Guten Morgen.
Wenn man eine spezielle Bildschirmarbeitsplatz-Brille v. Augenarzt verordnet bekommt, aber keinen dafür zuständigen Arbeitgeber hat wegen Arbeitslosigkeit-wer ist dann mein Ansprechpartner? Die Krankenkasse sagt NEIN, die Rentenversicherung sagt NEIN u. Agentur f.Arbeit sagt NEIN. Befinde mich derzeitig in einer geförderten Weiterbildung mit Bildungsgutschein und über 30 Stunden am PC.
Arbeitgeber bei Arbeitslosigkeit - Brille
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Krankenkasse, Rentenversicherung und Agentur für Arbeit haben alle Recht.
Der Augenarzt kann verordnen was er will, Sehhilfen sind schlichtweg in keinem Leistungskatalog mehr aufgeführt.
Es gibt Ausnahmen, aber nur für ganz extrem schwere Fälle, siehe hier, besonders Absatz 2: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
Da bleibt nur: Sparen und selbst zahlen.
Vielen Dank für die Hilfe. Tja, das ist ärgerlich. Wenn ich also angestellt wäre, wäre mein Arbeitgeber laut Bildschirmverordnung derjenige, der zahlt..
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Hallo,
du kannst du Bille aber als Werbungskosten von der Steuer absetzen (falls du überhaupt Steuern zahlen musst, und mehr als 1.000 Euro Werbungskosten hast).
Stefan
@Liermann:
Zitat:Befinde mich derzeitig in einer geförderten Weiterbildung mit Bildungsgutschein und über 30 Stunden am PC.
Von wem gefördert und wer ist der Maßnahmeträger? Ist die Brille zwingend vorgeschrieben, oder "nur" augenärztlicherseits empfehlenswert?
Gruß,
Axel
Vom Arbeitsamt gefördert. Ich kann den Bildschirm nicht erkennen nur verschwommen. Die Brille wäre für Entfernung Monitor und zum lesen im Buch.
Leider nur empfohlen. Aber ich gehe noch mal zum Augenarzt.. Und frage noch mal
Das ist eine grundsätzliche Anforderung. Die Brille muss augenärztlich verschrieben werden, Empfehlung reicht auf keinen Fall.
Zitat:Ich sehe hier derzeit noch nichtmal, dass ein AG, so es ihn gäbe, zur Erstattung verpflichtet wäre, denn ganz offenbar bräuchte der TE ganz grundsätzlich erstmal eine Sehhilfe. Denn eine spezielle Sehilfe gibt es dann, wenn private Brillen/Kontaktlinsen nicht ausreichend sind, die der TE offenbar nicht hat, sonst könnte er ja Bücher lesen. Dazu ist eine Bildschirmarbeitsplartbrille im übrigen nicht geeignet, kein Mensch liest Bücher aus 60-80 cm Entfernung.
Das wiederum sehe ich anders.
Im Prinzip ist eine Bildschirmarbeitsplatzbrille nichts anderes als eine Lesebrille. Der gravierende Unterschied ist, dass sich bei einer klassischen Lesebrille der Verstärkungsbereich im unteren Viertel des Sichtfeldes befindet, da man Bücher nicht frontal, sondern von unten angewinkelt zu den Augen hält. Bei einer PC-Brille ist der Verstärkungsbereich horizontal wie die Stellung des Kopfes und damit der Augen zum Bildschirm.
Ergebnis: Lesebrille Privatvergnügen, PC-Brille Arbeitswerkzeug.
Ich habe eine normale Brille zum Weitsehen.
Da ich fast 50 bin, kommt jetzt die Alters-Kurzsichtigkeit dazu.
Ich bräuchte also eine Gleitsichtbrille für die Weite und um gut mit Brille lesen zu können. Wenn ich die Brille abnehme kann ich ja lesen. Beim arbeiten muss ich aber lesen UND in 50 cm den Bildschirmtext lesen können, darum die sogenannte Arbeitsplatz-Brille.
Siehe auch: https://Blickcheck.de.
Suchen nach...
Sehhilfen Brille am Arbeitsplatz
https://www.blickcheck.de/sehhilfen/brillen/im-alltag/am-arbeitsplatz/zahlt-der-arbeitgeber-die-brille/
Regelungen hierzu findet man auch im ArbSchG.
Auch die Arbeitsplatzbildschirm-Verordnung ist anzuwenden.
Ein Augenarzt kann Empfehlungen geben, aber doch Niemanden zwingen. Er weiß, dass ich eine Brille brauche und ich werde nochmals auf eine Art Attest ihn vorsprechen.
Da ich keinen Arbeitgeber habe, ist die Agentur für Arbeit derzeit mein Arbeitgeber, der die Maßnahme auch bezahlt. Die Krankenkasse, die Rentenversicherung und die Agentur haben die Kostenübernahme abgelehnt. Die Rentenversicherung weist allerdings auf den Maßnahmeträger hin...
-- Editiert von Liermann am 27.11.2017 20:17
-- Editiert von Liermann am 27.11.2017 20:18
Zitat:Die Rentenversicherung weist allerdings auf den Maßnahmeträger hin...
Da sehe ich auch den Ansatzpunkt. Maßnahmeträger und/oder Arbeitsagentur dürften die einzig denkbaren Kostenträger sein. Gegen den Ablehnungsbescheid der Arbeitsagentur sollte deshalb Widerspruch eingelegt werden.
Ein Selbstläufer wird das allerdings keinesfalls. Von daher sollte auch ernsthaft erwogen werden, die Hilfe eines Fachanwaltes für Sozialrecht in Anspruch zu nehmen.
