Anzeige falsche Meldeanschrift bei Jobcenter und Meldebehörde

26. Juni 2022 Thema abonnieren
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DerPilz
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Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)
Anzeige falsche Meldeanschrift bei Jobcenter und Meldebehörde

Guten Tag,

ich habe folgenden Sachverhalt, den ich gern besprochen hätte:

Ich wurde von meiner ehemaligen Partnerin nach unserer Trennung (da wir in einem freundschaftlichen Kontakt waren) dazu bevollmächtigt ihre Interessen gegenüber verschiedenen Unternehmen und Behörden wahrzunehmen.

Meine Ex-Partnerin, nennen wir sie Sarah, ist bei ihrer Tante in, sagen wir, Düsseldorf gemeldet, wohnt jedoch bei ihrem neuen Partner in Leverkusen. Sie hat sich in Düsseldorf angemeldet, weil ihr neuer Partner aufgrund eventuell hierdurch ansteigender Betriebskosten dies nicht wollte und die Tante über Wohneigentum verfügt, sodass sie ihr eine Wohnungsgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde zur Anmeldung aushändigen konnte. Dies geschah vor knapp zwei Jahren. Bislang bezog Sarah eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit, die in Kürze jedoch abläuft und auch nicht verlängert wurde. Daher musste Sarah beim örtlichen Jobcenter ALG II beantragen um Grundsicherung zu erhalten nach Ablauf der Rente. Damit beauftragte sie mich. Ich war schon die ganze Zeit dagegen, dass sie dem Jobcenter eine quasi falsche Anschrift angibt, weil sie ja bei der Tante nie lebt und dort ja eigentlich nur zum Schein angemeldet ist. Dennoch wurde der Antrag von mir in Vertretung mit Angabe der Schein-Anschrift gestellt.

Nun begann das Jobcenter mit der Bearbeitung des Antrages, denn dieser wurde nicht mit sofortiger Wirkung, sondern mit Wirkung zum Ersten des Monats nach Ablauf der Rente gestellt. Aufgrund einer Meinungsverschiedenheit habe ich Sarah angekündigt das sie sich bitte bei Fortsetzung des Streits selbst um diesen Antrag kümmern soll und habe dem Jobcenter als auch der Meldebehörde Düsseldorf mitgeteilt das Sarah nicht an der Anschrift, an der sie gemeldet ist wohnt, damit sich dieses direkt mit ihr in Verbindung setzen kann. Der Briefkasten bei der Tante wird nicht regelmäßig geleert, geschweige denn von ihr die Post gelesen. Außerdem teilte ich dem Jobcenter auch noch mit, dass das Einkommen des neuen Partners von Sarah jeden Monat auf dem Konto von Sarah eingeht und daher ggf. geprüft werden müsse ob hier eine eheähnliche (sog. Einstandsgemeinschaft) Gemeinschaft besteht, weswegen das Einkommen des neuen Partners bei Sarah angerechnet werden muss. Dieser verdient im Monat so viel, dass das ausreicht um beide zu finanzieren, auch nach Abzug der monatlichen Miete.

Die Frage ist nun, ob ich mich hier strafbar gemacht habe, weil ich dem Jobcenter unter Bezug auf meine Vollmacht und der Meldebehörde ohne Vorliegen einer Vollmacht bekanntgegeben bzw. angezeigt habe dass sich Sarah täglich bei ihrem Partner aufhält und deswegen eine Schein-Anmeldung nach § 54 BMG bei der Tante vorliegt.

Ich wäre über Informationen sehr dankbar,

viele Grüße

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31 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Die Frage ist nun, ob ich mich hier strafbar gemacht habe,
Petzen und Denunzieren hat auch seine Grenzen. Ob das JC und/oder die Meldebehörde deine Mitteilungen zum Anlass nehmen, dich anzuzeigen, und ob dann gegen dich ermittelt wird, können Juristen besser beantworten.

Wider besseren Wissens Anträge in Vollmacht gestellt, bewusste Falschaussagen zugelassen/ ermöglicht.
Wider besseren Wissens dabei unterstützt, existenzsichernde Sozialleistungen evtl. zu Unrecht zu erhalten.
Vielleicht zu Unrecht als Bevollmächtigter Anträge gestellt. Das könnte eine Straftat sein.

Auf jeden Fall wird das JC an Sarah schreiben und etliche Nachfragen haben.
Wenn der *tote Briefkasten* bei der Tante in D-dorf nur sehr sporadisch geleert wird, geht die Bewilligung evtl. gar nicht voran, denn evtl. fehlen noch Unterlagen/Nachweise, die du als Bevollmächtigter noch nicht dem JC vorgelegt hast.
Für sehr viel wahrscheinlicher halte ich ein Verfahren gegen Sarah wegen des Verdachts auf Sozialleistungsbetrug. Das dürfte spätestens dann aufkommen, wenn Sarah nachweisen soll, wo und wie sie tatsächlich lebt.

Warum um alles in der Welt hast DU für Sarah diese Anträge gestellt und sogar noch mit der Tante als Wohnungsgeberin rumgemaggelt?

Zitat (von DerPilz):
Aufgrund einer Meinungsverschiedenheit
Dann sah deine *Rache* so aus, wie hier beschrieben?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Also ich habe mit der Tante überhaupt nichts zu tun. Ich habe gar keinen Kontakt zu dieser. Wir sind uns nicht gerade grün zueinander, daher halte ich jeden Kontakt zu ihr so gering wie möglich.

