Arbeitsamt streicht Geld nach unerlaubtem Urlaub

27. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
ulla meyer
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)
Arbeitsamt streicht Geld nach unerlaubtem Urlaub

Hallo liebe Leute,
Habe derzeit einen Problemfall im engeren Freundeskreis.
Die besagte Person bekommt Hartz 4 und ist ohne sich "abzumelden" für 5
Wochen ins Ausland gereist. Sie hat sich im AA dort nicht abmelden wollen / bzw. wollte dort nicht um Urlaub bitten, weil Sie Angst hatte, dass Sie eine Negativantwort bekommen könnte, und Sie mußte wohl aus familiären Gründen unbedingt dorthin. Nun hat sie eine Woche vor ihrem Nachhausekommen einen Brief vom Arbeitsamt bekommen, in dem steht, dass das Amt von ihrer Abwesenheit erfahren hat(jemand hat wohl gepetzt-die welt ist so schlecht....) und nun ihr das Geld gestrichen werden wird. Ich habe den Brief selber nicht gelesen, aber der Inhalt ist wohl so zusammen zufassen.
Außerdem wird die Person aufgefordert umgehend im Amt vorzusprechen und außerdem auch ihren Reisepass mitzubringen.
Nun meine Frage: -Wie lange dürfen die einem das Geld streichen?
- Falls sie es wirklich tun, gibt es dann noch weitere
Einrichtungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
(verhungern lassen und aus der Wohnung werfen kann man
sie ja schließlich nicht, oder wie sehn die das???)
- Fällt vielleicht jemanden eine Ausweg aus dem Dilemma ein.

Vielen Dank für eure Hilfe,
Liebe Grüße Ulla

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13039 Beiträge, 4439x hilfreich)

@UllaMeyer:

quote:
Die besagte Person bekommt Hartz 4 und ist ohne sich "abzumelden" für 5
Wochen ins Ausland gereist.


Das war dann wohl ein Riesenfehler, der jetzt die logischen Konsequenzen nach sich zieht.

quote:
Sie hat sich im AA dort nicht abmelden wollen / bzw. wollte dort nicht um Urlaub bitten, weil Sie Angst hatte, dass Sie eine Negativantwort bekommen könnte,


Und aus Angst vor einer möglichen Negativantwort wird dann vorsichtshalber gar nichts gesagt. Sorry, aber das ist nicht wirklich nachvollziehbar. Jeder ALG II Empfänger weiß (zumindest wenn er sich mal die Mühe macht, die Merkblätter, die er regelmäßig erhält sowie auch die Eingliederungsvereinbarung, die vom LE unterschrieben wird, auch mal durchzulesen), dass er für Zeiten der unerlaubten Ortsabwesenheit keinen Anspruch auf ALG II hat. Genauso weiß eigentlich auch jeder LE dass er einen Anspruch auf bis zu 3 Wochen "Urlaub" im Kalenderjahr hat. Wird ein solcher Antrag also ohne ausreichende Begründung abgelehnt, kann man sich gegen diese Ablehnung zur Wehr setzen. Aber einfach so "abhauen", ohne etwas zu sagen, ist die denkbar falscheste aller Lösungen.

quote:
(jemand hat wohl gepetzt-die welt ist so schlecht....)


Ja, ja, die ach so bösen Nachbarn.... Ich halte auch nicht viel von Denunzianten, allerdings weiß man heutzutage auch, dass es solche "Verräter" immer und überall gibt und sollte sich entsprechend korrekt verhalten.

quote:
und nun ihr das Geld gestrichen werden wird.


Und das vollkommen zu Recht. Siehe dazu § 7 Abs. 4a SGB II.

quote:
Außerdem wird die Person aufgefordert umgehend im Amt vorzusprechen und außerdem auch ihren Reisepass mitzubringen.


Und dieser Aufforderung sollte die Person auch schnellstens nachkommen.

quote:
Nun meine Frage: -Wie lange dürfen die einem das Geld streichen?


