Habe ALG 2 mit BG Tochter zusammen 655€. Hatte Arbeit bei Zeitarbeitsfirma April. ARGE wusste Bescheid. Habe auch ALG Bescheid verlängern lassen. Der kam man rechnet mir ein Einkommen selber von 600 € an, so dass ich nur runde 88€ bekomme ab Juni bis November. Nun Kündigung. Musste Bescheinigung über Verdienst bringen. Gekündigt zum 14.5. 2008 weil krank. ARGE auch bescheid gesagt. Sollte dann Verdienstbescheinigung bringen. Zeitarbeit zahlt erst zum 20.5. 2008. Habe auch Geld erhalten von Firma. Runde 920€ für April und Mai. Klar das das verrechnet wird. Nun Frage steht mir nicht im Juni mehr zu als 88€. Habe ja keine Arbeit mehr. Zumindestens ab Juli steht mir wieder alles zu vom ALG 2. Weis das jemand. Erhebe auch Einspruch.
Arbeit
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@Silberlöwe:
Das Gehalt wird in dem Monat angerechnet, in dem Du es erhälst. Wenn also das Aprilgehalt erst im Mai auf Deinem Konto eingeht, wird es im Mai angerechnet, das Maigehalt entsprechend im Juni. Oder hast Du die rund 920 Euro in einer Summer erhalten?
Ab Juli verfügst Du über kein Einkommen mehr und Dir steht wieder das volle ALG II zu.
Wogegen willst Du Widerspruch einlegen?
Gruß,
Axel
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
An Axel
Habe das Geld in einer Summe am 17.5. 2008 erhalten. April (1. ) angefangen) dann Kündigung zum 14.5.2008.Das Geld ist für April und Mai in einer Summer wurde es gezahlt.
Einspruch wegen nur jetzt für Juni 2008 88€ von der ARGE erhalten. Ausserdem Einspruch gegen ALG 2 Bescheid, habe ja neu eingereicht, wurden 88€ angegeben bei eigenem Einkommen von 600€ . Die habe ich aber nun nicht mehr. Bin der Meinung ab 1.7. muss wieder alles Geld und für Juni zumindestes insgesamt runde 300€. nicht nur 88€. Oder liege ich da falsch?
Danke
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@Silberlöwe:
Zuerst mal rein formelle Korrektur: Es heißt nicht Einspruch, sondern Widerspruch. Ist aber nebensächlich.
Wann wurde der Widerspruch eingelegt und wie begründet?
Die ARGE ist natürlich davon ausgegangen, dass der Arbeitsvertrag eingehalten und das Maigehalt erst im Juni ausbezahlt wird. Das das nicht passiert, konnte die ARGE ja im voraus auch nicht wissen.
Die Anrechnung des Einkommens hat im Monat des Zuflusses zu erfolgen. Wann wurde dieser der ARGE gemeldet und wie nachgewiesen? Es ist also der gesamte Verdienst für den Monat Mai nachträglich anzurechnen. Dieses wird möglicherweise dazu führen, dass Du die erhaltenen 88 Euro für Mai zurückzahlen mußt, weil - auf Grund der Einkommenshöhe - kein Anspruch bestand. Allerdings darf für Juni keine Anrechnung erfolgen. Hier wirst Du eine entsprechende Nachzahlung erhalten.
Wenn der Widerspruch so begründet wurde, gehe ich davon aus, dass dem schnell stattgegeben und der Differenzbetrag nachgezahlt wird.
Der Widerspruch gegen den neuen Bescheid war natürlich formell erforderlich. Auch dem wird relativ schnell stattgegeben werden. Schließlich kann auch die ARGE ja nur anhand der Fakten entscheiden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung/Antragbearbeitung vorgelegen haben. Und da war vermutlich noch nicht bekannt, dass kein Einkommen mehr erzielt wird.
Gruß,
Axel
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An Axel
Korrektur
Das Geld für Arbeit habe ich am 15.05 erhalten für April und Mai. Die 88€ von der ARGE für Juni jetzt am 30.5.08. Habe am 2.4 08 bekannt gegeben das ich Arbeit habe, Arbeitsvertrag alles. Steht auch drin Firma zahlt das erste mal zum 20.5..Habe für April natürlich Geld erhalten von der ARGE und auch für Mai. Zwischenzeitlich Kündigung am 8.5. erhalten am 9.5. ARGE mitgeteilt. Zwischenzeitlich neuer ALG 2 Bescheid, Da steht man geht von einem eigenem Einkommen 600€ aus. Bescheid geht von Juni bis November. Ich bin der Meinung das das Geld angerechnet wird klar für April und Mai, ergibt eine Überzahlung von ca 300€. Die kann man im Juni abziehen da beliben aber dennoch mehr übrig wie 88€. Widerspruch m uss ich einlegen weil ist ja alles auc mit dem Geld erst seit dem 30.5.2008 aktuell. Warum arbeitet die ARGEo langsam. Sie wolllen immer alles gleich haben, aber lassen sich ewig Zeit. Hoffentlich habe ich mich jetzt richtig ausgedrückt. Muss etwas besonderes stehen beim Widerspruch.
Danke
@Silberlöwe:
Wann hast Du denn der ARGE mitgeteilt, dass Du Dein gesamtes, Dir zustehendes, Gehalt bereits im Mai bekommen hast? Solange wie diese Info der ARGE nämlich nicht vorlag, mussten die natürlich davon ausgehen, dass Du (wie im Arbeitsvertrag vorgesehen) Dein Maigehalt erst im Juni bekommst. Ist die Info an die ARGE nach dem 24.05. erfolgt, kann die Zahlung für Juni nicht mehr beeinflusst werden.
Da der formelle Widerspruch ja läuft, würde ich jetzt einfach am Montag mal bei der ARGE anrufen und nachfragen, wie der Stand der Dinge ist. Gegebenenfalls kannst Du dann auch noch den einen oder anderen Sachverhalt näher erläutern.
Gruß,
Axel
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Der ARGE wurde am 20.5.2008 mitgeteilt das ich das Geld erhalten habe. Ja ich werde am Donnerstag hingehen weil vorher einige Arzttermine.
Danke
Und jetzt?
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