Hallo, mein Anliegen betrifft leider mehre Punkte, daer habe ich in diese Generelle Themen geschrieben.
Ich beziehe zur Zeit ALG 2, ich habe einen Behinderungsgrad von 50 % (Körperlich nur wegen hörschwierigkeiten) so wie eine Persönlichkeitstörung, Lese und Rechtschreibschwäche und eine PTBS, so wie Depressionen (Chronisch).
Seit Fast 10 Jahren bin ich auch jeder Arbeitsstele aufgrund der genannten Erkrankungen gescheitert.
Es ist immer ein Kreislauf, ich nehme eine Arbeit auf und verliere diese wieder und das immer wieder.
Es gibt leider auch kaum Berufe die ich ausführen kann, was leider nicht möglich ist:
Berufe mit Kundenkontakt, schwerere Arbeiten, Arbeiten mit Unterlagen und ähnlichen (Schreiben und Lesen)
Daher wurde der antrag auf Erwerbsminderung gestellt, diese wurde jedoch abgelehnt, so wie auch der Widerspruch.
Der gutachter der das gutachten für die Rentenkase erstellt hat hatte auch vermerkt das ich nur in einer geschützten umgebung Arbeiten soll. (zb. Behindertenwerkstatt )
Dort habe ich nun auch eine stelle gefunden die ich antraten kann, jedoch sind die Verdienste sehr Niedrig, mit einem stundenlohn von 3 €.
Wie sieht das neben der Arbeit auch beziehe ich dann weiter hin Harz 4 (Als aufstockung) oder welches Amt wäre dann zuständig? bzw. welches Geld würde ich erhalten.
Immerhin reicht der lohn nicht mahl für die miete.
-- Editiert von User am 13. Dezember 2022 16:57
-- Editiert von Moderator topic am 13. Dezember 2022 19:04
-- Thema wurde verschoben am 13. Dezember 2022 19:04
Arbeit in Behindertenwerkstatt was beachten ?
13. Dezember 2022
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Frage vom 13. Dezember 2022 | 16:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeit in Behindertenwerkstatt was beachten ?
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2022 | 17:35
Von
Status: Unbeschreiblich (30590 Beiträge, 5458x hilfreich)
Entweder würdest du aufstockendes ALG2 erhalten oder eben ergänzende Sozialhilfe nach SGB XII.ZitatWie sieht das neben der Arbeit auch beziehe ich dann weiter hin Harz 4 (Als aufstockung) oder :
Du solltest das Angebot der WfB (Beh-Werkstatt) mit deinem Fallmanager vom JC besprechen.
#2
Antwort vom 13. Dezember 2022 | 19:07
Von
Status: Unbeschreiblich (32436 Beiträge, 17086x hilfreich)
Bei 500 Euro im Monat würden 320 Euro auf den Anspruch auf Alg 2 bzw. Bürgergeld angerechnet. Es verbleibt also in der Tat ein größerer Anspruch auf Aufstockung durch das Bürgergeld.
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