Anzeige wegen Sozialhilfebetrug

28. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)
Anzeige wegen Sozialhilfebetrug

Guten Tag,

folgender Sachverhalt.

Eine 66 Jahren Person bezieht seit längerer Zeit Sozialhilfe, seit Januar 2005 Grundsicherungsleistungen ( ca. 230.- EURO mtl. )

Diese Person hat wissentlich Ihr Sparbuch ( Guthaben ca. 15.000 EURO ) nicht angegeben.

Gegen diese Person soll nunmehr Strafanzeige erstattet werden.

Ist diese bei der Polizei zu stellen, oder direkt bei der Behörde
( Sachbearbeiter der die Grundsicherungsleistungen bewilligt hat ) ?

Welcher Straftatbestand, welche §§ liegen zugrunde.

Würde mich über detaillierte Antworten freuen.

Mit freundlichen Grüßen
nwg100

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Strafanzeige kann bei jeder Polizeidienststelle im Land oder auch bei jeder Staatsanwaltschaft gestellt werden.

Ein Hinweis bzw. eine Durchschrift an das zuständige Sozialamt/AA ist auch hilfreich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es handelt sich um Betrug (§ 263 StGB ).

Ansonsten schließe ich mich Jogibear an.

1x Hilfreiche Antwort

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