Ich habe beim Antrag auf ALG II lediglich die Meldeanschrift von Sarah angegeben, da mich Sarah vehement darum bat. Sie brauchte ja ALG II Leistungen in naher Zukunft und wollte sich partout nicht an der Anschrift ihres neuen Freundes anmelden, aus den genannten Gründen. Um aber ALG II im Ort ihres neuen Partners erhalten zu können, hätte sie sich erst ummelden müssen und dazu in den Mietvertrag des neuen Freundes aufgenommen werden müssen, um eine Wohnungsgeberbescheinigung zu erhalten. Das wollte der neue Freund jedoch auch auf biegen und brechen nicht. Daher blieb mir nichts anderes übrig als diese Anschrift anzugeben, ich habe also nicht vorsätzlich und unter Beabsichtigung einer Herbeiführung von Existenzsicherenden Grundsicherungsleistungen diese "falsche" Anschrift angegeben, sondern, weil keine andere zur Verfügung stand.

Ja, wir hatten eine Meinungsverschiedenheit und ich habe ihr angekündigt, dass ich, bei Fortsetzung des Streits keine Lust mehr habe für sie als Bevollmächtigter tätig zu bleiben, daher habe ich den Behörden die neue Anschrift bekannt gegeben. Derzeit läuft auch die Prüfung für die Einrichtung eines rechtlichen Betreuers für Sarah, das Gericht scheint diesen Antrag jedoch abzulehnen, weil es kein ärztliches Attest gibt, welches aussagt dass sie einen Betreuer benötigt und sie einer Person ihrer Wahl eine Betreuungsvollmacht ausstellen könnte. Sie ist aber geistig behindert (kleinere Intelligenzminderung) und kann daher derartige Klärungen und Regelungen nicht selbstständig erledigen. Aufgrund dessen war ich bislang immer bereit ihr zu helfen und unter die Arme zu greifen. Gemäß § 54 BMG könnten auf Sarah ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro und auf die Tante von bis zu 50.000 Euro zukommen.

Daher war meine Frage ob ich mich strafbar mit der Anzeige der Schein-Anmeldung und der falschen Anschrift beim Jobcenter und der Meldebehörde und auch schadensersatzpflichtig gemacht habe.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38364 Beiträge, 13981x hilfreich)

Dein Versuch der Rechtfertigung ist ja wohl ein Witz, oder? Natürlich blieb Dir was anderes übrig, nämlich da nicht mit zu arbeiten. Und auch Deine Interpretation von Vorsatz deckt sich nicht unbedingt mit der offiziellen Definition. Aus so einem Blödsinn hält man sich raus, versucht hinterher nicht, es schön zu reden. Dass das überhaupt nicht in Ordnung ist, das kann auch eine geringfügig geistig Minderbemittelte feststellen. Hier wird doch seit langer Zeit ganz übel vorgegangen. Ich sehe hier versuchten Betrug + Beihilfe von Dir, möglicherweise wird das als Rücktritt vom Versuch gewertet, kann ich so jetzt nicht abschätzen.

Nur, ist schon dolle, zu versuchen, sich auf diesem Weg einen Betrag von mindestens 700-800 € zu erschleichen, dazu noch die Krankenkassenbeiträge. Und dann noch das, was da abrechnungstechnisch mit den Nebenkosten passiert. Und dann noch Schönreden.

wirdwerden

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#4
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich glaube ich wurde falsch verstanden.

Bislang sind doch noch überhaupt gar keine Sozialleistungen geflossen. Der Antrag wurde jetzt erst erstmalig gestellt und das auch noch ohne Mietkostenantrag. Es sollten nur die reine Grundsicherungsleistung (Regelleistung) ohne Wohngeld gezahlt werden. Bislang hat sie nur ihre übliche Erwerbsminderungsrente auf Zeit erhalten und diese ist, wenn ich richtig informiert bin, nicht davon abhängig wo man in Deutschland wohnt, denn die Rente wird überall gezahlt und stellt somit keine Sozialleistung wie ALG II oder SGB XII-Leistungen dar.

Dies ist das erste Mal das eine Behörde von ihr wissen wollte wo sie genau gemeldet ist und das habe ich angegeben. Natürlich hätte ich mich da raushalten können, das sehe ich ja auch ein und das ist mein Fehler, allerdings habe ich den Antrag in ihrem Namen gestellt unter Vollmacht und dies auch genauso angegeben. Ich habe ihr vor dem Antrag erklärt, dass ihr dies auf die Füße fallen kann, weil sie darin unwahre Tatsachen behauptet, wenn sie ihre Schein-Anschrift angibt. Sie wollte es allerdings so und bat mich inständig darum diesen Antrag zu stellen, damit sie abgesichert ist, auch nach Ende ihres Rentenbezuges. Hätte ich mich dann rausgeklammert, würde sie (wie jetzt ja wahrscheinlich auch) ohne Geld da stehen, denn ihr neuer Partner ist alles andere als begeistert davon sie von seinem Einkommen "durchfüttern" zu müssen. Sie lebt bei einem sehr hysterischen und jähzornigen Partner, der sie schon häufiger geschlagen und tyrannisiert hat. Daher wollte sie absolut keinen Ärger mit ihm provozieren, wenn er erfährt dass nur noch sein Geld zur Monatsmitte auf dem Konto eingeht und sie sich deswegen weniger leisten können. Dennoch fand ich es falsch diese Anschrift anzugeben und wollte, wenn sie sich selbst darum kümmern muss, wenn ich mich bei weiterem Vorliegen des Streits, aus der Nummer rausziehe, dass sich die Behörden direkt bei ihr melden können.

