Arbeitlos + schwanger

29. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Linaso
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitlos + schwanger

Hallo,
vor kurzem habe ich (22 jahre) meine Ausbildung beenden und bin jetzt frisch schwanger.
Ich lebe mit meinem Lebensgefährten und meiner 6 jährigen Tochter in einer Mietwohnung. Mein Partner verdient ca. 2000 netto, ich habe kein Job.

Meine Frage:

- stehen mir schon während der schwangerschaft gelder zu?
- bin ich trotz arbeitslosigkeit krankenversichert?
- welche gelder stehen uns nach der Geburt zu?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von Linaso):
- stehen mir schon während der schwangerschaft gelder zu?

Das entscheidende Kriterium wäre die Bedürftigkeit.



Zitat (von Linaso):
- bin ich trotz arbeitslosigkeit krankenversichert?

Wenn man ALG I oder Bürgergeld bekommt durchaus ja.



Welche Gelder bezieht man derzeit?
Von was lebt man aktuell?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von Linaso):
vor kurzem habe ich (22 jahre) meine Ausbildung beenden

Handelte es sich um eine betriebliche bzw. sozialversicherungspflichtige Ausbildung? Dann sollte ja bereits eine Arbeitslosmeldung erfolgt sein.

-- Editiert von User am 30. Januar 2023 13:10

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32276 Beiträge, 5674x hilfreich)

Zitat (von Linaso):
Ich lebe mit meinem Lebensgefährten und meiner 6 jährigen Tochter in einer Mietwohnung. Mein Partner verdient ca. 2000 netto, ich habe kein Job.
Dann ist 1. dein LG und 2. der Vater der 6j. Tochter für den Unterhalt zuständig.
Zitat (von Linaso):
stehen mir schon während der schwangerschaft gelder zu?
Kommt drauf an, von wem du was willst.
Zitat (von Linaso):
bin ich trotz arbeitslosigkeit krankenversichert?
Ja, aber du baust Beitragsschulden auf, wenn du dich nicht --arbeitsuchend und arbeitslos-- bei der Arbeitsagentur gemeldet hast.
Zitat (von Linaso):
welche gelder stehen uns nach der Geburt zu?
Kindergeld von der Familienkasse für dich.
Vielleicht steht euch Wohngeld als Mietzuschuss zu, kommt aber drauf an, welche MIetkosten ihr habt.
Eine Summe 2000,-netto sagt überhaupt nichts aus, ob und welche Leistungen einem *zustehen*.

Mit *frisch schwanger* könntest du evtl. noch Einkommen schaffen, z.B mit Teilzeit oder Minijob.
Was für eine Ausbildung hast du gemacht?

Ich lese immer nur---Zustehen---
Bitte bring mal ein bisschen mehr Input.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32904 Beiträge, 17274x hilfreich)

Eine Summe 2000,-netto sagt überhaupt nichts aus, ob und welche Leistungen einem *zustehen*. Zumal zum Einkommen der potentiellen Bedarfsgemeinschaft auch Kindergeld und Unterhalt/Unterhaltsvorschuss gehören.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Schwangerschaft ist ja keine Krankheit. Wieso steht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, dann bekommt man ALG I. Dass eine Schwangere kaum von jemandem eingestellt wird, das ist eine andere Sache.

wirdwerden

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#6
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Anami):
2. der Vater der 6j. Tochter für den Unterhalt zuständig.


Nur für den Unterhalt des Kindes Nummer 1.

Für den Unterhalt der "Bald-2-fach-Mutter" ist der LG und Bald-Vater zuständig.

Wenn nicht besondere, im Kind begründetete, Umstände vorliegen, dann ist der Vater des ersten Kindes nach dem 3, Lebensjahr aus der Unterhaltsnummer für die Mutter raus. (zumindest dann, wenn sie nicht verheirtet sind oder waren)

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