Arbeit gekündigt/ Sanktionen vom Jobcenter?

7. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Leon91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeit gekündigt/ Sanktionen vom Jobcenter?

Hallo,

seit dem 1.01.2017 bin ich als arbeitslos eingetragen und bekomme seitdem Hartz 4. Am 23.01.2017 habe ich durch das Jobcenter einen Job angenommen, den ich allerdings mit Wirkung zum 17.02.2017 gekündigt habe. Ich habe am 15.02.2017 mein Gehalt bekommen, ebenso auch am 1.02. , sprich im selben Monat und noch vor dem ich mein Gehalt erhalten habe, Harzt 4 bekommen.
Am 15.03. soll ich meinen Lohn dann vom Februar bekommen. Allerdings habe ich auch am 1.03 Hartz 4 erhalten. Somit habe ich definitiv in beiden Monaten mehr Geld als Harzt 4 bekommen.

Das Problem liegt aber darin, dass ich mir bewusst bin, dieses Geld zurückzahlen zu müssen einerseits. Andererseits habe ich dem Jobcenter nicht mitgeteilt, seit der Kündigung im Februar, dass ich gekündigt habe, weil ich gedacht habe, dass der Arbeitgeber das macht. Dann habe ich jedoch festgestellt, dass ich selbst dazu verpflichtet bin, laut meinem Arbeitsvertrag mich nach einer Kündigung, arbeitslos zu melden. Dies habe ich jedoch erst heute festgestellt.

Welche Konsequenzen können dafür auf mich zukommen?

-- Editiert von Moderator am 07.03.2017 20:00

-- Thema wurde verschoben am 07.03.2017 20:00

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Eigentlich ist das ein Fall, der ins Sozialrecht gehört. Aber seis drum.

Dass Du Dich strafbar gemacht hast, neben allem anderen, das ist Dir hoffentlich klar. Hier gilt es jetzt, Schandensbegrenzung zu betreiben. Du musst dieses beeindruchende berufliche Engagenment sofort dem Job-Center melden. Damit die rechnen können. Das ist der erste Schritt. Dann musst Du nicht nur mit Rückzahlungen an das Job-Center rechnen, sondern auch mit einer Reduzierung der Bezüge. Denn so einfach kündigen, damit dann wieder der Staat für Dich aufkommt, das geht nun ganz und gar nicht.

wirdwerden

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#2
 Von 
Leon91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antwort.

Mit welchen Sanktionen müsste ich denn rechnen? Meinst du mit strafbar, dass ich eventuell eine Anzeige bekomme?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ja natürlich. Aber zunächst einmal musst Du das zuviel gezahlte Geld zurückzahlen, dann hast Du mit einer Kürzung zu rechnen, weil Du die Arbeitsstelle aufgegeben hast. Und ob Du eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft bekommst, das kann ich nicht abschätzen.

wirdwerden

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und ob Du eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft bekommst, das kann ich nicht abschätzen.


Die Toleranz bei solchen Vergehen ist erfahrungsgemäß beim Jobcenter äußerst gering.
Eine Wahrscheinlichkeit von 99% ist daher keine zu hohe Schätzung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Leon91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hört sich ja echt schlimm an. Und auf was sollte ich mich nun am Besten einstellen?

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#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Leon91):
Am 23.01.2017 habe ich durch das Jobcenter einen Job angenommen,


Die Vermittlung kam vom Jobcenter und die wussten von der Arbeitsaufnahme? Dann seh ich nix strafbares. Gehaltsabrechnung und Kontoauszug vorzeigen, dann erfolgt eine Neuberechnung.

Sanktion wegen Kündigung: 30% des Regelbedarfs für 3 Monate wenn über 25 Jahre alt.

-- Editiert von Retels am 07.03.2017 19:36

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#7
 Von 
Leon91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank allen die sich hier bemühen nochmal.