Ich will hier absolut nichts schönreden, aber ich wusste mir in dem Fall einfach nicht zu helfen. Ich wusste das sie bei der Antragsstellung korrekte Angaben machen muss und dazu gehört auch die exakte Angabe ihrer Anschrift. Sie lebt nicht bei ihrer Tante, hat dort keine Utensilien oder Zimmer und wohnt hauptsächlich bei ihrem neuen Freund. Das wollte ich klarstellen bevor Leistungen zu Unrecht von dem JC gezahlt werden.

Ich hoffe ich konnte dies nun etwas verdeutlichen und sehe meinen Fehler hier durchaus ein, aber die Frage nach der moralischen Bewertung dieses Sachverhaltes ist sekundär.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38364 Beiträge, 13981x hilfreich)

Eben. Dass die Rente anders gehändelt wird als Sozialleistungen, das sollte auch klar sein. Es sind verschiedene Kassen. Und Meldeverstöße sind auch nicht unerheblich. Denn Zuwendungen vom Land/Bund richten sich auch nach der Anzahl der Einwohner. Eine Katastrophe war es für meine ehemalige Studienstadt, als bei der letzten Zählung festgestellt wurde, dass über 10% weniger Einwohner da waren als man dachte. All diese Betrügereien gehen gar nicht. Gerade für Frauen gibt es Hilfseinrichtungen ohne Ende. Man muss sich nur helfen lassen wollen. Und, gezielt falsch anmelden, um sich zu bereichern, das ist schon eine erhebliche kriminelle Energie. Unerheblich ist, ob schon gezahlt wurde. Entscheidend ist, ob die Betroffenen alles getan haben, dass gezahlt wird.

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Also ich habe mit der Tante überhaupt nichts zu tun.
Wenn das nicht schäbig ist...
Sarah wohnt seit 2 Jahren NICHT bei der Tante. Du hast trotzdem den ALG2-Antrag beim JC Düsseldorf eingereicht.
Sehr genau weißt du, dass man dort gemeldet sein muss, wo man seinen Wohnsitz hat und sehr genau weißt du auch, dass nun das JC Leverkusen zuständig wäre. Du weißt, dass Sarah vermutlich keine ALG2-Leistungen bewilligt bekäme, weil sie ja einen verdienenden Partner hat (schon seit 2 Jahren). Der neue Partner +höhere BK, was für eine Farce...Der Partner wäre uU unterhaltspflichtig für Sarah.
Zitat (von DerPilz):
Daher blieb mir nichts anderes übrig als diese Anschrift anzugeben,
Ist doch Quatsch. Du wusstest, wann ihre Rentenzahlung endet. Sie hatte genügend Zeit, sich in Lev. anzumelden. Alle Beteiligten haben hier sehr bewusst, vermutl. vorsätzlich falsche Angaben gemacht/richtige verhindert. Evtl. ist das Betrug? Juristen werdens wissen.
Zitat (von DerPilz):
sondern, weil keine andere zur Verfügung stand.
Billige Ausrede. Seit 2 Jahren gab es die Lev-Adresse.
Zitat (von DerPilz):
Gemäß § 54 BMG könnten auf Sarah ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro und auf die Tante von bis zu 50.000 Euro zukommen.
Andere Sorgen hast du nicht?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Nein, noch wurde gar nichts getan. Es wurde lediglich ein Antrag gestellt. Selbst zum ersten Termin ist sie nicht hingegangen, weil sie angeblich ihren Personalausweis verloren hat. Das heißt, hier ist, bis auf eine erste Bearbeitung des Antrages, noch überhaupt nichts geschehen.

Was die Hilfsangebote betrifft, so habe ich, nach einem absoluten Tobsuchtsanfall des neuen Partners dieses Mädel, mit einer Beratungsstelle gesprochen, die versucht hat ein Frauenhaus für sie zu finden. Im ganzen Bundesland gab es nach Auskunft der Beratungsstelle keine freien Plätze in Frauenhäusern. Die Polizei wurde mehrfach gerufen, hat aber nicht viel getan. Sie hat dem Tyrannen nicht mal ein Platzverbot ausgesprochen, sie musste sich zu ihrer Schwester, eine Etage drüber, flüchten und selbst dort waren sie nicht sicher. Die Schwester, die wenige Jahre jünger ist als sie, konnte ihr auch nicht helfen und hat sich nur noch zurückgezogen, die Mutter von ihr war ebenfalls anwesend um sie zu unterstützen, aber wusste sich auch keinen Rat mehr und hatte Panik. Ich habe an diesem Abend/Nacht mit ihr telefoniert und alles live mitbekommen. Der Typ ist nicht zu bremsen, wenn er mal wieder getrunken und sich die Birne weggekifft und mit Speed weggehauen hat. Sie hat also panische Angst vor ihm, zumal er ihr auch hinterher kommt, wenn sie in einer solchen Situation zu ihrer Mutter geht. Sie traut sich, sich aber auch nicht von ihm zu trennen. Ich habe schon gesehen wie sie nach einer solchen Attacke von ihm aussehen kann. Aufgrund dessen bleibt sie lieber bei ihm und hält diese Jährzornsaktivitäten lieber aus.

