Hallo,
vor kurzem habe ich (22 jahre) meine Ausbildung beenden und bin jetzt frisch schwanger.
Ich lebe mit meinem Lebensgefährten und meiner 6 jährigen Tochter in einer Mietwohnung. Mein Partner verdient ca. 2000 netto, ich habe kein Job.
Meine Frage:
- stehen mir schon während der schwangerschaft gelder zu?
- bin ich trotz arbeitslosigkeit krankenversichert?
- welche gelder stehen uns nach der Geburt zu?
Arbeitlos + schwanger
29. Januar 2023
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Frage vom 29. Januar 2023 | 21:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitlos + schwanger
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#1
Antwort vom 29. Januar 2023 | 22:12
Von
Status: Unbeschreiblich (109179 Beiträge, 38267x hilfreich)
Zitat- stehen mir schon während der schwangerschaft gelder zu? :
Das entscheidende Kriterium wäre die Bedürftigkeit.
Zitat- bin ich trotz arbeitslosigkeit krankenversichert? :
Wenn man ALG I oder Bürgergeld bekommt durchaus ja.
Welche Gelder bezieht man derzeit?
Von was lebt man aktuell?
#2
Antwort vom 30. Januar 2023 | 13:10
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 9x hilfreich)
Zitatvor kurzem habe ich (22 jahre) meine Ausbildung beenden :
Handelte es sich um eine betriebliche bzw. sozialversicherungspflichtige Ausbildung? Dann sollte ja bereits eine Arbeitslosmeldung erfolgt sein.
-- Editiert von User am 30. Januar 2023 13:10
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#3
Antwort vom 30. Januar 2023 | 14:09
Von
Status: Unbeschreiblich (27241 Beiträge, 5042x hilfreich)
Dann ist 1. dein LG und 2. der Vater der 6j. Tochter für den Unterhalt zuständig.ZitatIch lebe mit meinem Lebensgefährten und meiner 6 jährigen Tochter in einer Mietwohnung. Mein Partner verdient ca. 2000 netto, ich habe kein Job. :
Kommt drauf an, von wem du was willst.Zitatstehen mir schon während der schwangerschaft gelder zu? :
Ja, aber du baust Beitragsschulden auf, wenn du dich nicht --arbeitsuchend und arbeitslos-- bei der Arbeitsagentur gemeldet hast.Zitatbin ich trotz arbeitslosigkeit krankenversichert? :
Kindergeld von der Familienkasse für dich.Zitatwelche gelder stehen uns nach der Geburt zu? :
Vielleicht steht euch Wohngeld als Mietzuschuss zu, kommt aber drauf an, welche MIetkosten ihr habt.
Eine Summe 2000,-netto sagt überhaupt nichts aus, ob und welche Leistungen einem *zustehen*.
Mit *frisch schwanger* könntest du evtl. noch Einkommen schaffen, z.B mit Teilzeit oder Minijob.
Was für eine Ausbildung hast du gemacht?
Ich lese immer nur---Zustehen---
Bitte bring mal ein bisschen mehr Input.
#4
Antwort vom 30. Januar 2023 | 14:23
Von
Status: Unbeschreiblich (31406 Beiträge, 16764x hilfreich)
Eine Summe 2000,-netto sagt überhaupt nichts aus, ob und welche Leistungen einem *zustehen*. Zumal zum Einkommen der potentiellen Bedarfsgemeinschaft auch Kindergeld und Unterhalt/Unterhaltsvorschuss gehören.
#5
Antwort vom 30. Januar 2023 | 15:59
Von
Status: Unbeschreiblich (36287 Beiträge, 13521x hilfreich)
Schwangerschaft ist ja keine Krankheit. Wieso steht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, dann bekommt man ALG I. Dass eine Schwangere kaum von jemandem eingestellt wird, das ist eine andere Sache.
wirdwerden
#6
Antwort vom 30. Januar 2023 | 16:21
Von
Status: Lehrling (1243 Beiträge, 470x hilfreich)
Zitat2. der Vater der 6j. Tochter für den Unterhalt zuständig. :
Nur für den Unterhalt des Kindes Nummer 1.
Für den Unterhalt der "Bald-2-fach-Mutter" ist der LG und Bald-Vater zuständig.
Wenn nicht besondere, im Kind begründetete, Umstände vorliegen, dann ist der Vater des ersten Kindes nach dem 3, Lebensjahr aus der Unterhaltsnummer für die Mutter raus. (zumindest dann, wenn sie nicht verheirtet sind oder waren)
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