Arbeitgeber bei Arbeitslosigkeit - Brille

25. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Liermann
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Arbeitgeber bei Arbeitslosigkeit - Brille

Guten Morgen.
Wenn man eine spezielle Bildschirmarbeitsplatz-Brille v. Augenarzt verordnet bekommt, aber keinen dafür zuständigen Arbeitgeber hat wegen Arbeitslosigkeit-wer ist dann mein Ansprechpartner? Die Krankenkasse sagt NEIN, die Rentenversicherung sagt NEIN u. Agentur f.Arbeit sagt NEIN. Befinde mich derzeitig in einer geförderten Weiterbildung mit Bildungsgutschein und über 30 Stunden am PC.

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Krankenkasse, Rentenversicherung und Agentur für Arbeit haben alle Recht.
Der Augenarzt kann verordnen was er will, Sehhilfen sind schlichtweg in keinem Leistungskatalog mehr aufgeführt.

Es gibt Ausnahmen, aber nur für ganz extrem schwere Fälle, siehe hier, besonders Absatz 2: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html

Da bleibt nur: Sparen und selbst zahlen.

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#2
 Von 
Liermann
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe. Tja, das ist ärgerlich. Wenn ich also angestellt wäre, wäre mein Arbeitgeber laut Bildschirmverordnung derjenige, der zahlt..

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13698 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

du kannst du Bille aber als Werbungskosten von der Steuer absetzen (falls du überhaupt Steuern zahlen musst, und mehr als 1.000 Euro Werbungskosten hast).

Stefan

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Liermann:

Zitat:
Befinde mich derzeitig in einer geförderten Weiterbildung mit Bildungsgutschein und über 30 Stunden am PC.


Von wem gefördert und wer ist der Maßnahmeträger? Ist die Brille zwingend vorgeschrieben, oder "nur" augenärztlicherseits empfehlenswert?

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Liermann
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Vom Arbeitsamt gefördert. Ich kann den Bildschirm nicht erkennen nur verschwommen. Die Brille wäre für Entfernung Monitor und zum lesen im Buch.
Leider nur empfohlen. Aber ich gehe noch mal zum Augenarzt.. Und frage noch mal

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Das ist eine grundsätzliche Anforderung. Die Brille muss augenärztlich verschrieben werden, Empfehlung reicht auf keinen Fall.

2x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Zitat:
Ich sehe hier derzeit noch nichtmal, dass ein AG, so es ihn gäbe, zur Erstattung verpflichtet wäre, denn ganz offenbar bräuchte der TE ganz grundsätzlich erstmal eine Sehhilfe. Denn eine spezielle Sehilfe gibt es dann, wenn private Brillen/Kontaktlinsen nicht ausreichend sind, die der TE offenbar nicht hat, sonst könnte er ja Bücher lesen. Dazu ist eine Bildschirmarbeitsplartbrille im übrigen nicht geeignet, kein Mensch liest Bücher aus 60-80 cm Entfernung.

Das wiederum sehe ich anders.
Im Prinzip ist eine Bildschirmarbeitsplatzbrille nichts anderes als eine Lesebrille. Der gravierende Unterschied ist, dass sich bei einer klassischen Lesebrille der Verstärkungsbereich im unteren Viertel des Sichtfeldes befindet, da man Bücher nicht frontal, sondern von unten angewinkelt zu den Augen hält. Bei einer PC-Brille ist der Verstärkungsbereich horizontal wie die Stellung des Kopfes und damit der Augen zum Bildschirm.
Ergebnis: Lesebrille Privatvergnügen, PC-Brille Arbeitswerkzeug.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Liermann
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe eine normale Brille zum Weitsehen.
Da ich fast 50 bin, kommt jetzt die Alters-Kurzsichtigkeit dazu.
Ich bräuchte also eine Gleitsichtbrille für die Weite und um gut mit Brille lesen zu können. Wenn ich die Brille abnehme kann ich ja lesen. Beim arbeiten muss ich aber lesen UND in 50 cm den Bildschirmtext lesen können, darum die sogenannte Arbeitsplatz-Brille.
Siehe auch: https://Blickcheck.de.
Suchen nach...
Sehhilfen Brille am Arbeitsplatz

https://www.blickcheck.de/sehhilfen/brillen/im-alltag/am-arbeitsplatz/zahlt-der-arbeitgeber-die-brille/

Regelungen hierzu findet man auch im ArbSchG.
Auch die Arbeitsplatzbildschirm-Verordnung ist anzuwenden.
Ein Augenarzt kann Empfehlungen geben, aber doch Niemanden zwingen. Er weiß, dass ich eine Brille brauche und ich werde nochmals auf eine Art Attest ihn vorsprechen.
Da ich keinen Arbeitgeber habe, ist die Agentur für Arbeit derzeit mein Arbeitgeber, der die Maßnahme auch bezahlt. Die Krankenkasse, die Rentenversicherung und die Agentur haben die Kostenübernahme abgelehnt. Die Rentenversicherung weist allerdings auf den Maßnahmeträger hin...

-- Editiert von Liermann am 27.11.2017 20:17

-- Editiert von Liermann am 27.11.2017 20:18

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Zitat:
Die Rentenversicherung weist allerdings auf den Maßnahmeträger hin...


Da sehe ich auch den Ansatzpunkt. Maßnahmeträger und/oder Arbeitsagentur dürften die einzig denkbaren Kostenträger sein. Gegen den Ablehnungsbescheid der Arbeitsagentur sollte deshalb Widerspruch eingelegt werden.