Um sich bei ihm anzumelden, was ja die Lösung des ganzen gewesen wäre, hätte sie in den Mietvertrag in dessen Wohnung mit aufgenommen werden müssen, denn anders gelangt sie nicht an die benötigte Wohnungsgeberbescheinigung, die sie bei der Anmeldung in der Meldebehörde braucht. Das wollte er aber wirklich nicht. Er gab als Grund immer die dadurch sich erhöhenden Betriebskosten an. Dem Vermieter wäre es wohl egal gewesen wie viele Personen in der Wohnung angemeldet sind und sich aufhalten, der würde dies, laut Aussage von ihr, wohl akzeptieren und dem zustimmen. Ob dies der wahre Grund ist, weiß ich nicht. Vielleicht auch, dass er sie dann nicht mehr rausschmeißen kann, wenn er mal wieder seine "5 Minuten" hat und sie nicht mehr sehen kann, denn das passiert auch nur allzu oft.

Ich sehe hier unser Unrecht, keine Frage, aber ich habe versucht ihr irgendwie zu helfen sich auch nach Ende der Rente abzusichern und das ohne dass der neue Partner einen Herzinfarkt bekommt, weil er mit seinem Einkommen für sie geradestehen muss. Er ist auch was das betrifft wirklich sehr eigen. Das Geld geht zwar auf dem Konto von ihr ein, er benutzt es aber zum Großteil für sich um seinen Drogenkonsum und seine Beschäftigungen zu finanzieren. Sein letztes Konto wurde aus Bonitätsgründen gekündigt, danach hat er kein neues mehr eröffnet und dem Arbeitgeber lieber die Bankverbindung seiner Partnerin zur Überweisung seines Lohns mitgeteilt. Er wird stockwütend, wenn er nun für sie beiden bezahlen muss, weil sie keinen Cent mehr mit nach Hause bringt.

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#8
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Wie hätte ich denn agieren sollen? Ich kann sie nicht dazu zwingen sich in den Mietvertrag von ihrem Partner aufnehmen zu lassen, denn dazu braucht sie zum einen den Antrag des Hauptmieters (ihres neuen, jähzornigen) Partners und zum anderen des Eigentümers/Vermieters. Beides hatte sie nicht. Wie auch, wenn er schon bei der kleinsten Meinungsverschiedenheit ausrastet und sich dann meist nicht mehr einbekommt? Da hätte ich auch Panik ihn nach so etwas zu fragen oder gar darauf zu bestehen. Das hätte für sie in der Hölle enden können. Daher hat sie sich nicht angemeldet und es lieber bei der Tante belassen. Man kann uns dies jetzt als versuchten Betrug auslegen, aber eine Handlung mit Betrugsabsicht sehe ich darin so nicht. Sie hätte sich ganz sicher in Leverkusen angemeldet und dort auch den Antrag beim JC gestellt, wenn sie dies gekonnt hätte, da sie aber gar keine Möglichkeit dazu hatte, musste der Antrag bei dem Jobcenter gestellt werden, in dessen Bereich sie gemeldet ist.

Wenn man mir hier solche Vorwürfe macht, die ich teilweise nachvollziehen kann, dann vielleicht auch ein paar Ratschläge, wie man es hätte, bei einem solchen Tyrannen, anders machen können.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Ich wurde von meiner ehemaligen Partnerin nach unserer Trennung (da wir in einem freundschaftlichen Kontakt waren) dazu bevollmächtigt ihre Interessen gegenüber verschiedenen Unternehmen und Behörden wahrzunehmen.

Da es offenbar um rechtliche Interessen geht: man ist Jurist / zugelassener Rechtsanwalt mit der Befugnis Rechtsgeschäfte Dritter zu besorgen?
(Nein, ist nur eine rhetorische Frage)



Zitat (von DerPilz):
Nein, noch wurde gar nichts getan. Es wurde lediglich ein Antrag gestellt.

Finde den Widerspruch ...

Man hat diverse rechtswidrige Handlungen hier verwirklicht, teilweise als Täter. teilweise als Beihilfe / Mittäter
Teilweise mit Erfolg. teilweise ohne Erfolg. Erfolg ist aber auch nicht wirklich relevant, denn z.B. der Betrug ist auch ohne Erfolg als Versuch strafbar.

Was sich in der Regel als strafmildernd auswirken kann: tätige Reue, Geständnis / Anzeigen des wahren Sachverhaltes, Verhinderung weiteren Schadens
Im Idealfalle lässt man das ganze einen (Fach-)Anwalt machen, nicht nur das man sich nicht versehentlich um Kopf und Kragen redet. Die sind auch in professionellem "schönreden" ausgebildet, also darin die Schuld des Mandanten möglichst klein bzw. als nicht vorhanden darzustellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
auch ein paar Ratschläge, wie man es hätte, bei einem solchen Tyrannen, anders machen können.

