Arbeitnehmer wird Krankengeldbezieher.

24. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)
Arbeitnehmer wird Krankengeldbezieher.

Was muss er der GKV an Unterlagen zur Ermittlung der ihm zustehenden Leistung beibringen?

Früher bekam ich in der 6. Woche der AU bereits den Vordruck von der Kasse und den Hinweis, dass ich ab Woche "7" Krankengeld bekomme.

Heute läuft das anders. Die Kasse tel zu erreichen, ist unmöglich, weil immer besetzt.

Dann heute unwirscher Anruf, warum man sich nicht gekümmert habe?

Als nächstes: Forderung der Gehaltsnachweise ab Juni 2021!!!!

Die Krankengeldzahlung ist ab Montag dieser Woche fällig.

Nein das glaube ich nicht.

Also: Kurz und knapp: Was muss der kranke Arbeitnehmer seiner GKV zur Verfügung stellen? Ausgefüllter Fragebogen vom behandelnden Arzt ist klar.

Was an Verdienstbescheinigungen? Es handelt sich um ein Anstellungsverhältnis, dessen Gehalt nicht schwankt.

Ich kenne solche Aufforderungen nur von den Arbeitsagenturen (so hiessen die früher).

Bitte, geben Sie mir eine kurze Nachricht.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32000 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Sternchen08):
Was muss der kranke Arbeitnehmer seiner GKV zur Verfügung stellen?

-Die AU/Krankenscheine---die sind vermutlich schon lange dort.
-Fragebogen vom Arzt ausgefüllt
-Verdienstbescheinigungen als Nachweis, dass du AN bist und Gehalt auch erhalten hast.

Ich kenne von früher das Arbeitsamt--- heute heißt das Arbeitsagentur.
Das meiste ist auch heute noch so, allerdings sind die KK tel. schlecht zu erreichen. Wir haben Pandemie!!!

Zitat (von Sternchen08):
Nein das glaube ich nicht.
Was glaubst du nicht? Fangen wir doch bitte vorn an.
1. Seit wann bist du denn krank?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

Sorry, Anamy, ab wann arbeitsunfähig, ist nicht das Thema.

Was ich nicht glaube? Dass die KK fotokopierte Verdienstbescheinigungen ab Juni 21 braucht.

Also, Vordruck (Antrag auf KGeld), der vom Arzt auszufüllen ist mit der Angabe, wie lange der Patient seiner Einschätzung nach noch arbeitsunfähig sein wird.

Den Gehaltsnachweis liefert doch der angeschriebene Arbeitgeber der Kasse, oder?

Muss Patient dann noch Kopien liefern?

Die AU begann in 08/21, wurde durch Arbeitsaufnahme kurz unterbrochen und ging durch neuen gelben Schein weiter und besteht bis heute fort.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32000 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Sternchen08):
Dass die KK fotokopierte Verdienstbescheinigungen ab Juni 21 braucht.
Dann schick sie halt nicht hin. Das Recht hast du.
Zitat (von Sternchen08):
Den Gehaltsnachweis liefert doch der angeschriebene Arbeitgeber der Kasse, oder?
Ich weiß nicht, ob der AG von der KK angeschrieben wurde. Ich weiß auch nicht, ob der alles Notwendige für seine neue, nun länger schon arbeitsunfähige AN zur KV geschickt hat. Woher auch sollte ich das wissen? Oder warum sonst will die KK das haben?

iaR geht es andersrum.
Ein AG meldet seinen neuen AN beim Steuerbüro an. Dieses meldet alle notwendigen Daten an die KV. Dort sind sie dann auch.
Zitat (von Sternchen08):
Muss Patient dann noch Kopien liefern?
Vielleicht hat die KK noch keine erhalten? ICH weiß es nicht.

Schick doch hin, was du glaubst.

Frag dann später hier, wie du endlich an Krankengeld kommst...
(Ich dachte zunächst an die 13 Wochen Bruttoeinkommen...)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119650 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sternchen08):
Die Kasse tel zu erreichen, ist unmöglich, weil immer besetzt.