Ich sollte wohl erwähnen, dass ich nach Kündigung der Zeitarbeit meinerseits leider,
wenn ich Übermorgen zum Arbeitsamt gehe (Mittwochs hats hier zu),
exakt 19 Tage zu spät (trotz erhaltener Leistung und wie ich nun sehe auch Erwähnung im Arbeitsvertrag, dass ich selbst mich wieder arbeitslos melden müsste),
dem Jobcenter erst jetzt Bescheid sage blöderweise.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

@ Retels: normalerweise wissen die Vermittlungsstellen, hier das Job-Center, nicht, wer die Arbeit aufgenommen hat. Das muss der Betroffene schon selbst melden. Die wissen eventuell, dass die Stelle nicht mehr auf dem Markt ist, und das wars.

wirdwerden

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#9
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Bevor man hier dem TE Angst macht, sollte man vielleicht lieber mal nachfragen.

Die Schilderung "durch das Jobcenter einen Job angenommen" und: "Andererseits habe ich dem Jobcenter nicht mitgeteilt, seit der Kündigung im Februar, dass ich gekündigt habe, weil ich gedacht habe, dass der Arbeitgeber das macht" klingt für mich so, als hätte das Jobcenter von der Arbeitsaufnahme gewusst und nur eben nicht von der Kündigung.

Und dann säh ich da wirklich nichts strafbares. Natürlich gibt das dann auch Sanktionen, wenn man eine zumutbare Arbeit einfach kündigt. Aber strafbar dürfte man sich nicht gemacht haben.

Oder wusste das Jobcenter nichts von der Arbeit? Dann wär das natürlich anders, aber für mich las sich die Schilderung erstmal so, als hätte das Jobcenter gewusst von der Arbeitsaufnahme.

Und ich mag jetzt Leon wirklich nicht zu nah treten, aber es gibt auch Menschen, die keinen IQ von 120 haben. Und die wirklich davon ausgehen: Jobcenter hat mir die Stelle vermittelt, also wissen die von meinem Job. (Ist übrigens meist auch so, gerade diese Leihfirmen schicken Zettel zurück: Person x hat sich gemeldet oder nicht, wird ab dann und dann hier beschäftigt oder nicht, weil)

Selnst wenn er dem JC nicht gemeldet haben sollte, glaube ich ihm, dass er fest davon ausging: die wissen davon. Und das dürfte sich dann ja auch auswirken, falls es wirklich zu einem Strafverfahren kommen sollte. Ich glaub ihm das, denn seine einzige Sorge ist ja, dass er die Kündigung nicht gemeldet hat. Und eine Kündigung zu spät zu melden ist keine Straftat.

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#10
 Von 
Leon91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey Yogi1. Vielen Dank für deinen langen Text! Dann möchte ich auch mal bisschen mehr drauf eingehen.

>>

Ja genau. Ich hatte meine erste Vorstellung mit meinen späteren Ansprechpartner von der Zeitarbeitsfirma direkt im Jobcenter. Die Situation von Anfang an war so...
Ich hatte ein Jobangebot von meinen Jobvermittler bekommen und musste mich da vorstellen. Die erste Begegnung war im Jobcenter selbst.
Hab den Job auch bekommen im technischen Bereich also Messtechnik genauer gesagt.
Dann habe ich den Arbeitsvertrag auch recht schnell unterschrieben und dann direkt im Jobcenter angerufen um Bescheid zu sagen.
Da haben sie gesagt, dass sie das bereits wissen und irgendwie hatte ich daher das Gefühl, dass die auch meine Kündigung direkt mitbekommen, weil er(mein Zeitarbeitschef) sass ja auch im Jobcenter direkt neben dem Jobcentermitarbeiter (beim ersten Treffen) und sie (das Jobcenter) hatten ja auch meine Einstellung direkt mitbekommen.
Und hab dann halt auch gewartet bis sie sich bei mir melden würden und in der Zeit weiter gelernt für meinen Taxischein.(Mein ursprünglicher Plan bevor mein Jobvermittler mir den Messtechnikjob vorgeschlagen hat).
Gut auch das tut warscheinlich nichts zur Sache aber ich versuche es so genau wie möglich zu beschreiben.
Das Ding war nur, dass ich meiner Freundin erzählt habe, dass ich bisher keine Mitteilung bekommen habe und so gut Zeit zum lernen habe und meine Freundin wunderte sich dann und meinte, da könnte was nicht stimmen.
Ich durchforstet Google und das eine führte zum anderen, ja nun bin ich hier mit etwas mehr Sorge als vorher.