Man trennt sich von solchen Tyrannen, ganz konsequent. Notfalls mit externer professioneller Hilfe.

Ob er sie liebt ist unbekannt, was er jedenfalls liebt ist das Geld, selber nichts dafür zu tun und seine "Freundin" als Mittel zum Zweck für seine Machenschaften / Bequemlichkeit zu missbrauchen.

Und sie glaubt wohl auch noch, das es ihr gelingt ihn zu ändern?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Wie hätte ich denn agieren sollen? Was hätte ich tun sollen? Ja, ich hätte ihr raten können einen Fachanwalt zu beauftragen, dafür hat sie aber auch kein Geld. Ihr Dispo ist jeden Monat bis auf den letzten Cent ausgereizt, wovon hätte sie sich dann einen Anwalt bezahlen sollen? Bei welchem Amtsgericht hätte sie den Antrag auf Beratungshilfe stellen sollen? Bei dem Amtsgericht in dessen Bezirk sie zum Schein angemeldet ist oder dort wo sie eigentlich hingehört, aber sich nicht anmelden kann, weil ihr tyrannischer Freund dies nicht will? Oder hätte ich einfach gar nichts machen sollen, mit der Konsequenz dass sie bald ohne jeden Cent da steht, weil keine Grundsicherungsleistungen beantragt wurden? Dann wäre dieser Idiot von Freund erst Recht ausgerastet, weil er sie dann hätte finanzieren müssen. Also wie hätte ich mich hier verhalten sollen?

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#12
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Ja, genau, das denkt sie. Ich weiß nicht ob er sie wirklich so liebt, wie sie immer weiß machen will. Aber er liebt vor allem seine Bequemlichkeit, sein Geld und das sie den Haushalt für ihn macht. Bei Unstimmigkeiten wird herumgebrüllt und körperlich attackiert. Ich weiß, weil ich sie seit über 13 Jahren nun kenne, das sie sich dort alles andere als wohl fühlt, sie sich nur nicht traut sich zu trennen. Sie lässt sich lieber herumkommandieren und zur Sau machen, als den Schlussstrich zu ziehen und (ein wenig) allein zu sein. Sie wüsste nicht Mal wo sie dann leben sollte, denn so schnell findet man keine Wohnung. Sie hat zwar eine gute Bonität, aber nur ein befristetes Einkommen bislang in Form der Rente und damit erhält man nicht so einfach eine Wohnung. Bei der Mutter kann sie nicht leben, denn diese hat auch nur ein Single-Appartment, bei der Tante sieht es nicht besser aus, hier wüsste sie auch nicht wo sie sich aufhalten sollte. Daher ist dies auch ein Grund dafür, bei dem Vollhorst zu bleiben. Wie gesagt, er würde ihr, wenn sie sich trennt, überall hin folgen und sie fertig machen. Das kann ich bestätigen.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38364 Beiträge, 13981x hilfreich)

Du hättest ganz einfach, wirklich ganz einfach, bei diesem Betrug nicht mitmachen sollen. Und, nee, auf Anfrage ist in einem Frauenhaus in der Regel keine Aufnahme möglich. Ist doch kein Hotel. Man bucht dort keinen Platz! Ich schreibs immer wieder: wenn der Notfall da ist, Polizei einschalten, die holen ab und spätestens am nächsten Tag ist das Opfer wo auch immer untergebracht. Und sei es erst einmal in einer Notunterkunft oder auf einer Matratze im Frauenhaus. Niemand muss in einer Gewaltbeziehung verbleiben. Man kann allerdings auch niemanden zwingen, aus einer Gewaltbeziehung herauszugehen. Aber das hat wirklich nichts mit dem Betrug zu tun.

Halt dich in Zukunft aus allem raus. Das ist mein dringender Rat.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich kann doch nur das sagen, was mir von der Beratungsstelle mitgeteilt wurde, als ich dort anrief und um dringende Hilfe bat. Die Polizei wurde mehrfach gerufen, sowohl die Schwester als auch die Mutter haben wohl beide Anzeige gegen diesen Herrn erstattet und mitgenommen, auch zum Schutz vor weiterer Eskalation, wurde keiner, obwohl angeblich diese Sarah darum gebeten hat. Da man (verständlicherweise) nicht herausfinden kann wo sich Frauenhäuser befinden, konnte sie auch nicht selbst aktiv werden um sich dort zu melden. Daher musste sie die Nacht über ausharren und ist dann zusammen mit ihrer Mutter zu dieser gefahren. Aber eine schöne Situation war das definitiv nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Ich glaube ich wurde falsch verstanden.
Das glaube ich nicht.
Dass die Rentenzahlung endet, weil sie befristet war, erklärt sich von selbst.
Dass es hier nicht um diese Rente geht, ist logisch. Es geht um ALG2, ob mit oder ohne Unterkunftskosten

Dass man sich durch falsche Wohnsitzangaben Leistungen von Düsseldorf erschleichen will und dann hier gar noch meint, es ging nicht anders...ist mindestens dem Forum gegenüber eine Frechheit.
Du bist ebenso Empfänger von Sozialleistungen nach SGB XII und auch für dich gilt, dass du dort, wo du wohnst, gemeldet sein musst und dort das Sozialamt für dich zuständig ist und zahlt.
Zitat (von DerPilz):
aber ich wusste mir in dem Fall einfach nicht zu helfen
Vollkommen unglaubwürdig.
Natürlich wurde schon etliches getan. Red dich doch nicht noch raus. Es kommt nicht nur darauf an, ob bereits Leistungen zu Unrecht flossen. Du als ihr Bevollmächtigter hast jede Menge Vorarbeit mit jeder Menge Wissen geleistet.

