Hey also ich versuch mich mal kurz zu fassen in der Hoffnung das es jemand liesst der mir vll bissel weiter helfen kann .
Ich bin männlich 30 jahre als und lebe in der Pfalz
aufgrund einer Angst und Panikstörung und depression bin ich seit januar nicht in der lage zu arbeiten . Ich bin natürlich in behandlung .
ich habe seit Januar Harz 4 bezogen
da durch das ich seit januar fast an meine couch gefesselt bin habe ich angefangen in Online casinos zu spielen und eine spielsucht entwickelt . habe klein beträge von 10 bis 20 euro einbezahlt und oftmals gewonnen
in den monaten von januar bis august rund 9 000 euro gewonnen bzw stopp das geld wurde auch wennich mal 300 gewonnen hatte auch wieder einbezahlt also war immer ein 0 auf 0 geschäft . habe dies natürlich dann beenden vor 1 monat und mich überall spüerren gelassen.
die arge hat kontoauszüge angefordert und natürlich dann abgelehnt ich bekomm seit 2 monaten kein harz 4 mehr bin nicht krankenversichert und meine schulden häufen sich täglich an mit inkasso mahnungen wohnung usw usw
sicherlich war diese spiel geschichte sehr dumm das weiss ich auch ;/
ich hatte in dem zeit raum januar bis heute auch viele sachen von mir verkauft , fernseh. handys . möbel usw um eine Vermögensumwandlung bzw um schulden zu begleichen diese wurden auch angerechnet
desweiteren haben meine eltern mit in der zeit 2500 euro geliehen mit denen ich immer meine rechnungen so gut es geht bezahlen konnte also sprich im monat ca 400 bis 500 euro monatlich
arge wollte jetzt von meinen eltern eine bestätigung wieviel in wie weit diese gezahlt haben und wieso sie es jetzt nicht können
ich habe vor kurzem wieder konto auszüge abgegeben habe viel was ich eingezahlt habe geschwärzt aber man sieht schon das die einzahlungen auch wieder raus liefen
bestätigung der eltern das sie finazell auch nicht mehr helfen können auch und alles was sie wollten auch
trotzdem wurde er wieder abgelehnt .
ich müsste dringend eine therapie gegen meine angst und depression sowie meinem leben machen aber komm nicht dazu weil hier alles den bach runter geht
weiss jemand einen rat was ich noch tun soll wo melden ? usw
ich hab ja wirklich kein geld abgehoben oder verschleudert sondern alles gewinn entweder zum spielen genommen oder um rechnungen zu zahlen
brauch keine dummen ratschläge sondern hilfe weil ich seit 2 monaten ohne geld hier sitze
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Arbeitsamt Harz 4 Probleme Ratlos
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



sprachlos...
@pal:
Also, 9.000,- Gewinn + 2.500,- € von den Eltern = 11.500,- € Einkommen in 9 Monaten. Das sind knapp 1.300,- € monatlich. Dazu dann noch zeitweise Hartz IV - so lässt sich's leben.
Dass Du nicht nur zu Unrecht erhaltenes ALG II zurückzahlen musst, sondern darüber hinaus mit einem Strafverfahren wegen Betruges rechnen musst, ist Dir klar?
Sorry, aber das musste sein. Aus der Nummer für die Vergangenheit wieder raus zu kommen, dürfte nahezu ausgeschlossen sein. Aber dazu kommen wir vielleicht später nochmal.
Erstmal zur aktuellen Lage:
Ich gehe davon aus, dass Du nicht mehr spielst, es also keine Gewinne mehr gibt, dass Deine Eltern die Zahlungen eingestellt haben und Du auch ansonsten nirgendwoher Geld bekommst.
Wenn dem so ist und Du darüber hinaus auch über kein verwertbares Vermögen verfügst, dann besteht aktuell Bedürftigkeit im Sinne des SGB II und Du hast Anspruch auf entsprechende Leistungen.
Wie ist der aktuelle Stand? Wann hast Du den letzten Antrag gestellt? Gibt es dazu bereits einen schriftlichen Ablehnungsbescheid? Wenn ja, wie wird die Ablehnung begründet und von wann ist der Bescheid? Wurde dagegen Widerspruch eingelegt?