Ein Selbstläufer wird das allerdings keinesfalls. Von daher sollte auch ernsthaft erwogen werden, die Hilfe eines Fachanwaltes für Sozialrecht in Anspruch zu nehmen.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Keine "Art Attest" - eine Verschreibung!!! Ein Attest können Sie in den Ofen stecken.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Wenn Sie eine Verschreibung haben, zwingt Sie doch keiner, diese auch einzulösen. Von zwingen ist da keine Rede.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Liermann
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Okay. Eine Verschreibung. Ich werde nachfragen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Liermann
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Das deutsche Arbeitsschutzgesetz legt fest, dass es sich bei einer Bürobrille um eine persönliche Schutzausrüstung am Arbeitsplatz handelt. Aus diesem Grund muss der Arbeitgeber die Kosten teilweise tragen, sofern der Augenoptiker die medizinische Notwendigkeit schriftlich bescheinigt. Generell sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Angestellten, die am PC arbeiten, immer wieder eine Untersuchung beim Augenarzt anzubieten - dies ist sogar im EU-Gesetz verankert.

Wer einen Großteil seiner Arbeit am Computer verbringt, kann die Kosten für eine Arbeitsplatzbrille unter Umständen vom Arbeitgeber absetzen. Gemäß der Bildschirmarbeitsverordnung trägt der Arbeitgeber die Kosten, wenn kein anderer Kostenträger dafür aufkommt (z.B. private oder gesetzliche Krankenversicherung) und es sich um eine spezielle Bildschirmarbeitsbrille handelt.

Maßgeblich ist hier §6 Abs. 2 der Bildschirmarbeitsverordnung:

„Den Beschäftigen sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse einer Untersuchung der Augen und des Sehvermögens ergeben, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind."

Eine normale Sehhilfe ist zum Beispiel Ihre Fern- oder Nahbrille oder auch ihre Allzweck-Gleitsichtbrille. Spezielle Sehhilfen sind solche, die auf die spezifischen Sehanforderungen am Bildschirmarbeitsplatz angepasst sind – so wie die Arbeitsplatzbrille.

Fazit: Wenn Sie Ihre Sehschwäche durch Ihre „normale" Brille am Arbeitsplatz nicht ausgleichen können, ist die Kostenübernahme einer Arbeitsplatzbrille möglich.

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#15
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Ist ja alles ganz richtig, nur ist da ausdrücklich von "Arbeitgeber" und "Beschäftigtem" die Rede.
Wenn man arbeitslos ist, hat man logischerweise keinen Arbeitgeber und kein Beschäftigungsverhältnis. Weder Maßnahmeträger noch Arbeitsagentur sind Arbeitgeber und eine Maßnahme ist kein Arbeits/Beschäftigungsverhältnis.

Man könnte natürlich argumentieren, dass ohne diese Brille der Erfolg der Maßnahme stark gefährdet ist, aber das durchzubringen wird sehr schwer, ohne Fachanwalt schätze ich die Chance wie Axel auf fast Null.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Liermann:

Handelt es sich bei der Maßnahme um eine solche, die Du freiwillig selbst machen wolltest, oder bist Du von der Arbeitsagentur zur Teilnahme verpflichtet worden?

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Liermann
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Gute Frage. Aufgrund fehlender 2. Berufsausbildung wurde mir diese Maßnahme von der Agentur angetragen und vorgeschlagen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Liermann:

Dann mus die Arbeitsangentur Dich auch in die Lage versetzen, an der Maßnahme erfolgreich teilzunehmen. Und wenn dafür die spezielle Brille erforderlich ist.....

Ich bleibe also dabei: Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid der Arbeitsagentur einlegen und einen Fachanwalt hinzuziehen.

Gruß

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Liermann
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen. Danke an alle Beteiligten für die wertvolle Unterstützung.
Ich habe es geschafft dank Verordnung vom Augenarzt. Der Maßnahmeträger wird mir nunmehr einen Teil dazu zahlen.

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#20
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Liermann:

Danke für die Rückmeldung und Glückwunsch zum Teil-Erfolg. Besser als nichts, würde ich sagen.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mockingbird
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Jobcenter muss einem Bezieher von Hartz IV Leistungen die Kosten für eine Gleitsichtbrille übernehmen, so die Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 22.03.2016

https://www.hartziv.org/news/20160425-hartz-iv-urteil-jobcenter-muss-brille-bezahlen.html

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#22
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@mockingbird:

Und inwiefern sollte das hier noch hilfreich sein, nachdem der TE sein Ziel - jedenfalls teilweise - bereits vor einem 3/4 Jahr erreicht hat?

Abgesehen davon war der vom SG Frankfurt zu entscheidende Sachverhalt ein völlig anderer als hier. Und es war außerdem auch das SG Frankfurt, das vor Jahren mal in einer sehr einsamen Entscheidung entschieden hat, das Stromkosten oberhalb des in der Regelleistung enthaltenen Betrages vom Jobcenter zu übernehmen sind. Nur dumm, wenn die höherinstanzlichen Gerichte das dann anders beurteilen.

Hinsichtlich der Kostenübernahme für Brillen hat das BSG inzwischen entschieden, dass die Kosten für die Neuanschaffung einer Brille nicht vom Jobcenter zu übernehmen sind, die Kosten einer Brillenreparatur aber doch. Soweit ganz grundsätzlich. Es kann hiervon immer dann abweichende Entscheidungen geben, wenn die Brille für die berufliche Eingliederung erforderlich ist und Kosten dementsprechend zum Beispiel aus dem Vermittlungsbudget übernommen werden können. Hierbei handelt es sich dann allerdings um Ermessensentscheidungen.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Sehr schöne Antwort, Axel. Hier kommt ja noch was dazu, ist vielleicht etwas untergegangen. Der Fragesteller brauchte die Brille nicht nur für den PC, sondern auch so zum lesen. Also gar nichts Spezielles.

wirdwerden

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