Gruß,
Axel
Keine "Art Attest" - eine Verschreibung!!! Ein Attest können Sie in den Ofen stecken.
Wenn Sie eine Verschreibung haben, zwingt Sie doch keiner, diese auch einzulösen. Von zwingen ist da keine Rede.
Okay. Eine Verschreibung. Ich werde nachfragen.
Das deutsche Arbeitsschutzgesetz legt fest, dass es sich bei einer Bürobrille um eine persönliche Schutzausrüstung am Arbeitsplatz handelt. Aus diesem Grund muss der Arbeitgeber die Kosten teilweise tragen, sofern der Augenoptiker die medizinische Notwendigkeit schriftlich bescheinigt. Generell sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Angestellten, die am PC arbeiten, immer wieder eine Untersuchung beim Augenarzt anzubieten - dies ist sogar im EU-Gesetz verankert.
Wer einen Großteil seiner Arbeit am Computer verbringt, kann die Kosten für eine Arbeitsplatzbrille unter Umständen vom Arbeitgeber absetzen. Gemäß der Bildschirmarbeitsverordnung trägt der Arbeitgeber die Kosten, wenn kein anderer Kostenträger dafür aufkommt (z.B. private oder gesetzliche Krankenversicherung) und es sich um eine spezielle Bildschirmarbeitsbrille handelt.
Maßgeblich ist hier §6 Abs. 2 der Bildschirmarbeitsverordnung:
„Den Beschäftigen sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse einer Untersuchung der Augen und des Sehvermögens ergeben, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind."
Eine normale Sehhilfe ist zum Beispiel Ihre Fern- oder Nahbrille oder auch ihre Allzweck-Gleitsichtbrille. Spezielle Sehhilfen sind solche, die auf die spezifischen Sehanforderungen am Bildschirmarbeitsplatz angepasst sind – so wie die Arbeitsplatzbrille.
Fazit: Wenn Sie Ihre Sehschwäche durch Ihre „normale" Brille am Arbeitsplatz nicht ausgleichen können, ist die Kostenübernahme einer Arbeitsplatzbrille möglich.
Ist ja alles ganz richtig, nur ist da ausdrücklich von "Arbeitgeber" und "Beschäftigtem" die Rede.
Wenn man arbeitslos ist, hat man logischerweise keinen Arbeitgeber und kein Beschäftigungsverhältnis. Weder Maßnahmeträger noch Arbeitsagentur sind Arbeitgeber und eine Maßnahme ist kein Arbeits/Beschäftigungsverhältnis.
Man könnte natürlich argumentieren, dass ohne diese Brille der Erfolg der Maßnahme stark gefährdet ist, aber das durchzubringen wird sehr schwer, ohne Fachanwalt schätze ich die Chance wie Axel auf fast Null.
@Liermann:
Handelt es sich bei der Maßnahme um eine solche, die Du freiwillig selbst machen wolltest, oder bist Du von der Arbeitsagentur zur Teilnahme verpflichtet worden?
Gruß,
Axel
Gute Frage. Aufgrund fehlender 2. Berufsausbildung wurde mir diese Maßnahme von der Agentur angetragen und vorgeschlagen.
@Liermann:
Dann mus die Arbeitsangentur Dich auch in die Lage versetzen, an der Maßnahme erfolgreich teilzunehmen. Und wenn dafür die spezielle Brille erforderlich ist.....
Ich bleibe also dabei: Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Arbeitsagentur einlegen und einen Fachanwalt hinzuziehen.
Gruß
Axel
Hallo zusammen. Danke an alle Beteiligten für die wertvolle Unterstützung.
Ich habe es geschafft dank Verordnung vom Augenarzt. Der Maßnahmeträger wird mir nunmehr einen Teil dazu zahlen.
@Liermann:
Danke für die Rückmeldung und Glückwunsch zum Teil-Erfolg. Besser als nichts, würde ich sagen.
Gruß,
Axel
Das Jobcenter muss einem Bezieher von Hartz IV Leistungen die Kosten für eine Gleitsichtbrille übernehmen, so die Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 22.03.2016
https://www.hartziv.org/news/20160425-hartz-iv-urteil-jobcenter-muss-brille-bezahlen.html
@mockingbird:
Und inwiefern sollte das hier noch hilfreich sein, nachdem der TE sein Ziel - jedenfalls teilweise - bereits vor einem 3/4 Jahr erreicht hat?
Abgesehen davon war der vom SG Frankfurt zu entscheidende Sachverhalt ein völlig anderer als hier. Und es war außerdem auch das SG Frankfurt, das vor Jahren mal in einer sehr einsamen Entscheidung entschieden hat, das Stromkosten oberhalb des in der Regelleistung enthaltenen Betrages vom Jobcenter zu übernehmen sind. Nur dumm, wenn die höherinstanzlichen Gerichte das dann anders beurteilen.
Hinsichtlich der Kostenübernahme für Brillen hat das BSG inzwischen entschieden, dass die Kosten für die Neuanschaffung einer Brille nicht vom Jobcenter zu übernehmen sind, die Kosten einer Brillenreparatur aber doch. Soweit ganz grundsätzlich. Es kann hiervon immer dann abweichende Entscheidungen geben, wenn die Brille für die berufliche Eingliederung erforderlich ist und Kosten dementsprechend zum Beispiel aus dem Vermittlungsbudget übernommen werden können. Hierbei handelt es sich dann allerdings um Ermessensentscheidungen.
Gruß,
Axel
Sehr schöne Antwort, Axel. Hier kommt ja noch was dazu, ist vielleicht etwas untergegangen. Der Fragesteller brauchte die Brille nicht nur für den PC, sondern auch so zum lesen. Also gar nichts Spezielles.
wirdwerden
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