Guten Tag,
folgender Sachverhalt.
Eine 66 Jahren Person bezieht seit längerer Zeit Sozialhilfe, seit Januar 2005 Grundsicherungsleistungen ( ca. 230.- EURO mtl. )
Diese Person hat wissentlich Ihr Sparbuch ( Guthaben ca. 15.000 EURO ) nicht angegeben.
Gegen diese Person soll nunmehr Strafanzeige erstattet werden.
Ist diese bei der Polizei zu stellen, oder direkt bei der Behörde
( Sachbearbeiter der die Grundsicherungsleistungen bewilligt hat ) ?
Welcher Straftatbestand, welche §§ liegen zugrunde.
Würde mich über detaillierte Antworten freuen.
Mit freundlichen Grüßen
nwg100
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28. Juli 2005
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Frage vom 28. Juli 2005 | 09:54
Von
Status: Praktikant (522 Beiträge, 92x hilfreich)
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#1
Antwort vom 28. Juli 2005 | 11:36
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 775x hilfreich)
Strafanzeige kann bei jeder Polizeidienststelle im Land oder auch bei jeder Staatsanwaltschaft gestellt werden.
Ein Hinweis bzw. eine Durchschrift an das zuständige Sozialamt/AA ist auch hilfreich.
#2
Antwort vom 29. Juli 2005 | 12:38
Von
Status: Unbeschreiblich (49221 Beiträge, 17323x hilfreich)
Es handelt sich um Betrug (§ 263 StGB
).
Ansonsten schließe ich mich Jogibear an.
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