Zitat (von DerPilz):
Das Geld geht zwar auf dem Konto von ihr ein,
Der nächste Klops.

Alle anderen Storys zu dem Tyrannen sind vollkommen irrelevant für deine erste o.a. Frage.
Zitat (von DerPilz):
Also wie hätte ich mich hier verhalten sollen?
Auch irrelevant. Du hast dich bereits falsch verhalten.




-- Editiert von Anami am 26.06.2022 18:05

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich bin gerade dabei den Sachverhalt dem Jobcenter darzulegen und zu erklären wie es dazu kommen konnte das hier eine Anschrift falsch angegeben wurde. Sollte ich deswegen eine Anzeige kassieren, werde ich dies natürlich entsprechend hinnehmen und auch dort nochmals erläutern wie es dazu kommen konnte, ich hoffe aber Mal dass das Jobcenter meiner Einlassung entnehmen kann weswegen wir so gehandelt haben und es noch einmal von einer Anzeige absieht. Es war keine böse Absicht, auch wenn man mir dies hier gern unterstellen möchte. Ich habe nun schon ausführlich erklärt warum und wieso dies so gemacht wurde, mehr kann ich dazu nicht sagen.

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38364 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ja und? Keine schöne Situation. Aber am nächsten Tag ist sie zurück gegangen. Und das hat mit dem Betrug so viel zu tun wie Bismarck mit den Preiselbeeren.

Halt Dich da raus. Es gibt genug Hilfsstellen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Ich bin gerade dabei den Sachverhalt dem Jobcenter darzulegen
DU???
Als wer trittst du denn dort beim JC Düsseldorf auf?
Zitat (von DerPilz):
ich hoffe aber
Wie kommst du zu dieser Hoffnung?
Das Jobcenter Düsseldorf hat den Antrag angenommen und Sarah zum Termin eingeladen.
Das JC kann gar nichts leisten, auch keinen Regelbedarf. Ganz klare Kiste. Sie wohnt nicht dort, das hast du dem JC doch mitgeteilt und verwurstest es jetzt noch mehr.
Das JC Leverkusen kann auch nichts leisten, weil dort gar kein Antrag vorliegt und sie dort nicht wohnhaft gemeldet ist.

Es ist egal, was du wem erklärst und wie es dazu kommen konnte. Das ist für die Behörden nicht relevant.
Es gibt vorerst keine Leistungen für Sarah und was auf dich zukommt, musst du abwarten.

Ganz andere Frage:
Was denkst du denn, wie und wo Sarah zum ALG2 kommen könnte?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich trete beim Jobcenter als Bevollmächtigter von Sarah auf. Sie hat mich per Vollmacht dazu autorisiert derartige Klärungen für sie durchzuführen und Anträge zu stellen. Sonst wäre der Antrag doch überhaupt nicht bearbeitet und angenommen worden, denn diesen habe nur ich in Vertretung unterschrieben. Eine Unterschrift von Sarah gab und gibt es nicht.

Ich weiß momentan nicht wie sie an ALG II kommen sollte. Nach dem letzten Ausraster ihres Freundes, der mich weit unterhalb der Gürtellinie beleidigte und mir mit körperlicher Gewalt und dem Tod gedroht hat, ist der Kontakt zu ihr vorerst unterbrochen. Er hat ihr, ihr Handy entwendet, sodass sie keinen Kontakt mehr zu mir aufnehmen kann. Einen Festnetzanschluss haben beide nicht und das Gerät von ihm ist hinüber. Das heißt, ich habe momentan überhaupt keine Möglichkeit mit ihr zu kommunizieren, solange sie sich bei ihrem Freund aufhält. Daher kann ich ihr nur begrenzt helfen, selbst wenn ich es wollte. Ein Grund mehr, warum alle Schreiben vom Jobcenter direkt zu ihr geschickt werden sollten, denn wenn ich diese als Bevollmächtigter erhalte, wie soll ich ihr davon Bescheid geben?

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#20
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Threadersteller
Die "Aufklärung" ist nicht irgendwie strafbar. Die Abgabe des inhaltlich unrichtigen ALG2-Antrags (gefragt ist dort nach den tatsächlichen Wohnverhältnissen, nicht nur nach dem gemeldeten Wohnsitz) ist strafbar als versuchter (Sozial-)Betrug. Durch die "Aufklärung", die erfolgt ist, bevor das Jobcenter einen Bescheid erlassen hat oder irgendwie von sich aus dem Problem auf die Spur gekommen ist, könnte ein sogenannter "Rücktritt vom Versuch" erfolgt sein. Im Ergebnis würde dem Threadersteller dann keine Strafe drohen. Interessant wäre aber noch, wer den ALG2-Antrag mit wessen Unterschrift unterschrieben hat. Außerdem droht hier die Möglichkeit, dass man dem Threadersteller diese ganze Geschichte nicht glaubt und die Behörden vielmehr davon ausgehen, dass der Threadersteller den inhaltlich unrichtigen ALG2-Antrag ohne entsprechende Aufforderung von Sarah gestellt hat. Vielleicht ja auch gerade mit dem Ziel, Sarah Probleme zu bereiten? Hier könnte es sich als wertvoll erweisen, wenn die vorhergehende Kommunikation schriftlich erfolgt war und auch noch vorliegt. Unabhängig von all dem könnte in der Abgabe des unrichtigen ALG2-Antrags auch noch eine Ordnungswidrigkeit zu sehen sein.