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ich habe vor kurzem wieder konto auszüge abgegeben habe viel was ich eingezahlt habe geschwärzt
Einzahlungen zu schwärzen ist unzulässig. Diese sind dem Jobcenter gegenüber uneingeschränkt offenzulegen und ggf. zu erläutern.
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ich hab ja wirklich kein geld abgehoben
Ist völlig unerheblich.
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oder verschleudert sondern alles gewinn entweder zum spielen genommen
Also doch verschleudert.
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oder um rechnungen zu zahlen
Also genau dafür, wofür eigentlich das ALG II auch gedacht ist. Also hattest Du Einkommen, über welches Du auch frei verfügen konntest und welches somit auf die Leistungen anzurechnen gewesen wäre.
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bestätigung der eltern das sie finazell auch nicht mehr helfen können auch und alles was sie wollten auch
In der vorliegenden Konstellation auch wohl mehr als verständlich das die das haben wollen. Dürfte aber mit Sicherheit nicht das größte Problem sein. Deine Eltern sind Dir gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig und können jeglichen Zahlungen jederzeit und sogar ohne Begründung wieder einstellen. Und fiktives, also tatsächlich nicht vorhandenes, Einkommen darf selbstverständlich vom Jobcenter auch nicht angerechnet werden.
Wann haben Deine Eltern die letzte Zahlung an Dich geleistet? In welcher Höhe? Wohnst Du alleine? Wie hoch sind Deine Unterkunftskosten?
So, und jetzt beantworte bitte erstmal die gestellten Nachragen und dann sehen wir weiter.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
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Axel, ich stimme Dir im Grundsatz zu. Klar. Nur, ich habe noch eine weitere Überlegung. Er ist seit nunmehr 9 Monaten krank. Ist er überhaupt noch ein Fall für das Job-Center?
wirdwerden
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@wirdwerden:
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Er ist seit nunmehr 9 Monaten krank. Ist er überhaupt noch ein Fall für das Job-Center?
Solange vom ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur/dem Gesundheitsamt oder der DRV keine Erwerbsunfähigekeit im Sinne des SGB II festgestellt wurde, ja. Allein eine 9-monatige AU durch den behandelnden Arzt rechtfertigt keine Überstellung in den Geltungsbereich des SGB XII.
Inwieweit entsprechende Dinge bereits gelaufen oder in die Wege geleitet sind, ist dem Eröffnungsposting nicht zu entnehmen.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
Danke Dir! Was dazu gelernt.
Nur, wir haben hier doch eines: keinen akzeptablen Antrag auf ALG II. Mit geschwärzten Kontoauszügen kann man ja wohl kaum weiter kommen. Und was hat er denn um Himmelswillen eingezahlt, wenn er auch aus Spiel keine Einnahmen hat?
wirdwerden
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Nur, wir haben hier doch eines: keinen akzeptablen Antrag auf ALG II. Mit geschwärzten Kontoauszügen kann man ja wohl kaum weiter kommen.
Auch mit unvollständigen Nachweisen bleibt der Antrag dennoch ein wirksamer Antrag, solange nicht wegen fehlender Mitwirkung die Leistungen versagt werden. Und selbst dann wäre noch die Nachholung der Mitwirkung möglich, mit der Folge, dass Leistungen gleichwohl ab Antragstellung zu bewilligen wären.
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Und was hat er denn um Himmelswillen eingezahlt, wenn er auch aus Spiel keine Einnahmen hat?
Ich denke mal die 400 bis 500,- € monatlich, die er von seinen Eltern erhalten hat.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
Axel, ich hab nicht gesagt, dass der Antrag unwirksam ist. Nur, er ist nicht entscheidungsreif. Und solange er nicht mitwirkt, wird der Antrag auch nicht zur Entscheidungsreife geführt.
wirdwerden
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So hey sorry hab eben erst meine email gecheckt .
also ich habe harz 4 bekommen 566 euro da ich mit meiner freundin in einer bedarfgemeinschaft gelebt habe .
sie hatte auch nicht wirklich das grosse einkommen von daher war da nicht dieses mittel das Sie mir da helfen konnte ich hab aus früherer zeit paar schulden . Kredite 2 x je 150 euro und alte strom rechnungen usw
um dies zu bedienen haben meine eltern mir 5 monate lang immer bissel was dazu gesteuert um dies zu bezahlen .
