Hallo Zusammen,
einer bekannten von mir fordert das Arbeitsamt das Kindergeld rückwirkend zurück, weil das Kind die Ausbildung abgerochen hatte. Im Aug. 2015 fängt der Junge mit der Ausbildung an, lernt im März ein Mädel kennen, zieht aus dem Elternhaus im Streit zu seiner Freundin um. Im September 2016 bricht er die Ausbildung ab, arbeitet um das Luxusleben seiner Freundin zu finanzieren. Das Kindergeld wird auf das Konto der Mutter überwiesen und die Mutter leitet das Geld brav an das Kind weiter. Nicht ahnend, dass er keine Ausbildung mehr macht. Der Junge ist inzwischen 23 Jahre Alt und das Arbeitsamt verlangte von der Mutter nach Abschlusszeugnissen. Er konnte keine Zeugnisse vorliegen. Erst jetzt weiß die Mutter, dass der Sohn keine Ausbildung mehr macht.... Jetzt muss die alleinerziehende Mutter, deren Gehalt gerade noch fürs Überleben reicht, das gesamte Geld in einer Summe (über 5.000.-€) zurückzahlen. § 70 EStG
. §§ 172ff. AO
,§ 37 Abs. 2. Ao.
Dem Jungen ist alles so gleichgültig und egal. Droht sogar der eigenen Mutter mit ..... Er kann das Geld nicht zurückzahlen und hat auch weitere Schulden gemacht, die die arme Mutter noch zurückzahlte.
Die Arme Frau betreut noch einen 24 Jährigen Sohn, der seit 4 Jahren im Wachkoma in einem Heim liegt. Seit dem Unfall dieses Jungen hat der Ehemann die arme Frau verlassen und ist mit der Abfindung seiner Firma untergetaucht....
Die Dame kann sich keinen Anwalt leisten und arbeitet 7 Tage der Woche ......
Ich bitte Sie, falls Sie Tipps, Infos für die vom Schicksal so hart bestrafte Dame hätten, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
viele Grüße
Rotstar
-- Editiert von Moderator am 26.04.2018 17:35
-- Thema wurde verschoben am 26.04.2018 17:35
Arbeitsamt fordert gezahltes Kindergeld rückwirkend zurück
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
ZitatEr kann das Geld nicht zurückzahlen und hat auch weitere Schulden gemacht, die die arme Mutter noch zurückzahlte. :
So hart es auch ist, aber sämtliche Zahlungen an und für den Sohn sollten umgehend eingestellt werden. Der Sohn ist alt genug und muss das selber ausbaden.
Das Kindergeld wird man zurückzahlen müssen. Es ist nicht verjährt und auf Entreicherung wird man sich auch nicht berufen können. Hier sollte umgehend eine Ratenzahlung beantragt werden, Einkommensnachweis mit dabei legen.
Hallo Tasti,
vielen Dank für die Info. Ich fürchte, sie kann das Geld auch nicht in Raten zurückzahlen, da sie trotz 7-Tager Arbeit nur ein Existenzminimum hat.
viele Grüße
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Hallo zusammen,
der 4- Wochenfrist des Arbeitsamtes läuft diese Woche ab.
Gibt es keine andere Möglichkeiten für die von Schicksalsschlägen so hart getroffener Dame?
Was ist, wenn sie das Geld auch nicht in Raten zurückzahlen kann, obwohl sie so hart arbeitet?
rotstar
ZitatWas ist, wenn sie das Geld auch nicht in Raten zurückzahlen kann, obwohl sie so hart arbeitet? :
Vermehrung der Schulden durch Vollstreckungsversuche, Notwendigkeit eines P-Kontos....
Zitathat auch weitere Schulden gemacht, die die arme Mutter noch zurückzahlte. :
Zitatsie kann das Geld auch nicht in Raten zurückzahlen :
Passt nicht zusammen. Der Wille muss schon da sein, Raten anzubieten.
Zitatda sie trotz 7-Tager Arbeit nur ein Existenzminimum hat. :
Das sollte in Zeiten von Mindestlohn und Aufstockung schwer möglich sein. Auch ALG2-Empfängern ist zuzumuten, Kürzungen hinzunehmen, Geldstrafen und Raten zu zahlen. Eben den Umständen entsprechend gering.
Hallo Tasti,
danke für die zeitnahe Antwort. Der Junge macht weiterhin Schulden ( Fitnessstudio, Handyvertrag, Amazone-Bestellung usw.). Dafür muss zwar die Mutter nicht aufkommen, jedoch für das Kindergeld, da sie als Leistungsempfängerin beim Amt angegeben war. Obwohl der Sohn das Kindergeld von der Mutter direkt in bar bekam, hat er die Mutter nicht über den Abbruch der Ausbildung informiert.
viele Grüße
Deshalb kann sich die Mutter an den Sohn wenden, aber was hat das mit der Beziehung Mutter/Familienkasse zu tun?
wirdwerden
Damit hier keine falschen Vorstellungen entstehen:
Es droht Mutter und Sohn ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Es geht also nicht nur darum, das Geld zurückzuzahlen.
Ratenzahlung wird typischerweise genehmigt. Allerdings muss man die beantragen.
Mach mich schlau: seit wann wird Kindergeld versteuert?
wirdwerden
Kindergeld ist rechtlich eine vorgezogene Steuererstattung - und daher im EStG geregelt. D.h. der unberechtigte Bezug von Kindergeld ist kein Sozialleistungsbetrug sondern ein Verstoß gegen das Einkommensteuergesetz.
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