Sarah
Anstiftung zum versuchten (Sozial-)Betrug. Außerdem Verstoß gegen das Meldegesetz.

Tante
Verstoß gegen das Meldegesetz. Theoretisch denkbar eine (vorsätzliche) Beihilfe zum versuchten (Sozial-)Betrug.


Die ganze Geschichte klingt völlig wirr. Und völlig ungesund für alle Beteiligten. Sie sollten sich von nun hat absolut raushalten und sämtlichen Kontakt abbrechen. Diese quasi-Beziehung mit Sarah wird Ihnen nicht gut tun. Die richtige Beziehung mit Sarah ist endgültig vorbei. Sie haben hier gesehen, wie Sarah Sie dazu benutzt, um Straftaten zu gehen. Sarah ist alt genug, um ihr Leben selbst in die Hanz zu nehmen. Sie können nicht allen helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich habe eine Vollmacht, die von Sarah unterschrieben wurde und die habe ich dem ALG II-Antrag seinerzeit beigefügt, denn nur so konnte ich den Antrag stellen. Das heißt damit ist doch nachgewiesen dass Sarah dies wirklich wollte und mich dazu berechtigt hat. Ich habe für jede Behörde (Rentenversicherung, Jobcenter etc.) eine eigene Vollmacht erhalten, also keine Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht, die einen Bereich regelt, sondern für jede Behörde wurde mir eine eigene Vollmacht ausgestellt. Diese enthält neben meinem Namen, Anschrift und Geburtsdatum, den Namen von ihr, nebst Melde-Anschrift und Geburtsdatum sowie die Angaben für das Unternehmen/die Behörde, für die die jeweilige Vollmacht gelten sollte unter Angabe der jeweiligen Kundennummer bzw. BG-Nummer und das der Datenschutz mir gegenüber aufgehoben und die Post an meine Anschrift versandt werden solle.

Eine anderweitige schriftliche Kommunikation gibt es nicht, weil wir das meiste telefonisch besprochen haben. Ich wüsste also nicht warum mir das JC nicht glauben sollte. Ich habe den Sachverhalt, soweit mir dies nun möglich war schriftlich aufgeklärt und werde mich morgen auch nochmals telefonisch dort melden um zu erfragen wie nun weiter vorgegangen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Dies ist mir aber eine Lehre und ich werde mich von jetzt an da raus halten. Der Kontakt zu ihr tut mir wirklich nicht besonders gut und bringt mich nur in Schwierigkeiten. Ich bin froh bislang so noch keinen Kontakt mit der Polizei gehabt zu haben und wollte dies eigentlich auch beibehalten. Sollte dies nun zu einer Strafanzeige gegen mich führen, werde ich mich auch hierbei schriftlich äußern, denn einen Anwalt kann ich mir nicht leisten und im Strafrecht gibt es, soweit mir bekannt ist, keine Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Daher muss ich mich dann selbst verteidigen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Sie hat mich per Vollmacht dazu autorisiert derartige Klärungen für sie durchzuführen und Anträge zu stellen.
Ich verstehe, DU bist gar nicht berechtigt, in Vertretung/Vollmacht Anträge zu stellen.
Du bist lediglich Dritter, der eine wie auch immer geartete Vollmacht einer früheren Freundin Sarah vorgelegt hat.

Wenn du den Antrag formlos gestellt hast, verstehe ich, dass Sarah zum persönlichen Gespräch eingeladen wurde. Die Einladung kam an die Adresse der Tante.... und wer hat den Brief dort gefunden?

Wenn du den Antrag mit Formular HA gestellt hast, dann schau mal auf Seite 6, wer da unterschreiben darf.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-algii_ba015207.pdf

Zitat (von DerPilz):
Eine Unterschrift von Sarah gab und gibt es nicht.
Das wird ja immer krasser.

Nochmal: Alles zu dem neuen Partner ist hier irrelevant.

Damals, als sie noch deine Partnerin war, war sie kleinwüchsig, konnte nicht arbeiten, bekam nur Ablehnungen vom JC zwecks Ausbildung etc. und erhielt eine hohe, aber befristete EM-Rente. Nun wurde diese Rente nicht mehr verlängert, nun ist sie erwerbsfähig (??) und will ALG 2 haben. Nun hat sie eine kleine Intelligenzminderung. Damit ist sie trotz Kleinwüchsigkeit erwerbsfähig.

Ich habe schon 2018 bezweifelt, ob das so ist, wie du das schreibst...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#24
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Es ist so wie ich seinerzeit beschrieben habe und heute darstelle.