Gibt ja noch andere Kommunikationswege



Zitat (von Sternchen08):
Dann heute unwirscher Anruf, warum man sich nicht gekümmert habe?

Die man offensichtlich nicht genutzt hat?



Zitat (von Sternchen08):
Was muss der kranke Arbeitnehmer seiner GKV zur Verfügung stellen?

Das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung" reguliert Datenerhebung und Informationsbeschaffung der Krankenkasse in solchen Fällen.



Zitat (von Anami):
Das meiste ist auch heute noch so, allerdings sind die KK tel. schlecht zu erreichen. Wir haben Pandemie!!!

Nö, die Universalausreden "Pandemie" und "Corona" kann man knicken.



Zitat (von Sternchen08):
Was ich nicht glaube? Dass die KK fotokopierte Verdienstbescheinigungen ab Juni 21 braucht.

Da in DE Glaubensfreiheit herrscht, darf man das natürlich glauben.
In der Regel übermittelt der AG diese Informationen elektronisch.
Die KK wird die Informationen dann wohl vom AG anfordern, denn der AG hat anscheinend versäumt diese zu übermitteln.



Zitat (von Sternchen08):
Die Krankengeldzahlung ist ab Montag dieser Woche fällig.

Und, hat man schon einen Plan für die Zwischenfinanzierung für die nächsten Wochen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

Harry, Du Schlauberger. Warum kommst Du fast immer etwas belehren rüber?

Die Bekannte hat nun mal keinen PC und wusste auch gar nicht, was sie vielleicht hätte tun sollen oder müssen.

Die Situation "Krankengeld" ist für sie ganz neu.

Ich habe ihr heute verklickert, dass sie ja schon viel länger Krankengeld beziehen muss. Die Gehaltszahlung endete mit Ende der 6. Woche. Hier werden aber die ersten 3 Wochen der später wieder einsetzenden Arbeitsunfähigkeit zugeschlagen.

Das hätte die Kasse ihrem Mitglied frühzeitig mitteilen müssen.

Was meinst Du damit,

"ob man schon einen Plan für die Zwischenfinanzierung für die nächsten Wochen hat?"
Ich vermute mal, ohne es zu wissen, dass es bis zur ersten KG-Zahlung dauern wird, da die Sachbearbeiterin gefragt hat, ob eine Überbrückungszahlung gewünscht sei.

Herzlichen Dank, dass Ihr Euch die Mühe macht. Ihr wisst, dass ich das zu schätzen weiss.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32000 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, die Universalausreden "Pandemie" und "Corona" kann man knicken.
Dass die KK tel. schlecht zu erreichen sind, ist keine Ausrede. Das IST ganz einfach so.
-------------------------------------
Zitat (von Sternchen08):
Das hätte die Kasse ihrem Mitglied frühzeitig mitteilen müssen.
NÖ. Wie kommst du darauf?
Die kranke Arbeitsunfähige hat jeweils einen der gelben Scheine der KK zuzustellen. Ist ihr das auch neu?
Es gibt immer 3 Teile der AU.
Zitat (von Sternchen08):
ob eine Überbrückungszahlung gewünscht sei.
Ja, dazu kann der Harry durchaus auch Zwischenfinanzierung sagen. :grins:

Ich hätte es evtl. Darlehen von Freunden genannt.

Alles klar? Sie soll die Überbrückungszahlung annehmen. Was denn sonst? Nette KK!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119650 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sternchen08):
Warum kommst Du fast immer etwas belehren rüber?

Da ich auch mitunter als Dozent tätig bin, würde ich da mal das Privileg "Berufskrankheit" beanspruchen wollen.



Zitat (von Sternchen08):
Das hätte die Kasse ihrem Mitglied frühzeitig mitteilen müssen.

Das wäre mir in der Tat neu.



Zitat (von Sternchen08):
Die Bekannte hat nun mal keinen PC

Smartphone, Stift & Papier, ...
Wie gesagt, das Argument hilft nicht wirklich.



Zitat (von Sternchen08):
und wusste auch gar nicht, was sie vielleicht hätte tun sollen oder müssen.