Genau so lange, wie die unerlaubte Ortsabwesenheit gedauert hat, also in diesem Fall 5 Wochen.

quote:
Falls sie es wirklich tun, gibt es dann noch weitere
Einrichtungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes


Auf Antrag und mit Glück wird sie Lebensmittelgutscheine von der ARGE bekommen. Eine andere Möglichkeit wüßte ich nicht, außer vielleicht die tafel oder andere Wohltätige Einrichtungen.

quote:
(verhungern lassen und aus der Wohnung werfen kann man
sie ja schließlich nicht, oder wie sehn die das???)


Wenn wegen entsprechender Mietrückstände die Wohnung gekündigt wird, besteht eventuell die Möglichkeit, das die Mietrückstände als Darlehen von der ARGE übernommen werden. Ob das allerdings in diesem Fall tatsächlich greift, bin ich mir gar nicht so sicher.

Sorry, aber eine erfreulichere Antwort gibt es - zumindest realistisch gesehen - leider nicht. Und möglicherweise kommt es sogar noch schlimmer, wenn nämlich die ARGE auch noch Strafantrag wegen Betruges stellt.

Gruß,

Axel


-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ulla meyer
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo axel,
Danke für deine Antwort.
Kennst Du Dich da aus, Ich meine ist das die Regel, dass das AA einen Strafantrag stellt?
Lg Ulla

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13039 Beiträge, 4439x hilfreich)

@UllaMeyer:

quote:
Ich meine ist das die Regel, dass das AA einen Strafantrag stellt?


Mit Sicherheit kann ich das natürlich nicht sagen, aber ich fürchte, Deine Bekannte wird sich darauf einstellen müssen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ulla meyer

bei einer so massiven pflichtverletzung rechne ich auch mit einer anzeige gegen d. leistungsempfänger. leider muss auch ich sagen, dass die anzeige richtig ist, denn so ein verhalten verunglimpft all die, die ihre pflichten einhalten.

sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SchnappSchuss38
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 24x hilfreich)

Hat Sie denn die ARGE nicht telefonisch über die Reise informiert, und haben die nicht gesagt, das nur 3 Wochen Urlaub genehmigt werden, der Rest nicht, weil dann hätten die es dann gewusst, oder? Frag Sie mal danach, vielleicht erinnert Sie sich (im Falle der Fälle, wenns doch zu einem Strafantrag kommen sollte).

Viel Glück

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@schnapp schuss

quote:
Sie hat sich im AA dort nicht abmelden wollen / bzw. wollte dort nicht um Urlaub bitten, weil Sie Angst hatte, dass Sie eine Negativantwort bekommen könnte


hier wurde nichts gemeldet...

sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
horvat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Alle ALG I-und ALG II Leistungsbezieher sollten sich mal die EAO-Erreichbarkeits-Anordnung durchlesen!
Diese gilt für beide Gruppen gleichermaßen. Die Anordung kann unter andern hier nachgelesen werden:

Arbeitslosenselbsthilfe.org

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

ich bin ja mal wieder ein wenig fassungslos: 5 wochen urlaub, davon können wir nur träumen und dann wird noch rumgemeckert, wenn das geld gestrichen wird. du kannst deiner freundin mal ausrichten, dass sie von meinen steuergeldern lebt und da finde ich es mehr als fair, wenn man 3 wochen urlaubsanspruch hat... wobei sie doch schon eh die ganze zeit "urlaub" hat... im gegensatz zu uns mit einer 50 std. arbeitswoche und nicht der geringsten möglichkeit den urlaub ausserhalb von balkonien zu verbringen.. deiner freundin wird ganz zu recht das geld gestrichen, sie steht in einem "arbeitsvertrag" zum staat und jeder arbeitnehmer der von heute auf morgen 5 wochen abhaut, wird auch gekündigt und bekommt für die zeit kein geld, warum sollte es bei deiner freundin anders.

ich hoffe sie hat draus gelernt!

3x Hilfreiche Antwort

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