da dort immer 50 bis 80 euro übrig blieb nachdem ich alles bezahlt habe hab ich von diesem geld gespielt .
dadurch das ich eine therapie besuche gegen meine panikstörung war bis ist es mir nicht möglich eine arbeit an zu nehmen die weiter wie ca 10 kilometer von meinem wohnort entfernt ist .
ich habe innerhalb 2 monaten rund 7000 bis 9000 euro auf dieser seite gewonnen das waren ca 5 auszahlungen die auf mein konto eingingen . von diesem geld habe ich meine restlichen schulden bezahlt und den rest natürlich wieder verspielt ;/ dadurch das ich nur zuhause rum sitze hab ich so eine spielsucht entwickelt natürlich kann man was sinnvolleres mit seiner zeit anfangen wie sowas ist richtig .
es sind einzahlungen wo ich bar geld von meinen eltern bekommen hab auf dem konto einsehbar sowie das geld was von den online casinos gekommen war .
man sieht natürlich auch wo das geld hingeht für was überweisungen da ich immer nur 10 bis 30 euro jewals eingezahlt hab online hab ich natürlich viele kontoauszüge
geschwärzt habe ich nur die AUSGABEN auf das online casino
nicht die einzahlungen
ich habe das gewonnen geld abgehoben und dies dann nach und nach wieder eingezahlt für die überweisungen zu tätigen .
das war alles in einem umfang von 2 monaten die gewinne und ausgaben
meine eltern haben mich länger unterstützt
dieses geld war aber für sachen zu bezahlen weil die 566 euro reichen nicht mal für unsere miete die ich bekommen habe .
Ich war in bezug beim amt bis april dann kam das schreiben das ich wieder 3monate auszüge abgeben soll , dies hab ich nicht gemacht weil ich wusste wenn ich abgeben bekomm ich nichts mehr . das ich es gestrichen bekomme war mir klar. hatte dann mal wieder 3 wochen ne pharse wo ich mich extrem um arbeit bemüht habe leider ohne erfolg . hab zwar ein gelernten beruf inkl super zeugni. aber hier auf dem land ist dies bissel schwieriger
als dann ein schreiben wegen verzichtserklärung kam hab ich dann bei meinen eltern ein schreiben bekommen in welcher höhe diese mich unterstützt haben inkl dem grund wieso sie ab jetzt keine hilfe mehr leisten können .
hab dies inkl allen auszügen abgegeben .
und es wurde abgelehnt sitze jetzt 8 wochen ca ohne geld da . mietschulden strom internet usw was so alles anfällt wird täglich mehr .
war fast komplett aus den schulden drausen und komm jetzt wieder rein .
freundin hat sich vor paar wochen getrennt ist auch ausgezogen .
hoffe hab jetzt alles fragen eingebunden . und nichts vergessen ansonsten bleib ich jetzt hier mal dabei
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Achso laut internet darf man die ausgaben schwärzen .
laut internet darf ich auch vermögensumwandlung machen also was verkaufen was ich nicht benötige um sachen zu zahlen dies hab ich auch getan . zb alte gartenmöbel verkauft diese wurden abgeholt und das geld habe ich dann auf mein konto eingezahlt
alle nachweise dazu hab ich mit ausgedruckt und vorgelegt
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Du kapierst das System nicht mal im Ansatz. Und wenn man mit einem Bein schon im Gefängnis steht, weil man sich strafbar gemacht hat, dann sollte man wenigstens jetzt so kooperativ sein, dass das Amt nicht noch auf die Idee kommt, das ganze dem Staatsanwalt vorzulegen.
Gem. § 11 SGB II
sind die Einnahmen in Geld oder Geldeswert anzugeben und dann wird gerechnet. Also auch die Gelder sind zu berücksichtigen, die die Eltern Dir haben zukommen lassen, ebenso die Gewinne aus irgendwelchen Glücksspielen. Das sind Einnahmen!
Unerheblich ist, ob Du damit Schulden bezahlt hast oder sonstwas gemacht. Denn der Steuerzahler ist nicht dazu da, Dir das zu finanzieren. Es geht also nicht nur um die Frage, wieviel Du in dieser Zeit vom Job-Center erhalten hast, sondern auch um die Frage, auf wie viele Monate Deine Einnahmen zu verrechnen sind.
