Anwartschaften ALG I - Krankengeld

23. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
ubis
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Anwartschaften ALG I - Krankengeld

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich Anwartschaften ALG I während der Bezugsdauer von Krankengeld.

Wenn der Anspruch auf ALG I ausgeschöpft ist und man in unmittelbarem Anschluss daran krank wird, erhält man Krankengeld. Werden während dieses Bezugs von Krankengeld auch wieder neue Anwartschaften für ALG I gesammelt?

Anders gefragt: Wenn ich nach ausgeschöften ALG I arbeitsunfähig erkranke und mindestens 12 Monate Krankengeld beziehe, kann ich dann wieder für ein halbes Jahr ALG I erhalten? Es werden doch während des Bezugs von Krankengeld auch Beiträge zur ALG Versicherung gezahlt...

Vile Grüße - ubis

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Machts Sinn
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 28x hilfreich)

.
Ist das ein hypothetischer Fall - ich glaube, den gibt es nicht, weil nach dem Ende des Alg kein den Krankengeldanspruch begründender Krankenversicherungsschutz bestehen dürfte.

Aber wenn unmittelbar anschließend an Alg Krankengeld gewährt wird oder würde kann allein dadurch wieder ein Alg-Anspruch entstehen - und das ließe sich theoretisch so fortsetzen ...

Gruß!
Machts Sinn

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#2
 Von 
ubis
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

O.K.,

dann möchte ich den hypothetischen Fall mal neu aufrollen:

Ich beziehe ALG I, und habe noch 20 Tage max. Anspruch auf ALG I.

Ich erkranke AU, erhalte 1 Jahr lang Krankengeld.
Wie wirkt sich dieser Bezug von Krankengeld auf einen
möglichen Anspruch auf ALG I aus?

Beläuft sich dieser immer noch auf 20 Tage, oder inzwischen auf ein halbes Jahr?


Viele Grüße - ubis

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Machts Sinn
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 28x hilfreich)

.
Ja dann - wenn du während des Alg-Bezuges arbeitsunfähig wirst und unmittelbar anschließend Krankengeld für ein Jahr bekommst kannst du mit dieser Zeit http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__26.html die Anwartschaftszeit erfüllen http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__123.html und einen neuen Anspruch für sechs Monate begründen http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__127.html

Aber auch dieses Beispiel erscheint mehr theoretisch als praktisch, und bedarf schon aussergewöhnlicher Gestaltungskünste ....

Gruß!
Machts Sinn

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