Moin, moin,
ein Bekannter hat als Spüler 12 Monate gearbeitet. Der Vertrag ist jetzt zu Ende und er hat AlG - 1 beantragt. Die Mitarbeiterin in der Arbeitsagentur wollte seinen Antrag nicht entgegen nehmen, weil sein AlG - 1 -Anspruch so niedrig ist, da könne er auch gleich zum Jobcenter gehen. Sein AlG- 1 -Anspruch liegt so 100 Euro über dem, was er als AlG - 2- Bezieher ausgezahlt bekommen würde.
Im Jobcenter haben die ihn abgewiesen, da er mit 12 Monate sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zur Arbeitsagentur gehen müsse. Außerdem zahle er aktuell keine Miete und AlG 1 gibt es nur, wenn auch ein Mietvertrag dem Jobcenter vorgelegt werden könne.
Frage: ist die Agentur für Arbeit in jedem Fall zuständig, wenn der Bürger minds. 12 Monate eingezahlt hat und zwar unabhängig davon, wie viel er bei Arbeitslosigkeit an AlG - 1 Leistung bekommt ?
Arbeitsagentur will Arbeitslosen an Jobcenter abwimmeln.
21. Oktober 2019
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Frage vom 21. Oktober 2019 | 17:07
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsagentur will Arbeitslosen an Jobcenter abwimmeln.
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2019 | 18:24
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 149x hilfreich)
Die Zuständigkeit liegt bei der BA für Arbeit.
Zitat:
Frage: ist die Agentur für Arbeit in jedem Fall zuständig, wenn der Bürger minds. 12 Monate eingezahlt hat und zwar unabhängig davon, wie viel er bei Arbeitslosigkeit an AlG - 1 Leistung bekommt ?
Genauso ist es. Das gilt seit 2016. Auch, wenn ALG II ergänzend zum ALG I beantragt wird.
-- Editiert von Spejbl am 21.10.2019 18:24
#2
Antwort vom 21. Oktober 2019 | 18:44
Von
Status: Unbeschreiblich (32254 Beiträge, 5666x hilfreich)
Er muss diesen geringen ALG1-Anspruch erhalten. Und kann dann mit dem Geld vom JC ergänzen.ZitatDie Mitarbeiterin in der Arbeitsagentur wollte seinen Antrag nicht entgegen nehmen, weil sein AlG - 1 -Anspruch so niedrig ist, da könne er auch gleich zum Jobcenter gehen. :
Er würde vom JC 424,- bekommen.ZitatSein AlG- 1 -Anspruch liegt so 100 Euro über dem, was er als AlG - 2- Bezieher ausgezahlt bekommen würde. :
Er hat die Mitarbeiterin sicher falsch verstanden.
Völliger Nonsens. Die Arbeitsagentur interessiert sich nicht für Mietkosten oder Mietvertrag. Die zahlt nur ALG aus der Alo-Versicherung aus.ZitatAußerdem zahle er aktuell keine Miete und AlG 1 gibt es nur, wenn auch ein Mietvertrag dem Jobcenter vorgelegt werden könne. :
Also zuerst arbeitslos melden. Einen Nachweis über diese Arbeitslosmeldung am Tage X verlangen.
Dann zum JC gehen und ergänzendes Alg2 beantragen.
Einen eigenen Mietvertrag braucht er nicht.
Wenn er aber *dort* umsonst wohnt--- kann das JC fragen, was er sonst noch außer kostenlosem Wohnen bekommt...
@Spejbl
Wo ist geregelt, dass es seit 2016 so ist, wie du es hier schreibst?
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