Stelle alle Unterlagen zusammen, unmanipuliert, vereinbare einen Termin, nimm einen Zeugen mit und veruch, eine Lösung zu verhandeln.
wirdwerden
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Also unhöflich muss man ja nicht werden ;D
zum anderen hast du wohl was falsch verstanden
die gewinne waren in 2 monaten zustande gekommen und wieder ausgegeben .
zum anderen sind gelder von eltern geliehen und somit nicht an zu rechnen ware schon bei einem anwalt dachte du kennst dich hier so gut aus ...
also bleib doch mal locker und sachlich
geliehens geld sind keine einnahmen genau so wie die sache mit dem verkauf von sachen
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Es geht nicht um die verkauften Sachen, hab ich doch nicht geschrieben. Es geht auch nicht darum, was Du ausgegeben hast, sondern um Deine Einnahmen. Und dazu gehören die 9000 € und auch das Geld der Eltern. Darum geht es, und da stellt sich die Frage, wie verrechnet wird.
Mir ist neulich ein Bescheid über den Tisch "marschiert", da wurde ein plötzlicher Geldsegen sehr sauber mit den nächsten Monaten verrechnet.
wirdwerden
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Aber geliehens geld der eltern sind keine Einnahmen darüber hat mich ein Anwalt informiert. die 9000 klar stimme ich dir voll und ganz zu das ich soviel glück hatte aber naja hätte lieber drauf verzichtet da von dem geld ja sowie so alles wieder auf 0 zu 0 aufging .
Spielsucht ist was schlimmes.,
aber abgesehen davon stimmt es schon es muss jetzt was passieren . den so gehts net weiter hab mich auf jeder spielseite sperren gelassen somit ist das ja erledigt .
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@pal:
Zuerst einmal: Wenn ich hier zu einem Thread Nachfragen stelle, dann mache ich das nicht, um den TE zu ärgern oder aus Neugierde oder so, sondern weil die Antworten von Bedeutung für die Lösung des Problems sind. Bitte schau Dir meine erste Antwort in diesem Thread nochmal an und beantworte alle darin gestellten Fragen. Danke.
Und ergänzend zu diesen Fragen: Wann ist Deine Freundin ausgezogen? Wann wurde das dem Jobcenter mitgeteilt und ist diese Mitteilung nachweisbar?
Bis zur Beantwortung der Nachfragen erstmal Folgendes:
quote:
ich hab aus früherer zeit paar schulden . Kredite 2 x je 150 euro und alte strom rechnungen usw
Schulden interessieren das Jobcenter nicht und haben keinerlei Einfluss auf Deinen Leistungsanspruch. Einfluss auf Deinen Leistungsanspruch haben allerdings Zahlungen Dritter, auch wenn diese zur Schuldentilgung eingesetzt werden.
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dadurch das ich nur zuhause rum sitze hab ich so eine spielsucht entwickelt
Ist diese Spielsucht eigentlich fachärztlich attestiert, oder nimmst Du nur an, dass Du süchtig warst/bist?
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geschwärzt habe ich nur die AUSGABEN auf das online casino nicht die einzahlungen
Oder:
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ich habe vor kurzem wieder konto auszüge abgegeben habe viel was ich eingezahlt habe geschwärzt aber man sieht schon das die einzahlungen auch wieder raus liefen
Was stimmt denn jetzt?
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trotzdem wurde er wieder abgelehnt .
Begründung für die Ablehnung?
quote:
dieses geld war aber für sachen zu bezahlen weil die 566 euro reichen nicht mal für unsere miete die ich bekommen habe .
Ist diese Zweckbindung der Zahlungen der Eltern irgendwie nachweisbar? Gibt es dazu schriftliche Vereinbarungen?
quote:
hab ich dann bei meinen eltern ein schreiben bekommen in welcher höhe diese mich unterstützt haben inkl dem grund wieso sie ab jetzt keine hilfe mehr leisten können .
Ist aus diesem Schreiben auch ersichtlich, dass das Geld nur geliehen war und wie dieses zurück gezahlt werden soll? Ebenso die Zweckbindung?
quote:
hab dies inkl allen auszügen abgegeben .