Da ich vor Aufnahme des Jobs, das erste Mal Hartz4(Alg2) bekommen habe und auch da ebenso um die 3 Wochen keinerlei Sanktionen oder Termine oder Bewerbungsdruck seitens des Jobcenters hatte bis zu meinen ersten vorgeschlagenen Bewerbungstermin
(Warscheinlich ein netter Jobcentermitarbeiter der wirklich wollte, dass ich mit meinen technischen Vorkenntnissen vielleicht doch noch mal in meine Branche komme und mir bis dahin nicht irgendwas vorschlagen wollte was eigentlich so vielleicht nicht zu mein Interessen passt),
hatte ich mich auch nicht gewundert, dass es etwas dauern würde bis sie mich wieder kontaktieren.



>>

Naja ich wollte mir nicht die Blösse geben vorm Chef, daher hatte ich keine Gründe zur Kündigung angegeben. Der Job ist tatsächlich sehr zumutbar und eigentlich auch toll.
Ich sass damals bei meinen Jobvermittler und der meinte, gut sie wollen den P-Schein machen aber sie haben doch ein mal Physik studiert (das habe ich allerdings nicht geschafft und wurde exmatrikuliert nach zwei Jahren doch mein Arbeitgeber solle wohl auch ohne physikalische Ausbildung einigen mit Vorkenntnissen eine Chance geben).
Auch dieser Job hat mich etwas überfordert, sodass ich selber gekündigt habe und danach begann ich weiter für den P-Schein zu lernen.
Heute ist meine Kündigung übrigens 18 Tage her und vor 14 Tagen, also vier Tage später habe ich auch beim Bürgeramt meinen Antrag gestellt für meinen Schein. Damit will ich sagen, dass ich ja auch nicht bösartig zuhause rumsitzen wollte mein Leben lang.


>>


Ja genau. Der Herr, mein späterer Chef sass direkt im Jobcenter, wo ich mich das erste mal bei ihm vorstellte.


>>


Korrekt. Gerade am Anfang hatte ich das Gefühl die wären total vernetzt. Und ne trittst mir nicht zu Nahe und ich kann schon damit umgehen, weil ich mir schon ganz gut vorstellen kann, dass es sehr blöd rüberkommt und ich denke, dass jeden mal ähnliche Fehler passieren können


>>


Ja richtig. Ich bin ja hier anonym von daher will ich das ja auch nutzen um wirklich hier eine Lösung auf mein Problem zu bekommen und brauche euch ja nichts vormachen.
Ist nur die Frage ob mir auch die anderen glauben, weil was für mich völlig unbewusst war kann hoffentlich nicht als vorsätzlich unterstellt werden:



>>


Das hoffe ich! Also morgen wären es 19 Tage und ja ein gutes Gefühl habe ich nicht aber ich werde morgen früh direkt dort hingehen persönlich und halte euch aufjedenfall auf dem Laufenden!



Vielen Dank an Euch alle!!!


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Hallo Leon,

danke für Deine ausführliche Antwort.

Also: wegen einer Anzeige musst Du Dir keine Sorgen machen meiner Meinung nach. Es ist strafbar, ALG II zu beziehen und nebenher zu arbeiten, ohne das dem Amt zu melden. Aber Deiner Schilderung entnehme ich klar, dass die Bescheid wussten. Hast du auch Gehaltsnachweise vorgelegt oder so?
Eine Arbeitsaufnahme nicht oder zu spät zu melden ist strafbar. Eine Kündigung zu spät zu melden ist meiner Meinung nach nicht strafbar.
Eine Sanktion wird das natürlich geben, wenn 91 Dein Geburtsjahr ist, dann bist Du mit 3 Monaten 30% Kürzung dabei.

Aber wie gesagt, so dramatisch wie manche hier gleich mit Strafanzeige etc. seh ich das nun wirklich nicht.

Ich drück die Daumen und hoffe, Du berichtest weiter.

LG

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