Hallo Forumsmitglieder,
bevor ich bald völlig durchdrehe und unser Lieblingsamt inclusive Gericht in die Luft jage wer weiß Rat?
Habe soeben eine Rechnung meiner Anwältin erhalten mit folgendem Text;
... da ihnen auch in dem Termin vom 18.03.2004 keine Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist und angesichts des Arbeitsaufwandes bitte ich um Ausgleich der beigefügten Kostenrechnung. Sage und schreibe 435,00 €
Nun in der Erörterung vor Gericht wurde das Thema garnicht berührt, noch ist bislang eine Entscheidung gefallen. Wir haben endlich meine Akte für 2 Wochen und sollen innerhalb 6 Wochen unsere Stellungsnahme abgeben und den Gerichtsentscheid beantragen.
Fühle mich wirklich vertrauensmäßig hintergangen und brauche Infos wie ich weiter vorgehen kann, möglichst mit rechtlicher Grundlage.
Grüßele Farnmausi
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"Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum"
Anwaltsrechnung da noch alles in der Schwebe liegt
26. März 2004
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Frage vom 26. März 2004 | 22:34
Von
Status: Schüler (363 Beiträge, 193x hilfreich)
Anwaltsrechnung da noch alles in der Schwebe liegt
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