Anzeige nach Wohngeld-Antrag - was droht?

12. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
kermitfrosch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige nach Wohngeld-Antrag - was droht?

Hallo,
ich wollte mir mal eine Meinung bilden, ob man in einem solchen Fall einen Anwalt benötigt, da ich leider keinen Rechtsschutz habe.

Ich habe vor einem halben Jahr Wohngeld beantragt, da ich frisch aus dem Studium komme und mich noch mit einem Studiumkredit und der Rückzahlung des Bafögs plage.
Zum Zeitpunkt des Antrags wohnte ich (und wohne noch immer) mit meinem "Freund" zusammen. Der Mietvertrag läuft auf uns beide. Da ich aber nicht einsehe, dass mein Freund die gesamte Miete zahlen muss (bzw. da er selbst gerade erst im Job ist das auch nicht wirklich kann), habe ich Wohngeld beantragt und gesagt wir leben in einer Wohngemeinschaft. Klar, wir sind zusammen, aber weder verlobt noch verheiratet noch sonst was.

Es kam eine Antwort zurück, dass vermutet wird dass ich in einer Partnerschaft lebe und dazu Stellung nehmen soll. Außerdem sollten meine Eltern ihr Konto offen legen, da diese mir gelegentlich etwas Geld zusteckten damit ich über die Runden komme.
Zum Zeitpunkt der Antwort hatte ich dann jedoch endlich einen Job gefunden, womit für mich das Thema Wohngeld eh erledigt war, da ich nun ja selbst was verdiene. Also habe ich geantwortet, dass sich das Ganze erledigt hat, da ich zum einen einen Job habe und zum anderen meine Eltern nicht ihre Kontoauszüge zeigen wollen.

Vorgestern erhielt ich dann einen Brief der Polizei, dass ich eine Anzeige wegen versuchtem Betrugs habe und zum Gespräch bei der Polizei geladen bin.
Jetzt bin ich total fertig, da ich nichts falsches machen wollte. Ich habe denen ja geschrieben, dass sich alles erledigt hat und ich daher den Antrag zurück ziehe. Ich habe ja auch kein Geld bekommen.

Als ich bei der Polizei angerufen habe erzählte man mir, ich solle einen Anwalt nehmen - da das eine sehr ernste Sache sei. Was soll ich nun tun? Einfach zur Polizei gehen und sagen wie es war? Einen teuren Anwalt einschalten (ich habe weder Rechtsschutz noch das passende Geld).
Was für eine Strafe droht mir denn?

Ich hoffe, ihr könnt mir einen Tipp geben was ich machen soll.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@kermitfrosch:

Bist Du sicher, dass die Anzeige im Zusammenhang mit dem Wohngeldantrag steht? Nachdem der Antrag zurückgenommen wurde und Du keinerlei Zahlungen erhalten hast, ist das m.E. eher unwahrscheinlich. Es ist niemandem ein Schaden entstanden und somit kann auch keine Betrugstat vorliegen.

Strafbar ist allerdings auch der versuchte Betrug, der nach Deiner Schilderung allerdings kaum nachweisbar sein dürfte.

Ob Du einen Anwalt einschaltest oder nicht, musst Du selber entscheiden. Du hast insoweit natürlich Recht, dass Du den selber bezahlen musst, was im Strafrecht schnell mal einige Hundert Euro kostet. Oftmals verlangen die Anwälte hier auch Kostenvorschüsse, bevor sie überhaupt tätig werden.

Ich würde an Deiner Stelle ohne Anwalt zur Polizei gehen und mir zuerst mal anhören, was genau mir eigentlich vorgeworfen wird. Dann kannst Du immer noch entscheiden, ob Du einen Anwalt einschaltest oder nicht. Wenn Du das vorhast, solltest Du keinerlei Angaben zur Sache machen, wozu Du auch nicht verpflichtet bist.

Wenn Du die Sache ohne Anwalt durchziehen willst, solltest Du den Sachverhalt so darstellen, wie er aus Deiner Sicht gewesen ist und insbesondere darauf hinweisen, dass Du den Antrag allein deshalb zurückgenommen hast, weil Du in der Zwischenzeit Arbeit gefunden hast und kein Wohngeld mehr brauchtest.

Was die Konsequenzen betrifft, so droht Dir - sofern Du nicht einschlägig verbestraft bist - eine Geldstrafe in Höhe von ca. 50 Tagessätzen, wobei ein Tagessatz 1/30 Deines Monats-Nettolohnes entspricht. Die Strafe kann üblicherweise - auf Antrag - auch in Raten gezahlt werden.

Infrage kommt auch ggf. eine Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Geldauflage.