In dem Falle, jemanden fragen der Rat weis oder Infos hat.
Das Problem hat sie ja nun gelöst.



Zitat (von Sternchen08):
da die Sachbearbeiterin gefragt hat, ob eine Überbrückungszahlung gewünscht sei.

Die sollte sie auf jeden Fall in Anspruch nehmen, denn es wird etwas dauern bis es KG gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119650 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dass die KK tel. schlecht zu erreichen sind, ist keine Ausrede.

Stimmt. Deshalb habe ich das auch nicht behauptet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

Oft suchen Menschen erst Hilfe, wenn sie nicht weiterwissen.

Ich habe eher zufällig davon erfahren.

Da hab ich mein Wissen und Eures gebraucht, um der kranken An möglichst gut helfen zu können.

Lieber Harry! Sehr sympathisch.

Also. KK muss die Gehaltsunterlagen vom AG elektronisch bekommen haben. An kann ja von den letzten Abrechnungen als good Will noch mal Kopien einreichen.

Der AG scheint auch nicht die hellste Kerze zu sein. Hätte doch feststellen müssen, wann ihre Zahlungspflicht endet und an die KK übergeht.

Nun muss ja rückwirkend auseinander gefriemelt werden, was die Firma zuviel gezahlt hat.

Für die AN war bis gestern eigentlich nur klar, dass Ihr KG-Bezug erst jetzt beginnt.

Unwissenheit schützt bekanntlich....... nicht.

Danke herzlich.
sternchen08

Signatur:

Beste Grüße
das sternchen08

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32000 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Sternchen08):
KK muss die Gehaltsunterlagen vom AG elektronisch bekommen haben.
Ich setze mal ein: ---müsste eigentlich---, denn schon in #3 : Ich weiß auch nicht, ob der alles Notwendige für seine neue, nun länger schon arbeitsunfähige AN zur KV geschickt hat

Nun schreibst du, der AG sei nicht die hellste Kerze. Da steigt die Wahrscheinlichkeit, dass er irgendwas eben nicht gemacht hat. Ob er zu viel gezahlt hat? Wie kommst du darauf?
Zitat (von Sternchen08):
ab wann arbeitsunfähig, ist nicht das Thema.
Nun ja, wenn du meinst. Die AN war vorher -au-, hat sich dann im August kurz *gesund* schreiben lassen, den Job begonnen und ist dann bis heute wieder/weiter -au-. Vielleicht wirds doch komplizierter. Weil 2 AG zwischen Juni und jetzt...Weil eigentlich 2x AU... Stichwort Lücke im AU-Nachweis...

Zitat (von Sternchen08):
An kann ja von den letzten Abrechnungen als good Will noch mal Kopien einreichen.
Meine Empfehlung: Nicht als good will, sondern weil die AN möglichst bald ihr korrekt berechnetes Krankengeld haben will UND die KK höchstwahrscheinlich nicht umsonst diese Nachweise verlangt hat UND der Fragebogen/Papierbeleg vom Arzt fehlt.
Zitat (von Sternchen08):
Hätte doch feststellen müssen, wann ihre Zahlungspflicht endet und an die KK übergeht.
NÖ. iaR leistet der AG (per System) 6 Wochen Lohnfortzahlung im K-Fall. Ende Gelände. Ab der 7. Woche fließt einfach kein Gehalt mehr.

Bitte das Angebot der Überbrückungszahlung nicht vergessen.
Gute Besserung!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119650 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sternchen08):
KK muss die Gehaltsunterlagen vom AG elektronisch bekommen haben.

Richtig.
Passiert in 90% der Fälle auch.

Bei den restlichen 10% kommt es dann darauf an, wie die KK drauf ist.
Einige versuchen den schnellsten Weg und fordern Kopien beim Versicherten an - wobe der Weg eigentlich nicht so ganz rechtskonform ist. Andere warten, bis der AG entsprechend übermittelt hat.



Zitat (von Sternchen08):
Nun muss ja rückwirkend auseinander gefriemelt werden, was die Firma zuviel gezahlt hat.

Dann gut aufpassen, gerade wenn der AG nicht die hellste Kerze ist...


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