Arbeitsamt hat keine Unterlagen erhalten!

2. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Thomi96
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitsamt hat keine Unterlagen erhalten!

Hallo,
meine Frau hatte erst Krankengeld bekommen und sich danach beim Arbeitsamt zwecks Nahtlosigskeitsregelung gemeldet.
Jetzt nach 1 Jahr wird die Zahlung eingestellt, weil das Arbeitsamt keine Unterlagen erhalten hat.
Meine Frau hat diese alle auch zum ärztlichen Dienst alle damals im Briefkasten geschmissen.
Jetzt sagt das Arbeitsamt Sie hätten nichts erhalten, meine Frau hat normales Arbeitslosengeld bekommen.
Meine Frau hat einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt was noch läuft. Jetzt bekommt meine Frau kein Geld mehr.
Kann man da irgendwas machen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Thomi96):
Jetzt sagt das Arbeitsamt Sie hätten nichts erhalten

Das Gegenteil könnte man wie genau beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Herry:

Zitat:
Das Gegenteil könnte man wie genau beweisen?


Ist zwar eine berechtigte Frage, hat aber erstmal mit der Frage des TE allein nachrangig zu tun.

@Thomi:

Zitat:
Kann man da irgendwas machen?


Klar. Es wird ja hoffentlich einen Bescheid zu der Einstellung der Leistungen geben? Gegen den kann man dann Widerspruch einlegen. Allerdings kommt so ein Bescheid üblicherweise nicht aus heiterem Himmel, sondern es hat zuvor bereits Mitwirkungsaufforderungen und evtl. auch Erinnerungen gegeben. Wurde darauf nicht reagiert?

Für den Erfolg oder Misserfolg des Widerspruchs kommt es zuerstmal darauf an, was für Unterlagen da (angeblich) nicht angekommen sind. Erst wenn klar ist, dass Deine Frau überhaupt entsprechende Mitwirkungsaufforderungen erhalten hat und es sich um Unterlagen handelt, zu deren Vorlage Deine Frau verpflichtet war und die Leistungsrelevant sind, kommte es darauf an, ob der Zugang bei der Arbeitsagentur nachgewiesen werden kann.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Thomi96):
Jetzt nach 1 Jahr wird die Zahlung eingestellt,
Sie hat JETZT einen Bescheid von der Arbeitsagentur erhalten. Da steht drin, warum.
Zitat (von Thomi96):
Meine Frau hat diese alle auch zum ärztlichen Dienst alle damals im Briefkasten geschmissen.
Heißt das: Alle geforderten Unterlagen hat sie vor 1 Jahr bei der Arbeitsagentur abgegeben?

Dann hat die Agentur DIESE Unterlagen erhalten und deshalb 1 Jahr lang ALG1 nach § 145 SGB III gezahlt.

Dann fehlt JETZT wohl etwas anderes.
Weiß die A-Agentur, dass die EM-Rente beantragt wurde? WANN hat sie diese Rente beantragt?

Zitat (von Thomi96):
Jetzt bekommt meine Frau kein Geld mehr.
Was ist JETZT?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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