Arbeitlosgeld

1. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Anneliese1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitlosgeld

Hallo, ich habe einen Vertrag bis Ende Mai, ich bin schwanger, der Mutterschutz beginnt ein paar Tage vor Vertragsende, bekomme ich nach der Elternzeit Arbeitslosengeld? Vor der Geburt habe ich 10 monate gearbeitet und dann sofort mutterschutz. Der Vertrag hatte nur eine Laufzeit von 10 Monaten.

-- Editiert von User am 1. Februar 2023 15:17

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32123 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Anneliese1234):
Der Vertrag hatte nur eine Laufzeit von 10 Monaten.
Hast du vor diesem befristeten Vertrag auch sv-pflichtig gearbeitet?
Welches Einkommen hättest du denn nach der Geburt während der Elternzeit?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von Anneliese1234):
der Mutterschutz beginnt ein paar Tage vor Vertragsende,

Wie du richtig vermutest, muss eine bestimmte Mindestdauer an Versicherungszeiten zurückgelegt werden, um Arbeitslosengeld zu erhalten.
Als "sonstige Versicherungszeit" kann der Bezug von Mutterschaftsgeld zählen. Es wird meines Wissens in der Mutterschutzfrist von der Krankenkasse gezahlt. Es muss nahtlos an eine beitragspflichtige Zeit anknüpfen. Sofern du Anspruch darauf hast, könnte es zusammen mit der Beschäftigung für einem Alg-Anspruch reichen.

-- Editiert von User am 1. Februar 2023 18:08

-- Editiert von User am 1. Februar 2023 18:08

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#3
 Von 
Anneliese1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du vor diesem befristeten Vertrag auch sv-pflichtig gearbeitet?
Welches Einkommen hättest du denn nach der Geburt während der Elternzeit?


Nein, ich habe vorher in einem Minijob gearbeitet.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32123 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Anneliese1234):
Nein, ich habe vorher in einem Minijob gearbeitet.
Dann hast du bei einem 10-Monats-Fristvertrag keinen Anspruch auf ALG.

Dann gäbe es bei entspr. Voraussetzungen wohl Unterstützung mit ALG2/Bürgergeld.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Anneliese 1234,

du hast durch die Beschäftigung 10 Monate Versicherungszeit und benötigst fürs Alg 12 Monate. Dein Mutterschaftsgeld, das vor der Geburt 6 Wochen und danach 8 Wochen gezahlt wird, würde dir die fehlenden Monate bringen. Ob du Mutterschaftsgeld erhältst, wird dir deine Krankenkasse sagen. Hast du dich erkundigt?

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32123 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Anneliese1234):
bekomme ich nach der Elternzeit Arbeitslosengeld?
Wann würde denn deine geplante Elternzeit enden?

Zitat (von Frieder01):
Dein Mutterschaftsgeld, das vor der Geburt 6 Wochen und danach 8 Wochen gezahlt wird, würde dir die fehlenden Monate bringen.
Wo ist die Rechtsgrundlage zu finden?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Frieder01):
Dein Mutterschaftsgeld, das vor der Geburt 6 Wochen und danach 8 Wochen gezahlt wird...
Wo ist die Rechtsgrundlage zu finden?

Da ich mich mit Mutterschaftsgeld nicht auskenne (Geburt der Kinder liegt Jahre zurück), habe ich immer auf Rückfrage bei der Krankenkasse verwiesen. Meine Suche nach "Mutterschaftsgeld Voraussetzungen Dauer" hat das erbracht, was ich geschrieben habe.

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32123 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
Mutterschaftsgeld Voraussetzungen Dauer" hat das erbracht, was ich geschrieben habe.
Danke.
Ich konnte leider nirgends finden, dass die 14 Wochen Mutterschutz zu einem Anspruch auf ALG führen, wenn die Beschäftigung so oder so Ende Mai endet.

Durch die Zahlung von Mutterschaftsgeld verlängert sich mW das Beschäftigungsverhältnis nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Seltsam, ich brauchte 2 Worte für Google und fand das:

Zitat:
1.4 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung wird die Versicherung während des Bezugs von Mutterschaftsgeld fortgesetzt. Der Versicherten bleibt der Schutz der Arbeitslosenversicherung dadurch erhalten. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden von der Krankenkasse übernommen und an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt. Beitragsbemessungsgrundlage ist der Zahlbetrag des Mutterschaftsgeldes.
Versicherungspflicht auch während der Erziehungszeit

Die Versicherungspflicht besteht aber nicht nur für den Zeitraum des Bezugs von Mutterschaftsgeld.

Versicherungspflichtig sind auch Personen in der Zeit, in der sie ein Kind erziehen. Die Dauer dieser Versicherungspflicht ist begrenzt auf die Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes und stimmt damit mit der Dauer der Elternzeit überein. Voraussetzung ist ferner, dass unmittelbar vor der Kindererziehung Versicherungspflicht bestand. Dies ist regelmäßig durch die vorherige versicherungspflichtige Beschäftigung bzw. der Zahlung des Mutterschaftsgeldes erfüllt.

Die Versicherungspflicht während der Erziehungszeit ist vorrangig vor der Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs von Mutterschaftsgeld. Die Versicherungspflicht aufgrund des Mutterschaftsgeldbezugs endet daher in den meisten Sachverhalten bereits mit dem Tag vor der Entbindung. Ab dem Entbindungstag tritt regelmäßig Versicherungspflicht wegen der Erziehungszeit ein.


Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/mutterschaftsgeld-versicherungsschutz-beitraege-und-meldungen_idesk_PI42323_HI1565857.html

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32123 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von MurphysLaw):
1.4 Arbeitslosenversicherung
Warum hast du nach Alo-Versicherung gegoogelt? Die TE-Frage war:
Zitat (von Anneliese1234):
bekomme ich nach der Elternzeit Arbeitslosengeld?


Die befr. Beschäftigung endet am 31.5.23 nach 10 Monaten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Warum hast du nach Alo-Versicherung gegoogelt? Die TE-Frage war:

Zitat (von Anneliese1234):
bekomme ich nach der Elternzeit Arbeitslosengeld?


Vermutlich um dir zu zeigen, dass man überlegen muss, ob zwischen Beschäftigungsende und Ende der Elternzeit noch etwas liegt, was zu einem Alg-Anspruch führen könnte.
Frage an dich: Ist dir bekannt, mit welche Sachverhalten man einen Anspruch auf Alg erhalten kann? Kannst du den Paragraphen nennen?

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