Dieses Mal ungeschwärzte Auszüge?
quote:
Achso laut internet darf man die ausgaben schwärzen .
Solche Informationen sind leider häufig auch falsch oder unvollständig, oder werden unvollständig gelesen.
Es dürfen lediglich solche Ausgaben geschwärzt werden, die Aufschluss über Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit, ehtnische Herkunft oder sexuelle Neigungen geben könnten. Alles andere darf nicht geschwärzt werden. Wobei das Jobcenter sich ohnehin kaum für die Ausgaben, sondern in allererster Linie mal für die Einnahmen interessiert.
quote:
laut internet darf ich auch vermögensumwandlung machen also was verkaufen was ich nicht benötige um sachen zu zahlen dies hab ich auch getan . zb alte gartenmöbel verkauft diese wurden abgeholt und das geld habe ich dann auf mein konto eingezahlt
Das ist korrekt. Allerdings sind solche Zahlungseingänge - je nach Umfang - dann schon auch erklärungsbedürftig.
quote:
alle nachweise dazu hab ich mit ausgedruckt und vorgelegt
Dann dürfte das eigentlich kein Problem sein.
quote:
zum anderen sind gelder von eltern geliehen und somit nicht an zu rechnen
Vorausgesetzt, dass es sich um ein ernsthaftes Darlehen inklusive entsprechender Rückzahlungsvereinbarung handelt. Gibt es dazu eine klare schriftliche Vereinbarung mit Deinen Eltern?
Rein vorsorglich: Mündliche, oder auch schriftliche Vereinbarungen so in der Art, nimm erstmal und zahl mir das dann irgendwann mal zurück, wenn Du wieder verdienst, stellen rechtlich wohl eher keine ernsthafte Darlehensvereinbarung dar, sondern gehen deutlich eher in Richtung Schenkung. Diese wäre aber sehr wohl auf die Leistungen anzurechnen.
quote:
ware schon bei einem anwalt
Und was sagt der Anwalt insgesamt zur Situation und zum weiteren Vorgehen? Wird der in irgendeiner Form für Dich tätig, oder hast Du Dich nur beraten lassen?
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
Ist diese Spielsucht eigentlich fachärztlich attestiert, oder nimmst Du nur an, dass Du süchtig warst/bist?+
was benötigt man hierfür was ärtzliches ? wenn man jeden cent in casinos haut , weiss man das ohne das man eine fachärztliche meinung einholt . ist wie alkohol trinken obwohl man weiss das es unglück bringt trinkt man .
HAbe nur Einzahlungen geschwärzt .die auf dieses online casino gingen das waren sehr viele .
habe mit meinen eltern nichts schriftlich aber es wurde nur deutlich gesagt das dies auch zurück gezahlt werden muss.
ja jetzt alles abgegeben gehabt ohne schwärtzung .
inkl schriftstück meiner eltern das dieses geld geliehen war. inkl begründung wieso sie mir kein geld mehr leihen können da es bei ihnen auch erschöpft ist .
ich habe auch alle verkäufe die ich hatte durch kleinanzeigen mit ausgedruckt inkl auf jedem kontoauszug die einzahlungen dokumentiert das dies ersichtlich ist wo das geld her kam inkl den ausdrucken der kleinanzeigen
abgelehnt wurde es da ich anscheind nicht hilfe bedürftig bin und es aus eigener kraft immer wieder schaffe meinen geld fluss zu bekommen so in der art
achso freundin ist ausgezogen vor 2 wochen ca., hat sich noch nicht umgemeldet habs auf der arge nur angegeben das sie ausgezogen ist hab ich angegeben aber die nachweise dazu fehlen mir
hab ich alles beantwortet ?
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quote:
HAbe nur Einzahlungen geschwärzt .die auf dieses online casino gingen das waren sehr viele .
Ich vermute er meint Einzahlungen von seinem Konto auf das Konto beim Online-Casino, also Auszahlungen vom Konto.
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" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"
Genau geschwärzt waren damals nur die EInsazhlungen von meinem kto auf das online casino kto .
