Arbeitlos und Steuerklasse Ehegatte

21. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
sommerbrise123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitlos und Steuerklasse Ehegatte

Hallo, ich wurde leider betriebsbedingt gekündigt und habe demnächst einen Termin bei der Arbeitsagentur. Ich möchte eine Umschulung zum Altenpfleger machen. Hier wäre eine Förderung von 36 Monaten möglich, in denen Arbeitslosengeld 1 gezahlt wird.
Derzeit bin ich in Steuerklasse 3, meine Frau in der 5.
Frage: Wie lange gilt der Leistungsbescheid der Arbeitsagentur. In dem Fall drei Jahre oder wird der dann jährlich neu geprüft und zugestellt?
Sonst würden wir gerne die Steuerklasse meiner Frau nach Zustellung des Bescheides auf 3 setzen, damit wir mit ihrem Gehalt ein höheres Monatsnetto haben und so besser über die Runden kommen.
Danke Euch!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von sommerbrise123):
Wie lange gilt der Leistungsbescheid der Arbeitsagentur.
Das kommt in erster Linie auf deinen ALG1-Anspruch an. 36 Monate wirst du garantiert kein ALG1 bekommen. Aber die BUndesagentur für Arbeit fördert uU die Umschulung.
Ob du eine Umschulung zum Altenpfleger machen kannst, hängt von vielen Faktoren ab.
ICH möchte zum Beispiel lieber Millionär werden.
Zitat (von sommerbrise123):
Sonst würden wir gerne die Steuerklasse meiner Frau nach Zustellung des Bescheides auf 3 setzen,
Wenn sich dein Einkommen verringert, soll deine Frau auf 3?
Und du?

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Die Steuerklasse ist doch eigentlich ziemlich einerlei. Ist doch eh nur eine vorläufige Angelegenheit. Entscheidend ist doch die Einkimmenssteuererklärung und dann der Bescheid des Finanzamtes, der eben nach unten oder oben korrigiert.

wirdwerden

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#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1280 Beiträge, 214x hilfreich)

Ich befinde mich derzeit ebenfalls in dieser Situation (ALG 1) und meine, in dem Info Blättchen der Arbeitsagentur folgendes gelesen zu haben: wenn du die Steuerklasse zu deinen Ungunsten änderst ( du bekämpfst ja dann die Steuerklasse 5, wenn deine Frau in drei geht) dann wird auch das Arbeitslosengeld 1 zu deinen Ungunsten nach unten korrigiert. Genau aus diesem Grund haben wir uns gegen eine steuerklassenänderung entschieden.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
wenn du die Steuerklasse zu deinen Ungunsten änderst ( du bekämpfst ja dann die Steuerklasse 5, wenn deine Frau in drei geht) dann wird auch das Arbeitslosengeld 1 zu deinen Ungunsten nach unten korrigiert.
Das wäre mir neu.
Das ALG1 und dessen Bemessung richtet sich nicht nach der Steuerklasse.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Das ALG1 und dessen Bemessung richtet sich nicht nach der Steuerklasse.


Das ALG und dessen Bemessung richten sich nach dem Nettogehalt und somit auch nach der Steuerklasse.

Zuviel gezahlte Steuern in Steuerklasse 5 bekommt man im Rahmen einer Steuererklärung erstattet, ein gekürztes ALG wird dagegen nicht ausgeglichen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1280 Beiträge, 214x hilfreich)

Zitat:
zuviel gezahlte Steuern in Steuerklasse 5 bekommt man im Rahmen einer Steuererklärung erstattet, ein gekürztes ALG wird dagegen nicht ausgeglichen.


Genau das war auch unsere Überlegung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Ja, da habt ihr Recht.
Danke für die Korrektur.
:sweat:

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