe X als Vermittlungsbudget für die Laufzeit der EGV.
Seit etlichen Jahren geht das JC davon aus, dass Bewerbungen per E-Mail versandt werden. Wenn dafür lt. EGV noch 1,- pro E-Mail-Bewerbung gezahlt werden, ist das sehr großzügig. Es sei denn, es gibt eine Vereinbarung, dass berufs-und ausbildungsbedingt nur Bewerbungen in Mappenform versendet werden können.ZitatBriefmarken Quittungen für den Versand von Bewerbungen? Quittungen für Papier, Tintenpatronen, Mappen, etc.? :
Steht nichts dazu in der EGV, wird das JC nichts zahlen.
Steht nur die Summe X als gesamtes Budget, sind Ausgaben frei entscheidbar.
Immer wieder liest man, dass man sich vor (teuren) Fahrten zu V-Gesprächen, bei denen der pot. AG keine Kosten übernimmt, VOR Fahrtantritt die Kostenübernahme vom Vermittler zusichern lassen sollte.
Man kann sein Schreiben immer Antrag nennen. Und dann höflich um die zeitnahe Kostenerstattung bzw -Übernahme bitten.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
244.004
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
16 Antworten