Guten Tag,
ich habe im Jahr 2017 meine Ausbildung als Verkäufer abgeschlossen und hatte daraufhin 2 Arbeitsstellen.
Seit Oktober 2018 bin ich Arbeitssuchend und Bewerbe mich sehr Stark in der Branche, jedoch ohne erfolg.
Langsam weis ich nicht mehr weiter, da ich auch keinerlei Untersützung von meiner Sachbearbeiterin/Arbeitsvermittlerin erhalte.
Nun hat mir ein bekannter Elektromeister Angeboten, das ich bei Ihm eine Ausbildung machen kann unter der Voraussetzung, es ist eine Umschulung, da der seinen Betrieb dieses Jahr erst eröffnet hat und die Finanziellen Anforderungen schlicht noch nicht stemmen kann.
Damit bin ich zu meiner Sachbearbeiterin und diese Sagte mir "Ne, machen wir nicht", mit der Begründung, ich müsse mind 4. Jahre in meinem Erlernten Beruf keine Arbeitsstelle finden.
Nun, ich habe im Netz rum gesucht und fand keinerlei Info darüber, das dies eine Voraussetzung wäre.
Ich meine, es ist ein Handwerksberuf, dessen Kräftemangel in Deutschland doch recht hoch ist und man als Elektriker immer wieder was Findet und auch gebraucht wird.
Aktuell weiß ich nicht weiter. Ich kann doch nicht 3 Jahre vom Staat leben, bis es ggf. Bewilligt wird.
Klar, ich könnte auch zu einem anderen Betrieb gehen, doch sehe ich die Chancen sehr gering, da ich bereits ein höheres Alter besitze, als Üblich und sich mein Bekannter auch die Zeit nehmen würde, mir so manche Sachen deutlich näher zu bringen als ein großer Betrieb. Damit ist mir schlicht mehr geholfen.
Arbeitsamt Umschulung fragwürdig verweigert?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
ZitatIch kann doch nicht 3 Jahre vom Staat leben, bis es ggf. Bewilligt wird. :
du könntest z.B. einfach als Verkäufer arbeiten. Die werden ja auch ausreichend gesucht.
Seit Oktober 2018 arbeitslos. Da dürfte doch jetzt irgendwann ALG I auslaufen und dann ist das Job Center zuständig.
wirdwerden
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Hallo, wie wäre es, wenn du dich mal für deinen Bekannten erkundigst (Handwerkskammer/IHK) ob es für ihn und seinen Betrieb nicht eine Förderung gibt, wenn er dich als normalen Azubi einstellt. Grüßele Farnmausi
Woran lags denn?Zitatich habe im Jahr 2017 meine Ausbildung als Verkäufer abgeschlossen und hatte daraufhin 2 Arbeitsstellen. :
Wie alt bist du jetzt?Zitatich bereits ein höheres Alter besitze :
Die Arbeitsagentur wird auch später keine Umschulung bezahlen. Du hast doch grade erst deine Erstausbildung abgeschlossen. Es gibt auch keinen Grund, dass du nur nach Jobs als Verkäufer suchst.
Natürlich nicht. Darauf brauchst du wirklich nicht warten.ZitatIch kann doch nicht 3 Jahre vom Staat leben, bis es ggf. Bewilligt wird. :
Warum hast du erst in höherem Alter die Ausbildung gemacht? Gabs da wichtige Gründe? Warum findest du als Verkäufer keinen Job?---Wie oft hast du dich beworben? Hast du dich richtig beworben? Hat die Arbeitsagentur dir mal ne Bewerbungsmaßnahme *verordnet*?
Ja. Als was denn? Und welche Chancen siehst du als gering an?ZitatKlar, ich könnte auch zu einem anderen Betrieb gehen :
Der TE hat schon ein höheres Alter, da siehts mit nochmaliger Ausbildung eh schlecht aus.Zitatwenn er dich als normalen Azubi einstellt :
Der Bekannte hat grad erst seinen Laden eröffnet. Der kann keinen Azubi bezahlen. Der wird sich um Aufträge und deren Abwicklung kümmern müssen--- statt umzuschulen oder auszubilden. Gerade deshalb will er den TE auf AfA-Kosten umschulen.
Ja, Verkäufer werden gesucht, doch durchgehend eine Absage zu erhalten oder gänzlich ohne Rückmeldung da stehen..
Irgendwann möchte man auch nicht mehr. Man kann sich auch nicht 7x im selben Betrieb Bewerben. Das macht auch keinen Sinn.
Das wir bei der Kammer Anfragen, das ist eine gute Idee, sich dort man Schlau machen.
Nach meiner Ausbildung, wurde u.a ich und 5 weitere Azubis nicht Übernommen, da der Betrieb lieber neue Azubis nimmt, da diese offenbar günstiger ausfallen, wie wir erfahren haben.