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Sie schreiben:
quote:
aufgrund einer Angst und Panikstörung und depression bin ich seit januar nicht in der lage zu arbeiten . Ich bin natürlich in behandlung .
und
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ich müsste dringend eine therapie gegen meine angst und depression sowie meinem leben machen aber komm nicht dazu weil hier alles den bach runter geht
Bei der Behandlung sollten Sie ansetzen!
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@ altona: er ist doch in einer Behandlung. Schreibt er zumindest. Was will er mehr?
wirdwerden
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@pal:
quote:
was benötigt man hierfür was ärtzliches ? wenn man jeden cent in casinos haut , weiss man das ohne das man eine fachärztliche meinung einholt
Grundsätzlich ist ja die eigene Erkenntnis süchtig zu sein sehr lebenswert und nahezu zwingend erforderlich, um aus der Sucht auch wieder herauszukommen. Zur Sucht gehört aber sicherlich deutlich mehr, als einfach nur für einen relativ kurzen Zeitraum intensiv zu spielen. Und wenn Du in irgendeiner Form die Spielsucht als "Rechtfertigung" für eigenes Fehlverhalten nehmen möchtest, dann reicht die eigene Erkenntnis sicher nicht aus. Ist allerdings im Kern hier auch nebensächlich.
quote:
habe mit meinen eltern nichts schriftlich aber es wurde nur deutlich gesagt das dies auch zurück gezahlt werden muss.
Was dann - jedenfalls für die Vergangenheit - auch zu beweisen wäre. Außerdem, ohne konkrete Rückzahlungsvereinbarung wird's ohnehin schwierig.
quote:
ja jetzt alles abgegeben gehabt ohne schwärtzung .
inkl schriftstück meiner eltern das dieses geld geliehen war. inkl begründung wieso sie mir kein geld mehr leihen können da es bei ihnen auch erschöpft ist .
Damit dürfte dann wohl die aktuelle Bedürftigkeit ausreichend nachgewiesen sein.
quote:
abgelehnt wurde es da ich anscheind nicht hilfe bedürftig bin und es aus eigener kraft immer wieder schaffe meinen geld fluss zu bekommen so in der art
"So in der Art" ist leider wenig hilfreich. In dieser Form dürfte die Begründung jedenfalls kaum haltbar sein. Da wird vom Jobcenter schon deutlich mehr kommen müssen.
quote:
hab ich alles beantwortet ?
Nicht wirklich, wie sich ohne Weiteres feststellen ließe, wenn Du die Beiträge in Deinem Thread aufmerksam lesen würdest. Ich habe allerdings ehrlich gesagt auch weder Zeit noch Lust, Dir die wesentlichen Informationen wie Würmer aus der Nase zu ziehen. Das insbesondere auch deshalb, weil Du Dich sogar bereits anwaltlich beraten lassen hast.
Darum an dieser Stelle nur noch soviel: Gegen den Ablehnungsbescheid sollte schriftlich/nachweislich innerhalb eines Monats ab Erhalt Widerspruch eingelegt werden. Wegen der aktuellen Mittellosigkeit wäre darüber hinaus darüber nachzudenken, parallel zum Widerspruch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht zu stellen. So oder so habe ich den Eindruck, dass Du ohne anwaltliche Hilfe hier nicht weiterkommen wirst.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
Hey sorry ich versuch wirklich immer alles zu beantworten was manchmal recht viel war. vll auch überlesen . sorgfälltig gelesen hab ich es jedenfals
Anwalt hatte ich nur ein beratungsgespräch was mir nicht wirklich viel weiter geholfen hatte . da ich die unterlagen da schon eingereicht hatte hätte ich kopien gebrauch die ich so schnell nicht wieder gehabt hätte.
danke trotzdem für deine mühen
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hab heute ein schreiben bekommen axel hab dir mal unhöflich wie ich bin eine pm geschrieben
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@pal:
Hast auch gerade eine Antwort auf Deine PN bekommen.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "
du hast nur die mail vergessen ;D ;:D
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quote:<hr size=1 noshade>So in der Art" ist leider wenig hilfreich. In dieser Form dürfte die Begründung jedenfalls kaum haltbar sein. Da wird vom Jobcenter schon deutlich mehr kommen müssen. <hr size=1 noshade>
Vermutlich haben die das auch gemacht und der TE hat das hier nur nicht genau wiedergegeben ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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