Arbeitsagentur will Arbeitslosen an Jobcenter abwimmeln.

21. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Serkan_HH
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsagentur will Arbeitslosen an Jobcenter abwimmeln.

Moin, moin,

ein Bekannter hat als Spüler 12 Monate gearbeitet. Der Vertrag ist jetzt zu Ende und er hat AlG - 1 beantragt. Die Mitarbeiterin in der Arbeitsagentur wollte seinen Antrag nicht entgegen nehmen, weil sein AlG - 1 -Anspruch so niedrig ist, da könne er auch gleich zum Jobcenter gehen. Sein AlG- 1 -Anspruch liegt so 100 Euro über dem, was er als AlG - 2- Bezieher ausgezahlt bekommen würde.

Im Jobcenter haben die ihn abgewiesen, da er mit 12 Monate sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zur Arbeitsagentur gehen müsse. Außerdem zahle er aktuell keine Miete und AlG 1 gibt es nur, wenn auch ein Mietvertrag dem Jobcenter vorgelegt werden könne.

Frage: ist die Agentur für Arbeit in jedem Fall zuständig, wenn der Bürger minds. 12 Monate eingezahlt hat und zwar unabhängig davon, wie viel er bei Arbeitslosigkeit an AlG - 1 Leistung bekommt ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Die Zuständigkeit liegt bei der BA für Arbeit.

Zitat (von Serkan_HH):

Frage: ist die Agentur für Arbeit in jedem Fall zuständig, wenn der Bürger minds. 12 Monate eingezahlt hat und zwar unabhängig davon, wie viel er bei Arbeitslosigkeit an AlG - 1 Leistung bekommt ?


Genauso ist es. Das gilt seit 2016. Auch, wenn ALG II ergänzend zum ALG I beantragt wird.

-- Editiert von Spejbl am 21.10.2019 18:24

Signatur:

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von Serkan_HH):
Die Mitarbeiterin in der Arbeitsagentur wollte seinen Antrag nicht entgegen nehmen, weil sein AlG - 1 -Anspruch so niedrig ist, da könne er auch gleich zum Jobcenter gehen.
Er muss diesen geringen ALG1-Anspruch erhalten. Und kann dann mit dem Geld vom JC ergänzen.
Zitat (von Serkan_HH):
Sein AlG- 1 -Anspruch liegt so 100 Euro über dem, was er als AlG - 2- Bezieher ausgezahlt bekommen würde.
Er würde vom JC 424,- bekommen.
Er hat die Mitarbeiterin sicher falsch verstanden.
Zitat (von Serkan_HH):
Außerdem zahle er aktuell keine Miete und AlG 1 gibt es nur, wenn auch ein Mietvertrag dem Jobcenter vorgelegt werden könne.
Völliger Nonsens. Die Arbeitsagentur interessiert sich nicht für Mietkosten oder Mietvertrag. Die zahlt nur ALG aus der Alo-Versicherung aus.

Also zuerst arbeitslos melden. Einen Nachweis über diese Arbeitslosmeldung am Tage X verlangen.
Dann zum JC gehen und ergänzendes Alg2 beantragen.
Einen eigenen Mietvertrag braucht er nicht.
Wenn er aber *dort* umsonst wohnt--- kann das JC fragen, was er sonst noch außer kostenlosem Wohnen bekommt...

@Spejbl
Wo ist geregelt, dass es seit 2016 so ist, wie du es hier schreibst?

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