Bei meinem Zweiten Betrieb wurde mein Vertrag nicht verlängert, da der Arbeitsposten nicht mehr nötig war.
Bei meinem letzten Betrieb, musste ich aufhören, da ich gesundheitlich für einen Gewissen Zeitraum nicht mehr Arbeiten durfte und in Stationärer Behandlung war.
Eine erneute Einstellung des Betriebes gab es auf Anfragen nicht.
Ich werde nächsten Monat 35. Ich fing so spät erst mit einer Ausbildung an, da dies Anfänglich für mich nicht in Frage kam und ich direkt Verdienen wollte, was im nachhinein ein Fehler war. Doch lieber spät, als nie.
Ich könnte mich in einem anderen Elektrobetrieb Bewerben, doch sehe ich hier kaum eine Chance bezüglich des alters. Da auch die Schulzeit eine weile hinter mir liegt und vieles neu erlernt werden müsste.. Hier nimmt sich kein Betrieb die Zeit.. Oft genug erlebt.
Die Begründung vom Amt scheint mir da doch sehr Wage zu sein, da ich nun mal nichts darüber im Internet finde.
Der bekannte würde mir eben die Chance geben und sich auch Zeit für die Ausbildung in Sachen Theorie nehmen, was ein großer Betrieb schlicht nicht kann.
Ich finde es Schade, dass das Amt hier nein Sagt.
@wirwerden, ich bin bereits beim Job Center. das ALG1 Endete bereits nach 6 Monaten, weswegen auch immer
-- Editiert von go492876-80 am 20.08.2019 21:31
Okay, dann auch nicht Arbeitsamt, sondern Job Center. Da sind die Voraussetzungen für eine Förderung doch völlig anders.
wirdwerden
Als ausgebildeter Verkäufer? Sorry, das kannst du gleich lassen. Und ne Ausbildung in einem Elektrobetrieb mit 35 und artfremd beginnen? Kannst du auch gleich vergessen.ZitatIch könnte mich in einem anderen Elektrobetrieb Bewerben, :
Dass du nach der Verkäufer-Ausbildung nicht übernommen wurdest und es auch dann nicht gut geklappt hat, hat Gründe auf beiden Seiten.
Nö. Die ist ganz korrekt. Man wird dir auf schriftlichen Antrag auch schriftlich mit entspr. Begründung antworten.ZitatDie Begründung vom Amt scheint mir da doch sehr Wage zu sein, :
Auch dafür gibt es gesetzliche Grundlagen. Die haben in dem Bescheid von der Arbeitsagentur gestanden. Das liegt absolut nicht im Ermessen des Arbeitsvermittlers.Zitatdas ALG1 Endete bereits nach 6 Monaten, weswegen auch immer :
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html
Das zuständige JC wird dir Vermittlungsvorschläge schicken. Es wird dich evtl. *fördern* mit Maßnahmen.
Im SGB II ab § 16 finden sich die Fördermassnahmen. Für jeden könnte eine andere Förderung nötig sein...
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/
Bist du alleinstehend? Bist du ortsgebunden? Hast du gesundheitliche Einschränkungen, die das JC anerkennt?
Das JC kann uU verlangen, dass du dich bundesweit bewirbst, eben nicht 7x beim gleichen Betrieb im gleichen Ort.
Wahrscheinlich wäre es sinnvoll, wenn der Fragesteller mal einen Kurs mitmacht in Richtung "wie bewerbe ich mich richtig, wie sollte meine Mappe aussehen." Das wird auch gerne vom Job-Center bezahlt.
Ich bitte auch mal eines zu überlegen. Da hat sich jemand gerade selbständig gemacht. Da gibt es bestimmt nicht so viele Aufträge, dass man die ganze dringend erforderliche Spannweite des Berufs praktisch erlernen kann. Das sieht doch mehr als ein bezahltes Zusammensein mit einem duften Kumpel aus. Und so eine Ausbildung soll die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen? Erkläre mir das. Wenn man nicht einmal eine "normale" Ausbildung aus was für Gründen auch immer schafft, dann schafft man auch später den Job nicht.
Mensch, mach dich schlau, was es für Fortbildungskurse bei Euch auf der Kante gibt. VHS u.s.w. Die besuchen. Nur grenzenlose Selbstverwirklichung auf Kosten des Steuerzahlers, das gibt es nicht.
wirdwerden
ZitatMan kann sich auch nicht 7x im selben Betrieb Bewerben. Das macht auch keinen Sinn. :
Ich glaube, ich habe mich fast 15x bei der Telekom beworben und irgendwann hats geklappt. Steter Tropfen höhlt den Stein.
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