Sie ist kleinwüchsig, intelligenzgemindert (das kann sogar meine Mutter, die als Grundschullehrerin berufstätig war und in dem Bereich wesentlich mehr Ahnung hat als ich, bestätigen). Sie erhielt ja nicht grundlos diese Rente auf Zeit. Sie wurde jetzt vor einigen Wochen begutachtet und der Gutachter hat sich wohl gegen eine Verlängerung der Rente ausgesprochen. Der Antrag beim JC wurde seinerzeit vorsorglich gestellt, für den Fall, dass die Rente tatsächlich nicht mehr bewilligt wird und mit Wirkung ab dem 01.08.2022.

Ich habe in dem Formular HA nie angegeben dass ich ein gerichtlich bestellter Betreuer bin, sondern habe im Feld der Antragsstellerin unterschrieben und mich auf die Vollmacht bezogen. Warum sollte die Vollmacht keine Wirkung entfalten? Darf sie mich nicht bevollmächtigen für derartige Angelegenheiten? Kann sie die Klärung nicht an mich delegieren? Ich denke dazu ist eine Vollmacht da, damit der Bevollmächtigte genau solche Anliegen klären und regeln und in Vertretung des Vollmachtgebers auftreten kann. Welchen Sinn machen sonst solche Vollmachten, das verstehe ich dann nicht.

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#26
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
werde mich morgen auch nochmals telefonisch dort melden um zu erfragen wie nun weiter vorgegangen wird.
Zitat:
Dies ist mir aber eine Lehre und ich werde mich von jetzt an da raus halten.
Den Widerspruch erkennen Sie selbst, oder?

Wenn ich Sie wäre, dann würde ich mich ab sofort da raushalten. Das würde dann auch bedeuten, dass ich dort nicht mehr anrufen und mich nach irgendetwas erkundigen würde. Allenfalls würde ich kurz per Email mitteilen, dass Ihnen keine Schreiben mehr zugestellt werden sollen und nochmals auf die Melde- und die tatsächliche Anschrift von Sarah hinweisen.

Dann ist die Sache für Sie beendet. Wenn Sie irgendwann in strafrechtlicher Angelegenheit (als Zeuge oder als Beschuldigter) nochmals ein Schreiben von einer Behörde oder einem Gericht erhalten, dann können Sie sich ja wieder hier melden.

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#27
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Ok, dann werde ich der Fallmanagerin eine E-Mail senden, in der ich diese anweise mir keine weitere Post mehr zuzustellen und wie erkläre ich das mit der tatsächlichen und der Melde-Anschrift? Warum sollte sie mir an den Karren fahren, wenngleich ich ihr dabei helfen wollte das sie nach Ende ihrer Rente abgesichert ist? Warum sollte sie mir eine Vollmacht erteilen, wenn sie dies, zu dem sie mich bevollmächtigt, gar nicht will? Wo ist dann der Sinn in dieser Vollmacht. Es kommt mir so vor, als ob man mir durch die Blume auch noch unterstellen wollte, dass ich die Vollmacht für meine Zwecke gefälscht habe. Das weise ich komplett von mir und dementiere dies ganz klar. Die Vollmacht wurde von ihr ausgestellt und unterschrieben und sie wusste jederzeit worum es sich handelt und weswegen ich diese Vollmacht benötige. Daher kann sie nicht behaupten, dass ich etwas getan habe, was sie nicht wusste oder nicht wollte. Das wäre gelogen. Aber ich habe derzeit keinen Kontakt mehr zu ihr, weil sie ja über kein Handy mehr verfügt, das Gerät ihres Freundes defekt ist und eine Festnetznummer nie aktiviert wurde. Ich kann dann also nur abwarten.

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#28
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

So, die Mail ist raus. Ich hoffe von nun an nichts mehr damit zu tun zu haben. Auch wenn dies vielleicht irrelevant ist, meine Hoffnung ist, dass in der Behörde noch Menschen arbeiten, die mein Anliegen verstehen und erkennen warum wir so vorgegangen sind. Ich habe der Fallmanagerin auch nochmals erklärt wie es zu dieser Antragsstellung mit der Schein-Anschrift kam und sie gebeten die Post an die tatsächliche Anschrift der Sarah zu senden. Ich habe auch verdeutlicht, dass ich derzeit keinen Kontakt zu ihr mehr habe, da es ja weder eine funktionierende Festnetznummer, noch eine erreichbare Mobilfunknummer gibt. Daher kann ich nichts für sie tun, wenn Post hier ankäme. Ich habe aber keine Lust mehr mich für sie strafbar zu machen. Ich wollte hier wirklich nur helfen, mehr war nie mein Ansinnen. Betrugsabsichten habe ich nie verfolgt. Ich weiß, das will man mir hier nicht glauben, aber dem ist wirklich so.

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#30
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Mir ist auch klar das ich mit drin hänge, aber dennoch kann ich verlangen dass ich keine Anschreiben mehr erhalte und alles von nun mit Sarah geklärt wird. Ich kann die Vollmacht auch abgeben, dann bin ich nicht mehr berechtigt und das Jobcenter auch nicht mehr legitimiert mir Auskünfte zu erteilen.

Ich bin nicht blauäugig, sondern realistisch. Aber mich jetzt hier fertig zu machen mit Vorwürfen ist auch nicht zielführend. Ich habe um Ratschläge und Informationen gebeten und gehofft sachliche Angaben zu erhalten. Wir werden nun ja sehen wie es hier weitergeht und ob das Jobcenter tatsächlich gegen mich und/oder Sarah vorgeht.

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