Sowohl gegen eine Einstellungsverfügung, als auch gegen einen Strafbefehl/ein Urteil, kannst Du ggf. immer noch Rechtsmittel einlegen, sodass es auch noch ausreichend ist, einen Anwalt erst dann einzuschalten. Wichtig ist dann aber, die entsprechenden Fristen zu beachten.

Im Übrigen weise ich noch darauf hin, dass Deine Frage eigentlich besser im Unterforum Strafrecht aufgehoben ist. Vielleicht stellst Du die dort nochmal ein.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ich würde dringend davon abraten, irgendeine Aussage bei der Polizei als Beschuldigter zu machen! Sie können hingehen und sich einfach den Vorwurf anhören, aber mehr auch nicht.
http://www.jochim-schiller.de/site/32/Wer_sich_verteidigt,_klagt_sich_an_.html :
"Denn wenn Sie Beschuldigter sind, dann können Sie sich mit einer Aussage praktisch nie entlasten (mehr dazu unten). .... Eine simple Erwägung gilt für beide Fälle:

Schweigen können Sie jederzeit brechen, das einmal gesprochene Wort ist aber in der Welt. Und Polizisten sind auch nur Menschen - sie verstehen nicht alles richtig und protokollieren folglich manches falsch. Was sie aber einmal protokolliert haben, das steht für immer in der Akte. Und im Zweifel wird der Polizist als Zeuge später aussagen: an die Aussage erinnert er sich zwar nicht mehr, aber wenn er es so protokolliert hat, dann muß es so gesagt worden sein - und das wird ihm geglaubt! Deshalb birgt jede Aussage bei der Polizei das Risiko von Mißverständnissen. Und aus einem Mißverständnis kann ganz schnell ein Justizirrtum werden.

Empörung ist kein Grund zum Reden! In den Augen der Polizei ist jeder verdächtig, das liegt in der Natur der Sache. Gerade wenn Sie sich unschuldig oder sonst im Recht fühlen, sollten Sie schweigen....."


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kermitfrosch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Sollte ein Admin diesen Beitrag lesen, dann bitte ins Strafrecht verschieben - ich habe mich da leider mit dem Sozialrecht geirrt. Oder soll ich einfach eine Kopie erstellen?

Ihr schreibt, dass ich erst einmal keine Aussage machen soll. Das klingt schon einmal gut - aber was passiert dann? Geht das dann nicht direkt vor Gericht wo ich eine Aussage machen muss?

Ich dachte nun daran: hin zu gehen, zu sagen dass ich den Antrag doch aufgrund des Jobs zurückgezogen habe, auf keinen Fall betrügen wollte und eben zum Thema Freund absolut nichts sage, damit da nichts falsch ausgelegt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

quote:
Geht das dann nicht direkt vor Gericht wo ich eine Aussage machen muss?


Nicht unbedingt. Es ist entweder eine Einstellung des Verfahrens möglich oder auch ein schriftlicher Strafbefehl(diesem kann aber fristgerecht widersprochen werden).

Irgendwie erschließt es sich mir noch nicht so ganz, warum das Wohngeldamt eine Anzeige gegen Sie erstattet hat.
Ich sehe da bezüglich des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes keinerlei Strafbarkeit.



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-- Editiert Empathie am 12.10.2011 11:42

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Man MUSS auch vor Gericht nichts sagen - Zeugen müssen da reden, Angeklagte hingegen nicht. Insofern ist die Vorstellung einer Gerichtsverhandlung zur Erzwingung einer Aussage völlig falsch. Geben kann es natürlich trotzdem eine, aber es kann auch so kommen, wie von Empathie geschrieben - das dürfte sogar die wahrscheinlichere Variante sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@kermitfrosch:

Verschieben ins Strafrecht ist hier nicht möglich. Darum einfach Dein Eröffnungsposting dorthin kopieren.

Du hast leider meine Frage nicht beantwortet, ob Du 100% ig sicher bist, dass die Anzeige tatsächlich im Zusammenhang mit dem Wohngeldantrag steht.

Ganz so schwarz wie @hamburgerin sehe ich eine Aussage bei der Polizei nicht. Die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern, bietet ja durchaus auch die Chance, entlastende Momente vorzutragen und aktenkundig zu machen.

Natürlich birgt eine Aussage ohne fachkundige Unterstützung immer auch die Gefahr, etwas zu sagen, was später eher nachteilig ausgelegt wird. Dessen solltest Du Dir schon bewußt sein. Bloße Fehlinterpretationen Deiner Worte sind m.E. ausgeschlossen, wenn Du Dir das Protokoll, welchen Du unterschreiben musst, ganz genau durchliest und dann auch ggf. den Mut hast, Protokollinhalte richtig zu stellen und entsprechende Korrekturen auch ins Protokoll aufnehmen zu lassen, bevor Du dieses unterschreibst.

Gruß,

Axel

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